Ist eine Heilmittelverordnung ein Freibrief für das Berühren von Patienten? Aus ethischer Sicht ist dieses alltäglich praktizierte Gewohnheitsrecht fragwürdig. Tatsächlich können Therapeuten mit ihren Berührungen die Integrität und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienten verletzen. Oder sie überschreiten mit ihren Händen nicht allein körperliche, sondern auch emotionale und seelische Grenzen. Die Art und Weise des Berührens erfordert vom Therapeuten also eine intensive Selbstreflexion.