Amputationsverletzungen der Finger gelten als handchirurgischer Notfall und sollten so bald wie möglich in einem erfahrenen Zentrum versorgt werden – Ausnahme ist die isolierte Endgliedamputation. Technisch kommt bei entsprechender Indikation eine (zumindest versuchte) Fingerreplantation oder eine Stumpfbildung in Frage.