Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung, Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.
Keywords
Hygiene - Injektion - Punktion - Praxishygiene - Aufsichtsbehörden - Hygienemaßnahmen - Dokumentation - Desinfektion - Entsorgung - Hygieneverordnung - KRINKO-Empfehlungen - TRBA 250 - Gesundheitsamt - invasive Behandlung - Infektionshygiene - Bauliche Vorgaben - Toiletten - Hygieneregeln - Injektionsmaterial - RKI- Empfehlungen - Blutentnahme - Hautdesinfektion - Abwurfbehälter - Hygieneplan - Multibarrierensystem - Kontamination - Arbeitskleidung - Schutzkleidung - Abfallschlüssel - LAGA