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DOI: 10.1055/a-0902-2854
Das Gesundheitsamt kommt – kein Problem (?)!
Publication History
Publication Date:
03 December 2019 (online)
Neben vielfältigen Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsfürsorge ist der Öffentliche Gesundheitsdienst auch für die Sicherung des Gesundheitsschutzes zuständig. Dabei sind Infektionsschutzmaßnahmen und das Überwachen von medizinischen, öffentlichen, gewerblichen und Gemeinschaftseinrichtungen wichtige Instrumente. Einen besonderen Stellenwert haben die Begehungen von Krankenhäusern.
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Krankenhausbegehungen stellen für die Gesundheitsämter komplexe und hohe fachliche Herausforderungen dar.
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Mit der wissenschaftlichen Weiterentwicklung in der Medizin ändern sich mit neuen präventiven, diagnostischen und therapeutischen Methoden auch die Anforderungen an die Infektions- und Krankenhaushygiene. Das bringt zudem Änderungen von Rechtsregelungen und fachlichen Standards für die Infektionsprävention mit sich.
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Gesundheitsämter können nur dann für einen nachhaltigen Patientenschutz sorgen, wenn ihr Fachpersonal seinen Wissensstand diesen Erfordernissen kontinuierlich anpasst und sowohl den Leitungen als auch dem Hygienefachpersonal der Krankenhäuser auf fachlicher Augenhöhe begegnet.
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Ein bundesweit einheitlich strukturiertes Vorgehen bei Krankenhausbegehungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist schwer umzusetzen. Dennoch ist es für die Mitarbeiter der Gesundheitsämter wichtig, Sicherheit bei der Durchführung von Krankenhausbegehungen zu gewinnen und Möglichkeiten der Qualitätssicherung zu nutzen.
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Unabhängig von der Art verwendeter Checklisten oder modularer Prüfung festgelegter Kriterien sollen Parameter der Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität immer Gegenstand der infektionshygienischen Begehung eines Krankenhauses sein.
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In Abhängigkeit von den Regelungen im jeweiligen Bundesland, von der Größe des Krankenhauses und von besonderen Schwerpunktsetzungen können Komplettbegehungen erfolgen oder Begehungen nur bestimmter Bereiche.
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Sind die Daten zur Struktur- und Prozessqualität einmal vollständig erfasst, müssen bei Folgebegehungen nur noch die Veränderungen ermittelt werden. Für die Ermittlung der Ergebnisqualität ist ein kontinuierlicher Austausch mit dem Hygienefachpersonal nötig, insbesondere dort, wo ein besonderer Handlungsbedarf erkennbar ist.
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Literatur
- 1 Robert Koch-Institut. ARVIA „ARS und AVS Integrierte Analyse“; Epidemiologisches Bulletin Nr. 6, 7. Februar 2019, S. 49–53. Im Internet: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/06_19.pdf?__blob=publicationFile Stand: 12.11.2019