Im rechtsmedizinischen Sektionsgut finden sich hin und wieder unklare und insbesondere ungewöhnliche Todesfälle von Schwangeren und Wöchnerinnen [1], [2]. Maternale peripartale Todesfälle werden praktisch immer einer Obduktion zugeführt, nicht zuletzt auch, um die Frage nach einem Behandlungsfehler zu klären [3], [4]. Der folgende Fall zeigt, dass zur Todesursachenklärung eine histopathologische Untersuchung zwingend erforderlich ist.