Augenspülungen sind notwendig, wenn es zu einem Kontakt mit Säuren, Laugen oder anderen reizenden Fremdstoffen gekommen ist, sowie bei Verbrennungen. Bei chemischen oder thermischen Verbrennungen des Auges ist ohne weitere Untersuchung unverzüglich eine Augenspülung durchzuführen. Schwerwiegende Verätzungen verursachen aufgrund der Zerstörung von Nervenenden nur geringe Schmerzen – es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Schmerz und Ausmaß der Schädigung!