Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-1027-1738
Aktive Lebensbeendigung bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz in der Niederlanden: eine ethische Debatte – Kontra
Actively Ending Life in a Patient with Alzheimer’s Dementia in the Netherlands: an Ethical Debate – ContraPublication History
Publication Date:
04 November 2019 (online)
Zunächst sollten einige begriffliche Zuordnungen geklärt werden, über die manchmal Unklarheit herrscht. Dies führt manchmal dazu, dass Diskussionen das Thema nicht richtig treffen. Zumindest im Sinne des deutschen Rechts handelt es sich hier nicht um aktive oder passive Sterbehilfe, weil die Patientin sich nicht in einem Sterbeprozess befand. Es handelt sich auch nicht um Beihilfe zum Suizid, weil die Patientin keine Suizidhandlung unternommen hat, sondern getötet wurde. Es handelt sich auch keinesfalls um Mord, weil Mord an spezifische Mordmerkmale wie zum Beispiel „niedrige Beweggründe“ geknüpft ist (dies ist allerdings eine Besonderheit des deutschen Strafrechts, die auch unter Juristen immer wieder kritisch diskutiert wird). Es handelt sich am ehesten um eine Tötung auf Verlangen, wobei dieses Verlangen aber zum Zeitpunkt der Tötung nicht vorlag, sondern zu einem früheren Zeitpunkt (auch schriftlich) artikuliert worden war. Demnach handelt es sich also um eine Tötung nach vorausverfügtem Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem eine freie Willensbildung nicht mehr möglich war. Der Begriff „Euthanasie“ („guter Tod“), der in den Niederlanden und auch im internationalen Schrifttum verwendet wird [1], verbietet sich in Deutschland wegen der historischen Belastung der missbräuchlichen euphemistischen Verwendung im Zusammenhang mit den Krankenmorden des NS-Regimes.
-
Literatur
- 1 Mangino DR, Nicolini ME, De Vries RG. et al. Euthanasia and assisted suicide of persons with dementia in the Netherlands. Am J Geriatr Psychiatry 2019 Aug 22 (published online first)
- 2 Ethikrat. „Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe“. 19.12.2014, Im Internet: Dtsch Ärztebl; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61268/Ethikrat-Suizidbeihilfe-ist-keine-aerztliche-Aufgabe E
- 3 Einstellung der Ärzte zur Suizidbeihilfe: Ausbau der Palliativmedizin gefordert. Dtsch Arztebl 2010; 107: A-1383/B-1223/C-1203
- 4 Standing H, Lawlor R. Ulysses Contracts in psychiatric care: helping patients to protect themselves from spiralling. J Med Ethics 2019 Sep 4 (epub ahead of print)