Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(06): 355-356
DOI: 10.1055/a-1039-5067
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Erstmals Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung abgeschlossen

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Publication Date:
09 December 2019 (online)

Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), die Freie Wohlfahrtspflege und die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände haben erstmals eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Die Vereinbarung schafft ab 2020 landeseinheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung aller Vorschulkinder in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.

Die Regelung war notwendig geworden, weil als dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 die Reform der Eingliederungshilfe in Kraft tritt. Hintergrund des BTHG ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen fordert und deren Recht auf individuelle Leistungen in den Mittelpunkt stellt. Das BTHG dient der Umsetzung der Prinzipien der UN-BRK in deutsches Recht.

Durch das BTHG ergeben sich neue Aufgaben für die Landschaftsverbände. Während die Leistungen der Frühförderung bisher in die Zuständigkeit der einzelnen Kommunen fielen, werden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 der LWL und der LVR für diese verantwortlich sein. Die beiden Verbände übernehmen dann nicht nur anteilsmäßig die Kosten für die interdisziplinäre Frühförderung, sondern sie planen auch zusammen mit den Eltern die Hilfen für die Kinder. Diese sollen unabhängig von ihrem Wohnort und der Betreuungsform umfassend und selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Der Pressemeldung des LWL zufolge soll v. a. die „Komplexleistung“ – Therapie und Heilpädagogik wie aus einer Hand – ausgebaut werden. Davon würden einerseits die Kinder profitieren, weil sie ganzheitlich gefördert werden, andererseits aber auch die Eltern, wenn die Versorgung an einem Ort und Termin erfolgen kann.

(Quelle: LWL Newsroom, 24.09.2019)