Mit Inkrafttreten des Hebammenreformgesetzes (HebRefG) zum 1.1.2020 und der Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG umgesetzt und damit die Grundlage geschaffen, Hebammen in Deutschland zukünftig (analog zu anderen EU-Mitgliedsstaaten) ausschließlich an Hochschulen auszubilden.
Schlüsselwörter
Hebammenreformgesetz - HebRefG - curriculare Lehre - Bologna-Prozess - akademische Ausbildung - Deutscher Qualifikationsrahmen