Die AG „Indirekte Gesundheitsfolgen von Maßnahmen des
Infektionsschutzes“ hat ein erstes Hintergrundpapier verfasst: Indirekte
gesundheitliche Wirkungen von Maßnahmen zum Infektionsschutz
können entstehen, wenn sich in der Folge soziale und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen so verändern, dass gesundheitliche Risiken wie Armut,
Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen,
eingeschränkte medizinische Versorgung und Bildung, soziale Ungleichheit
und Umweltbelastungen mittel- und langfristig zunehmen. Um hier
frühzeitig und parallel zu den derzeit akuten Reaktionen auf die
COVID-19 Pandemie gegensteuern zu können, ist eine Einschätzung
möglicher indirekter Folgen auf Basis verfügbaren Wissens
hilfreich.
In der AG „Übergangsstrategien“ wurde die aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnislage zu erwünschten wie
unerwünschten Effekten von temporären Schulschließungen
und Wiedereröffnungen zusammengestellt. Dabei musste bis auf wenige
Ausnahmen auf Studien zurückgegriffen werden, die das Thema
während früherer viraler Epidemien untersucht haben. Das Fazit:
Schulschließungen haben begrenzte Effekte und erkennbare Risiken, bei
Wiedereröffnungen macht es Sinn, Schutzmaßnahmen in Schulen und
auf Schulwegen umzusetzen.
Die AG „Gesundheitliche Aspekte der sozialen Isolation“ verfasste
ein Fact Sheet zum Thema ältere Menschen am Arbeitsplatz. Das Alter
stellt eine wesentliche und unabwendbare Eigenschaft eines Menschen dar. Ein
selektives Fernhalten älterer Beschäftigter vom Arbeitsplatz
kann zu sozialer Isolation und damit zu einer Risikoerhöhung
insbesondere für psychische Erkrankungen, zu Arbeitsplatzunsicherheit
und Arbeitslosigkeit führen. Auch angesichts des vergleichsweise
geringen – wenngleich nach aktuellem Erkenntnisstand vorhandenen
– rein altersbezogenen Risikos ist ein selektives Fernhalten
älterer Beschäftigter vom Arbeitsplatz zu vermeiden.
Die AG „Gesundheit und Arbeit“ verfasste ein Fact Sheet zu
Beschäftigten mit erhöhtem Krankheitsrisiko.
Berufstätige Personen, die erhöhtes Risiko tragen für
einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod, d. h. insbesondere
ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten
beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten
Ansteckungsrisiko eingesetzt werden. Ist dies weder am regulären
Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene
Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch
Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte
Freistellung. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei
Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und
Unfallkassen finanziert werden. Ob beruflich – über das Risiko
in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend – ein erhöhtes
Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die
Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte
ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo
betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe
sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge
bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko
zu beurteilen, den behandelten Ärzt/innen.
Die AG „Gesundheitliche Aspekte der sozialen Isolation“ verfasste
ein Policy Brief mit dem Titel: „Psychosoziale Folgen von Isolations und
Quarantänemaßnahmen: Womit müssen wir
rechnen? Was können wir dagegen tun?“
Isolations- und Quarantänemaßnahmen haben belegbare negative
Folgen für die psychosoziale Gesundheit; dazu zählen
erhöhte Depressivität, Ängstlichkeit, posttraumatische
Belastung, Wut, Stresserleben und Einsamkeit. Darüber hinaus wurden
Stigmatisierungserfahrungen berichtet. Bekannte Risikogruppen sind Menschen mit
psychischen Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gesundheitswesen. Auch Angehörige von vulnerablen und belasteten
Personengruppen müssen berücksichtigt werden.
Die AG „Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Nicht-Pharmakologischen
Interventionen“ verfasste ein Fact Sheet zum Nutzen von Gesichtsmasken.
Basierend auf aktuellen Studienergebnissen ist der Nutzen von Gesichtsmasken in
der Öffentlichkeit weiter unklar. Es ist weiterhin strengstens auf das
Einhalten der Abstandsregeln und der Händehygiene zu achten. Die
Maskenpflicht darf weder als Anlass noch als Begründung für
weitere Lockerungen anderer Maßnahmen dienen.
Alle Ergebnisse und Paper des Kompetenznetzes Public Health zu COVID-19 sind
abrufbar unter:
https://www.public-health-covid19.de/de/produkte.html
Nach Angaben des Kompetenznetzes Public Health zu COVID-19