kleintier konkret 2020; 23(06): 58
DOI: 10.1055/a-1268-2322
Ein Tierbesitzer kann seine Rechnung nicht zahlen, möchte jetzt mit dem Patienten in die Klinik und dafür die Röntgenbilder mitnehmen. Muss ich die Röntgenbilder aushändigen? Und warum (nicht)?
Jürgen Althaus