Einleitung
Das Virus SARS-CoV-2 stellt die Physiotherapie vor große Herausforderungen. Insbesondere
der Betreuung von PatientInnen mit Lungenerkrankungen kommt in diesen Zeiten eine
besondere Bedeutung zu. Viele atemphysiotherapeutische Techniken, auch der Lungensport,
gehen mit einer forcierten Atemarbeit sowie dem Abhusten von Sekret einher. Dies führt
zu einem erheblichen Anstieg der Aerosolbildung und somit einem erhöhten Infektionsrisiko
für TherapeutInnen und andere PatientInnen [1].
Dieses Risiko darf allerdings nicht zu einer Einschränkung der ambulanten Betreuung
und Versorgung dieser PatientInnengruppe führen. Die atemphysiotherapeutische Behandlung
ist eine der wichtigsten Säulen der Therapie von PatientInnen mit chronischen Lungenerkrankungen.
In der aktuellen Zeit sind daher besondere Maßnahmen zu beachten mit dem Ziel, PatientInnen
zu schützen, das Übertragungsrisiko beidseitig (PhysiotherapeutIn, PatientIn) zu minimieren
und gleichzeitig die atemphysiotherapeutische ambulante Versorgung weiterhin sicherzustellen.
PatientInnen- und Terminmanagement
Die nachfolgend aufgeführten Punkte dienen der Orientierung für die Planung von PatientInnen
und Behandlungsmaßnahmen (in Anlehnung an [2]). Die bereits bestehenden Hygieneempfehlungen bei der atemphysiotherapeutischen
Behandlung von PatientInnen mit Mukoviszidose in niedergelassenen Praxen [3] sind größtenteils übertragbar auf die Behandlung von PatientInnen mit anderen Lungenerkrankungen
und bilden unter Zuhilfenahme weiterer SARS-CoV-2-spezifischer Literatur [1]
[2]
[4] die Grundlage dieser Empfehlungen.
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Sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung nach Schwere der Erkrankung, Symptomatik und Keimstatus.
Gegebenenfalls Anpassung von Behandlungsintervallen und Maßnahmen, um größtmögliche
Risikominimierung zu erreichen.
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Transparenz schaffen! PatientInnen über aktuelle Hygienemaßnahmen und das Restrisiko
bei der Behandlung in der Praxis aufklären.
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PatientInnen aufklären, dass sie verpflichtet sind, bei akuten Infektzeichen ihren
Physiotherapietermin auch kurzfristig abzusagen.
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PatientInnen tragen beim Betreten und Verlassen der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz
(nachfolgend: MNS). Sie desinfizieren sich unmittelbar nach Betreten der Praxis die
Hände.
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PatientInnen halten sich nicht im Wartebereich zusammen mit anderen PatientInnen auf
(ggf. im Außenbereich warten lassen). Sie werden vom Personal direkt in den gelüfteten,
aufbereiteten Behandlungsraum geschickt. Beim Betreten der Praxis ist stets auf die
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten.
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PatientInnen tragen während der Behandlung einen MNS. Ist dies nicht möglich, z. B.
bei der Durchführung aktiver Techniken zur Reinigung der Atemwege (z. B. oszillierende
PEP-Systeme, autogene Drainage), tragen TherapeutInnen in diesem Fall eine FFP2-Maske
plus Gesichtsschild oder Schutzbrille [4]
[5].
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Hilfsmittel (PEP, Flutter, Cornet etc.) werden ausschließlich von PatientInnen mitgebracht.
Die Verwendung von Filtern, wenn möglich, wird empfohlen (beim Hilfsgerätehersteller
erfragen).
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Bei Inhalationssupervisionen sollen Filtersysteme der jeweiligen Geräte (wenn vorhanden)
verwendet werden. Diese Filter sind von den PatientInnen mitzubringen.
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Zur Eindämmung von Aerosolbildung beim Husten und Niesen bringen PatientInnen ein
kleines Handtuch (mehrmals gefaltet) mit, welches bei Hustenmanövern/Niesen dicht
vor Mund und Nase gehalten wird. Vom Husten in die Ellenbeuge wird abgeraten, da dies
die Aerosolbildung erfahrungsgemäß nicht ausreichend eindämmt. Ggf. verwendete Taschentücher
können nach der Behandlung in einer Plastiktüte im Restmüll der Praxis entsorgt werden.
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Die Rezeptunterschrift erfolgt im Behandlungsraum mit eigenem Stift oder desinfiziertem
Stift der Praxis.
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Wenn eine Terminplanung an der Anmeldung notwendig ist, muss auf Einhaltung des Mindestabstandes
zu anderen PatientInnen geachtet werden.
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Begleitpersonen sind nach Möglichkeit zu vermeiden oder sollten während der Behandlungszeit
vor der Praxis warten. In begründeten Fällen kann einer Begleitperson Zutritt zur
Praxis gewährt werden. Die Begleitperson muss dann ebenfalls eine MNS tragen und sich
beim Betreten der Praxis die Hände desinfizieren.
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Regelmäßiges, großzügiges Lüften des Behandlungsraumes während/nach der umfassenden
Flächen-/Wischdesinfektion aller Kontaktflächen und Therapiehilfsmittel sowie generelles
regelmäßiges Lüften der Praxis-, Sanitär- und Pausenräume zur Förderung des Luftaustauschs
und damit der Aerosolverdünnung [6].
Personalmanagement
Folgende Punkte werden für die behandelnden PhysiotherapeutInnen empfohlen [5]:
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Bei akuten Infektanzeichen kommt der/die PhysiotherapeutIn nicht zur Arbeit.
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Arbeitskleidung wird mit desinfizierenden Verfahren aufbereitet (alternativ: Therapeut
verpackt getragene Kleidung in einem geschlossenen Beutel (z. B. Müllbeutel) und bereitet
diese zuhause auf.
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PhysiotherapeutInnen tragen während der Arbeitszeit einen MNS.
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Vor und nach jedem PatientInnenkontakt werden die Hände desinfiziert.