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DOI: 10.1055/a-1308-3664
Standards der Fissuren- und Grübchenversiegelung


Karies ist weltweit eine der häufigsten chronischen Erkrankungen in allen Lebensphasen. In den Industrienationen mit der breiten Verfügbarkeit fluoridhaltiger Zahnpasten ist der Kariesbefall auch bei Nichtrisikopatienten im Kindes- und Jugendalter auf die Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren konzentriert. Die Versiegelung dieser Kariesprädilektionsstellen ist eine zahnflächenspezifische Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung einer Fissuren- und Grübchenkaries. Basierend auf der überarbeiteten S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ werden die aktuellen Empfehlungen zum klinischen Prozedere zusammenfassend dargestellt.
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Die Fissuren- und Grübchenversiegelung (F-G-V) ist eine zahnflächenspezifische Präventionsmaßnahme.
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Der kariespräventive Nutzen wurde für die bleibenden Molaren in Metaanalysen und systematischen Übersichtsarbeiten als hoch eingeschätzt.
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Die F-G-V ist an gesunden Fissuren zur Kariesprävention und an Fissuren mit nicht kavitierten kariösen Läsionen zur Kariesarretierung indiziert.
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Niedrigvisköse methacrylatbasierte Versiegelungskunststoffe sind mit der Säurekonditionierung anzuwenden, dabei sind Lichtpolymerisate als Ein-Komponenten-Materialien den Autopolymerisaten vorzuziehen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
11. Dezember 2020
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