Pneumologie 2021; 75(01): 31-32
DOI: 10.1055/a-1323-6045
Stellungnahme

Tabakentwöhnung mit E-Zigarette?

Eine Ad-Hoc-Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP)Smoking Cessation with E-Cigarettes?Ad Hoc Statement of the German Respiratory Society (DGP)
W. Pankow
1   Vertreter der DGP im Aktionsbündnis Nichtrauchen e. V., Berlin
,
S. Andreas
2   Vertreter der Deutschen Lungenstiftung e. V., Lungenfachklinik Immenhausen
,
A. Rupp
3   Sprecher der Arbeitsgruppe Tabakprävention und -entwöhnung e. V., Pneumologische Praxis im Zentrum, Stuttgart
,
M. Pfeifer
4   Präsident der DGP, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II, Universitätsklinikum Regensburg
› Author Affiliations
 

Zusammenfassung

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) wendet sich gegen die E-Zigarette als Mittel zur harm-reduction wegen potenzieller Gesundheitsgefahren und Gefährdungen Jugendlicher. Das Aerosol von E-Zigaretten enthält toxische Inhaltsstoffe, die nachweislich schädigend auf die Lunge, das Herz-Kreislauf-System und Immunsystem wirken und potenziell karzinogen sind. Untersuchungen zu E-Zigaretten als Mittel in der Tabakentwöhnung sind wenig überzeugend, um E-Zigaretten gegenüber den langjährig erprobten und etablierten Nikotinersatzpräparaten (NRT) oder anderen Medikamenten, die das Rauchverlangen reduzieren, zu bevorzugen.


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Abstract

The German Respiratory Society (DGP) turns against the e-cigarette as a means for harm reduction because of potential health risk and dangers to young people. The aerosol of e-cigarettes contains toxic ingredients that have been shown to be damaging to the lungs, the cardiovascular system and the immune system and are potentially carcinogenic. Studies on e-cigarettes as a means of smoking cessation are not very convincing, in order to favor e-cigarettes over nicotine replacement therapy, which have been tried and tested for many years, or other drugs that reduce the desire to smoke.


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Die Gesundheitsgefahren durch den Tabakkonsum erfordern stärkere Anstrengungen zur Prävention und Behandlung der Tabakabhängigkeit. In mehreren kürzlich veröffentlichten Publikationen wurden E-Zigaretten und Tabakerhitzer zur Tabakentwöhnung im Sinne von harm-reduction empfohlen [1] [2]. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) folgt dieser Empfehlung wegen potenzieller Gesundheitsgefahren und Gefährdungen Jugendlicher nicht [3]. Sie stützt sich dabei besonders auf aktuelle Analysen und Stellungnahmen nationaler und internationaler pneumologischer sowie kinder- und jugendpsychiatrischer wissenschaftlicher Fachgesellschaften [4] [5] [6] [7].

Das Aerosol von E-Zigaretten enthält toxische Inhaltsstoffe, die nachweislich schädigend auf die Lunge, das Herz-Kreislauf-System und Immunsystem wirken. Dies belegen eine Vielzahl von unabhängigen klinischen und experimentellen Untersuchungen. Es fehlen aber Untersuchungen über die Langzeitfolgen auf den menschlichen Organismus. Daher ist zurzeit unklar, ob der dauerhafte Konsum der E-Zigarette sicherer ist als der von Tabakprodukten. Auch bei Tabakerhitzern werden toxische und karzinogene Substanzen inhaliert. Das Schadenspotenzial ist durch unabhängige Studien ebenfalls nicht ausreichend untersucht.

Untersuchungen zu E-Zigaretten als Mittel in der Tabakentwöhnung sind wenig überzeugend, um E-Zigaretten gegenüber den langjährig erprobten und etablierten Nikotinersatzpräparaten (NRT) oder anderen Medikamenten, die das Rauchverlangen reduzieren, zu bevorzugen. Wegen der geringen Anzahl der verfügbaren Studien, ihrer begrenzten Qualität und der widersprüchlichen Resultate sind weitere Untersuchungen notwendig. Zwar zeigen mehrere randomisiert-kontrollierte Studien einen leichten Vorteil der E-Zigarette gegenüber NRT [8]. In epidemiologischen Longitudinalstudien, die ausstiegswillige Raucher über einen längeren Zeitraum verfolgen, sind E-Zigaretten aber nicht überlegen, sondern unterlegen [9].

Die Mehrzahl der E-Zigaretten-Nutzer beendet den Zigarettenkonsum nicht, sondern konsumiert beides parallel (dual use). Entwöhnungswilligen Rauchern sollte daher immer eine verhaltens-therapeutisch basierte Entwöhnungstherapie angeboten werden. Wenn starke Raucher im Einzelfall die E-Zigarette anstelle von NRT präferieren, sollte immer eine begleitende verhaltenstherapeutische Beratung erfolgen und die E-Zigarette zeitlich nur begrenzt eingesetzt werden.

Die Tabakindustrie versucht, E-Zigaretten und Tabakerhitzer als Alternative zum Zigarettenkonsum zu vermarkten. Dabei wird aber keinesfalls spezifisch die Gruppe der stark abhängigen Raucher mit dem Ziel der harm-reduction beworben. Die Werbung zielt besonders auf Jugendliche und junge Erwachsene mit der Folge, dass der E-Zigaretten-Konsum vor allem in den jüngeren Altersgruppen ansteigt. Die E-Zigarette hat das Potenzial zur Einstiegsdroge zum Zigarettenkonsum (Gateway-Effekt), worauf neuere Untersuchungen hinweisen [7] [10]. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) verweist in diesem Kontext ausdrücklich auf die Stellungnahme der Suchtkommission der deutschen kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaft [7]. Das Ziel der harm-reduction kann nicht realisiert werden, wenn neue Käuferschichten nikotinabhängig gemacht und wenn Raucher in der Nikotinabhängigkeit gehalten werden [11].

Aufgrund der ungeklärten langfristigen Gesundheitsgefahren und wegen des Risikos, durch die Zunahme des E-Zigaretten-Konsums die Tabakprävention zu gefährden, spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) dagegen aus, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zur Tabakentwöhnung zu propagieren. Insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation ist es bedenkenswert, dass nicht nur Raucher, sondern auch E-Zigaretten-Raucher häufiger an COVID-19 erkranken [12].

Anmerkung

In der ursprünglichen Fassung dieser Ad-Hoc-Stellungnahme wurde noch eine weitere Quelle zitiert, deren Co-Autorin sich jedoch von der Bewertung durch die DGP falsch verstanden sieht, weshalb auf die weitere Nennung verzichtet wird.


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Interessenkonflikt

W. Pankow: Beratungshonorar von Pfizer. A. Rupp: Vortragshonorar von Pfizer.
S. Andreas und M. Pfeifer geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.


Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Wulf Pankow
Tschaikowskiweg 16
14532 Kleinmachnow
Deutschland   

Publication History

Article published online:
07 December 2020

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