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DOI: 10.1055/a-1361-1948
Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen. Leitlinie der DGGG und OEGGG (S3-Level, AWMF-Registernummer 015-062, September 2020)
Article in several languages: English | deutsch- Zusammenfassung
- I Leitlinieninformationen
- II Leitlinienverwendung
- III Methodik
- IV Leitlinie
Zusammenfassung
Ziel Ziel der interdisziplinären S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ ist es, Ärzte bei der Aufklärung von Frauen über die physiologischen Veränderungen in dieser Lebensphase sowie Therapiemöglichkeiten zu unterstützen. Die Leitlinie soll eine Entscheidungsgrundlage im ärztlichen Alltag darstellen. In der vorliegenden Kurzversion werden die Statements und Empfehlungen der Langversion mit Evidenzgrad, Empfehlungsgrad und Konsensusstärke aufgeführt.
Methoden Die Statements und Empfehlungen basieren überwiegend auf methodisch hochwertigen Publikationen. Es erfolgte eine Bewertung der Literatur nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EbM) durch Experten und Mandatsträger. Die Evidenzrecherchen wurden vom Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH (EsFoMed) durchgeführt. Teilweise wurde auf die Evidenzbewertung der NICE-Guideline Menopause und S3-Leitlinien der AWMF im Sinne einer Leitlinienadaptation zurückgegriffen.
Empfehlungen Es werden Empfehlungen zu folgenden Themen gegeben: Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopausalen Frauen, Urogynäkologie, kardiovaskuläre Erkrankungen, Osteoporose, Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen, Hormontherapie und Krebsrisiko sowie prämature Ovarialinsuffizienz.
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Schlüsselwörter
Perimenopause - Postmenopause - Hormon(ersatz-)therapie - Diagnostik - Interventionen - Krebsrisiko - LeitlinieI Leitlinieninformationen
Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG
Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.
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Zitierweise
Perimenopause and Postmenopause – Diagnosis and Interventions. Guideline of the DGGG and OEGGG (S3-Level, AWMF Registry Number 015-062, September 2020). Geburtsh Frauenheilk 2021; 81: 612–636
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Leitliniendokumente
Die vollständige Langversion dieser Leitlinie sowie den Leitlinienreport inkl. einer Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren können auf der Homepage der AWMF eingesehen werden: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-062.html
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Leitliniengruppe
Autor |
AWMF-Fachgesellschaft |
---|---|
Prof. Dr. Olaf Ortmann |
DGGG |
Die folgenden Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine haben Interesse an der Mitwirkung bei der Erstellung des Leitlinientextes und der Teilnahme an der Konsensuskonferenz bekundet und Vertreter für die Konsensuskonferenz benannt:
DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/ |
---|
Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) |
Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und plastische Beckenbodenrekonstruktion (AGUB) |
Berufsverband der Frauenärzte (BVF) |
D·A·CH-Gesellschaft Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen e. V. |
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) |
Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA) |
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) |
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie, Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) |
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) |
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) |
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) |
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) |
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) |
Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) |
Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) |
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) |
Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS) |
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) |
Deutsche Menopause Gesellschaft (DMG) |
Dachverband Osteologie (DVO) |
European Menopause and Andropause Society (EMAS) |
Frauenselbsthilfe nach Krebs |
Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) |
International Menopause Society (IMS) |
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) |
Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) Die SGGG hat zum Thema zwei Expertenbriefe, welche von den entsprechenden Expertinnen und Experten als weiterhin bestimmend für die Schweiz (deutsche und romanische Schweiz) erklärt wurden. Deshalb hat der Vorstand der SGGG auf Anraten der AGER beschlossen, die S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause“ nicht zu übernehmen. |
Die Moderation der Leitlinie wurde dankenswerterweise von Frau Dr. M. Nothacker (AWMF-zertifizierter Leitlinienberater/-moderator) übernommen.
AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein |
---|
Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. |
Autor/in Mandatsträger/in |
DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein |
---|---|
Dr. med. C. Albring |
BVF, Mitglied der Steuergruppe |
Prof. Dr. E. Baum |
DEGAM |
Dr. med. M. Beckermann |
DGPFG |
Prof. Dr. K. Bühling |
D·A·CH |
Prof. Dr. G. Emons |
DGGG |
Prof. Dr. T. Gudermann |
DGP |
Prof. Dr. P. Hadji |
DVO |
Prof. Dr. B. Imthurn |
SGGG |
PD Dr. med. E. C. Inwald |
2. Leitlinienkoordinatorin |
Prof. Dr. L. Kiesel |
DMG, Mitglied der Steuergruppe |
Prof. Dr. D. Klemperer |
Experte, Patientinneninformation |
Dr. P. Klose |
Mandatsträgerin in Vertretung von Prof. Langhorst, GPT |
Dr. med. K. König |
BVF |
Prof. Dr. S. Krüger |
DGPPN |
Prof. Dr. J. Langhorst |
GPT |
Prof. Dr. M. Leitzmann |
Experte, Epidemiologie |
Prof. Dr. A. Ludolph |
DGN |
Prof. Dr. D. Lüftner |
DGHO |
Frau D. Müller |
Frauenselbsthilfe nach Krebs |
Prof. Dr. J. Neulen |
DGGEF |
Dr. med. M. Nothacker |
AWMF |
Prof. Dr. O. Ortmann |
Leitlinienkoordinator, federführender Leitlinienautor, Mitglied der Steuergruppe |
Prof. Dr. E. Petri (verstorben am 21.09.2019) |
AGUB |
Dr. med. H. Prautzsch |
DEGAM |
Prof. Dr. F. Regitz-Zagrosek |
DGK |
Dr. med. K. Schaudig |
Expertin, Gynäkologische Endokrinologie |
Prof. Dr. F. Schütz |
DGS |
Dr. med. A. Schwenkhagen |
Expertin, Gynäkologische Endokrinologie |
Prof. Dr. T. Strowitzki |
DGE |
Prof. Dr. P. Stute |
EMAS, Mitglied der Steuergruppe |
Prof. Dr. B.-M. Taute |
DGA |
Prof. Dr. C. Tempfer |
AGO |
Prof. Dr. C. von Arnim |
DGN |
Prof. Dr. L. Wildt |
OEGGG |
Prof. Dr. E. Windler |
DGIM, Mitglied der Steuergruppe |
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II Leitlinienverwendung
Fragestellung und Ziele
Die Leitliniengruppe hat einvernehmlich Fragestellungen zu den folgenden Themenbereichen erarbeitet:
-
Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopasualen Frauen
-
Urogynäkologie
-
kardiovaskuläre Erkrankungen
-
Osteoporose
-
Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen
-
HRT und Krebsrisiko
-
prämature Ovarialinsuffizienz (POI)
-
andere Erkrankungen
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Versorgungsbereich
-
stationärer Versorgungssektor
-
ambulanter Versorgungssektor
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Anwenderzielgruppe/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an Ärzte, die peri- und postmenopausale Frauen über die physiologischen Veränderungen sowie Störungen und deren Therapieoptionen beraten und behandeln:
-
Gynäkologen in der Niederlassung
-
Gynäkologen mit Klinikanstellung
-
Ärzte, die peri- und postmenopausale Frauen beraten bzw. deren Beschwerden und Erkrankungen behandeln, wie z. B. Allgemeinärzte, Internisten, Psychiater, Neurologen, u. a.
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Verabschiedung und Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine sowie durch den Vorstand der DGGG und der DGGG-Leitlinienkommission sowie der OEGGG im Oktober und November 2018 bestätigt und damit in seinem gesamten Inhalt genehmigt. Die im Januar 2020 publizierte Leitlinie wurde im September 2020 um ein Addendum aktualisiert. Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer vom 01.01.2020 bis 31.12.2024. Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge geschätzt.
Werden vor Ablauf der Gültigkeit Änderungen als erforderlich betrachtet, wird die Steuergruppe sich dazu beraten und mit der Leitliniengruppe Änderungsvorschläge in einem strukturierten Prozess abstimmen.
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III Methodik
Grundlagen
Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.
Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S3
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Evidenzgraduierung
Zur Beurteilung der Evidenz (Level 1 – 5) wurde in dieser Leitlinie das Klassifikationssystem des Oxford Centre for Evidence-based Medicine in der letzten aktuellen Version aus dem Jahr 2009 benutzt ([Tab. 5]).
Level |
Therapy/prevention, etiology/harm |
Prognosis |
Diagnosis |
Differential diagnosis/symptom prevalence study |
Economic and decision analyses |
---|---|---|---|---|---|
Quelle (Inhalt, Abkürzungen, Notes): http://www.cebm.net/?o=1025 |
|||||
1a |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of RANDOMIZED CONTROLLED TRIALSs |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of inception cohort studies; CLINICAL DECISION RULE" validated in different populations |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of Level 1 diagnostic studies; CLINICAL DECISION RULE" with 1b studies from different clinical centers |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of prospective cohort studies |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of Level 1 economic studies |
1b |
Individual RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS (with narrow confidence interval"¡) |
Individual inception cohort study with > 80% follow-up; CLINICAL DECISION RULE" validated in a single population |
Validating** cohort study with good" " " reference standards; or CLINICAL DECISION RULE" tested within one clinical center |
Prospective cohort study with good follow-up**** |
Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; systematic review(s) of the evidence; and including multi-way sensitivity analyses |
1c |
All-or-none§ |
All-or-none case series |
Absolute SPins and SNouts" " |
All-or-none case series |
Absolute better-value or worse-value analyses" " " " |
2a |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of cohort studies |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of either retrospective cohort studies or untreated control groups in RANDOMIZED CONTROLLED TRIALSs |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of level > 2 diagnostic studies |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of 2b and better studies |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of level > 2 economic studies |
2b |
Individual cohort study (including low quality RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS; e.g., < 80% follow-up) |
Retrospective cohort study or follow-up of untreated control patients in RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS; Derivation of CLINICAL DECISION RULE" or validated on split-sample§§§ only |
Exploratory** cohort study with good" " " reference standards; CLINICAL DECISION RULE" after derivation, or validated only on split-sample§§§ or databases |
Retrospective cohort study, or poor follow-up |
Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; limited review(s) of the evidence, or single studies; and including multi-way sensitivity analyses |
2c |
“Outcomes” Research; Ecological studies |
“Outcomes” Research |
Ecological studies |
Audit or outcomes research |
|
3a |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of case-control studies |
SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of 3b and better studies |
|||
3b |
Individual case-control study |
Non-consecutive study; or without consistently applied reference standards |
Non-consecutive cohort study, or very limited population |
Analysis based on limited alternatives or costs, poor quality estimates of data, but including sensitivity analyses incorporating clinically sensible variations. |
|
4 |
Case series (and poor-quality cohort and case-control studies§§) |
Case series (and poor-quality prognostic cohort studies***) |
Case-control study, poor or non-independent reference standard |
Case series or superseded reference standards |
Analysis with no sensitivity analysis |
5 |
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or “first principles” |
Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on economic theory or “first principles” |
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Empfehlungsgraduierung
Während mit der Darlegung der Qualität der Evidenz (Evidenzstärke) die Belastbarkeit der publizierten Daten und damit das Ausmaß an Sicherheit/Unsicherheit des Wissens ausgedrückt wird, ist die Darlegung der Empfehlungsgrade Ausdruck des Ergebnisses der Abwägung erwünschter und unerwünschter Konsequenzen alternativer Vorgehensweisen.
Die Verbindlichkeit definiert die medizinische Notwendigkeit einer Leitlinienempfehlung, ihrem Inhalt zu folgen, wenn die Empfehlung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. In nichtzutreffenden Fällen darf bzw. soll von der Empfehlung dieser Leitlinie abgewichen werden. Eine juristische Verbindlichkeit ist durch den Herausgeber nicht definierbar, weil dieser keine Gesetze, Richtlinien oder Satzungen (im Sinne des Satzungsrechtes) beschließen darf. Dieses Vorgehen wird vom obersten deutschen Gericht bestätigt (Bundesgerichtsurteil VI ZR 382/12).
Die reine Evidenzgraduierung einer Leitlinie auf S2e/S3-Niveau nach Oxford lässt einen leitlinientypischen Empfehlungsgrad zu. Dieser symbolische Empfehlungsgrad unterscheidet sich in 3 Abstufungen mit jeweils unterschiedlichen Stärken der sprachlichen Ausdrucksweise. Diese derzeit allgemein angewandte Graduierung wird außer von der AWMF auch von der Bundesärztekammer und ihren Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) benützt ([Tab. 6]).
Symbolik |
Beschreibung der Verbindlichkeit |
Ausdruck |
---|---|---|
A |
starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit |
soll/soll nicht |
B |
einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit |
sollte/sollte nicht |
0 |
offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit |
kann/kann nicht |
Die oben aufgeführte Einteilung von „Empfehlungen“ entspricht neben der Bewertung der Evidenz auch der klinischen Relevanz der zugrunde liegenden Studien und ihren nicht in der Graduierung der Evidenz aufgeführten Maße/Faktoren, wie die Wahl des Patientenkollektivs, Intention-to-treat oder Per-Protocol-Outcome-Analysen, ärztliches bzw. ethisches Handeln gegenüber dem Patienten, länderspezifische Anwendbarkeit usw. Demgegenüber kann eine starke, mäßige bzw. schwache Evidenzstärke entsprechend linear zu einer starken, einfachen bzw. offenen Empfehlung führen. Nur bei einer mittleren Evidenzstärke ist eine Höher- und Herabstufung in eine Grad-A- oder Grad-0-Empfehlung möglich. In besonderen Ausnahmefällen muss eine Graduierung der höchsten Evidenz zu einer schwächeren/offenen Empfehlung oder umgekehrt im Hintergrundtext begründet werden.
-
starke Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B-Empfehlung
-
mäßige Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
-
schwache Evidenzstärke → Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
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Statements
Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.
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Konsensusfindung und Konsensusstärke
Im Rahmen einer strukturellen Konsensusfindung (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Hierbei kann es zu signifikanten Änderungen von Formulierungen etc. kommen. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer eine Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 7]).
Symbolik |
Konsensusstärke |
prozentuale Übereinstimmung |
---|---|---|
+++ |
starker Konsens |
Zustimmung von > 95% der Teilnehmer |
++ |
Konsens |
Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer |
+ |
mehrheitliche Zustimmung |
Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer |
− |
kein Konsens |
Zustimmung von < 51% der Teilnehmer |
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Expertenkonsens
Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).
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IV Leitlinie
1 Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopausalen Frauen
Diagnostik
Evidenzgrad LLA
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Die Peri- und Postmenopause bei über 45-jährigen Frauen sollen aufgrund klinischer Parameter diagnostiziert werden.
Evidenzgrad LLA
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Eine Bestimmung des FSH zur Diagnose der Peri- und Postmenopause soll nur bei Frauen zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr mit klimakterischen Symptomen (z. B. Hitzewallungen, Zyklusveränderungen) sowie bei Frauen unter 40 Jahren mit Hinweisen auf vorzeitige Ovarialinsuffizienz erfolgen.
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Therapeutische Interventionen
Evidenzgrad 1a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen mit vasomotorischen Beschwerden soll eine HRT angeboten werden, nachdem sie über die kurz- (bis zu 5 Jahren) und langfristigen Nutzen und Risiken informiert wurden. Für nichthysterektomierte Frauen kommt eine EPT mit adäquatem Gestagenanteil, für hysterektomierte Frauen eine ET in Betracht.
Frauen sollten vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass nach dem Absetzen der HRT vasomotorische Beschwerden wieder auftreten können.
Evidenzgrad 3
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs), Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRIs), Clonidin und Gabapentin sollen nicht routinemäßig als Mittel erster Wahl gegen vasomotorische Symptome angeboten werden.
Evidenzgrad 1b
Empfehlungsgrad 0
Konsensusstärke ++
Kognitive Verhaltenstherapie (CBT), Isoflavone und Cimicifuga-Präparate können bei vasomotorischen Symptomen angewendet werden.
Abweichende Meinung der Gesellschaft für Phytotherapie, siehe Langversion „Votum der Gesellschaft für Phytotherapie“ (GPT).
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Wirksamkeit und Sicherheit von Interventionen
Nutzen nachgewiesen |
Nutzen möglich |
Nutzen unwahrscheinlich |
|
---|---|---|---|
geringes Risiko für Schaden bzw. Therapieabbruch |
Abwarten bzw. Placebo, CBT (Achtsamkeit, kognitive und Verhaltenstherapie) |
Cimicifuga 5 – 6,5 mg/d (herbal preparation), Isoflavone 30 – 80 mg/d, inkl. Phytoöstrogen-reiche Ernährung, Rotklee, S-Equol, Genistein 30 – 60 mg/d, Rheum rhapontikum, Akupunktur, Johanniskraut 300 mg/d |
Sport (3 – 6 Monate), Tiefenentspannung (4 – 12 Wochen), Vitamin E |
mittleres Risiko für Schaden bzw. Therapieabbruch |
Östrogene, Tibolon |
SSRI, SNRI, Gabapentin, Clonidin |
DHEA (Dehydroepiandrosteron) Raloxifen |
Risiko für Schaden nicht ausreichend untersucht |
chinesische Kräuter im Rahmen der TCM, Melatonin |
Intervention |
MR (mean ratio) Effektivität |
OR (odds ratio) Therapieabbruch* |
---|---|---|
* OR unter 1 bedeutet Therapietreue, über 1 Therapieabbruchrisiko. |
||
Östrogene plus Gestagene, nicht orale |
0,23 (0,09 – 0,7) |
|
Cimicifuga |
0,4 (0,17 – 0,9) |
|
Östrogene plus Gestagene oral |
0,52 (0,25 – 1,06) |
0,61 (0,73 – 0,99) |
Tibolon |
0,55 (0,24 – 1,29) |
5,65 (0,94 – 172,9) |
Akupunktur |
0,58 (0,23 – 1,36) |
|
Isoflavone |
0,62 (0,44 – 0,87) |
0,95 (0,51 – 1,76) |
Kräutermischungen |
0,71 (0,24 – 2,07) |
0,5 (0,07 – 4,3) |
Scheinakupunktur |
0,75 (0,19 – 1,9) |
|
SSRI/SNRIs |
0,84 (0,54 – 1,31) |
1,66 (1,07 – 2,61) |
chinesische Kräuter |
0,95 (0,46 – 1,9) |
1,58 (0,42 – 6,66) |
Raloxifen |
1,65 (0,61 – 4,51) |
|
CEE + Bazedoxifen |
0,31 (0,1 – 1,0) |
|
Gabapentin |
0,88 (0,63 – 1,23) |
|
Baldrianwurzel |
0,4 (0,01 – 5,4) |
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Veränderung der sexuellen Funktion
Evidenzgrad 1b
Empfehlungsgrad 0
Konsensusstärke ++
Bei Frauen mit Libidoverlust in der Peri- und Postmenopause kann nach psychosexueller Exploration ggf. eine Testosterontherapie erwogen werden, wenn eine HRT nicht wirksam ist. Auf den Off-Label-Use soll hingewiesen werden.
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Urogenitale Atrophie
Evidenzgrad 1b
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke +++
Frauen mit symptomatischer urogenitaler Atrophie soll die Anwendung von Befeuchtungs-, Gleitmitteln alleine oder zusammen mit einer vaginalen ET angeboten werden. Die Therapie kann so lange wie erforderlich angewendet werden.
Wenn Östrogene vaginal angewendet werden, sind östriolhaltige Präparate zu bevorzugen. Unter lokaler ET soll keine routinemäßige Vaginalsonografie zur Messung der Endometriumdicke durchgeführt werden (s. S3-Leitlinie Endometriumkarzinom AWMF-Registernummer 032-034).
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2 Urogynäkologie
Belastungsinkontinenz
Evidenzgrad 1a
Konsensusstärke ++
Eine vaginale ET kann eine Harninkontinenz bei postmenopausalen Frauen verbessern.
Evidenzgrad 1a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Patientinnen sollen vor einer systemischen ET/EPT darüber informiert werden, dass diese zum Auftreten oder zur Verschlechterung einer Harninkontinenz führen kann.
Evidenzgrad 1a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Postmenopausalen Patientinnen mit Harninkontinenz sollen Beckenbodentraining und eine vaginale ET angeboten werden.
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Überaktive Blase
Evidenzgrad 1b
Konsensusstärke +++
Eine systemische HRT kann eine vorhandene Harninkontinenz verschlechtern. Eine vaginale ET kann bei überaktiver Blase (OAB) angeboten werden.
Evidenzgrad 1b
Empfehlungsgrad 0
Konsensusstärke ++
Wenn bei einer Drangsymptomatik urologische Erkrankungen ausgeschlossen wurden, kann eine lokale ET angeboten werden. Miktionsfrequenz und Drangsymptomatik können reduziert werden.
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Rezidivierende Harnwegsinfekte
Evidenzgrad 2b
Konsensusstärke ++
Die Veränderung des Vaginalmilieus postmenopausaler Frauen disponiert zu Harnwegsinfektionen. Es besteht eine positive Korrelation mit höherem Alter.
Evidenzgrad 2a
Empfehlungsgrad B
Konsensusstärke ++
Bei rezidivierenden Zystitiden postmenopausaler Frauen sollte vor Beginn einer antibiotischen Langzeitprävention eine vaginale ET durchgeführt werden.
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3 Kardiovaskuläre Erkrankungen
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad B
Konsensusstärke ++
Das kardiovaskuläre Basisrisiko peri- und postmenopausaler Frauen variiert sehr stark in Abhängigkeit von den Risikofaktoren. Sie sollten optimal kontrolliert sein, damit sie keine Kontraindikation für eine HRT darstellen. Deshalb sollten die vaskulären Risikofaktoren vor Beginn einer HRT abgeklärt und behandelt werden ([Tab. 10]).
EPT |
ET |
|||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verum |
Kontrolle |
HR |
95%-Kl |
p |
Verum |
Kontrolle |
HR |
95%-Kl |
p |
|
Abkürzungen: Verum: 0,625 mg konjugierte Östrogene plus kontinuierlich 2,5 mg Medroxyprogesteronacetat, HR: Hazard Ratio, 95%-KI: 95%-Konfidenzintervall, p: Signifikanz. |
||||||||||
tiefe Venenthrombose |
122 |
61 |
1,87 |
1,37, 2,54 |
< 0,001 |
85 |
59 |
1,48 |
1,06, 2,07 |
0,02 |
Schlaganfall |
159 |
109 |
1,37 |
1,07, 1,76 |
0,01 |
169 |
130 |
1,35 |
1,07, 1,70 |
0,01 |
koronare Herzkrankheit |
196 |
159 |
1,18 |
0,95, 1,45 |
0,13 |
204 |
222 |
0,94 |
0,78, 1,14 |
0,53 |
kardiovaskuläre Mortalität |
79 |
70 |
1,05 |
0,76, 1,45 |
0,77 |
109 |
112 |
1,00 |
0,77, 1,31 |
0,98 |
Gesamtmortalität |
250 |
238 |
0,97 |
0,81, 1,16 |
0,76 |
301 |
299 |
1,03 |
0,88, 1,21 |
0,68 |
Thromboembolien
Evidenzgrad 2a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen sollen darüber informiert werden, dass das Thromboembolierisiko unter oraler ET und EPT erhöht ist und höher ist als bei transdermaler Applikation.
#
Zerebrovaskuläre Ereignisse
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen sollen darüber informiert werden, dass eine orale EPT das Risiko für ischämische zerebrovaskuläre Ereignisse möglicherweise erhöht, nicht aber eine transdermale ET. Das absolute Risiko für einen Schlaganfall ist bei jüngeren Frauen sehr niedrig.
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Koronare Herzkrankheit
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen sollen darüber informiert werden, dass eine EPT das kardiovaskuläre Risiko nicht oder nur geringfügig erhöht bzw. eine ET das kardiovaskuläre Risiko nicht erhöht oder verringert. Unter Berücksichtigung dieser Evidenz und der Risiken für Thromboembolien und ischämische Schlaganfälle ist eine HRT zur Prävention der koronaren Herzkrankheit ungeeignet und sollte zur Behandlung klimakterischer Beschwerden vor dem 60. Lebensjahr begonnen werden.
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4 Osteoporose
Evidenzgrad 1a
Konsensusstärke +++
Eine HRT führt zu einer signifikanten Erniedrigung des Risikos für Osteoporose-assoziierte Frakturen.
Evidenzgrad 2a
Konsensusstärke ++
Der frakturreduzierende Einfluss einer HRT war unabhängig von der Einnahmedauer (d. h. bereits nach einer kurzen < 1-jährigen Einnahme nachweisbar) und des Alters bei Therapiebeginn. Zusätzlich scheint der frakturreduzierende Effekt nach Beendigung einer HRT in geringerem Maße weiter zu bestehen ([Tab. 11] und [12]).
Facharzt*gruppe |
Risikofaktor |
---|---|
Allgemeine Risikofaktoren/Allgemeinmedizin |
|
Endokrinologie |
|
Gastroenterologie |
|
Geriatrie |
|
Gynäkologie |
|
Kardiologie |
|
Neurologie |
|
Pulmonologie |
|
Rheumatologie/Orthopädie |
|
Antiresorptiva |
Evidenz für weniger Wirbelkörperfrakturen |
weniger periphere Frakturen |
weniger proximale Femurfrakturen |
---|---|---|---|
Aledronat |
A |
A |
A |
Ibadronat |
A |
B |
– |
Risedronat |
A |
A |
A |
Zoledronat |
A |
A |
A |
Denosumab |
A |
A |
A |
Bazedoxifen |
A |
B |
– |
Raloxifen |
A |
B |
– |
Östrogene |
A |
A |
A |
#
5 Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen
Evidenzgrad LLA
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke +++
Frauen in der Peri- und Postmenopause sollen darüber beraten werden, dass es unklar ist, ob eine HRT vor dem 65. Lebensjahr das Demenzrisiko beeinflusst.
Evidenzgrad LLA
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Die Indikation zur pharmakologischen Behandlung von Depressionen in der Perimenopause soll den allgemeinen Behandlungsleitlinien folgen (es liegen keine direkten Wirksamkeitsstudien in der Perimenopause vor).
Es gibt derzeit keine sicheren Hinweise auf eine unterschiedliche Wirksamkeit von Antidepressiva in Abhängigkeit vom Menopausenstatus.
Es liegt keine ausreichende Evidenz zur Empfehlung einer HRT oder Psychotherapie zur Behandlung perimenopausaler Depressionen vor.
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6 HRT und Krebsrisiko
HRT und Brustkrebsrisiko
Evidenzgrad 1a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen, die eine HRT erwägen, sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine HRT (EPT/ET) zu einer geringen oder keiner Erhöhung des Brustkrebsrisikos führen kann. Die mögliche Risikoerhöhung ist abhängig von der Zusammensetzung der HRT, der Behandlungsdauer und reduziert sich nach Absetzen der HRT ([Tab. 13]).
HRT-Typ |
Studientyp |
Current Use |
---|---|---|
ET |
RCT |
4 weniger (− 11 bis + 8) |
Beobachtungsstudie |
6 mehr (1 bis 12) |
|
EPT |
RCT |
5 mehr (− 4 bis 36) |
Beobachtungsstudie |
17 mehr (14 bis 20) |
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HRT nach Mammakarzinom
Evidenzgrad 2b
Konsensusstärke +++
Eine HRT kann das Risiko für ein Rezidiv nach behandeltem Mammakarzinom steigern.
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke +++
Eine HRT soll bei Frauen nach einem Mammakarzinom nicht durchgeführt werden. Im Einzelfall kann sie nach Versagen nichthormonaler Therapien und bei erheblicher Einschränkung der Lebensqualität erwogen werden.
Addendum
Im Januar 2020 wurde die S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ publiziert (Leitlinienprogramm Onkologie, 2020). Die im August 2019 von der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer publizierte umfassende Metaanalyse prospektiver und retrospektiver Beobachtungsdaten sowie randomisierter Studiendaten zur Assoziation zwischen einer peri- und postmenopausalen Hormontherapie (HT) und dem Brustkrebsrisiko wurde in der S3-Leitlinie zum Zeitpunkt der Publikation noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der Relevanz dieser Daten aktualisieren die Autoren der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“, vertreten durch die Steuergruppe der Leitlinie, die S3-Leitlinie um ein Addendum, welches zur Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer Stellung nimmt (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020).
Zur Aufklärung von ratsuchenden Patientinnen mit klimakterischen Beschwerden halten die Autoren der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ die in [Tab. 14] aufgelisteten Zahlen für geeignet. Nach 5 Jahren einer sequenziellen kombinierten HT mit Beginn ab dem 50. Lebensjahr ist für die nächsten 20 Jahre pro 1000 Frauen mit 14 zusätzlichen Fällen von Brustkrebs zu rechnen. Im Falle einer kontinuierlich-kombinierten HT ist mit 20 zusätzlichen Brustkrebsfällen zu rechnen, im Falle einer Östrogentherapie mit 5 zusätzlichen Brustkrebsfällen. Diese Risikoangaben stehen im Einklang mit den bisher bekannten Daten und sind für eine Aufklärung vor einer geplanten HT geeignet. Eine Änderung der in der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ publizierten Stellungnahmen und Empfehlungen (Leitlinienprogramm Onkologie, 2020) ist aufgrund der Ergebnisse der Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020) nicht erforderlich. Zur Beratung von Patientinnen hinsichtlich der Dauer einer geplanten HT wird auf [Tab. 15] verwiesen. Aufgrund der Ergebnisse der Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020) ist für die folgenden 9 Jahre nach Abschluss einer Östrogentherapie von bis zu 4 Jahren Therapiedauer mit keinem erhöhten Brustkrebsrisiko zu rechnen (relatives Risiko [RR] 1,07; 95%-Konfidenzintervall [KI] 0,96 – 1,20). Nach Abschluss einer kombinierten EPT (sequenziell kombinierte HT oder kontinuierlich kombinierte HT) von bis zu 4 Jahren Therapiedauer ist für die folgenden 9 Jahre ebenfalls mit keinem Brustkrebsrisiko zu rechnen (RR 1,06; 95%-KI 0,98 – 1,15) ([Tab. 15]). Allerdings weisen die Daten der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer für die Zeit während der Anwendung einer ET und einer EPT bereits ab dem 1. Anwendungsjahr ein erhöhtes Risiko für die Diagnose einer Brustkrebserkrankung auf ([Tab. 15]). Ob dies einen biologischen Effekt oder eine erhöhte Detektionswahrscheinlichkeit widerspiegelt, kann aufgrund von epidemiologischen Daten nicht geklärt werden.
Art der HT |
zusätzliche Brustkrebsfälle im Laufe von 20 Jahren/ |
zusätzliche Brustkrebsfälle im Laufe von 20 Jahren/ |
---|---|---|
HT: Hormontherapie, EPT: Östrogen-Gestagen-Therapie, ET: Östrogentherapie Angaben basierend auf: Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer |
||
sequenzielle EPT |
+ 14 |
+ 29 |
kontinuierlich-kombinierte EPT |
+ 20 |
+ 40 |
ET |
+ 5 |
+ 11 |
Art der HT |
relatives Brustkrebsbrisiko während einer HT |
relatives Brustkrebsbrisiko bis 9 Jahre nach Abschluss einer HT |
---|---|---|
HT: Hormontherapie, ET: Östrogentherapie, EPT: Östrogen-Gestagen-Therapie, RR: relatives Risiko, KI: Konfidenzintervall Angaben basierend auf: Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer |
||
ET mit 1 – 4 Jahren Therapiedauer |
RR 1,17; 95%-KI 1,10 – 1,26 |
RR 1,07; 95%-KI 0,96 – 1,20 |
EPT (kontinuierlich kombiniert oder sequenziell kombiniert) mit 1 – 4 Jahren Therapiedauer |
RR 1,60; 95%-KI 1,52 – 1,69 |
RR 1,06; 95%-KI 0,98 – 1,15 |
Von den 25 stimmberechtigten Mandatsträgern haben 17 abgestimmt und zugestimmt. Es gab keine Gegenstimme. Acht Mandatsträger haben nicht abgestimmt (Enthaltung). Von den 17 stimmberechtigen Mandatsträgern, die abgestimmt hatten, hatten 4 einen Interessenkonflikt.
Abstimmungsergebnis für das Addendum: starker Konsens.
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HRT und Endometriumkarzinomrisiko
Evidenzgrad 2
Konsensusstärke +++
Eine alleinige HRT mit Östrogenen ohne Gestagenschutz ist bei nicht hysterektomierten Frauen ein Risikofaktor für das Auftreten eines Endometriumkarzinoms. Der Effekt ist von der Dauer der Anwendung abhängig.
Evidenzgrad 2
Konsensusstärke ++
Bei einer kontinuierlich kombinierten HRT mit konjugierten equinen Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat als Gestagen mit durchschnittlich 5,6 Jahren Anwendungsdauer wurde eine Reduktion des Endometriumkarzinomrisikos beobachtet.
Evidenzgrad 2
Konsensusstärke +++
Eine kontinuierlich-kombinierte HRT mit < 5 Jahren Anwendungsdauer kann hinsichtlich des Endometriumkarzinomrisikos als sicher angesehen werden.
Evidenzgrad 3
Konsensusstärke ++
Die Langzeitanwendung einer kontinuierlich-kombinierten HRT > 6 Jahre bzw. > 10 Jahre kann zu einem erhöhten Endometriumkarzinomrisiko führen.
Evidenzgrad 4
Konsensusstärke +
Die Verwendung von Progesteron oder Dydrogesteron im Rahmen einer kontinuierlich-kombinierten HRT kann das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms erhöhen.
Evidenzgrad 3
Konsensusstärke ++
Die sequenziell-kombinierte HRT kann das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms erhöhen. Der Effekt ist von der Dauer, Art und Dosis der Gestagenanwendung abhängig.
Evidenzgrad 3
Konsensusstärke +++
Die sequenziell-kombinierte HRT mit einer Anwendungsdauer unter 5 Jahren und unter Verwendung eines synthetischen Gestagens kann hinsichtlich des Endometriumkarzinomrisikos als sicher angesehen werden.
Evidenzgrad LLA
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Eine ET soll nur bei hysterektomierten Frauen durchgeführt werden. Eine kombinierte EPT bei nicht hysterektomierten Frauen soll eine mindestens 10-, besser 14-tägige Gestagenanwendung pro Behandlungsmonat enthalten.
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HRT nach Endometriumkarzinom
Evidenzgrad 2b
Konsensusstärke +++
Das Risiko einer HRT nach behandeltem Endometriumkarzinom ist nicht ausreichend untersucht.
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad EK
Konsensusstärke ++
Bei Patientinnen mit behandeltem Endometriumkarzinom kann eine HRT bei klimakterischen Beschwerden mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und Versagen nicht hormonaler Alternativen erwogen werden.
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Vaginale ET nach Endometriumkarzinom
Evidenzgrad 4
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Symptome einer atrophen Vaginitis bei Patientinnen nach Therapie eines Endometriumkarzinoms sollen primär mit inerten Gleitgelen oder Cremes behandelt werden.
Expertenkonsens
Konsensusstärke ++
Eine lokale ET nach Primärtherapie eines Endometriumkarzinoms kann nach nicht zufriedenstellender Behandlung mit inerten Gleitgelen oder Cremes erwogen werden.
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HRT und Ovarialkarzinomrisiko
Evidenzgrad 2a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke ++
Frauen, die eine HRT erwägen, sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine ET bzw. EPT das Ovarialkarzinomrisiko erhöhen können. Die Wirkung kann bereits bei Anwendungszeiten von unter 5 Jahren auftreten und reduziert sich nach Absetzen der Therapie.
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HRT nach Ovarialkarzinom
Evidenzgrad 2b
Konsensusstärke ++
Zur Sicherheit einer HRT nach Behandlung eines Ovarialkarzinoms kann keine zuverlässige Aussage gemacht werden.
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad 0
Konsensusstärke +++
Eine HRT kann bei Frauen nach Behandlung eines Ovarialkarzinoms nach entsprechender Aufklärung durchgeführt werden.
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HRT und Risiko für kolorektale Karzinome
Evidenzgrad 2a
Empfehlungsgrad A
Konsensusstärke +++
Frauen sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine HRT das Risiko für kolorektale Karzinome senken kann. Daraus ergibt sich keine Indikation für einen präventiven Einsatz der HRT.
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7 Prämature Ovarialinsuffizienz (POI)
Evidenzgrad 2b
Empfehlungsgrad B
Konsensusstärke ++
Frauen mit POI sollten über die Wichtigkeit einer hormonellen Behandlung mit einer HRT oder kombinierten oralen Kontrazeptiva (OC) zumindest bis zum natürlichen Menopausenalter aufgeklärt werden, sofern keine Kontraindikationen gegen eine HRT oder kombinierte OC vorliegen.
Evidenzgrad 2b
Konsensusstärke ++
Es gibt keine eindeutigen Belege für Unterschiede in der Wirksamkeit einer Behandlung mit einer HRT oder kombinierten oralen Kontrazeptiva.
Bezüglich der Literaturangaben verweisen wir auf die deutsche Langversion der Leitlinie.
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Correspondence/Korrespondenzadresse
Publication History
Received: 15 January 2021
Received: 02 December 2020
Accepted: 18 January 2021
Article published online:
02 June 2021
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