Geburtshilfe Frauenheilkd 2021; 81(06): 612-636
DOI: 10.1055/a-1361-1948
GebFra Science
Guideline/Leitlinie

Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen. Leitlinie der DGGG und OEGGG (S3-Level, AWMF-Registernummer 015-062, September 2020)

Article in several languages: English | deutsch
Elisabeth C. Inwald
1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lehrstuhl der Universität Regensburg, Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg, Germany; Leitlinienkoordinator(in)
,
Christian Albring
2   Frauenarzt, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V., Frauenärzte im Netz, Hannover, Germany
,
Erika Baum
3   Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin, Philipps Universität Marburg, Marburg, Germany
,
Maria Beckermann
4   Frauenärztin, delegiert von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) e. V., Köln, Germany
,
Kai J. Bühling
5   Leiter der Hormonsprechstunde, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg, Germany
,
Günter Emons
6   Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Universitätsmedizin Göttingen, Göttingen, Germany
,
Thomas Gudermann
7   Walther-Straub-Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Medizinische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Germany
,
Peyman Hadji
8   Frankfurter Hormon und Osteoporosezentrum, Frankfurt am Main; Phillips-Universität Marburg, Marburg, Germany
,
Bruno Imthurn
9   Universitätsspital Zürich, Klinik für Reproduktions-Endokrinologie, Zürich, Switzerland
,
Ludwig Kiesel
10   Universitätsklinikum Münster, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Direktor, Münster, Germany
,
David Klemperer
11   Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Regensburg, Germany
,
Petra Klose
12   Kliniken Essen-Mitte, Knappschafts-Krankenhaus, Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, Essen, Germany
,
Klaus König
13   Stimmberechtigter Vertreter des Berufsverbandes der Frauenärzte, Eschborn, Germany
,
Stephanie Krüger
14   Department für seelische Gesundheit, Vivantes Klinikum Spandau, Berlin, Germany
,
Jost Langhorst
15   Stiftungslehrstuhl für Integrative Medizin der Universität Duisburg-Essen, Chefarzt, Klinik für Integrative Medizin und Naturheilkunde, Sozialstiftung Bamberg, Klinikum am Bruderwald, Bamberg, Germany
,
Michael Leitzmann
16   Universitätsklinikum Regensburg, Fakultät für Medizin, Institut für Epidemiologie und Präventivmedizin, Regensburg, Germany
,
Albert Ludolph
17   Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Neurologie, Ulm, Germany
,
Diana Lüftner
18   Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie, Charité – Universitätsmedizin, Berlin, Germany
,
Dorothea Müller
19   Frauenselbsthilfe nach Krebs, Fulda, Germany
,
Joseph Neulen
20   Uniklinik RWTH Aachen, Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Aachen, Germany
,
Monika Nothacker
21   Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Berlin, Germany
,
Eckhard Petri †,
Horst Prautzsch
23   Überörtliche Gemeinschaftspraxis, Facharzt für Allgemeinmedizin, Akademische Lehrpraxis der Universität Tübingen, Tübingen, Germany
,
Vera Regitz-Zagrosek
24   Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Geschlechterforschung in der Medizin, Gender in Medicine (GiM), Berlin, Germany
,
Kathrin Schaudig
25   Hormone Hamburg, Praxis für gynäkologische Endokrinologie, Hamburg, Germany
,
Florian Schütz
26   Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Diakonissen-Stiftungskrankenhaus Speyer, Speyer, Germany
,
Anneliese Schwenkhagen
25   Hormone Hamburg, Praxis für gynäkologische Endokrinologie, Hamburg, Germany
,
Thomas Strowitzki
27   Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Fertilitätsstörungen, Frauenklinik, Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Germany
,
Petra Stute
28   Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Inselspital Bern, Bern, Switzerland
,
Bettina-Maria Taute
29   Universitätsklinikum Halle, Schwerpunktbereich Angiologie der Klinik für Innere Medizin III, Halle, Germany
,
Clemens Tempfer
30   Frauenklinik der Ruhr Universität Bochum, Marienhospital Herne, Bochum/Herne, Germany
,
Christine v. Arnim
31   Abteilung und Lehrstuhl für Geriatrie, Universitätsmedizin Göttingen, Göttingen, Germany
,
Ludwig Wildt
32   Em Direktor der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Vorsitzender der Ethikkommission, Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck, Austria
,
Eberhard Windler
33   Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg, Germany
,
Olaf Ortmann
1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lehrstuhl der Universität Regensburg, Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg, Germany; Leitlinienkoordinator(in)
› Author Affiliations
 

Zusammenfassung

Ziel Ziel der interdisziplinären S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ ist es, Ärzte bei der Aufklärung von Frauen über die physiologischen Veränderungen in dieser Lebensphase sowie Therapiemöglichkeiten zu unterstützen. Die Leitlinie soll eine Entscheidungsgrundlage im ärztlichen Alltag darstellen. In der vorliegenden Kurzversion werden die Statements und Empfehlungen der Langversion mit Evidenzgrad, Empfehlungsgrad und Konsensusstärke aufgeführt.

Methoden Die Statements und Empfehlungen basieren überwiegend auf methodisch hochwertigen Publikationen. Es erfolgte eine Bewertung der Literatur nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EbM) durch Experten und Mandatsträger. Die Evidenzrecherchen wurden vom Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH (EsFoMed) durchgeführt. Teilweise wurde auf die Evidenzbewertung der NICE-Guideline Menopause und S3-Leitlinien der AWMF im Sinne einer Leitlinienadaptation zurückgegriffen.

Empfehlungen Es werden Empfehlungen zu folgenden Themen gegeben: Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopausalen Frauen, Urogynäkologie, kardiovaskuläre Erkrankungen, Osteoporose, Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen, Hormontherapie und Krebsrisiko sowie prämature Ovarialinsuffizienz.


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I  Leitlinieninformationen

Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG

Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.


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Zitierweise

Perimenopause and Postmenopause – Diagnosis and Interventions. Guideline of the DGGG and OEGGG (S3-Level, AWMF Registry Number 015-062, September 2020). Geburtsh Frauenheilk 2021; 81: 612–636


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Leitliniendokumente

Die vollständige Langversion dieser Leitlinie sowie den Leitlinienreport inkl. einer Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren können auf der Homepage der AWMF eingesehen werden: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-062.html


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Leitliniengruppe

Siehe [Tab. 1] bis [4].

Tab. 1 Federführender und koordinierender Leitlinienautor.

Autor

AWMF-Fachgesellschaft

Prof. Dr. Olaf Ortmann

DGGG

Die folgenden Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine haben Interesse an der Mitwirkung bei der Erstellung des Leitlinientextes und der Teilnahme an der Konsensuskonferenz bekundet und Vertreter für die Konsensuskonferenz benannt:

Tab. 2 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung der Anwenderzielgruppe.

DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/
AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein

Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO)

Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und plastische Beckenbodenrekonstruktion (AGUB)

Berufsverband der Frauenärzte (BVF)

D·A·CH-Gesellschaft Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen e. V.

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA)

Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie, Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF)

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK)

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie (DGP)

Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)

Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS)

Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)

Deutsche Menopause Gesellschaft (DMG)

Dachverband Osteologie (DVO)

European Menopause and Andropause Society (EMAS)

Frauenselbsthilfe nach Krebs

Gesellschaft für Phytotherapie (GPT)

International Menopause Society (IMS)

Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG)

Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG)

Die SGGG hat zum Thema zwei Expertenbriefe, welche von den entsprechenden Expertinnen und Experten als weiterhin bestimmend für die Schweiz (deutsche und romanische Schweiz) erklärt wurden. Deshalb hat der Vorstand der SGGG auf Anraten der AGER beschlossen, die S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause“ nicht zu übernehmen.

Die Moderation der Leitlinie wurde dankenswerterweise von Frau Dr. M. Nothacker (AWMF-zertifizierter Leitlinienberater/-moderator) übernommen.

Tab. 3 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung der Patientenzielgruppe.

AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein

Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.

Tab. 4 Beteiligte Leitlinienautoren/innen (alphabetisch geordnet).

Autor/in

Mandatsträger/in

DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein

Dr. med. C. Albring

BVF, Mitglied der Steuergruppe

Prof. Dr. E. Baum

DEGAM

Dr. med. M. Beckermann

DGPFG

Prof. Dr. K. Bühling

D·A·CH

Prof. Dr. G. Emons

DGGG

Prof. Dr. T. Gudermann

DGP

Prof. Dr. P. Hadji

DVO

Prof. Dr. B. Imthurn

SGGG

PD Dr. med. E. C. Inwald

2. Leitlinienkoordinatorin

Prof. Dr. L. Kiesel

DMG, Mitglied der Steuergruppe

Prof. Dr. D. Klemperer

Experte, Patientinneninformation

Dr. P. Klose

Mandatsträgerin in Vertretung von Prof. Langhorst, GPT

Dr. med. K. König

BVF

Prof. Dr. S. Krüger

DGPPN

Prof. Dr. J. Langhorst

GPT

Prof. Dr. M. Leitzmann

Experte, Epidemiologie

Prof. Dr. A. Ludolph

DGN

Prof. Dr. D. Lüftner

DGHO

Frau D. Müller

Frauenselbsthilfe nach Krebs

Prof. Dr. J. Neulen

DGGEF

Dr. med. M. Nothacker

AWMF

Prof. Dr. O. Ortmann

Leitlinienkoordinator, federführender Leitlinienautor, Mitglied der Steuergruppe

Prof. Dr. E. Petri

(verstorben am 21.09.2019)

AGUB

Dr. med. H. Prautzsch

DEGAM

Prof. Dr. F. Regitz-Zagrosek

DGK

Dr. med. K. Schaudig

Expertin, Gynäkologische Endokrinologie

Prof. Dr. F. Schütz

DGS

Dr. med. A. Schwenkhagen

Expertin, Gynäkologische Endokrinologie

Prof. Dr. T. Strowitzki

DGE

Prof. Dr. P. Stute

EMAS, Mitglied der Steuergruppe

Prof. Dr. B.-M. Taute

DGA

Prof. Dr. C. Tempfer

AGO

Prof. Dr. C. von Arnim

DGN

Prof. Dr. L. Wildt

OEGGG

Prof. Dr. E. Windler

DGIM, Mitglied der Steuergruppe


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II  Leitlinienverwendung

Fragestellung und Ziele

Die Leitliniengruppe hat einvernehmlich Fragestellungen zu den folgenden Themenbereichen erarbeitet:

  • Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopasualen Frauen

  • Urogynäkologie

  • kardiovaskuläre Erkrankungen

  • Osteoporose

  • Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen

  • HRT und Krebsrisiko

  • prämature Ovarialinsuffizienz (POI)

  • andere Erkrankungen


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Versorgungsbereich

  • stationärer Versorgungssektor

  • ambulanter Versorgungssektor


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Anwenderzielgruppe/Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an Ärzte, die peri- und postmenopausale Frauen über die physiologischen Veränderungen sowie Störungen und deren Therapieoptionen beraten und behandeln:

  • Gynäkologen in der Niederlassung

  • Gynäkologen mit Klinikanstellung

  • Ärzte, die peri- und postmenopausale Frauen beraten bzw. deren Beschwerden und Erkrankungen behandeln, wie z. B. Allgemeinärzte, Internisten, Psychiater, Neurologen, u. a.


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Verabschiedung und Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine sowie durch den Vorstand der DGGG und der DGGG-Leitlinienkommission sowie der OEGGG im Oktober und November 2018 bestätigt und damit in seinem gesamten Inhalt genehmigt. Die im Januar 2020 publizierte Leitlinie wurde im September 2020 um ein Addendum aktualisiert. Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer vom 01.01.2020 bis 31.12.2024. Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge geschätzt.

Werden vor Ablauf der Gültigkeit Änderungen als erforderlich betrachtet, wird die Steuergruppe sich dazu beraten und mit der Leitliniengruppe Änderungsvorschläge in einem strukturierten Prozess abstimmen.


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III  Methodik

Grundlagen

Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.

Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S3


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Evidenzgraduierung

Zur Beurteilung der Evidenz (Level 1 – 5) wurde in dieser Leitlinie das Klassifikationssystem des Oxford Centre for Evidence-based Medicine in der letzten aktuellen Version aus dem Jahr 2009 benutzt ([Tab. 5]).

Tab. 5 Graduierung der Evidenz nach Oxford (März 2009).

Level

Therapy/prevention, etiology/harm

Prognosis

Diagnosis

Differential diagnosis/symptom prevalence study

Economic and decision analyses

Quelle (Inhalt, Abkürzungen, Notes): http://www.cebm.net/?o=1025

1a

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of RANDOMIZED CONTROLLED TRIALSs

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of inception cohort studies; CLINICAL DECISION RULE" validated in different populations

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of Level 1 diagnostic studies; CLINICAL DECISION RULE" with 1b studies from different clinical centers

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of prospective cohort studies

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of Level 1 economic studies

1b

Individual RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS (with narrow confidence interval"¡)

Individual inception cohort study with > 80% follow-up; CLINICAL DECISION RULE" validated in a single population

Validating** cohort study with good" " " reference standards; or CLINICAL DECISION RULE" tested within one clinical center

Prospective cohort study with good follow-up****

Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; systematic review(s) of the evidence; and including multi-way sensitivity analyses

1c

All-or-none§

All-or-none case series

Absolute SPins and SNouts" "

All-or-none case series

Absolute better-value or worse-value analyses" " " "

2a

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of cohort studies

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of either retrospective cohort studies or untreated control groups in RANDOMIZED CONTROLLED TRIALSs

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of level > 2 diagnostic studies

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of 2b and better studies

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of level > 2 economic studies

2b

Individual cohort study (including low quality RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS; e.g., < 80% follow-up)

Retrospective cohort study or follow-up of untreated control patients in RANDOMIZED CONTROLLED TRIALS; Derivation of CLINICAL DECISION RULE" or validated on split-sample§§§ only

Exploratory** cohort study with good" " " reference standards; CLINICAL DECISION RULE" after derivation, or validated only on split-sample§§§ or databases

Retrospective cohort study, or poor follow-up

Analysis based on clinically sensible costs or alternatives; limited review(s) of the evidence, or single studies; and including multi-way sensitivity analyses

2c

“Outcomes” Research; Ecological studies

“Outcomes” Research

Ecological studies

Audit or outcomes research

3a

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of case-control studies

SYSTEMATIC REVIEWS (with homogeneity*) of 3b and better studies

3b

Individual case-control study

Non-consecutive study; or without consistently applied reference standards

Non-consecutive cohort study, or very limited population

Analysis based on limited alternatives or costs, poor quality estimates of data, but including sensitivity analyses incorporating clinically sensible variations.

4

Case series (and poor-quality cohort and case-control studies§§)

Case series (and poor-quality prognostic cohort studies***)

Case-control study, poor or non-independent reference standard

Case series or superseded reference standards

Analysis with no sensitivity analysis

5

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or “first principles”

Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on economic theory or “first principles”


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Empfehlungsgraduierung

Während mit der Darlegung der Qualität der Evidenz (Evidenzstärke) die Belastbarkeit der publizierten Daten und damit das Ausmaß an Sicherheit/Unsicherheit des Wissens ausgedrückt wird, ist die Darlegung der Empfehlungsgrade Ausdruck des Ergebnisses der Abwägung erwünschter und unerwünschter Konsequenzen alternativer Vorgehensweisen.

Die Verbindlichkeit definiert die medizinische Notwendigkeit einer Leitlinienempfehlung, ihrem Inhalt zu folgen, wenn die Empfehlung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. In nichtzutreffenden Fällen darf bzw. soll von der Empfehlung dieser Leitlinie abgewichen werden. Eine juristische Verbindlichkeit ist durch den Herausgeber nicht definierbar, weil dieser keine Gesetze, Richtlinien oder Satzungen (im Sinne des Satzungsrechtes) beschließen darf. Dieses Vorgehen wird vom obersten deutschen Gericht bestätigt (Bundesgerichtsurteil VI ZR 382/12).

Die reine Evidenzgraduierung einer Leitlinie auf S2e/S3-Niveau nach Oxford lässt einen leitlinientypischen Empfehlungsgrad zu. Dieser symbolische Empfehlungsgrad unterscheidet sich in 3 Abstufungen mit jeweils unterschiedlichen Stärken der sprachlichen Ausdrucksweise. Diese derzeit allgemein angewandte Graduierung wird außer von der AWMF auch von der Bundesärztekammer und ihren Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) benützt ([Tab. 6]).

Tab. 6 Graduierung von Empfehlungen (deutschsprachig).

Symbolik

Beschreibung der Verbindlichkeit

Ausdruck

A

starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit

soll/soll nicht

B

einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit

sollte/sollte nicht

0

offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit

kann/kann nicht

Die oben aufgeführte Einteilung von „Empfehlungen“ entspricht neben der Bewertung der Evidenz auch der klinischen Relevanz der zugrunde liegenden Studien und ihren nicht in der Graduierung der Evidenz aufgeführten Maße/Faktoren, wie die Wahl des Patientenkollektivs, Intention-to-treat oder Per-Protocol-Outcome-Analysen, ärztliches bzw. ethisches Handeln gegenüber dem Patienten, länderspezifische Anwendbarkeit usw. Demgegenüber kann eine starke, mäßige bzw. schwache Evidenzstärke entsprechend linear zu einer starken, einfachen bzw. offenen Empfehlung führen. Nur bei einer mittleren Evidenzstärke ist eine Höher- und Herabstufung in eine Grad-A- oder Grad-0-Empfehlung möglich. In besonderen Ausnahmefällen muss eine Graduierung der höchsten Evidenz zu einer schwächeren/offenen Empfehlung oder umgekehrt im Hintergrundtext begründet werden.

  • starke Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B-Empfehlung

  • mäßige Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung

  • schwache Evidenzstärke → Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung


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Statements

Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.


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Konsensusfindung und Konsensusstärke

Im Rahmen einer strukturellen Konsensusfindung (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Hierbei kann es zu signifikanten Änderungen von Formulierungen etc. kommen. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer eine Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 7]).

Tab. 7 Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung.

Symbolik

Konsensusstärke

prozentuale Übereinstimmung

+++

starker Konsens

Zustimmung von > 95% der Teilnehmer

++

Konsens

Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer

+

mehrheitliche Zustimmung

Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer

kein Konsens

Zustimmung von < 51% der Teilnehmer


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Expertenkonsens

Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).


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IV  Leitlinie

1  Diagnostik und therapeutische Interventionen bei peri- und postmenopausalen Frauen

Diagnostik

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E1

Evidenzgrad LLA

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Die Peri- und Postmenopause bei über 45-jährigen Frauen sollen aufgrund klinischer Parameter diagnostiziert werden.

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E2

Evidenzgrad LLA

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Eine Bestimmung des FSH zur Diagnose der Peri- und Postmenopause soll nur bei Frauen zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr mit klimakterischen Symptomen (z. B. Hitzewallungen, Zyklusveränderungen) sowie bei Frauen unter 40 Jahren mit Hinweisen auf vorzeitige Ovarialinsuffizienz erfolgen.


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Therapeutische Interventionen

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E3

Evidenzgrad 1a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen mit vasomotorischen Beschwerden soll eine HRT angeboten werden, nachdem sie über die kurz- (bis zu 5 Jahren) und langfristigen Nutzen und Risiken informiert wurden. Für nichthysterektomierte Frauen kommt eine EPT mit adäquatem Gestagenanteil, für hysterektomierte Frauen eine ET in Betracht.

Frauen sollten vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass nach dem Absetzen der HRT vasomotorische Beschwerden wieder auftreten können.

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E4

Evidenzgrad 3

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs), Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRIs), Clonidin und Gabapentin sollen nicht routinemäßig als Mittel erster Wahl gegen vasomotorische Symptome angeboten werden.

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E5

Evidenzgrad 1b

Empfehlungsgrad 0

Konsensusstärke ++

Kognitive Verhaltenstherapie (CBT), Isoflavone und Cimicifuga-Präparate können bei vasomotorischen Symptomen angewendet werden.

Abweichende Meinung der Gesellschaft für Phytotherapie, siehe Langversion „Votum der Gesellschaft für Phytotherapie“ (GPT).


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Wirksamkeit und Sicherheit von Interventionen

[Tab. 8] und [9].

Tab. 8 Wirksamkeit und Risiken verschiedener Interventionen bei Hitzewallungen.

Nutzen nachgewiesen

Nutzen möglich

Nutzen unwahrscheinlich

geringes Risiko für Schaden bzw. Therapieabbruch

Abwarten bzw. Placebo, CBT (Achtsamkeit, kognitive und Verhaltenstherapie)

Cimicifuga 5 – 6,5 mg/d (herbal preparation), Isoflavone 30 – 80 mg/d, inkl. Phytoöstrogen-reiche Ernährung, Rotklee, S-Equol, Genistein 30 – 60 mg/d, Rheum rhapontikum, Akupunktur, Johanniskraut 300 mg/d

Sport (3 – 6 Monate), Tiefenentspannung (4 – 12 Wochen), Vitamin E

mittleres Risiko für Schaden bzw. Therapieabbruch

Östrogene, Tibolon

SSRI, SNRI, Gabapentin, Clonidin

DHEA (Dehydroepiandrosteron)

Raloxifen

Risiko für Schaden nicht ausreichend untersucht

chinesische Kräuter im Rahmen der TCM, Melatonin

Tab. 9 Effektivität (Reduktion der Frequenz von Hitzewallungen) und die Wahrscheinlichkeit für einen Therapieabbruch verschiedener Interventionen im Vergleich zu Placebo für Frauen mit Uterus bei vasomotorischen peri- und postmenopausalen Symptomen.

Intervention

MR (mean ratio)

Effektivität

OR (odds ratio)

Therapieabbruch*

* OR unter 1 bedeutet Therapietreue, über 1 Therapieabbruchrisiko.

Östrogene plus Gestagene, nicht orale

0,23 (0,09 – 0,7)

Cimicifuga

0,4 (0,17 – 0,9)

Östrogene plus Gestagene oral

0,52 (0,25 – 1,06)

0,61 (0,73 – 0,99)

Tibolon

0,55 (0,24 – 1,29)

5,65 (0,94 – 172,9)

Akupunktur

0,58 (0,23 – 1,36)

Isoflavone

0,62 (0,44 – 0,87)

0,95 (0,51 – 1,76)

Kräutermischungen

0,71 (0,24 – 2,07)

0,5 (0,07 – 4,3)

Scheinakupunktur

0,75 (0,19 – 1,9)

SSRI/SNRIs

0,84 (0,54 – 1,31)

1,66 (1,07 – 2,61)

chinesische Kräuter

0,95 (0,46 – 1,9)

1,58 (0,42 – 6,66)

Raloxifen

1,65 (0,61 – 4,51)

CEE + Bazedoxifen

0,31 (0,1 – 1,0)

Gabapentin

0,88 (0,63 – 1,23)

Baldrianwurzel

0,4 (0,01 – 5,4)


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Veränderung der sexuellen Funktion

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E6

Evidenzgrad 1b

Empfehlungsgrad 0

Konsensusstärke ++

Bei Frauen mit Libidoverlust in der Peri- und Postmenopause kann nach psychosexueller Exploration ggf. eine Testosterontherapie erwogen werden, wenn eine HRT nicht wirksam ist. Auf den Off-Label-Use soll hingewiesen werden.


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Urogenitale Atrophie

Evidenzbasierte Empfehlung 1.E7

Evidenzgrad 1b

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke +++

Frauen mit symptomatischer urogenitaler Atrophie soll die Anwendung von Befeuchtungs-, Gleitmitteln alleine oder zusammen mit einer vaginalen ET angeboten werden. Die Therapie kann so lange wie erforderlich angewendet werden.

Wenn Östrogene vaginal angewendet werden, sind östriolhaltige Präparate zu bevorzugen. Unter lokaler ET soll keine routinemäßige Vaginalsonografie zur Messung der Endometriumdicke durchgeführt werden (s. S3-Leitlinie Endometriumkarzinom AWMF-Registernummer 032-034).


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2  Urogynäkologie

Belastungsinkontinenz

Evidenzbasiertes Statement 2.S1

Evidenzgrad 1a

Konsensusstärke ++

Eine vaginale ET kann eine Harninkontinenz bei postmenopausalen Frauen verbessern.

Evidenzbasierte Empfehlung 2.E8

Evidenzgrad 1a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Patientinnen sollen vor einer systemischen ET/EPT darüber informiert werden, dass diese zum Auftreten oder zur Verschlechterung einer Harninkontinenz führen kann.

Evidenzbasierte Empfehlung 2.E9

Evidenzgrad 1a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Postmenopausalen Patientinnen mit Harninkontinenz sollen Beckenbodentraining und eine vaginale ET angeboten werden.


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Überaktive Blase

Evidenzbasiertes Statement 2.S2

Evidenzgrad 1b

Konsensusstärke +++

Eine systemische HRT kann eine vorhandene Harninkontinenz verschlechtern. Eine vaginale ET kann bei überaktiver Blase (OAB) angeboten werden.

Evidenzbasierte Empfehlung 2.E10

Evidenzgrad 1b

Empfehlungsgrad 0

Konsensusstärke ++

Wenn bei einer Drangsymptomatik urologische Erkrankungen ausgeschlossen wurden, kann eine lokale ET angeboten werden. Miktionsfrequenz und Drangsymptomatik können reduziert werden.


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Rezidivierende Harnwegsinfekte

Evidenzbasiertes Statement 2.S3

Evidenzgrad 2b

Konsensusstärke ++

Die Veränderung des Vaginalmilieus postmenopausaler Frauen disponiert zu Harnwegsinfektionen. Es besteht eine positive Korrelation mit höherem Alter.

Evidenzbasierte Empfehlung 2.E11

Evidenzgrad 2a

Empfehlungsgrad B

Konsensusstärke ++

Bei rezidivierenden Zystitiden postmenopausaler Frauen sollte vor Beginn einer antibiotischen Langzeitprävention eine vaginale ET durchgeführt werden.


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3  Kardiovaskuläre Erkrankungen

Evidenzbasierte Empfehlung 3.E12

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad B

Konsensusstärke ++

Das kardiovaskuläre Basisrisiko peri- und postmenopausaler Frauen variiert sehr stark in Abhängigkeit von den Risikofaktoren. Sie sollten optimal kontrolliert sein, damit sie keine Kontraindikation für eine HRT darstellen. Deshalb sollten die vaskulären Risikofaktoren vor Beginn einer HRT abgeklärt und behandelt werden ([Tab. 10]).

Tab. 10 Effekte einer oralen HRT auf kardiovaskuläre Erkrankungen in der Womenʼs Health Initiative.

EPT

ET

Verum

Kontrolle

HR

95%-Kl

p

Verum

Kontrolle

HR

95%-Kl

p

Abkürzungen: Verum: 0,625 mg konjugierte Östrogene plus kontinuierlich 2,5 mg Medroxyprogesteronacetat, HR: Hazard Ratio, 95%-KI: 95%-Konfidenzintervall, p: Signifikanz.

tiefe Venenthrombose

122

61

1,87

1,37, 2,54

< 0,001

85

59

1,48

1,06, 2,07

0,02

Schlaganfall

159

109

1,37

1,07, 1,76

0,01

169

130

1,35

1,07, 1,70

0,01

koronare Herzkrankheit

196

159

1,18

0,95, 1,45

0,13

204

222

0,94

0,78, 1,14

0,53

kardiovaskuläre Mortalität

79

70

1,05

0,76, 1,45

0,77

109

112

1,00

0,77, 1,31

0,98

Gesamtmortalität

250

238

0,97

0,81, 1,16

0,76

301

299

1,03

0,88, 1,21

0,68

Thromboembolien

Evidenzbasierte Empfehlung 3.E13

Evidenzgrad 2a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen sollen darüber informiert werden, dass das Thromboembolierisiko unter oraler ET und EPT erhöht ist und höher ist als bei transdermaler Applikation.


#

Zerebrovaskuläre Ereignisse

Evidenzbasierte Empfehlung 3.E14

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen sollen darüber informiert werden, dass eine orale EPT das Risiko für ischämische zerebrovaskuläre Ereignisse möglicherweise erhöht, nicht aber eine transdermale ET. Das absolute Risiko für einen Schlaganfall ist bei jüngeren Frauen sehr niedrig.


#

Koronare Herzkrankheit

Evidenzbasierte Empfehlung 3.E15

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen sollen darüber informiert werden, dass eine EPT das kardiovaskuläre Risiko nicht oder nur geringfügig erhöht bzw. eine ET das kardiovaskuläre Risiko nicht erhöht oder verringert. Unter Berücksichtigung dieser Evidenz und der Risiken für Thromboembolien und ischämische Schlaganfälle ist eine HRT zur Prävention der koronaren Herzkrankheit ungeeignet und sollte zur Behandlung klimakterischer Beschwerden vor dem 60. Lebensjahr begonnen werden.


#
#

4  Osteoporose

Evidenzbasiertes Statement 4.S4

Evidenzgrad 1a

Konsensusstärke +++

Eine HRT führt zu einer signifikanten Erniedrigung des Risikos für Osteoporose-assoziierte Frakturen.

Evidenzbasiertes Statement 4.S5

Evidenzgrad 2a

Konsensusstärke ++

Der frakturreduzierende Einfluss einer HRT war unabhängig von der Einnahmedauer (d. h. bereits nach einer kurzen < 1-jährigen Einnahme nachweisbar) und des Alters bei Therapiebeginn. Zusätzlich scheint der frakturreduzierende Effekt nach Beendigung einer HRT in geringerem Maße weiter zu bestehen ([Tab. 11] und [12]).

Tab. 11 Risikofaktoren für Osteoporose.

Facharzt*gruppe

Risikofaktor

Allgemeine Risikofaktoren/Allgemeinmedizin

  • Alter (2- bis 4-fach pro Dekade ab 50)

  • Geschlecht (Frau/Mann: 2 zu 1)

  • prävalente WK-Frakturen (2- bis 10-fach)

  • niedrigtraumatische periphere Fraktur

  • proximale Femurfraktur bei Vater oder Mutter

  • multiple Stürze

  • Immobilität

  • Nikotinkonsum

  • Untergewicht (BMI < 20)

  • Cortisontherapie > 3 Monate > 2,5 mg

Endokrinologie

  • Cushing-Syndrom

  • primärer Hyperparathyreoidismus

  • Wachstumshormonmangel bei Hypophyseninsuffizienz

  • Hyperthyreose

  • Diabetes mellitus Typ 1 oder 2

  • Glidazontherapie

Gastroenterologie

  • BII-Magenresektion oder Gastrektomie

  • Zöliakie

  • Protonenpumpenhemmer

Geriatrie

  • Sedativa

  • Neuroleptika

  • Benzodiazepine

Gynäkologie

  • Aromatasehemmer

  • Hypogonadismus

Kardiologie

  • Herzinsuffizienz

Neurologie

  • Epilepsie und Antiepileptika

  • Depression und Antidepressiva

Pulmonologie

  • COPD

Rheumatologie/Orthopädie

  • rheumatoide Arthritis

  • Spondylitis ankylosans

Tab. 12 Aktuelle Behandlungsmöglichkeiten der Osteoporose bei Frauen nach den Wechseljahren.

Antiresorptiva

Evidenz für weniger Wirbelkörperfrakturen

weniger periphere Frakturen

weniger proximale Femurfrakturen

Aledronat

A

A

A

Ibadronat

A

B

Risedronat

A

A

A

Zoledronat

A

A

A

Denosumab

A

A

A

Bazedoxifen

A

B

Raloxifen

A

B

Östrogene

A

A

A


#

5  Demenz, Depression, Stimmungsschwankungen

Evidenzbasierte Empfehlung 5.E16

Evidenzgrad LLA

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke +++

Frauen in der Peri- und Postmenopause sollen darüber beraten werden, dass es unklar ist, ob eine HRT vor dem 65. Lebensjahr das Demenzrisiko beeinflusst.

Evidenzbasierte Empfehlung 5.E17

Evidenzgrad LLA

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Die Indikation zur pharmakologischen Behandlung von Depressionen in der Perimenopause soll den allgemeinen Behandlungsleitlinien folgen (es liegen keine direkten Wirksamkeitsstudien in der Perimenopause vor).

Es gibt derzeit keine sicheren Hinweise auf eine unterschiedliche Wirksamkeit von Antidepressiva in Abhängigkeit vom Menopausenstatus.

Es liegt keine ausreichende Evidenz zur Empfehlung einer HRT oder Psychotherapie zur Behandlung perimenopausaler Depressionen vor.


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6  HRT und Krebsrisiko

HRT und Brustkrebsrisiko

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E18

Evidenzgrad 1a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen, die eine HRT erwägen, sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine HRT (EPT/ET) zu einer geringen oder keiner Erhöhung des Brustkrebsrisikos führen kann. Die mögliche Risikoerhöhung ist abhängig von der Zusammensetzung der HRT, der Behandlungsdauer und reduziert sich nach Absetzen der HRT ([Tab. 13]).

Tab. 13 Absolutes Brustkrebsrisiko für unterschiedliche Formen der HRT: Unterschiede der Brustkrebsinzidenz pro 1000 postmenopausale Frauen in 7,5 Jahren (95%-KI).

HRT-Typ

Studientyp

Current Use

ET

RCT

4 weniger (− 11 bis + 8)

Beobachtungsstudie

6 mehr (1 bis 12)

EPT

RCT

5 mehr (− 4 bis 36)

Beobachtungsstudie

17 mehr (14 bis 20)


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HRT nach Mammakarzinom

Evidenzbasiertes Statement 6.S6

Evidenzgrad 2b

Konsensusstärke +++

Eine HRT kann das Risiko für ein Rezidiv nach behandeltem Mammakarzinom steigern.

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E19

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke +++

Eine HRT soll bei Frauen nach einem Mammakarzinom nicht durchgeführt werden. Im Einzelfall kann sie nach Versagen nichthormonaler Therapien und bei erheblicher Einschränkung der Lebensqualität erwogen werden.

Addendum

Im Januar 2020 wurde die S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ publiziert (Leitlinienprogramm Onkologie, 2020). Die im August 2019 von der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer publizierte umfassende Metaanalyse prospektiver und retrospektiver Beobachtungsdaten sowie randomisierter Studiendaten zur Assoziation zwischen einer peri- und postmenopausalen Hormontherapie (HT) und dem Brustkrebsrisiko wurde in der S3-Leitlinie zum Zeitpunkt der Publikation noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der Relevanz dieser Daten aktualisieren die Autoren der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“, vertreten durch die Steuergruppe der Leitlinie, die S3-Leitlinie um ein Addendum, welches zur Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer Stellung nimmt (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020).

Zur Aufklärung von ratsuchenden Patientinnen mit klimakterischen Beschwerden halten die Autoren der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ die in [Tab. 14] aufgelisteten Zahlen für geeignet. Nach 5 Jahren einer sequenziellen kombinierten HT mit Beginn ab dem 50. Lebensjahr ist für die nächsten 20 Jahre pro 1000 Frauen mit 14 zusätzlichen Fällen von Brustkrebs zu rechnen. Im Falle einer kontinuierlich-kombinierten HT ist mit 20 zusätzlichen Brustkrebsfällen zu rechnen, im Falle einer Östrogentherapie mit 5 zusätzlichen Brustkrebsfällen. Diese Risikoangaben stehen im Einklang mit den bisher bekannten Daten und sind für eine Aufklärung vor einer geplanten HT geeignet. Eine Änderung der in der S3-Leitlinie „Peri- und Postmenopause – Diagnostik und Interventionen“ publizierten Stellungnahmen und Empfehlungen (Leitlinienprogramm Onkologie, 2020) ist aufgrund der Ergebnisse der Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020) nicht erforderlich. Zur Beratung von Patientinnen hinsichtlich der Dauer einer geplanten HT wird auf [Tab. 15] verwiesen. Aufgrund der Ergebnisse der Metaanalyse der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer (Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer, 2020) ist für die folgenden 9 Jahre nach Abschluss einer Östrogentherapie von bis zu 4 Jahren Therapiedauer mit keinem erhöhten Brustkrebsrisiko zu rechnen (relatives Risiko [RR] 1,07; 95%-Konfidenzintervall [KI] 0,96 – 1,20). Nach Abschluss einer kombinierten EPT (sequenziell kombinierte HT oder kontinuierlich kombinierte HT) von bis zu 4 Jahren Therapiedauer ist für die folgenden 9 Jahre ebenfalls mit keinem Brustkrebsrisiko zu rechnen (RR 1,06; 95%-KI 0,98 – 1,15) ([Tab. 15]). Allerdings weisen die Daten der Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer für die Zeit während der Anwendung einer ET und einer EPT bereits ab dem 1. Anwendungsjahr ein erhöhtes Risiko für die Diagnose einer Brustkrebserkrankung auf ([Tab. 15]). Ob dies einen biologischen Effekt oder eine erhöhte Detektionswahrscheinlichkeit widerspiegelt, kann aufgrund von epidemiologischen Daten nicht geklärt werden.

Tab. 14 Risiko für Brustkrebs assoziiert mit einer Hormontherapie in der Peri- und Postmenopause.

Art der HT

zusätzliche Brustkrebsfälle im Laufe von 20 Jahren/
1000 Frauen nach 5 Jahren HT ab dem 50. Lebensjahr

zusätzliche Brustkrebsfälle im Laufe von 20 Jahren/
1000 Frauen nach 10 Jahren HT ab dem 50. Lebensjahr

HT: Hormontherapie, EPT: Östrogen-Gestagen-Therapie, ET: Östrogentherapie

Angaben basierend auf: Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer

sequenzielle EPT

+ 14

+ 29

kontinuierlich-kombinierte EPT

+ 20

+ 40

ET

+ 5

+ 11

Tab. 15 Risiko für Brustkrebs während einer Hormontherapie in der Peri- und Postmenopause und für die folgenden 9 Jahre nach Abschluss einer Hormontherapie in der Peri- und Postmenopause.

Art der HT

relatives Brustkrebsbrisiko während einer HT

relatives Brustkrebsbrisiko bis 9 Jahre nach Abschluss einer HT

HT: Hormontherapie, ET: Östrogentherapie, EPT: Östrogen-Gestagen-Therapie, RR: relatives Risiko, KI: Konfidenzintervall

Angaben basierend auf: Collaborative Group on Hormonal Factors in Breast Cancer

ET mit 1 – 4 Jahren Therapiedauer

RR 1,17; 95%-KI 1,10 – 1,26

RR 1,07; 95%-KI 0,96 – 1,20

EPT (kontinuierlich kombiniert oder sequenziell kombiniert) mit 1 – 4 Jahren Therapiedauer

RR 1,60; 95%-KI 1,52 – 1,69

RR 1,06; 95%-KI 0,98 – 1,15

Von den 25 stimmberechtigten Mandatsträgern haben 17 abgestimmt und zugestimmt. Es gab keine Gegenstimme. Acht Mandatsträger haben nicht abgestimmt (Enthaltung). Von den 17 stimmberechtigen Mandatsträgern, die abgestimmt hatten, hatten 4 einen Interessenkonflikt.

Abstimmungsergebnis für das Addendum: starker Konsens.


#
#

HRT und Endometriumkarzinomrisiko

Evidenzbasiertes Statement 6.S7

Evidenzgrad 2

Konsensusstärke +++

Eine alleinige HRT mit Östrogenen ohne Gestagenschutz ist bei nicht hysterektomierten Frauen ein Risikofaktor für das Auftreten eines Endometriumkarzinoms. Der Effekt ist von der Dauer der Anwendung abhängig.

Evidenzbasiertes Statement 6.S8

Evidenzgrad 2

Konsensusstärke ++

Bei einer kontinuierlich kombinierten HRT mit konjugierten equinen Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat als Gestagen mit durchschnittlich 5,6 Jahren Anwendungsdauer wurde eine Reduktion des Endometriumkarzinomrisikos beobachtet.

Evidenzbasiertes Statement 6.S9

Evidenzgrad 2

Konsensusstärke +++

Eine kontinuierlich-kombinierte HRT mit < 5 Jahren Anwendungsdauer kann hinsichtlich des Endometriumkarzinomrisikos als sicher angesehen werden.

Evidenzbasiertes Statement 6.S10

Evidenzgrad 3

Konsensusstärke ++

Die Langzeitanwendung einer kontinuierlich-kombinierten HRT > 6 Jahre bzw. > 10 Jahre kann zu einem erhöhten Endometriumkarzinomrisiko führen.

Evidenzbasiertes Statement 6.S11

Evidenzgrad 4

Konsensusstärke +

Die Verwendung von Progesteron oder Dydrogesteron im Rahmen einer kontinuierlich-kombinierten HRT kann das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms erhöhen.

Evidenzbasiertes Statement 6.S12

Evidenzgrad 3

Konsensusstärke ++

Die sequenziell-kombinierte HRT kann das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms erhöhen. Der Effekt ist von der Dauer, Art und Dosis der Gestagenanwendung abhängig.

Evidenzbasiertes Statement 6.S13

Evidenzgrad 3

Konsensusstärke +++

Die sequenziell-kombinierte HRT mit einer Anwendungsdauer unter 5 Jahren und unter Verwendung eines synthetischen Gestagens kann hinsichtlich des Endometriumkarzinomrisikos als sicher angesehen werden.

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E20

Evidenzgrad LLA

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Eine ET soll nur bei hysterektomierten Frauen durchgeführt werden. Eine kombinierte EPT bei nicht hysterektomierten Frauen soll eine mindestens 10-, besser 14-tägige Gestagenanwendung pro Behandlungsmonat enthalten.


#

HRT nach Endometriumkarzinom

Evidenzbasiertes Statement 6.S14

Evidenzgrad 2b

Konsensusstärke +++

Das Risiko einer HRT nach behandeltem Endometriumkarzinom ist nicht ausreichend untersucht.

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E21

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad EK

Konsensusstärke ++

Bei Patientinnen mit behandeltem Endometriumkarzinom kann eine HRT bei klimakterischen Beschwerden mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und Versagen nicht hormonaler Alternativen erwogen werden.


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Vaginale ET nach Endometriumkarzinom

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E22

Evidenzgrad 4

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Symptome einer atrophen Vaginitis bei Patientinnen nach Therapie eines Endometriumkarzinoms sollen primär mit inerten Gleitgelen oder Cremes behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung 6.E1

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Eine lokale ET nach Primärtherapie eines Endometriumkarzinoms kann nach nicht zufriedenstellender Behandlung mit inerten Gleitgelen oder Cremes erwogen werden.


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HRT und Ovarialkarzinomrisiko

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E23

Evidenzgrad 2a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke ++

Frauen, die eine HRT erwägen, sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine ET bzw. EPT das Ovarialkarzinomrisiko erhöhen können. Die Wirkung kann bereits bei Anwendungszeiten von unter 5 Jahren auftreten und reduziert sich nach Absetzen der Therapie.


#

HRT nach Ovarialkarzinom

Evidenzbasiertes Statement 6.S15

Evidenzgrad 2b

Konsensusstärke ++

Zur Sicherheit einer HRT nach Behandlung eines Ovarialkarzinoms kann keine zuverlässige Aussage gemacht werden.

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E24

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad 0

Konsensusstärke +++

Eine HRT kann bei Frauen nach Behandlung eines Ovarialkarzinoms nach entsprechender Aufklärung durchgeführt werden.


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HRT und Risiko für kolorektale Karzinome

Evidenzbasierte Empfehlung 6.E25

Evidenzgrad 2a

Empfehlungsgrad A

Konsensusstärke +++

Frauen sollen darüber aufgeklärt werden, dass eine HRT das Risiko für kolorektale Karzinome senken kann. Daraus ergibt sich keine Indikation für einen präventiven Einsatz der HRT.


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7  Prämature Ovarialinsuffizienz (POI)

Evidenzbasierte Empfehlung 7.E26

Evidenzgrad 2b

Empfehlungsgrad B

Konsensusstärke ++

Frauen mit POI sollten über die Wichtigkeit einer hormonellen Behandlung mit einer HRT oder kombinierten oralen Kontrazeptiva (OC) zumindest bis zum natürlichen Menopausenalter aufgeklärt werden, sofern keine Kontraindikationen gegen eine HRT oder kombinierte OC vorliegen.

Evidenzbasiertes Statement 7.S16

Evidenzgrad 2b

Konsensusstärke ++

Es gibt keine eindeutigen Belege für Unterschiede in der Wirksamkeit einer Behandlung mit einer HRT oder kombinierten oralen Kontrazeptiva.

Bezüglich der Literaturangaben verweisen wir auf die deutsche Langversion der Leitlinie.


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Correspondence/Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med. Olaf Ortmann
Ärztlicher Direktor
Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Lehrstuhl der Universität Regensburg
Caritas-Krankenhaus St. Josef
Landshuter Straße 65
93053 Regensburg
Germany   

Publication History

Received: 15 January 2021
Received: 02 December 2020

Accepted: 18 January 2021

Article published online:
02 June 2021

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