Psychiatr Prax 2021; 48(08): 442
DOI: 10.1055/a-1577-2024
Mitteilungen BDK

Aktivitäten des Arbeitskreises „Psychotherapie“

Andreas Schuld
Klinikum Ingolstadt
› Institutsangaben
 

    Der Arbeitskreis Psychotherapie der Bundesdirektorenkonferenz hat leider im zurückliegenden Jahr seine Aktivitäten nur in sehr geringem Umfang aufrechterhalten können, wie schon im Jahr 2020 war es auch 2021 nicht möglich, eine Präsenztagung zu veranstalten. Dies ist nicht zuletzt auch deswegen bedauerlich, da die Pandemie mit ihren unterschiedlichen Begleit- und Folgeerscheinungen auch im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung schwer psychisch Kranker neue Wege erfordert. Es war für viele Kolleginnen und Kollegen wichtig, bestehende Therapieangebote wieder zu reimplementieren, gruppentherapeutische Maßnahmen in kleineren Gruppen durchzuführen, aber auch tagesklinische Angebote auszuweiten, da diese von den Patienten häufig als weniger gefährlich eingeschätzt wurden. Glücklicherweise ist es nicht erneut zur Schließung von psychosomatischen und psychotherapeutischen Einrichtungen gekommen. Trotzdem haben viele Einrichtungen noch immer nicht die Belegungszahlen und Auslastungen von vor der Pandemie erreichen können.

    Die Pandemie hat aber auch neue Fragen für unsere Arbeit aufgeworfen: Während Pandemie und Lockdown sind insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Anzahl an Angststörungen und Depressionen angestiegen. Themen wie soziale Isolation, Verlust von Kontakt-, Begegnungs- und Behandlungsangeboten, Enttäuschungen und zunehmende Hoffnungslosigkeit haben gerade in diesen Altersgruppen an Bedeutung gewonnen. Auch die Versorgung der unterschiedlichen Post-Covid-Syndrome wird ambulante, teilstationäre und stationäre psychotherapeutischer Konzepte erfordern. Ausmaß und die Schwere der entsprechenden psychischen Störungen kann derzeit allerdings noch nicht endgültig abgeschätzt werden.

    Die für uns wohl wichtigste gesundheitspolitische Entwicklung des laufenden Jahres dürfte die Willensbekundung des gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufwertung der Psychotherapie in der neuen Personalbemessungsrichtlinie PPP-RL sein. Hier sind leider keine konkreten Vorgaben gemacht worden, bereits jetzt sind aber unterschiedliche Tendenzen zu erkennen. Es wird auch deutlich, dass verschiedene Interessengruppen in diesem Bereich bereits aktiv sind und beispielsweise versuchen, die Personalanteile von Pflegenden zugunsten solcher von Psychologinnen und Psychologen zu verschieben. Es aus unserer Sicht unstrittig, dass die Bedeutung der Psychotherapie deutlich zugenommen hat und auch weiter zunehmen wird und dass dies auch seinen Niederschlag in den Personalrichtlinien finden muss. Dies sollte allerdings keineswegs auf Grundlage von retrospektiv ausgerichteten Erhebungen des Status quo erfolgen, wie dies vom GBA zunächst geplant war. Bedarfszahlen sollten vielmehr dazu dienen, auch zukünftige Entwicklungen abzuschätzen und den Kliniken Entwicklungspotenzial durch ausreichende Personalausstattung zu ermöglichen. Aus unserer Sicht könnte das sogenannte Plattformmodell, welches versucht, die Bedarfe für moderne Therapiekonzepte auch für die Zukunft besser abbilden zu können, geeigneter sein.


    #

    Korrespondenzadresse

    Prof. Dr. Andreas Schuld
    Zentrum für Psychische Gesundheit, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II, Psychosomatik, Klinikum Ingolstadt
    Krumenauerstraße 25
    85049 Ingolstadt
    Deutschland   

    Publikationsverlauf

    Artikel online veröffentlicht:
    05. November 2021

    © 2021. Thieme. All rights reserved.

    Georg Thieme Verlag KG
    Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany