Der Gesetzgeber fordert eine verbesserte Patientensicherheit. Daher müssen alle Krankenhäuser, die medizinische Implantate ( = Medizinprodukte) einsetzen, seit Oktober 2015 den Patienten einen Implantatepass aushändigen. Gesundheitseinrichtungen, die entsprechende Medizinprodukte implantieren, sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen so zu schaffen, dass z. B. im Falle von Produktrückrufen alle Patienten innerhalb von 3 Werktagen ermittelt werden können.