Schlüsselwörter Krankenhausabrechnungsdaten - DRG-Statistik - BG Kliniken - Unfallversicherung - Verletztenversorgung
Key words hospital administrative data - DRG statistics - workers’ compensation funds hospitals - statutory insurance for occupational accidents - trauma care
Hintergrund
Krankenhausabrechnungsdaten sind eine wichtige Datenquelle für die
Versorgungsforschung. In Deutschland sind alle Krankenhäuser, die nach dem
Vergütungssystem der Diagnosis Related Groups (DRG) abrechnen und dem
Anwendungsbereich des § 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)
unterliegen, dazu verpflichtet, ihre fallbezogenen Abrechnungsdaten einmal
jährlich im Format gemäß § 21 KHEntgG an das
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln.
Dabei besteht ein Anreiz für eine hohe Vollständigkeit sowie
ordnungsgemäße Übermittlung der Datensätze, da die
Vereinbarung gemäß § 21 KHEntgG Abschlagszahlungen vorsieht,
wenn mehr als 1% der abgerechneten Fälle bzw. mehr als 100
Fälle nicht anforderungsgemäß übermittelt werden.
Die übermittelten Abrechnungsdaten werden als Fallpauschalenbezogene
Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) von den Forschungsdatenzentren der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für
wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt [1 ].
Mit diesem Datenbestand verfügt Deutschland über ein nahezu
vollständiges Register aller akutstationären
Krankenhausbehandlungen. Es gibt jedoch einige Bereiche, die von der Abrechnung nach
dem DRG-System und damit von der Datenübermittlungspflicht ausgenommen sind:
Dies sind Behandlungen von Angehörigen der Bundeswehr in
Bundeswehrkrankenhäusern, Behandlungen in Krankenhäusern im Straf-
oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäusern sowie Behandlungen zu
Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung in Krankenhäusern der
Berufsgenossenschaften [2 ]. Während
die erstgenannten Punkte zahlenmäßig weniger bedeutsam sein
dürften, entfällt in der Verletztenversorgung ein wesentlicher
Anteil auf die Versorgung von Arbeits- und Wegeunfällen, die in die
Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Sofern solche
Behandlungen in Krankenhäusern der Berufsgenossenschaften (BG Kliniken)
erbracht werden, werden diese nicht nach dem DRG-System abgerechnet und sind damit
auch nicht in der DRG-Statistik enthalten. Daher ist davon auszugehen, dass die
DRG-Statistik im Bereich der Verletztenversorgung das stationäre
Behandlungsaufkommen nicht vollständig abbildet. In Deutschland befinden
sich neun Krankenhäuser in Trägerschaft der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese versorgen jährlich,
über alle Kostenträger hinweg, ca. 125 000
akutstationäre Behandlungsfälle [3 ].
Die vorliegende Arbeit untersucht die akutstationären Leistungen der BG
Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung und vergleicht diese mit den
in der DRG-Statistik erfassten Leistungen der Verletztenversorgung. Ziel der Arbeit
ist, das Ausmaß der Untererfassung der Verletztenversorgung in der
DRG-Statistik zu quantifizieren, um diese in zukünftigen Analysen
berücksichtigen zu können.
Methoden
Daten
Die akutstationären Leistungsdaten der BG Kliniken der Jahre 2016 bis
2018 wurden aus den Krankenhausinformationssystemen der BG Kliniken extrahiert
und durch das Medizincontrolling des BG Klinikverbundes aufbereitet. Enthalten
sind alle akutstationären Behandlungsfälle der BG Kliniken, die
danach unterschieden werden können, ob diese zu Lasten der gesetzlichen
Unfallversicherung oder zu Lasten anderer Kostenträger (gesetzliche oder
private Krankenversicherung, Selbstzahler) abgerechnet wurden. Zu jedem
Behandlungsfall der BG Kliniken wurde – unabhängig von der Art
des Kostenträgers – ein Datensatz im Datenformat
gemäß § 21 KHEntgG generiert.
Daneben wurden die Mikrodaten der DRG-Statistik der Jahre 2016 bis 2018
herangezogen. Die DRG-Statistik enthält im Datenformat
gemäß § 21 KHEntgG die akutstationären
Behandlungsfalldaten aller Krankenhäuser, die dem Anwendungsbereich des
§ 1 KHEntgG unterliegen. Einbezogen sind darin also auch
Behandlungsfälle in BG Kliniken, soweit die Behandlungskosten nicht von
der Unfallversicherung, sondern von anderen Kostenträgern
vergütet werden. [Abb. 1 ]
illustriert schematisch die Schnittmenge der beiden Datenbestände.
Abb. 1 Schnittmenge der DRG-Statistik und der Leistungsdaten der
BG Kliniken. GKV: Gesetzliche Krankenversicherung; PKV: Private
Krankenversicherung; UV: Gesetzliche Unfallversicherung; BG Kliniken:
Krankenhäuser in Trägerschaft der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Sowohl in den Leistungsdaten der BG Kliniken als auch in den Mikrodaten der
DRG-Statistik ist die Bezugsgröße jeweils der
akutstationäre Krankenhausfall, also eine Behandlungsepisode von der
Aufnahme bis zur Entlassung einer Patientin oder eines Patienten. Neben
demografischen Angaben sind administrative und klinische Informationen
enthalten. Haupt- und Nebendiagnosen sind nach der International Classification
of Diseases, German Modification (ICD-10-GM), Prozeduren nach dem Operationen-
und Prozedurenschlüssel (OPS) kodiert. In der DRG-Statistik ist zu jedem
Behandlungsfall auch die DRG-Fallpauschale enthalten. Die Leistungsdaten der BG
Kliniken wurden ebenfalls nach dem G-DRG-System des jeweiligen Datenjahres
gruppiert. Damit stand für Behandlungsfälle zu Lasten der
Gesetzlichen Unfallversicherung, die in den BG Kliniken nicht nach dem
DRG-System vergütet werden, ebenfalls eine DRG-Gruppierung zur
Verfügung.
Leistungsgruppen
Um das Versorgungsgeschehen im Bereich der Verletztenversorgung differenziert
darzustellen, wurden Leistungsgruppen definiert, deren Fallzahl in beiden
Datenbeständen in gleicher Weise berechnet wurde. Anhand der
verfügbaren Informationen wurden dazu komplexe Falldefinitionen anhand
von Merkmalskombinationen aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren, DRGs und
weiteren Angaben spezifiziert. Die Leistungsgruppen orientieren sich inhaltlich
an den im Medizinkonzept der BG Kliniken beschriebenen Kernkompetenzen [3 ] und bilden das spezifische
Versorgungsangebot der BG Kliniken, insbesondere im Bereich komplexer
Behandlungsleistungen, ab ([Tab. 1 ]).
Tab. 1 Analysierte Leistungsgruppen.
Nr.
Leistungsgruppe
1
Polytrauma oder Verletzung mit Beatmung und/oder
intensivmedizinischer Behandlung
2A
Schweres Schädel-Hirn-Trauma oder
Schädeldachfraktur mit Kraniotomie oder Operation an
Schädel oder Gesichtsknochen
2B
Frührehabilitation (ohne Akutversorgung) nach
Schädel-Hirn-Trauma
3A
Querschnittverletzung oder traumatische
Rückenmarkkontusion: Erstbehandlung
3B
Querschnittlähmung oder Erkrankung des
Rückenmarks: Folgebehandlung oder Nachsorge
4
Brandverletzung (ab Grad 2, inkl. Inhalationstrauma,
Erfrierung oder Verätzungen)
5
Beckenverletzung mit operativer Versorgung
6
Wirbelsäulenverletzung mit operativer Versorgung
7
Schwere Handverletzung (inkl. Folgezustände)
8
Amputationsverletzung mit Replantation, Amputation,
Komplexbehandlung oder Frührehabilitation
9A
Revisions- und Re-Operationen
9B
Wiederherstellungschirurgie (Pathologische Fraktur, Heilung
in Fehlstellung, Pseudoarthrose, Rekonstruktionen bei
Fehlbildungen)
9C
Aufwändige plastische Chirurgie bei Verletzungen und
Verletzungsfolgen (Lappenplastik, Hauttransplantation,
mikrovaskuläre Anastomosierung etc.)
9D
Septische Chirurgie (Eitrige Arthritis, Osteitis und
operative Versorgung tiefer Gewebedefekte)
9E
Schmerztherapie
10
Schwere Monoverletzung (mit Verletzung von
Nerven/Blutgefäßen, tiefen
Weilteilschäden [Grad III], komplizierenden
Unfallbedingungen oder mehrzeitigen/komplexen
Eingriffen)
11
Andere Verletzung bei Kindern bis 14 Jahren
12
Andere Verletzung mit operativer Versorgung bei Personen ab
70 Jahren
13
Weitere Behandlungen (alle Behandlungsfälle ohne
Zuordnung in den obigen Gruppen)
Die Definition der Leistungsgruppen erfolgte in Zusammenarbeit mit dem
Medizincontrolling des BG Klinikverbundes und in Abstimmung mit den
ärztlichen Leitungen der BG Kliniken. Die Ausgangslage dafür
bildete eine Sichtung und Analyse häufiger Merkmalskombinationen in den
Daten der BG Kliniken durch das Medizincontrolling des BG Klinikverbundes. Die
exakten Spezifikationen der Leistungsgruppen sind in Tabelle A1 im Anhang
dargestellt.
Da es zwischen einzelnen Leistungsgruppen zu Überschneidungen kommen
kann, wurden die Behandlungsfälle hierarchisiert ausgezählt.
Dies bedeutet, dass jeder Behandlungsfall nur einer Leistungsgruppe zugeordnet
wurde, um Doppelzählungen zu vermeiden. Die Reihenfolge der Hierarchie
entspricht der in [Tab. 1 ] dargestellten
Reihenfolge. Behandlungsfälle mit Polytrauma, die gleichzeitig ein
Schädel-Hirn-Trauma hatten, wurden bspw. nur in der Gruppe Polytrauma
gezählt.
Analyse
Die Auswertung der Leistungsdaten der BG Kliniken erfolgte durch das
Medizincontrolling des BG Klinikverbundes. Die Auswertung der DRG-Statistik
erfolgte im Wege der kontrollierten Datenfernverarbeitung beim
Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes. In beiden
Datenbeständen wurde die Anzahl der Behandlungsfälle in den
definierten Leistungsgruppen identifiziert. Durch die Unterscheidung des
Kostenträgers in den Leistungsdaten der BG Kliniken (gesetzliche
Unfallversicherung vs. andere) ließen sich die Schnittmenge der beiden
Datenbestände, sowie der Anteil der nicht in der DRG-Statistik erfassten
Behandlungsfälle quantifizieren. Die Gesamtzahl der
Behandlungsfälle in einer Leistungsgruppe ergibt sich aus der Addition
der Fälle in der DRG-Statistik mit den Fällen, die in den BG
Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht wurden und damit
nicht in der DRG-Statistik erfasst sind.
Um zu prüfen, inwieweit die Nichterfassung von Behandlungsfällen
in der DRG-Statistik die Messung von Behandlungsfallzahlen auf der
Krankenhausebene beeinträchtigt, wurden jeweils für die neun BG
Kliniken sowie für alle anderen an der Versorgung beteiligten
Krankenhäuser mittlere Fallzahlen pro Leistungsgruppe und Jahr
berechnet.
Alle Ergebnisse wurden deskriptiv dargestellt.
Ergebnisse
Im Betrachtungszeitraum von 2016 bis 2018 lag die Anzahl aller
Behandlungsfälle, die in den BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen
Unfallversicherung akutstationär versorgt wurden, und damit nicht in der
DRG-Statistik erfasst sind, zwischen 22 646 und 23 451. In Relation
zu den jährlich insgesamt knapp 19 Mio. akutstationären
Behandlungsfällen in Deutschland entspricht dies zunächst einem
Anteil von jeweils 0,1% ([Tab.
2 ]).
Tab. 2 Behandlungsfälle nach Leistungsgruppen in den
DRG-Daten und außerhalb der DRG-Daten, 2016 bis
2018.
Behandlungsfälle in der DRG-Statistik
Behandlungsfälle außerhalb der DRG-Statistik
Behandlungsfälle in Deutschland insgesamt
Versorgt in Nicht-BG Kliniken
Versorgt in BG Kliniken
DRG-Statistik insgesamt
Versorgt in BG Kliniken zu Lasten der UV
DRG-Statistik+versorgt in BG Kliniken zu Lasten der
UV
Summe der Behandlungsfälle insgesamt
Behandlungsfälle N (%)
2016
18 859 339 (99,3%)
102 254 (0,5%)
18 961 593 (99,9%)
22 646 (0,1%)
18 984 239 (100%)
2017
18 799 257 (99,3%)
101 917 (0,5%)
18 901 174 (99,9%)
22 917 (0,1%)
18 924 091 (100%)
2018
18 653 213 (99,3%)
101 282 (0,5%)
18 754 495 (99,9%)
23 451 (0,1%)
18 777 946 (100%)
BEHANDLUNGSFÄLLE NACH LEISTUNGSGRUPPEN
1 Polytrauma oder Verletzung mit Beatmung und/oder
intensivmedizinischer Behandlung
Behandlungsfälle N (%)
2016
15 972 (93,3%)
741 (4,3%)
16 713 (97,6%)
403 (2,4%)
17 116 (100%)
2017
16 318 (93,4%)
746 (4,3%)
17 064 (97,7%)
402 (2,3%)
17 466 (100%)
2018
16 829 (93,6%)
723 (4,0%)
17 552 (97,7%)
421 (2,3%)
17 973 (100%)
2A Schweres Schädel-Hirn-Trauma oder
Schädeldachfraktur mit Kraniotomie oder Operation an
Schädel oder Gesichtsknochen
Behandlungsfälle N (%)
2016
10 724 (95,4%)
418 (3,7%)
11 142 (99,2%)
95 (0,8%)
11 237 (100%)
2017
10 377 (95,4%)
410 (3,8%)
10 787 (99,2%)
89 (0,8%)
10 876 (100%)
2018
10 765 (95,5%)
408 (3,6%)
11 173 (99,2%)
95 (0,8%)
11 268 (100%)
2B Frührehabilitation nach
Schädel-Hirn-Trauma
Behandlungsfälle N (%)
2016
77 (34,2%)
21 (9,3%)
98 (43,6%)
127 (56,4%)
225 (100%)
2017
73 (27,2%)
22 (8,2%)
95 (35,4%)
173 (64,6%)
268 (100%)
2018
86 (25,7%)
47 (14,1%)
133 (39,8%)
201 (60,2%)
334 (100%)
3A Querschnittverletzung oder traumatische
Rückenmarkkontusion: Erstbehandlung
Behandlungsfälle N (%)
2016
430 (42,3%)
448 (44,1%)
878 (86,4%)
138 (13,6%)
1016 (100%)
2017
404 (41,4%)
432 (44,2%)
836 (85,6%)
141 (14,4%)
977 (100%)
2018
340 (37,6%)
436 (48,2%)
776 (85,7%)
129 (14,3%)
905 (100%)
3B Querschnittlähmung oder Erkrankung des
Rückenmarks: Folgebehandlung oder Nachsorge
Behandlungsfälle N (%)
2016
3605 (54,7%)
1461 (22,2%)
5066 (76,9%)
1523 (23,1%)
6589 (100%)
2017
3441 (54,6%)
1386 (22,0%)
4827 (76,6%)
1477 (23,4%)
6304 (100%)
2018
3433 (53,5%)
1598 (24,9%)
5031 (78,4%)
1389 (21,6%)
6420 (100%)
4 Brandverletzung (ab Grad 2, inkl. Inhalationstrauma,
Erfrierung oder Verätzungen)
Behandlungsfälle N (%)
2016
18 164 (88,0%)
1737 (8,4%)
19 901 (96,4%)
734 (3,6%)
20 635 (100%)
2017
18 552 (87,3%)
1875 (8,8%)
20 427 (96,1%)
834 (3,9%)
21 261 (100%)
2018
18 028 (87,3%)
1811 (8,8%)
19 839 (96,0%)
817 (4,0%)
20 656 (100%)
5 Beckenverletzung mit operativer Versorgung
Behandlungsfälle N (%)
2016
2512 (86,9%)
261 (9,0%)
2773 (96,0%)
117 (4,0%)
2890 (100%)
2017
2669 (86,7%)
284 (9,2%)
2953 (95,9%)
125 (4,1%)
3078 (100%)
2018
2752 (87,4%)
287 (9,1%)
3039 (96,5%)
109 (3,5%)
3148 (100%)
6 Wirbelsäulenverletzung mit operativer
Versorgung
Behandlungsfälle N (%)
2016
39 103 (95,9%)
1244 (3,1%)
40 347 (99,0%)
423 (1,0%)
40 770 (100%)
2017
39 003 (95,8%)
1238 (3,0%)
40 241 (98,9%)
464 (1,1%)
40 705 (100%)
2018
39 767 (96,0%)
1206 (2,9%)
40 973 (98,9%)
436 (1,1%)
41 409 (100%)
7 Schwere Handverletzung (inkl. Folgezustände)
Behandlungsfälle N (%)
2016
39 508 (89,9%)
2247 (5,1%)
41 755 (95,0%)
2183 (5,0%)
43 938 (100%)
2017
39 831 (89,4%)
2442 (5,5%)
42 273 (94,9%)
2276 (5,1%)
44 549 (100%)
2018
39 867 (88,7%)
2602 (5,8%)
42 469 (94,5%)
2464 (5,5%)
44 933 (100%)
8 Amputationsverletzung mit Replantation, Amputation,
Komplexbehandlung oder Frührehabilitation
Behandlungsfälle N (%)
2016
2217 (76,9%)
282 (9,8%)
2499 (86,7%)
384 (13,3%)
2883 (100%)
2017
2339 (78,6%)
262 (8,8%)
2601 (87,4%)
376 (12,6%)
2977 (100%)
2018
2477 (79,0%)
258 (8,2%)
2735 (87,2%)
400 (12,8%)
3135 (100%)
9A Revisions- und Re-Operationen
Behandlungsfälle N (%)
2016
82 128 (96,7%)
2161 (2,5%)
84 289 (99,2%)
680 (0,8%)
84 969 (100%)
2017
79 246 (96,6%)
2131 (2,6%)
81 377 (99,2%)
643 (0,8%)
82 020 (100%)
2018
80 746 (96,3%)
2321 (2,8%)
83 067 (99,1%)
760 (0,9%)
83 827 (100%)
9B Wiederherstellungschirurgie (Pathologische Fraktur, Heilung
in Fehlstellung, Pseudoarthrose, Rekonstruktionen bei
Fehlbildungen)
Behandlungsfälle N (%)
2016
92 732 (95,4%)
2633 (2,7%)
95 365 (98,1%)
1858 (1,9%)
97 223 (100%)
2017
95 077 (95,6%)
2615 (2,6%)
97 692 (98,2%)
1811 (1,8%)
99 503 (100%)
2018
92 670 (95,8%)
2399 (2,5%)
95 069 (98,2%)
1697 (1,8%)
96 766 (100%)
9C Aufwändige plastische Chirurgie bei Verletzungen
und Verletzungsfolgen (Lappenplastik, Hauttransplantation,
mikrovaskuläre Anastomosierung etc.)
Behandlungsfälle N (%)
2016
27 622 (90,7%)
2064 (6,8%)
29 686 (97,4%)
783 (2,6%)
30 469 (100%)
2017
28 963 (91,4%)
1906 (6,0%)
30 869 (97,4%)
818 (2,6%)
31 687 (100%)
2018
33 709 (91,4%)
2178 (5,9%)
35 887 (97,3%)
993 (2,7%)
36 880 (100%)
9D Septische Chirurgie (Eitrige Arthritis, Osteitis und
operative Versorgung tiefer Gewebedefekte)
Behandlungsfälle N (%)
2016
58 718 (93,1%)
2458 (3,9%)
61 176 (97,0%)
1908 (3,0%)
63 084 (100%)
2017
60 108 (92,9%)
2575 (4,0%)
62 683 (96,8%)
2045 (3,2%)
64 728 (100%)
2018
59 782 (93,4%)
2361 (3,7%)
62 143 (97,1%)
1872 (2,9%)
64 015 (100%)
9E Schmerztherapie
Behandlungsfälle N (%)
2016
61 797 (97,6%)
139 (0,2%)
61 936 (97,8%)
1398 (2,2%)
63 334 (100%)
2017
63 833 (97,4%)
147 (0,2%)
63 980 (97,7%)
1534 (2,3%)
65 514 (100%)
2018
67 488 (97,6%)
109 (0,2%)
67 597 (97,8%)
1524 (2,2%)
69 121 (100%)
10 Schwere Monoverletzung (mit Verletzung von
Nerven/Blutgefäßen, tiefen
Weilteilschäden (Grad III), komplizierenden
Unfallbedingungen oder mehrzeitigen/komplexen
Eingriffen)
Behandlungsfälle N (%)
2016
25 3773 (97,0%)
5238 (2,0%)
259 011 (99,0%)
2536 (1,0%)
261 547 (100%)
2017
26 3901 (97,0%)
5337 (2,0%)
269 238 (99,0%)
2851 (1,0%)
272 089 (100%)
2018
26 9740 (97,0%)
5316 (1,9%)
275 056 (98,9%)
3048 (1,1%)
278 104 (100%)
11 Andere Verletzung bei Kindern bis 14 Jahren
Behandlungsfälle N (%)
2016
161 710 (98,8%)
714 (0,4%)
162 424 (99,2%)
1243 (0,8%)
163 667 (100%)
2017
162 125 (98,8%)
680 (0,4%)
162 805 (99,3%)
1219 (0,7%)
164 024 (100%)
2018
157 861 (98,8%)
669 (0,4%)
158 530 (99,3%)
1183 (0,7%)
159 713 (100%)
12 Andere Verletzung mit operativer Versorgung bei Personen ab
70 Jahren
Behandlungsfälle N (%)
2016
191 814 (98,7%)
2387 (1,2%)
194 201 (99,9%)
98 (0,1%)
194 299 (100%)
2017
194 492 (98,7%)
2396 (1,2%)
196 888 (99,9%)
118 (0,1%)
197 006 (100%)
2018
196 878 (98,8%)
2375 (1,2%)
199 253 (99,9%)
108 (0,1%)
199 361 (100%)
Summe der Behandlungsfälle in den Leistungsgruppen 1
bis 12
Behandlungsfälle N (%)
2016
1 062 606 (96,1%)
26 654 (2,4%)
1089 260 (98,5%)
16 631 (1,5%)
1 105 891 (100%)
2017
1 080 752 (96,1%)
26 884 (2,4%)
1107 636 (98,5%)
17 396 (1,5%)
1 125 032 (100%)
2018
1 093 218 (96,1%)
27 104 (2,4%)
1120 322 (98,4%)
17 646 (1,6%)
1 137 968 (100%)
13 Weitere Behandlungen (alle Behandlungsfälle ohne
Zuordnung in den obigen Gruppen)
Behandlungsfälle N (%)
2016
17 796 733 (99,5%)
75 600 (0,4%)
17 872 333 (100%)
6015 (0,03%)
17 878 348 (100%)
2017
17 718 505 (99,5%)
75 033 (0,4%)
17 793 538 (100%)
5521 (0,03%)
17 799 059 (100%)
2018
17 559 995 (99,5%)
74 178 (0,4%)
17 634 173 (100%)
5805 (0,03%)
17 639 978 (100%)
UV: Gesetzliche Unfallversicherung.
In der Leistungsgruppe (Lgr.) 1 „Polytrauma oder Verletzung mit Beatmung
und/oder intensivmedizinischer Behandlung“ wurden in der
DRG-Statistik im Jahr 2016 16 713 Behandlungsfälle identifiziert.
Die Anzahl stieg bis zum Jahr 2018 auf 17 552 Fälle. Von diesen
wurden jährlich mehr als 700 Behandlungsfälle in den neun BG
Kliniken versorgt. Zusätzlich versorgten die BG Kliniken pro Jahr mehr als
400 Behandlungsfälle zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung, deren
Daten nicht in der DRG-Statistik erfasst sind ([Tab. 2 ]). Kumuliert über die Jahre 2016 bis 2018 entspricht dies
einem Anteil von 2,3% der Gesamtzahl der in beiden Datenbeständen
identifizierten Behandlungsfälle ([Abb.
2 ]).
Abb. 2 Anteil der Behandlungsfälle, die nicht in der
DRG-Statistik erfasst sind, nach Leistungsgruppen (kumuliert für die
Jahre 2016 bis 2018). Der Anteil der Behandlungsfälle, die von den
BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht wurden
und damit nicht in den DRG-Daten erfasst sind, ist jeweils als Prozentwert
in den Balken ausgewiesen.
Während der Anteil der Behandlungsfälle mit
Schädel-Hirn-Trauma oder Operationen bei Schädelfrakturen (Lgr.
2 A), die in den BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung
versorgt wurden, unter 1% liegt, entfällt mit 61% ein
deutlich größerer Anteil auf Behandlungsfälle, die mit einer
isolierten frührehabilitativen Behandlung in Zusammenhang mit
intrakraniellen Verletzungen oder Schädelfrakturen (Lgr. 2B) versorgt wurden
([Tab. 2 ], [Abb. 2 ]).
Auch in der Versorgung von Querschnittverletzungen bzw. Querschnittlähmungen
ist der Anteil der Behandlungsfälle, die in der DRG-Statistik nicht erfasst
sind, mit 14% (Erstbehandlung; Lgr. 3 A) bzw. 23%
(Folgebehandlung oder Nachsorge; Lgr. 3B) vergleichsweise hoch. In der
Leistungsgruppe 4 der Brandverletzungen liegt der Anteil der nicht in der
DRG-Statistik erfassten Fälle bei 4%, ebenso bei Beckenverletzungen
mit operativer Versorgung (Lgr. 5). Auf die operative Versorgung von
Wirbelsäulenverletzungen (Lgr. 6) entfällt ein Anteil von
1%. Größere Anteile der Behandlungsfälle, die in den
BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung versorgt wurden, zeigen
sich bei der Versorgung von schweren Handverletzungen (Lgr. 7) mit mehr als
5% und der Versorgung von Amputationsverletzungen (Lgr. 8) mit mehr als
12% ([Tab. 2 ], [Abb. 2 ]).
Die Leistungsgruppen 9 A bis 9E bilden die Versorgung von Komplikationen und
komplizierten Behandlungskonstellationen im Zusammenhang mit vorangegangenen
Verletzungen oder Operationen ab. Hier liegen die Anteile, die nicht in der
DRG-Statistik erfasst sind, zwischen 3% bei Behandlungsfällen mit
septischer Chirurgie und unter 1% bei Behandlungsfällen mit
Revisions- und Re-Operationen. Schwere Monoverletzungen, die nicht in einer der
vorangegangenen Leistungsgruppen bereits gezählt wurden (Lgr. 10), machen
ebenfalls einen Anteil von 1% aus. Verletzungen bei Kindern, die nicht in
einer der vorangegangenen Leistungsgruppen bereits gezählt wurden (Lgr. 11),
sind in der DRG-Statistik mit einem Anteil von 0,7% untererfasst. Bei
Verletzungen mit operativer Versorgung bei älteren Personen (Lgr. 12) war
dieser Anteil mit 0,1% noch geringer ([Tab.
2 ], [Abb. 2 ]). Betrachtet man die
Summe der definierten Leistungsgruppen, so ergibt sich insgesamt ein Anteil von
1,5% der Behandlungsfälle, die nicht in der DRG-Statistik erfasst
sind ([Tab. 2 ], [Abb. 2 ]).
Weitere Behandlungsfälle, die nicht einer der definierten Leistungsgruppen 1
bis 12 zugeordnet werden konnten (Lgr. 13), sind mit einem Anteil von 0,03%
nicht in der DRG-Statistik erfasst ([Tab. 2 ],
[Abb. 2 ]). Von den insgesamt ca.
23 000 Behandlungsfällen, die jährlich in den BG Kliniken zu
Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung versorgt wurden, konnten 75%
einer der definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden (nicht dargestellt).
[Tab. 3 ] zeigt die durchschnittlichen
jährlichen Fallzahlen pro versorgender Klinik nach Leistungsgruppen. So
waren bspw. im Zeitraum von 2016 bis 2018 jährlich 452 Nicht-BG Kliniken an
der Versorgung von Behandlungsfällen mit Amputationsverletzungen (Lgr. 8)
beteiligt, die mittlere Fallzahl lag bei 5,2 Fällen pro Krankenhaus und
Jahr. In den neun BG Kliniken lag die mittlere jährliche Behandlungsfallzahl
bei alleiniger Betrachtung der in der DRG-Statistik erfassten Leistungen bei 29,7.
Nach Einbezug der Behandlungsfälle, die in den BG Kliniken zu Lasten der
gesetzlichen Unfallversicherung versorgt wurden, ergab sich jedoch eine mittlere
jährliche Fallzahl von 72,7.
Tab. 3 Anzahl versorgender Kliniken und mittlere
jährliche Fallzahl nach Leistungsgruppen (gemittelt über
die Jahre 2016 bis 2018).
Leistungsgruppen
Anzahl Nicht-BG Kliniken
Mittlere Fallzahl Nicht-BG Kliniken
Anzahl BG Kliniken
Mittlere Fallzahl BG Kliniken ohne UV
Mittlere Fallzahl BG Kliniken inkl. UV
Verhältnis mittlere Fallzahl BG Kliniken vs. Nicht-BG
Kliniken
1
Polytrauma oder Verletzung mit Beatmung und/oder
intensivmedizinischer Behandlung
1010
16,2
9
81,9
127,3
7,9
2A
Schweres Schädel-Hirn-Trauma oder
Schädeldachfraktur mit Kraniotomie oder Operation an
Schädel oder Gesichtsknochen
300
35,4
9
45,8
56,1
1,6
2B
Frührehabilitation (ohne Akutversorgung) nach
Schädel-Hirn-Trauma
15
5,1
6
5,3
34,8
6,8
3A
Querschnittverletzung oder traumatische
Rückenmarkkontusion: Erstbehandlung
20
19,9
9
48,7
63,9
3,2
3B
Querschnittlähmung oder Erkrankung des
Rückenmarks: Folgebehandlung oder Nachsorge
22
158,8
9
164,6
327,2
2,1
4
Brandverletzung (ab Grad 2, inkl. Inhalationstrauma, Erfrierung
oder Verätzungen)
987
18,5
9
200,9
289,2
15,6
5
Beckenverletzung mit operativer Versorgung
480
5,5
9
30,8
43,8
8,0
6
Wirbelsäulenverletzung mit operativer Versorgung
911
43,1
9
136,6
185,6
4,3
7
Schwere Handverletzung (inkl. Folgezustände)
1002
39,7
9
270,0
526,4
13,3
8
Amputationsverletzung mit Replantation, Amputation,
Komplexbehandlung oder Frührehabilitation
452
5,2
9
29,7
72,7
14,0
9A
Revisions- und Re-Operationen
1064
75,8
9
244,9
322,1
4,2
9B
Wiederherstellungschirurgie (Pathologische Fraktur, Heilung in
Fehlstellung, Pseudoarthrose, Rekonstruktionen bei
Fehlbildungen)
1155
80,9
9
283,2
482,0
6,0
9C
Aufwändige plastische Chirurgie bei Verletzungen und
Verletzungsfolgen (Lappenplastik, Hauttransplantation,
mikrovaskuläre Anastomosierung etc.)
1132
26,6
9
227,7
323,8
12,2
9D
Septische Chirurgie (Eitrige Arthritis, Osteitis und operative
Versorgung tiefer Gewebedefekte)
1295
46,0
9
273,9
489,6
10,6
9E
Schmerztherapie
456
141,3
9
14,6
179,7
1,3
10
Schwere Monoverletzung (mit Verletzung von
Nerven/Blutgefäßen, tiefen
Weilteilschäden [Grad III], komplizierenden
Unfallbedingungen oder mehrzeitigen/komplexen
Eingriffen)
1249
210,1
9
588,6
901,0
4,3
11
Andere Verletzung bei Kindern bis 14 Jahren
1043
153,9
9
76,4
211,4
1,4
12
Andere Verletzung mit operativer Versorgung bei Personen ab 70
Jahren
1216
159,9
9
265,1
277,1
1,7
UV: Gesetzliche Unfallversicherung.
Die neun BG Kliniken erreichen durchgehend höhere mittlere Fallzahlen in den
definierten Leistungsgruppen als Nicht-BG Kliniken. So liegen die jährlichen
mittleren Fallzahlen der BG Kliniken bspw. bei der Versorgung von Brandverletzungen
(Lgr. 4), Amputationsverletzungen (Lgr. 8) bzw. schweren Handverletzungen (Lgr. 7)
jeweils um ein Vielfaches höher als die der Nicht-BG Kliniken (Faktor 16, 14
bzw. 13, [Tab. 3 ]).
Diskussion
Die vorliegende Arbeit wertete die Daten der DRG-Statistik gemeinsam mit den
Leistungsdaten der BG Kliniken aus und konnte damit die nicht in der DRG-Statistik
erfassten Behandlungsfälle identifizieren. Damit wurde das
Versorgungsgeschehen im Bereich der akutstationären Verletztenversorgung
erstmals vollständig dargestellt. Die definierten Leistungsgruppen umfassen
typische Fallkonstellationen, die in den BG Kliniken häufig versorgt werden.
Je nach Leistungsgruppe liegt die Untererfassung der Behandlungsfälle in der
DRG-Statistik zwischen 0,1% (bei der operativen Versorgung von Verletzungen
bei Personen ab 70 Jahren) und mehr als 60% (bei der isolierten
frührehabilitativen Behandlung in Zusammenhang mit intrakraniellen
Verletzungen oder Schädelfrakturen). Diese Spannweite ergibt sich daraus,
dass die Versorgung von älteren Personen eher selten in die Leistungspflicht
der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, während Leistungen wie
Frührehabilitation nach Schädel-Hirn-Verletzungen, aber auch die
Versorgung von Querschnittverletzungen, Amputationsverletzungen oder schweren
Handverletzungen offenbar häufig in Zusammenhang mit Arbeits- oder
Wegeunfällen auftreten und dann zu Lasten der gesetzlichen
Unfallversicherung erbracht und abgerechnet werden. Solche Leistungen sind nur dann
in der DRG-Statistik erfasst, wenn sie in Nicht-BG Kliniken erbracht werden, da
diese ihre akutstationären Leistungen auch gegenüber der
gesetzlichen Unfallversicherung nach dem DRG-System abrechnen. Bei Versorgung in
einer der neun BG Kliniken entfällt jedoch aufgrund der Einheit von
Leistungserbringer und Versicherungsträger die Abrechnung nach dem
DRG-System und damit die Pflicht zur Datenübermittlung gemäß
§ 21 KHEntgG.
Die neun BG Kliniken verfügen insbesondere in der Versorgung von Verletzungen
und Verletzungsfolgen über ein spezialisiertes Versorgungsangebot und sind
als überregionale Traumazentren zertifiziert [3 ]. Daher erscheint es plausibel, dass die BG
Kliniken höhere jährliche Behandlungsfallzahlen in den definierten
Leistungsgruppen erreichen, als die anderen an der jeweiligen Versorgung beteiligten
Krankenhäuser in Deutschland, die sich nicht in Trägerschaft der
gewerblichen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen befinden.
Bei alleiniger Betrachtung der Behandlungsfälle, die in den BG Kliniken zu
Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versorgt werden und damit
in der DRG-Statistik erfasst sind, wird die Behandlungsfallzahl der BG Kliniken
teils erheblich unterschätzt. Die betrifft insbesondere solche
Leistungsgruppen, die in den BG Kliniken überwiegend zu Lasten der
gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, wie bspw.
Frührehabilitation nach Schädel-Hirn-Verletzungen, Versorgung von
Amputationsverletzungen oder Schmerztherapie. Auch die Versorgung von Verletzungen
bei Kindern wird in den BG Kliniken überwiegend zu Lasten der gesetzlichen
Unfallversicherung erbracht, da auch Schüler und Schülerinnen in den
allgemein- oder berufsbildenden Schulen sowie Kinder in Kindergärten und
Kindertagesstätten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
stehen [4 ].
Die Stärke der vorliegenden Arbeit liegt in der erstmaligen kombinierten
Auswertung der Mikrodaten der DRG-Statistik mit den, nur anteilig in der
DRG-Statistik enthaltenen, Leistungsdaten der BG Kliniken. Durch die Verwendung der
exakt gleichen Merkmalskombinationen zur Identifikation der Leistungsgruppen sind
die Ergebnisse in den beiden Datenbeständen direkt miteinander vergleichbar.
Die Unterscheidung nach dem Kostenträger in den Leistungsdaten der BG
Kliniken ermöglicht erstmals die Quantifizierung der Untererfassung in der
DRG-Statistik im Bereich der akutstationären Verletztenversorgung.
Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass in Analysen, die die Verletztenversorgung
mit den verfügbaren Daten der DRG-Statistik untersuchen, eine
mögliche Untererfassung durch das Fehlen der Behandlungsfälle, die
in den BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden,
berücksichtigt werden muss. Je nach Art der Versorgungsleistung kann diese
Untererfassung mehr oder weniger stark ausgeprägt sein. Auch bei regionalen
Analysen ist – bedingt durch die Standorte und Einzugsgebiete der BG
Kliniken – von Variationen im Grad der Untererfassung auszugehen.
Im Gegensatz dazu sind die Mikrodaten der DRG-Statistik in Bezug auf solche
Erkrankungen und Behandlungen, die typischerweise nicht in die Leistungspflicht der
gesetzlichen Unfallversicherung fallen, als weitgehend vollständig
anzusehen. So kann beispielsweise bei schweren akuten Erkrankungen wie Herzinfarkt
oder Schlaganfall oder nicht verletzungsbedingten operativen Eingriffen davon
ausgegangen werden, dass diese vollständig in der DRG-Statistik erfasst
sind. In der Verletztenversorgung ergeben sich jedoch größere
Erfassungslücken, die auf die Versorgung in den BG Kliniken zu Lasten der
gesetzlichen Unfallversicherung zurückzuführen sind. Da diese Daten
nicht regelhaft (z. B. in einem Forschungsdatenzentrum) für
wissenschaftliche Auswertungen zugänglich sind, wäre es aus
Forschungssicht wünschenswert, wenn die vollständigen Leistungsdaten
der BG Kliniken, unabhängig vom Kostenträger, vollständig an
das InEK übermittelt würden. Erst damit wäre mit dem
Datenbestand gemäß § 21 KHEntgG auch in Bezug auf die
Verletztenversorgung eine weitgehend vollständige Abbildung des
akutstationären Versorgungsgeschehens möglich.