JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2022; 11(01): 42
DOI: 10.1055/a-1679-9192
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Maximales Unverständnis seitens des VPU – Anerkennung der Hebammen als Fachkräfte im Rahmen der PpUGV

Am 10. November 2021 wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der VPU e. V. nimmt mit größtem Unverständnis die Änderung zur Kenntnis, dass Hebammen gemäß § 6 Abs. 2a PpUGV zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen nur mit einem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Pflegekräfte und Hebammen berücksichtigt werden dürfen. „Die festgelegten Anteile von 10 % im Tag- bzw. 5 % im Nachtdienst sind absolut inakzeptabel und entbehren jeglicher Realität in der Gynäkologie, der Geburtshilfe sowie der Pädiatrie!“, äußert sich Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU e. V., kritisch.

Jana Luntz, Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Dresden und Vorstandsmitglied des VPU e. V., reagierte auf die veröffentlichte Verordnung mit einer entsprechenden Stellungnahme, in welcher sie eine Änderung der Verordnung hin zu einer vollen Anerkennung der Hebammen als Pflegefachkraft fordert.

Der Einsatz von Hebammen erstreckt sich mitnichten ausschließlich auf die Geburtshilfe, sondern ebenso auf die Gynäkologie und Teile der Pädiatrie. Nur mit diesem interdisziplinären Ansatz kann die prä- bzw. postnatale ganzheitliche Versorgung in einem multiprofessionellen Team gewährleistet werden. Allein deshalb sollen Patientinnen mit ihren Neugeborenen auf gesetzlicher Grundlage durch Hebammen betreut werden. Die Stellungnahme von Frau Luntz fasst folgerichtig folgende Argumentation auf: „Die PpUGV setzt in der jetzigen Fassung für die Krankenhäuser klare Fehlanreize, da Hebammen im stationären Kontext nur geringfügig abbildbar sind. Ein ausschließlicher Einsatz nur im Kreißsaal ist vor dem Hintergrund der multiprofessionellen Versorgung prä- und postnatal nicht sinnvoll […] und führt zu einer Abwertung des Berufsbildes der klinisch tätigen Hebammen“, so Luntz.

Der VPU e. V. schließt sich der oben genannten Stellungnahme vollumfänglich an und fordert die komplette Anerkennung der Hebammen als Pflegefachkraft im Rahmen der PpUGV.

Über den VPU e. V.

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e. V. (VPU) ist der Managementverband leitender Pflegefachkräfte an den deutschen Universitätskliniken. Die 34 im VPU organisierten Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren repräsentieren etwa 60.000 Pflegende an deutschen Universitätskliniken. Ziel der Verbandsarbeit ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitätsorientierte Pflege.


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Publication History

Article published online:
08 February 2022

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