Z Gastroenterol 2021; 59(12): 1448-1449
DOI: 10.1055/a-1694-2278
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Der bng nimmt die Interessen der ausschließlich in freier Praxis tätigen Ärzte (…) wahr, die nach Praxisorientierung und -ausstattung hauptberuflich gastroenterologisch tätig sind.“ Diese oberste Prämisse der Satzung des bng war und ist für mich seit Beginn meiner Tätigkeit im Vorstand im Jahr 2013 die Grundlage, an der wir uns in unserer Vorstandstätigkeit orientieren und auch in Zukunft orientieren sollten. Im Frühjahr nächsten Jahres stehen nach der bereits angekündigten Amtsniederlegung des Vorstands Neuwahlen an, die Kontinuität sichern sollen, an dieser Orientierung festhalten sollten.



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Article published online:
10 December 2021

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