Schlüsselwörter
extraintestinale Manifestation - intraepitheliale Neoplasie - intestinale Komplikation
- chronisch entzündliche Darmerkrankung - Immunsuppressiva - Primäre Sklerosierende
Cholangitis
1. Informationen zum Leitlinienreport
1. Informationen zum Leitlinienreport
Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren der Leitlinie von
März 2019 bis April 2021.
Herausgeber
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
(DGVS)
Geltungsbereich und Zweck
Im Jahr 2019 wurden etwa 25500 Patient*innen mit M. Crohn im Krankenhaus stationär
behandelt [1]. Meistens tritt die Erkrankung in der Adoleszenz und im jungen Erwachsenenalter
auf. Aufgrund des oft jahrelangen chronischen Verlaufs des M. Crohn ist die medizinische
Versorgung oft aufwendig und kostenintensiv. Die Aktualisierung der zuletzt 2014 aktualisierten
Leitlinie wird von den beteiligten Fachgesellschaften daher als besonders wichtig
erachtet. Darüber hinaus sollen in der Leitlinie die Medikamente gezielt aufgearbeitet
werden, die in den letzten Jahren neu entwickelt und für die Therapie der CED zugelassen
wurden [2]. Auch haben sich in der chirurgischen Behandlung der Patienten mit M. Crohn neue
Evidenzen ergeben, sodass ein Ziel der Leitlinie ist, die medikamentösen und chirurgischen
Behandlungskonzepte nicht als sich gegenseitig ausschließende, sondern sich ergänzende
Therapieverfahren zu betrachten. Vor diesem Hintergrund wurden auch die konservativen
und operativen Behandlungskonzepte nicht in getrennten Kapiteln, sondern gemeinsam
am aktuellen Problem orientiert, dargestellt. Insbesondere bei komplexen Entscheidungen
hält die Leitliniengruppe die interdisziplinäre Diskussion in (virtuellen) Fallkonferenzen
ähnlich den Tumorboards für notwendig.
Zielorientierung der Leitlinie
Ziel der Leitlinie soll sein, in der hausärztlichen, internistischen, chirurgischen,
pädiatrischen und gastroenterologischen Praxis einfach anwendbar zu sein. Die Behandlung
besonders schwerer oder komplizierter Fälle, wie sie in Spezialambulanzen und spezialisierten
Praxen erfolgt, kann durch diese Leitlinie nicht vollständig abgebildet werden. Patientenzielgruppe
sind Patient*innen mit M. Crohn jeden Alters.
Versorgungsbereich
Ambulant und stationär, hausärztlich, pädiatrisch, internistisch, chirurgisch und
gastroenterologisch.
Anwenderzielgruppe/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an alle an der Diagnostik und Therapie beteiligten Berufsgruppen:
Internist*innen, Kinder- und Jugendmediziner*innen, Chirurg*innen, Gastroenterolog*innen,
Patholog*innen, Radiolog*innen, Ernährungsmediziner*innen, Fachassistenzen CED sowie
Betroffene. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) wurde zur Mitarbeit
eingeladen, hat aber eine Beteiligung abgesagt. Dennoch halten wir die Leitlinie auch
für Allgemeinmediziner*innen für äußerst relevant. Sie dient darüber hinaus der Information
von Angehörigen und Leistungserbringern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger).
Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen
Die Leitlinie wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie,
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) erstellt, die als Koordinatoren Herrn
Prof. Andreas Stallmach, Jena, und Herrn Prof. Andreas Sturm, Berlin, beauftragte.
Methodisch verantwortlich waren Frau PD Dr. Petra Lynen Jansen und Frau Pia Lorenz,
DGVS Geschäftsstelle, Berlin. Durch Frau Dr. Blödt, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin, erfolgte die methodische Beratung;
sie moderierte als neutrale Leitlinienexpertin die Konsensuskonferenz. Torsten Karge
stand für das Leitlinienportal zur Verfügung.
Das Leitlinienvorhaben wurde in der Zeitschrift für Gastroenterologie ausgeschrieben
und auf der Webseite der AWMF veröffentlicht, sodass weitere Fachgesellschaften/Vertreter*innen
sich zur Mitarbeit melden konnten. Die für das Fachgebiet relevanten Fachgesellschaften
und Patientengruppen wurden angeschrieben und um die Nennung von Mandatsträger*innen
gebeten.
Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften
-
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e. V. (DGAV)
C. Germer (Würzburg), P. Kienle (Mannheim), M. Kreis (Berlin), A. Kroesen (Köln)
-
Die Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung e. V. (GPGE)
P. Bufler (Berlin), J. Däbritz (Rostock), J. de Laffolie (Gießen)
-
Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)
M. Juchems (Konstanz), A. Schreyer (Brandenburg an der Havel)
-
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)/Bundesverband Deutscher Pathologen
e. V. (BDP)
G. Baretton (Dresden), M. Anlauf (Limburg an der Lahn)
-
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)
J. Ockenga (Bremen)
-
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
A. Stallmach (Jena)
-
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGCH)
C. Germer (Würzburg), M. Kreis (Berlin)
-
Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie e. V. (DGK)
M. Kreis (Berlin)
-
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
C. Posovszky (Ulm)
-
Fachgesellschaft für Assistenzpersonal – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (FACED)
e. V.
P. Hartmann (Minden), J. Zemke (Herne)
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) wurde zur
Mitarbeit an der Leitlinie eingeladen, konnte das Leitlinienvorhaben aber aufgrund
personeller Engpässe nicht unterstützen.
Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patient*innen
Direkte Mitarbeit von mehreren Vertretern (C. Groß, S. In der Smitten, B. Kaltz) der
Deutschen Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e. V.
Neben der Steuergruppe ([Tab. 1]) wurden 7 Arbeitsgruppen (AGs) gebildet, die jeweils von 2 bis 3 Leiter*innen geleitet
wurden ([Tab. 2]). In den AGs wurden universitäre und nicht universitäre Ärzt*innen, Klinikärzt*innen
und niedergelassene Ärzt*innen in einem ausgewogenen Verhältnis eingesetzt. In den
AGs haben neben Gastroenterolog*innen und Chirurg*innen, Pädiater*innen, Patholog*innen,
Komplementärmediziner*innen, Ernährungsmediziner*innen, Fachassistenzen CED (FACED)
und Patient*innen (DCCV) mitgearbeitet.
Tab. 1
Steuergruppe.
|
Name
|
Ort
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Zuständigkeit
|
|
B. Bokemeyer
|
Minden
|
DGVS
|
|
A. Dignaß
|
Frankfurt
|
DGVS
|
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R. Ehehalt
|
Heidelberg
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DGVS
|
|
C. Germer
|
Würzburg
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DGCH, DGAV
|
|
C. Ott
|
Regensburg
|
DGVS
|
|
B. Siegmund
|
Berlin
|
DGVS
|
|
S. Zeißig
|
Dresden
|
DGVS
|
Tab. 2
Mitglieder der Leitliniengruppe.
|
AG 1: Klinische Diagnostik
|
AG-Leitung
|
T. Kucharzik (DGVS)
C. Ott (DGVS)
K. Herrlinger, Hamburg (DGVS)
|
|
AG-Mitglieder
|
M. Anlauf, Limburg an der Lahn (DGPathologie, BDP)
G. Baretton, Dresden (DGPathologie, BDP)
J. Däbritz, Rostock (GPGE)
M. Juchems, Konstanz (DRG)
L. Leifeld, Hildesheim (DGVS)
A. Schreyer, Brandenburg an der Havel (DRG)
|
|
AG 2: Akuter Schub, Schmerz, Symptomatische Therapie
|
AG-Leitung
|
A. Dignaß, Frankfurt (DGVS)
C. Germer, Würzburg (DGCH, DGAV)
B. Siegmund, Berlin (DGVS)
|
|
AG-Mitglieder
|
K. Aden, Kiel (DGVS)
M. Bläker, Hamburg (DGVS)
P. Bufler, Berlin (GPGE)
A. Lügering, Münster (DGVS)
C. Schmidt, Fulda (DGVS)
|
|
AG 3: Remissionserhaltung, einschl. postoperativer Therapie
|
AG-Leitung
|
B. Bokemeyer, Minden (DGVS)
R. Ehehalt, Heidelberg (DGVS)
M. Kreis, Berlin (DGCH, DGKoloproktologie, DGAV)
|
|
AG-Mitglieder
|
U. Böcker, Berlin (DGVS)
T. Brechmann, Bochum (DGVS)
P. Hartmann, Minden (FACED)
B. Kaltz, Berlin (DCCV)
T. Kühbacher, Nürtingen (DGVS)
J. Niess, Basel (DGVS)
|
|
AG 4: Fisteln bei M. Crohn
|
AG-Leitung
|
R. Atreya, Erlangen (DGVS)
P. Kienle, Mannheim (DGAV)
|
|
AG-Mitglieder
|
J. Hoffmann, Ludwigshafen (DGVS)
A. Kroesen, Köln (DGAV)
E. Schnoy, Augsburg (DGVS)
C. Treese, Berlin (DGVS)
|
|
AG 5: Extraintestinale Manifestationen und Komplikationen
|
AG-Leitung
|
U. Helwig, Oldenburg (DGVS)
S. Zeißig, Dresden (DGVS)
|
|
AG-Mitglieder
|
S. In der Smitten, Berlin (DCCV)
J. Klaus, Ulm (DGVS)
C. Veltkamp, Heidelberg (DGVS)
J. Walldorf, Halle (DGVS)
|
|
AG 6: Besondere Situationen (Pädiatrie, ältere Patienten und Schwangerschaft und Stillzeit)
|
AG-Leitung
|
D. Bettenworth, Münster (DGVS)
C. Maaser, Lüneburg (DGVS)
|
|
AG-Mitglieder
|
I. Blumenstein, Frankfurt (DGVS)
J. de Laffolie, Gießen (GPGE)
J. Preiß, Berlin (DGVS)
N. Teich, Leipzig (DGVS)
J. Zemke, Herne (FACED)
|
|
AG 7: Ernährung, Psychosomatik, Komplementär- und Alternativmedizin
|
AG-Leitung
|
J. Langhorst, Bamberg (DGVS)
J. Ockenga, Bremen (DGEM)
|
|
AG-Mitglieder
|
C. Groß, Berlin (DCCV)
W. Häuser, Saarbrücken (DGVS)
A. Thomann, Mannheim (DGVS)
Y. Zopf, Erlangen (DGVS)
|
|
AG übergreifend
|
C. Posovszky, Ulm (DGKJ)
|
|
Koordinatoren
|
A. Stallmach, Jena (DGVS, DGIM)
A. Sturm, Berlin (DGVS)
|
2. Methodologisches Vorgehen
2. Methodologisches Vorgehen
2.1 Grundlagen der Methodik
Schema der Evidenzbewertung
Die Literaturbewertung wurde nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for
Evidence-based Medicine 2011 ([Tab. 3]) durchgeführt. Die Details zur Suche, Auswahl und Bewertung der Evidenz sind unter
2.2 Literaturrecherche dargestellt.
Tab. 3
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011 Levels of Evidence.
|
Question
|
Step 1
(Level 1[*])
|
Step 2
(Level 2[*])
|
Step 3
(Level 3[*])
|
Step 4
(Level 4[*])
|
Step 5 (Level 5)
|
|
How common is the problem?
|
Local and current random sample surveys (or censuses)
|
Systematic review of surveys that allow matching to local circumstances[**]
|
Local non-random sample[**]
|
Case-series[**]
|
n/a
|
|
Is this diagnostic or monitoring test accurate? (Diagnosis)
|
Systematic review of cross sectional studies with consistently applied reference standard
and blinding
|
Individual cross sectional studies with consistently applied reference standard and
blinding
|
Non-consecutive studies, or studies without consistently applied reference standards[**]
|
Case-control studies, or “poor or non-independent reference standard[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
|
What will happen if we do not add a therapy? (Prognosis)
|
Systematic review of inception cohort studies
|
Inception cohort studies
|
Cohort study or control arm of randomized trial[*]
|
Case-series or casecontrol studies, or poor quality prognostic cohort study[**]
|
n/a
|
|
Does this intervention help? (Treatment Benefits)
|
Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials
|
Randomized trial or observational study with dramatic effect
|
Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**]
|
Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
|
What are the COMMON harms?
(Treatment Harms)
|
Systematic review of randomized trials, systematic review of nested case-control studies,
nof-1 trial with the patient you are raising the question about, or observational study
with dramatic effect
|
Individual randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect
|
Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided
there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long-term harms the duration
of follow-up must be sufficient.)[**]
|
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
|
What are the RARE harms?
(Treatment Harms)
|
Systematic review of randomized trials or n-of-1 trial
|
Randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect
|
|
Is this (early detection) test worthwhile?
(Screening)
|
Systematic review of randomized trials
|
Randomized trial
|
Non -randomized controlled cohort/follow-up study[**]
|
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**]
|
Mechanism-based reasoning
|
OCEBM Levels of Evidence Working Group*. „The Oxford 2011 Levels of Evidence“.
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
* OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind
Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan
Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson.
*
Level may be graded down on the basis of study quality, imprecision, indirectness
(study PICO does not match questions PICO), because of inconsistency between studies,
or because the absolute effect size is very small; Level may be graded up if there
is a large or very large effect size.
**
As always, a systematic review is generally better than an individual study.
Schema der Empfehlungsgraduierung
Bei der Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke konnte der Empfehlungsgrad
gegenüber dem Evidenzgrad auf- oder abgewertet werden. Gründe hierfür können zum Bespiel
sein die fehlende Konsistenz der Studienergebnisse, die Relevanz der Endpunkte und
Effektstärken, das Nutzen-Risikoverhältnis, die Patientenpräferenz oder die Umsetzbarkeit.
Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte außerdem über die Formulierung soll, sollte,
kann ([Tab. 4]).
Tab. 4
Schema zur Graduierung von Empfehlungen.
|
Empfehlungsgrad (nur S3)[1]
|
Beschreibung
|
Syntax
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|
A
|
starke Empfehlung
|
soll
|
|
B
|
Empfehlung
|
sollte
|
|
0
|
Empfehlung offen
|
kann
|
1 Der Empfehlungsgrad sowie der Evidenzgrad werden nur bei evidenzbasierten Empfehlungen
angegeben. Bei Expertenkonsens-basierten Empfehlungen erfolgt die Graduierung über
soll/sollte/kann und über die in der Tabelle angegeben Beschreibung.
Die Konsensusstärke wurde gemäß [Tab. 5] festgelegt.
Tab. 5
Einteilung der Konsensusstärke.
|
Konsens
|
% Zustimmung
|
|
Starker Konsens
|
> 95
|
|
Konsens
|
> 75–95
|
|
Mehrheitliche Zustimmung
|
> 50–75
|
|
Kein Konsens
|
≤ 50
|
Empfehlungen, die unverändert aus der letzten Leitlinie übernommen wurden, wurden
mit „geprüft 2020“ gekennzeichnet. Die mit „modifiziert 2020“ gekennzeichneten Empfehlungen
wurden im Vergleich zur vorherigen Version von 2014 verändert.
Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten
oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden
entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens
verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen
beruhen.
Expertenkonsens
Als Expertenkonsens werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine systematische Recherche
nach Literatur durchgeführt wurde oder bei einer entsprechenden Recherche keine passende
Literatur zu finden war. Die Graduierung der Empfehlung ergibt sich ausschließlich
aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in
[Tab. 4].
Klug entscheiden
Empfehlungen, die mit „Klug entscheiden“ gekennzeichnet sind, wurden für die „Klug
entscheiden“-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin ausgewählt.
Diese Empfehlungen sollen als konkrete Hilfestellung bei der Indikationsstellung zu
diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dienen, um eine Unter- bzw. Überversorgung
zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klug-entscheiden.com/.
2.2 Systematische Literaturrecherche
Die systematische Recherche nach Literatur schließt an die Vorgängerversion an und
wurde in der Zeit vom 02. Juni 2012 bis 12. Mai 2020 in der Medline-Datenbank über
die PubMed-Suchoberfläche für 16 Schlüsselfragen von Herrn P. Freudenberger (CGS-Usergroup)
durchgeführt und durch die AG-Leiter*innen auf Vollständigkeit überprüft.
Der Suchstring und die detaillierte Darstellung der Recherche sind im Anhang dargestellt.
Auswahl der Evidenz
Folgende Einschlusskritieren wurden definiert:
-
deutsche und englische Veröffentlichungen
-
Meta-Analysen
-
systematische Reviews
-
randomisierte kontrollierte Studien
-
Probandenstudien (keine Tierversuche)
-
Verfügbarkeit im Volltext
-
Recherchezeitraum: 02. Juni 2012 bis 12. Mai 2020
Der Recherchezeitraum schließt damit bündig an den Recherchezeitraum der vorherigen
Leitlinienversion an [3].
Die Auswahl der Evidenz erfolgte durch einen mehrstufigen Screeningprozess. Im Titel-Abstract-Screening
wurden die Abstracts durch die AG-Leiter*innen anhand der Ein- und Ausschlusskriterien
auf potenzielle Relevanz gescreent.
Im letzten Schritt des Screenings wurden die Volltexte der ausgewählten Publikationen
auf die Erfüllung der o. g. Kriterien überprüft. Zu 4 Schlüsselfragen konnte keine
evidenzbasierte Literatur gefunden werden. Insgesamt wurden 82 Literaturstellen identifiziert.
Detaillierte Informationen können den PRISMA-Schemata im Anhang entnommen werden.
Bewertung der Evidenz
Die 82 im Volltext-Screening ausgewählten Literaturstellen wurden entsprechend der
Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 bewertet.
Hierbei wurde keine Studie ausgeschlossen.
Erstellung von Evidenztabellen
Aus allen eingeschlossenen Literaturstellen wurden im nächsten Schritt die Daten extrahiert
und in Form von Evidenztabellen im Leitlinienportal zusammengefasst (s. Supplement
Evidenztabellen).
Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung
Auf Grundlage der Evidenz wurden die Empfehlungen und Hintergrundtexte durch die AG-Leiter*innen
erarbeitet und zunächst im E-Mail-Umlaufverfahren innerhalb der einzelnen AGs abgestimmt.
Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte über die Formulierung soll, sollte, kann.
Anschließend wurden alle Empfehlungen, auch die Empfehlungen, die unverändert aus
der Leitlinie von 2014 übernommen wurden (entsprechend mit geprüft 2020 gekennzeichnet)
und in einem Delphiverfahren von allen Leitlinienmitarbeitern mithilfe einer 3-stufigen
Entscheidungsskala abgestimmt (ja, Enthaltung, nein). Zu Empfehlungen, die nicht mit
„ja“ abgestimmt wurden, musste ein begründender Kommentar hinterlegt werden. Empfehlungen,
die zu über 95 % mit „ja“ abgestimmt wurden, konnten bereits zu diesem Zeitpunkt verabschiedet
werden.
Die Kommentare und Änderungsvorschläge der Delphirunde wurden von den AG-Leiter*innen
und den Koordinatoren gesichtet und die Empfehlungen überarbeitet. Um den Umfang der
in der Konsensuskonferenz abzustimmenden Empfehlungen/Statements zu reduzieren, erfolgte
eine zweite Delphi-Abstimmung. Die Kommentare und Änderungsvorschläge aus der zweiten
Abstimmung wurden ebenfalls von den AG-Leiter*innen und den Koordinatoren gesichtet
und die Empfehlungen überarbeitet. In einer strukturierten, eintägigen Konsensuskonferenz
(online) unter Moderation von Frau Blödt von der AWMF stellten die AG-Leiter*innen
die überarbeiteten Empfehlungen vor. Diese wurden nach den Prinzipien der NIH (National
Institutes of Health)-Konferenz besprochen und abgestimmt: Präsentation im Gesamtplenum
unter Berücksichtigung der Kommentare und ggf. Erläuterungen durch die AG-Leiter*innen,
Aufnahme von Stellungnahmen und ggf. Änderung, Abstimmung, Festschreiben des Ergebnisses.
Diskutiert und abgestimmt wurden:
-
alle Empfehlungen, die in der 2. Delphirunde weniger als 95 % Zustimmung erhalten
hatten
-
Empfehlungen, die inhaltlich verändert wurden
-
Empfehlungen, die bereits in der 1./2. Delphirunde verabschiedet worden waren, aber
aufgrund von Dopplungen oder zur Verbesserung der inhaltlichen Stringenz der Leitlinie
in den Kommentar verschoben wurden
-
Empfehlungen, die in der 2. Delphirunde nicht verabschiedet worden waren und in den
Kommentarteil verschoben werden sollten
-
neue Empfehlungen
-
Empfehlungen, die nicht in der Konsensuskonferenz abgestimmt werden konnten, wurden
in einer anschließenden dritten Delphi-Abstimmung abgestimmt.
Die Konsensusstärke wurde gemäß [Tab. 5] festgelegt. Im Anschluss an die dritte Delphi-Abstimmung erfolgte die finale Überarbeitung
der Kommentare durch die AG-Leiter*innen und die redaktionelle Zusammenstellung der
Leitlinie durch die Koordinatoren.
2.3 Zeitplan
|
Oktober 2018
|
Anmeldung bei der AWMF
|
|
Februar 2019
|
Beauftragung der Koordinatoren durch die DGVS
|
|
Mai 2019
|
Steuergruppentreffen via Telefonkonferenz
|
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Juni 2019 bis September 2020
|
Literaturrecherche und Überarbeitung der Empfehlungen
|
|
Oktober 2020
|
1. Delphi-Verfahren
|
|
November 2020
|
2. Delphi-Verfahren
|
|
18. November 2020
|
Konsensuskonferenz (online)
|
|
Dezember 2020
|
3. Delphi-Verfahren
|
|
Dezember 2020 bis März 2021
|
Erstellung Gesamtmanuskript
|
|
April bis Juli 2021
|
Freigabeverfahren
|
3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen
Die vollständige Leitlinie wurde von allen beteiligten Fachgesellschaften begutachtet
und konsentiert und stand als Konsultationsfassung für 2 Wochen (Juli 2021) für die
Fachöffentlichkeit zur Kommentierung auf der DGVS Website zur Verfügung. Über den
DGVS Newsletter wurde um Kommentierung gebeten. Es gab folgende Änderungsvorschläge
(s. [Tab. 6]).
Redaktionelle Unabhängigkeit und Finanzierung der Leitlinie
Die Erstellung der Leitlinie erfolgte redaktionell unabhängig. Die DGVS finanzierte
die Literaturrecherche und die Nutzung des Leitlinienportals. Eine finanzielle Beteiligung
Dritter fand nicht statt. Mandatsträger*innen und Expert*innen arbeiteten ausschließlich
ehrenamtlich.
Darlegung von und Umgang mit Interessenkonflikten
Im Einklang mit dem AWMF-Regelwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten gaben alle
Teilnehmenden ihre Erklärungen auf dem entsprechenden AWMF-Formular (Formblatt 2018)
ab. Die Interessenkonflikte wurden von den Koordinatoren der Leitlinie, von S. Blödt
(AWMF) und P. Lynen (DGVS) gesichtet, gemäß den AWMF-Kriterien als gering, moderat
oder hoch bezüglich der individuellen Empfehlung kategorisiert und anschließend der
Leitliniengruppe vor Beginn der Konsensuskonferenz präsentiert, die eine gemeinsame
Bewertung der Interessenkonflikterklärungen durchführte.
Die Mandatsträger*innen der Leitlinie gaben eine Vielzahl potenzieller, direkter Interessenkonflikte
an. Nach Einschätzung der Leitliniengruppe stellt die interdisziplinäre Besetzung
der Leitliniengruppe eine wichtige Maßnahme zum Ausgleich dieser potenziellen Interessenkonflikte
dar. Beratertätigkeiten, Eigentümerinteressen (z. B. Patente, Aktienbesitz, Firmenzugehörigkeit),
Industriemittel in verantwortlicher Position zu Forschungs- oder Studienzwecken und/oder
Zugehörigkeit zu Advisory Boards (≥ 5000 €) wurden nach kritischer Bewertung durch
die Leitliniengruppe als moderater Interessenkonflikt eingestuft, in diesem Fall wurden
Doppelabstimmungen durchgeführt. Vorträge oder industrieunabhängige, finanzielle Zuwendungen,
die ausschließlich wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet werden konnten, führten
nicht zu einer Stimmenthaltung (Drittmittel, Studienbeteiligung).
Übersicht aller Empfehlungen, bei denen eine Doppelabstimmung durchgeführt wurde
|
Empfehlung 2.11
Empfehlung 2.12
Empfehlung 2.13
Empfehlung 2.16
Empfehlung 2.17
Empfehlung 3.6
Empfehlung 3.8
|
Empfehlung 3.9
Empfehlung 3.10
Empfehlung 5.6
Empfehlung 5.7
Empfehlung 5.19
Empfehlung 6.8
Empfehlung 6.15
|
Teilnehmer*innen der Konsensuskonferenz
Konrad Aden (DGVS), Martin Anlauf (DGPathologie/BDP), Raja Atreya (DGVS), Dominik
Bettenworth (DGVS), Michael Bläker (DGVS), Irina Blumenstein (DGVS), Ulrich Böcker
(DGVS), Bernd Bokemeyer (DGVS), Thorsten Brechmann (DGVS), Philip Bufler (GPGE), Jan
Däbritz (GPGE), Jan de Laffolie (GPGE), Axel Dignaß (DGVS), Christoph-Thomas Germer
(DGCH, DGAV), Cordula Groß (DCCV), Franz Hartmann (Vertreter für R. Ehehalt), Petra
Hartmann (FACED), Winfried Häuser (DGVS), Ulf Helwig (DGVS), Klaus Herrlinger (DGVS),
Jörg C. Hoffmann (DGVS), Susanne In der Smitten (DCCV), Markus Juchems (DRG), Birgit
Kaltz (DCCV), Peter Kienle (DGAV), Jochen Klaus (DGVS), Martin E. Kreis (DGCH, DGKoloproktologie,
DGAV), Anton J. Kroesen (DGAV), Torsten Kucharzik (DGVS), Tanja Kühbacher (DGVS),
Jost Langhorst (DGVS), Ludger Leifeld (DGVS), Andreas Lügering (DGVS), Christian Maaser
(DGVS), Jan Hendrik Niess (DGVS), Johann Ockenga (DGEM), Claudia Ott (DGVS), Jan Preiß
(DGVS), Carsten Schmidt (DGVS), Elisabeth Schnoy (DGVS), Andreas G. Schreyer (DRG),
Britta Siegmund (DGVS), Andreas Stallmach (DGVS, DGIM), Andreas Sturm (DGVS), Anne
Thomann (DGVS), Christoph Treese (DGVS), Claudia Veltkamp (DGVS), Jens Walldorf (DGVS),
Sebastian Zeißig (DGVS), Jennifer Zemke (FACED), Yurdagül Zopf (DGVS), Susanne Blödt
(AWMF), Torsten Karge (CGS), Petra Lynen (DGVS), Pia Lorenz (DGVS).
Die Beeinflussung durch Interessenkonflikte wurde weiter auch durch die Durchführung
systematischer Literaturrecherchen bei kritischen und besonders versorgungrelevanten
Themen, die formale dreistufige Konsensbildung sowie die Erstellung der interdisziplinären
Arbeitsgruppen reduziert. Darüber hinaus wurde bei über 85 % der Empfehlungen (154/180)
ein „starker Konsens“ erreicht, was sich ebenfalls positiv auf die potentiellen Interessenkonflikte
auswirkte.
4. Verbreitung und Implementierung
4. Verbreitung und Implementierung
Konzept zur Verbreitung und Implementierung
Die Leitlinie wird neben der Zeitschrift für Gastroenterologie bei AMBOSS und auf
den Homepages der DGVS (www.dgvs.de) und der AWMF (www.awmf.de) veröffentlicht.
Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die Gültigkeit wird auf 5 Jahre geschätzt (2026). Die Überarbeitung wird durch den
Leitlinienbeauftragten der DGVS initiiert werden. Die Steuergruppe der Leitlinie prüft
jährlich den Aktualisierungsbedarf der Leitlinie. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen
Frau Lorenz (leitlinien@dgvs.de) von der DGVS Geschäftsstelle zur Verfügung.
Tab. 6
Änderungsvorschläge zur Konsultationsfassung.
|
Anmerkung/Änderungsvorschlag zur Konsultationsfassung
|
Änderung aufgrund der eingegangenen Kommentare
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Neben semantischen Fehlern sind Redundanzen/Dopplungen in der Leitlinie aufgefallen,
Beispiel:
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Eindruck entsteht, dass Experten noch zu sehr in Einzelkapiteln gearbeitet und den
Blick auf das Gesamtdokument in seiner Strukturierung und Übersichtlichkeit des Gesamtmanuskripts
vernachlässigt haben.
Für künftige Leitlinienprozesse wird angeregt, für eine solche redaktionelle Schlussrunde
schon zu Beginn Verantwortlichkeiten festzulegen und ein entsprechendes Zeitfenster
vorzusehen.
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|