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DOI: 10.1055/a-1713-4138
Leitlinienreport der aktualisierten S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) – August 2021 – AWMF-Registernummer: 021-004
- 1. Informationen zum Leitlinienreport
- 2. Methodologisches Vorgehen
- 3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
- 4. Verbreitung und Implementierung
- Literatur
Schlüsselwörter
extraintestinale Manifestation - intraepitheliale Neoplasie - intestinale Komplikation - chronisch entzündliche Darmerkrankung - Immunsuppressiva - Primäre Sklerosierende Cholangitis1. Informationen zum Leitlinienreport
Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren der Leitlinie von März 2019 bis April 2021.
Herausgeber
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
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Geltungsbereich und Zweck
Im Jahr 2019 wurden etwa 25500 Patient*innen mit M. Crohn im Krankenhaus stationär behandelt [1]. Meistens tritt die Erkrankung in der Adoleszenz und im jungen Erwachsenenalter auf. Aufgrund des oft jahrelangen chronischen Verlaufs des M. Crohn ist die medizinische Versorgung oft aufwendig und kostenintensiv. Die Aktualisierung der zuletzt 2014 aktualisierten Leitlinie wird von den beteiligten Fachgesellschaften daher als besonders wichtig erachtet. Darüber hinaus sollen in der Leitlinie die Medikamente gezielt aufgearbeitet werden, die in den letzten Jahren neu entwickelt und für die Therapie der CED zugelassen wurden [2]. Auch haben sich in der chirurgischen Behandlung der Patienten mit M. Crohn neue Evidenzen ergeben, sodass ein Ziel der Leitlinie ist, die medikamentösen und chirurgischen Behandlungskonzepte nicht als sich gegenseitig ausschließende, sondern sich ergänzende Therapieverfahren zu betrachten. Vor diesem Hintergrund wurden auch die konservativen und operativen Behandlungskonzepte nicht in getrennten Kapiteln, sondern gemeinsam am aktuellen Problem orientiert, dargestellt. Insbesondere bei komplexen Entscheidungen hält die Leitliniengruppe die interdisziplinäre Diskussion in (virtuellen) Fallkonferenzen ähnlich den Tumorboards für notwendig.
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Zielorientierung der Leitlinie
Ziel der Leitlinie soll sein, in der hausärztlichen, internistischen, chirurgischen, pädiatrischen und gastroenterologischen Praxis einfach anwendbar zu sein. Die Behandlung besonders schwerer oder komplizierter Fälle, wie sie in Spezialambulanzen und spezialisierten Praxen erfolgt, kann durch diese Leitlinie nicht vollständig abgebildet werden. Patientenzielgruppe sind Patient*innen mit M. Crohn jeden Alters.
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Versorgungsbereich
Ambulant und stationär, hausärztlich, pädiatrisch, internistisch, chirurgisch und gastroenterologisch.
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Anwenderzielgruppe/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an alle an der Diagnostik und Therapie beteiligten Berufsgruppen: Internist*innen, Kinder- und Jugendmediziner*innen, Chirurg*innen, Gastroenterolog*innen, Patholog*innen, Radiolog*innen, Ernährungsmediziner*innen, Fachassistenzen CED sowie Betroffene. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) wurde zur Mitarbeit eingeladen, hat aber eine Beteiligung abgesagt. Dennoch halten wir die Leitlinie auch für Allgemeinmediziner*innen für äußerst relevant. Sie dient darüber hinaus der Information von Angehörigen und Leistungserbringern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger).
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Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen
Die Leitlinie wurde federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) erstellt, die als Koordinatoren Herrn Prof. Andreas Stallmach, Jena, und Herrn Prof. Andreas Sturm, Berlin, beauftragte. Methodisch verantwortlich waren Frau PD Dr. Petra Lynen Jansen und Frau Pia Lorenz, DGVS Geschäftsstelle, Berlin. Durch Frau Dr. Blödt, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin, erfolgte die methodische Beratung; sie moderierte als neutrale Leitlinienexpertin die Konsensuskonferenz. Torsten Karge stand für das Leitlinienportal zur Verfügung.
Das Leitlinienvorhaben wurde in der Zeitschrift für Gastroenterologie ausgeschrieben und auf der Webseite der AWMF veröffentlicht, sodass weitere Fachgesellschaften/Vertreter*innen sich zur Mitarbeit melden konnten. Die für das Fachgebiet relevanten Fachgesellschaften und Patientengruppen wurden angeschrieben und um die Nennung von Mandatsträger*innen gebeten.
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Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Fachgesellschaften
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Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e. V. (DGAV)
C. Germer (Würzburg), P. Kienle (Mannheim), M. Kreis (Berlin), A. Kroesen (Köln) -
Die Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung e. V. (GPGE)
P. Bufler (Berlin), J. Däbritz (Rostock), J. de Laffolie (Gießen) -
Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)
M. Juchems (Konstanz), A. Schreyer (Brandenburg an der Havel) -
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)/Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. (BDP)
G. Baretton (Dresden), M. Anlauf (Limburg an der Lahn) -
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)
J. Ockenga (Bremen) -
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
A. Stallmach (Jena) -
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGCH)
C. Germer (Würzburg), M. Kreis (Berlin) -
Deutsche Gesellschaft für Koloproktologie e. V. (DGK)
M. Kreis (Berlin) -
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
C. Posovszky (Ulm) -
Fachgesellschaft für Assistenzpersonal – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (FACED) e. V.
P. Hartmann (Minden), J. Zemke (Herne)
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) wurde zur Mitarbeit an der Leitlinie eingeladen, konnte das Leitlinienvorhaben aber aufgrund personeller Engpässe nicht unterstützen.
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Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patient*innen
Direkte Mitarbeit von mehreren Vertretern (C. Groß, S. In der Smitten, B. Kaltz) der Deutschen Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e. V.
Neben der Steuergruppe ([Tab. 1]) wurden 7 Arbeitsgruppen (AGs) gebildet, die jeweils von 2 bis 3 Leiter*innen geleitet wurden ([Tab. 2]). In den AGs wurden universitäre und nicht universitäre Ärzt*innen, Klinikärzt*innen und niedergelassene Ärzt*innen in einem ausgewogenen Verhältnis eingesetzt. In den AGs haben neben Gastroenterolog*innen und Chirurg*innen, Pädiater*innen, Patholog*innen, Komplementärmediziner*innen, Ernährungsmediziner*innen, Fachassistenzen CED (FACED) und Patient*innen (DCCV) mitgearbeitet.
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2. Methodologisches Vorgehen
2.1 Grundlagen der Methodik
Schema der Evidenzbewertung
Die Literaturbewertung wurde nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 ([Tab. 3]) durchgeführt. Die Details zur Suche, Auswahl und Bewertung der Evidenz sind unter 2.2 Literaturrecherche dargestellt.
Question |
Step 1 (Level 1[*]) |
Step 2 (Level 2[*]) |
Step 3 (Level 3[*]) |
Step 4 (Level 4[*]) |
Step 5 (Level 5) |
How common is the problem? |
Local and current random sample surveys (or censuses) |
Systematic review of surveys that allow matching to local circumstances[**] |
Local non-random sample[**] |
Case-series[**] |
n/a |
Is this diagnostic or monitoring test accurate? (Diagnosis) |
Systematic review of cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding |
Individual cross sectional studies with consistently applied reference standard and blinding |
Non-consecutive studies, or studies without consistently applied reference standards[**] |
Case-control studies, or “poor or non-independent reference standard[**] |
Mechanism-based reasoning |
What will happen if we do not add a therapy? (Prognosis) |
Systematic review of inception cohort studies |
Inception cohort studies |
Cohort study or control arm of randomized trial[*] |
Case-series or casecontrol studies, or poor quality prognostic cohort study[**] |
n/a |
Does this intervention help? (Treatment Benefits) |
Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials |
Randomized trial or observational study with dramatic effect |
Non-randomized controlled cohort/follow-up study[**] |
Case-series, case-control studies, or historically controlled studies[**] |
Mechanism-based reasoning |
What are the COMMON harms? (Treatment Harms) |
Systematic review of randomized trials, systematic review of nested case-control studies, nof-1 trial with the patient you are raising the question about, or observational study with dramatic effect |
Individual randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect |
Non-randomized controlled cohort/follow-up study (post-marketing surveillance) provided there are sufficient numbers to rule out a common harm. (For long-term harms the duration of follow-up must be sufficient.)[**] |
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**] |
Mechanism-based reasoning |
What are the RARE harms? (Treatment Harms) |
Systematic review of randomized trials or n-of-1 trial |
Randomized trial or (exceptionally) observational study with dramatic effect |
|||
Is this (early detection) test worthwhile? (Screening) |
Systematic review of randomized trials |
Randomized trial |
Non -randomized controlled cohort/follow-up study[**] |
Case-series, case-control, or historically controlled studies[**] |
Mechanism-based reasoning |
OCEBM Levels of Evidence Working Group*. „The Oxford 2011 Levels of Evidence“.
Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. http://www.cebm.net/index.aspx?o=5653
* OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson.
* Level may be graded down on the basis of study quality, imprecision, indirectness (study PICO does not match questions PICO), because of inconsistency between studies, or because the absolute effect size is very small; Level may be graded up if there is a large or very large effect size.
** As always, a systematic review is generally better than an individual study.
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Schema der Empfehlungsgraduierung
Bei der Überführung der Evidenzstärke in die Empfehlungsstärke konnte der Empfehlungsgrad gegenüber dem Evidenzgrad auf- oder abgewertet werden. Gründe hierfür können zum Bespiel sein die fehlende Konsistenz der Studienergebnisse, die Relevanz der Endpunkte und Effektstärken, das Nutzen-Risikoverhältnis, die Patientenpräferenz oder die Umsetzbarkeit. Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte außerdem über die Formulierung soll, sollte, kann ([Tab. 4]).
Empfehlungsgrad (nur S3)[1] |
Beschreibung |
Syntax |
A |
starke Empfehlung |
soll |
B |
Empfehlung |
sollte |
0 |
Empfehlung offen |
kann |
1 Der Empfehlungsgrad sowie der Evidenzgrad werden nur bei evidenzbasierten Empfehlungen angegeben. Bei Expertenkonsens-basierten Empfehlungen erfolgt die Graduierung über soll/sollte/kann und über die in der Tabelle angegeben Beschreibung.
Die Konsensusstärke wurde gemäß [Tab. 5] festgelegt.
Konsens |
% Zustimmung |
Starker Konsens |
> 95 |
Konsens |
> 75–95 |
Mehrheitliche Zustimmung |
> 50–75 |
Kein Konsens |
≤ 50 |
Empfehlungen, die unverändert aus der letzten Leitlinie übernommen wurden, wurden mit „geprüft 2020“ gekennzeichnet. Die mit „modifiziert 2020“ gekennzeichneten Empfehlungen wurden im Vergleich zur vorherigen Version von 2014 verändert.
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Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.
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Expertenkonsens
Als Expertenkonsens werden Empfehlungen bezeichnet, zu denen keine systematische Recherche nach Literatur durchgeführt wurde oder bei einer entsprechenden Recherche keine passende Literatur zu finden war. Die Graduierung der Empfehlung ergibt sich ausschließlich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 4].
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Klug entscheiden
Empfehlungen, die mit „Klug entscheiden“ gekennzeichnet sind, wurden für die „Klug entscheiden“-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin ausgewählt. Diese Empfehlungen sollen als konkrete Hilfestellung bei der Indikationsstellung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen dienen, um eine Unter- bzw. Überversorgung zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klug-entscheiden.com/.
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2.2 Systematische Literaturrecherche
Die systematische Recherche nach Literatur schließt an die Vorgängerversion an und wurde in der Zeit vom 02. Juni 2012 bis 12. Mai 2020 in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche für 16 Schlüsselfragen von Herrn P. Freudenberger (CGS-Usergroup) durchgeführt und durch die AG-Leiter*innen auf Vollständigkeit überprüft.
Der Suchstring und die detaillierte Darstellung der Recherche sind im Anhang dargestellt.
Auswahl der Evidenz
Folgende Einschlusskritieren wurden definiert:
-
deutsche und englische Veröffentlichungen
-
Meta-Analysen
-
systematische Reviews
-
randomisierte kontrollierte Studien
-
Probandenstudien (keine Tierversuche)
-
Verfügbarkeit im Volltext
-
Recherchezeitraum: 02. Juni 2012 bis 12. Mai 2020
Der Recherchezeitraum schließt damit bündig an den Recherchezeitraum der vorherigen Leitlinienversion an [3].
Die Auswahl der Evidenz erfolgte durch einen mehrstufigen Screeningprozess. Im Titel-Abstract-Screening wurden die Abstracts durch die AG-Leiter*innen anhand der Ein- und Ausschlusskriterien auf potenzielle Relevanz gescreent.
Im letzten Schritt des Screenings wurden die Volltexte der ausgewählten Publikationen auf die Erfüllung der o. g. Kriterien überprüft. Zu 4 Schlüsselfragen konnte keine evidenzbasierte Literatur gefunden werden. Insgesamt wurden 82 Literaturstellen identifiziert. Detaillierte Informationen können den PRISMA-Schemata im Anhang entnommen werden.
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Bewertung der Evidenz
Die 82 im Volltext-Screening ausgewählten Literaturstellen wurden entsprechend der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 bewertet. Hierbei wurde keine Studie ausgeschlossen.
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Erstellung von Evidenztabellen
Aus allen eingeschlossenen Literaturstellen wurden im nächsten Schritt die Daten extrahiert und in Form von Evidenztabellen im Leitlinienportal zusammengefasst (s. Supplement Evidenztabellen).
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Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung
Auf Grundlage der Evidenz wurden die Empfehlungen und Hintergrundtexte durch die AG-Leiter*innen erarbeitet und zunächst im E-Mail-Umlaufverfahren innerhalb der einzelnen AGs abgestimmt. Die Graduierung der Empfehlungen erfolgte über die Formulierung soll, sollte, kann. Anschließend wurden alle Empfehlungen, auch die Empfehlungen, die unverändert aus der Leitlinie von 2014 übernommen wurden (entsprechend mit geprüft 2020 gekennzeichnet) und in einem Delphiverfahren von allen Leitlinienmitarbeitern mithilfe einer 3-stufigen Entscheidungsskala abgestimmt (ja, Enthaltung, nein). Zu Empfehlungen, die nicht mit „ja“ abgestimmt wurden, musste ein begründender Kommentar hinterlegt werden. Empfehlungen, die zu über 95 % mit „ja“ abgestimmt wurden, konnten bereits zu diesem Zeitpunkt verabschiedet werden.
Die Kommentare und Änderungsvorschläge der Delphirunde wurden von den AG-Leiter*innen und den Koordinatoren gesichtet und die Empfehlungen überarbeitet. Um den Umfang der in der Konsensuskonferenz abzustimmenden Empfehlungen/Statements zu reduzieren, erfolgte eine zweite Delphi-Abstimmung. Die Kommentare und Änderungsvorschläge aus der zweiten Abstimmung wurden ebenfalls von den AG-Leiter*innen und den Koordinatoren gesichtet und die Empfehlungen überarbeitet. In einer strukturierten, eintägigen Konsensuskonferenz (online) unter Moderation von Frau Blödt von der AWMF stellten die AG-Leiter*innen die überarbeiteten Empfehlungen vor. Diese wurden nach den Prinzipien der NIH (National Institutes of Health)-Konferenz besprochen und abgestimmt: Präsentation im Gesamtplenum unter Berücksichtigung der Kommentare und ggf. Erläuterungen durch die AG-Leiter*innen, Aufnahme von Stellungnahmen und ggf. Änderung, Abstimmung, Festschreiben des Ergebnisses.
Diskutiert und abgestimmt wurden:
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alle Empfehlungen, die in der 2. Delphirunde weniger als 95 % Zustimmung erhalten hatten
-
Empfehlungen, die inhaltlich verändert wurden
-
Empfehlungen, die bereits in der 1./2. Delphirunde verabschiedet worden waren, aber aufgrund von Dopplungen oder zur Verbesserung der inhaltlichen Stringenz der Leitlinie in den Kommentar verschoben wurden
-
Empfehlungen, die in der 2. Delphirunde nicht verabschiedet worden waren und in den Kommentarteil verschoben werden sollten
-
neue Empfehlungen
-
Empfehlungen, die nicht in der Konsensuskonferenz abgestimmt werden konnten, wurden in einer anschließenden dritten Delphi-Abstimmung abgestimmt.
Die Konsensusstärke wurde gemäß [Tab. 5] festgelegt. Im Anschluss an die dritte Delphi-Abstimmung erfolgte die finale Überarbeitung der Kommentare durch die AG-Leiter*innen und die redaktionelle Zusammenstellung der Leitlinie durch die Koordinatoren.
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2.3 Zeitplan
Oktober 2018 |
Anmeldung bei der AWMF |
Februar 2019 |
Beauftragung der Koordinatoren durch die DGVS |
Mai 2019 |
Steuergruppentreffen via Telefonkonferenz |
Juni 2019 bis September 2020 |
Literaturrecherche und Überarbeitung der Empfehlungen |
Oktober 2020 |
1. Delphi-Verfahren |
November 2020 |
2. Delphi-Verfahren |
18. November 2020 |
Konsensuskonferenz (online) |
Dezember 2020 |
3. Delphi-Verfahren |
Dezember 2020 bis März 2021 |
Erstellung Gesamtmanuskript |
April bis Juli 2021 |
Freigabeverfahren |
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3. Externe Begutachtung und Verabschiedung
Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen
Die vollständige Leitlinie wurde von allen beteiligten Fachgesellschaften begutachtet und konsentiert und stand als Konsultationsfassung für 2 Wochen (Juli 2021) für die Fachöffentlichkeit zur Kommentierung auf der DGVS Website zur Verfügung. Über den DGVS Newsletter wurde um Kommentierung gebeten. Es gab folgende Änderungsvorschläge (s. [Tab. 6]).
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Redaktionelle Unabhängigkeit und Finanzierung der Leitlinie
Die Erstellung der Leitlinie erfolgte redaktionell unabhängig. Die DGVS finanzierte die Literaturrecherche und die Nutzung des Leitlinienportals. Eine finanzielle Beteiligung Dritter fand nicht statt. Mandatsträger*innen und Expert*innen arbeiteten ausschließlich ehrenamtlich.
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Darlegung von und Umgang mit Interessenkonflikten
Im Einklang mit dem AWMF-Regelwerk zum Umgang mit Interessenkonflikten gaben alle Teilnehmenden ihre Erklärungen auf dem entsprechenden AWMF-Formular (Formblatt 2018) ab. Die Interessenkonflikte wurden von den Koordinatoren der Leitlinie, von S. Blödt (AWMF) und P. Lynen (DGVS) gesichtet, gemäß den AWMF-Kriterien als gering, moderat oder hoch bezüglich der individuellen Empfehlung kategorisiert und anschließend der Leitliniengruppe vor Beginn der Konsensuskonferenz präsentiert, die eine gemeinsame Bewertung der Interessenkonflikterklärungen durchführte.
Die Mandatsträger*innen der Leitlinie gaben eine Vielzahl potenzieller, direkter Interessenkonflikte an. Nach Einschätzung der Leitliniengruppe stellt die interdisziplinäre Besetzung der Leitliniengruppe eine wichtige Maßnahme zum Ausgleich dieser potenziellen Interessenkonflikte dar. Beratertätigkeiten, Eigentümerinteressen (z. B. Patente, Aktienbesitz, Firmenzugehörigkeit), Industriemittel in verantwortlicher Position zu Forschungs- oder Studienzwecken und/oder Zugehörigkeit zu Advisory Boards (≥ 5000 €) wurden nach kritischer Bewertung durch die Leitliniengruppe als moderater Interessenkonflikt eingestuft, in diesem Fall wurden Doppelabstimmungen durchgeführt. Vorträge oder industrieunabhängige, finanzielle Zuwendungen, die ausschließlich wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet werden konnten, führten nicht zu einer Stimmenthaltung (Drittmittel, Studienbeteiligung).
Übersicht aller Empfehlungen, bei denen eine Doppelabstimmung durchgeführt wurde
Empfehlung 2.11 Empfehlung 2.12 Empfehlung 2.13 Empfehlung 2.16 Empfehlung 2.17 Empfehlung 3.6 Empfehlung 3.8 |
Empfehlung 3.9 Empfehlung 3.10 Empfehlung 5.6 Empfehlung 5.7 Empfehlung 5.19 Empfehlung 6.8 Empfehlung 6.15 |
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Teilnehmer*innen der Konsensuskonferenz
Konrad Aden (DGVS), Martin Anlauf (DGPathologie/BDP), Raja Atreya (DGVS), Dominik Bettenworth (DGVS), Michael Bläker (DGVS), Irina Blumenstein (DGVS), Ulrich Böcker (DGVS), Bernd Bokemeyer (DGVS), Thorsten Brechmann (DGVS), Philip Bufler (GPGE), Jan Däbritz (GPGE), Jan de Laffolie (GPGE), Axel Dignaß (DGVS), Christoph-Thomas Germer (DGCH, DGAV), Cordula Groß (DCCV), Franz Hartmann (Vertreter für R. Ehehalt), Petra Hartmann (FACED), Winfried Häuser (DGVS), Ulf Helwig (DGVS), Klaus Herrlinger (DGVS), Jörg C. Hoffmann (DGVS), Susanne In der Smitten (DCCV), Markus Juchems (DRG), Birgit Kaltz (DCCV), Peter Kienle (DGAV), Jochen Klaus (DGVS), Martin E. Kreis (DGCH, DGKoloproktologie, DGAV), Anton J. Kroesen (DGAV), Torsten Kucharzik (DGVS), Tanja Kühbacher (DGVS), Jost Langhorst (DGVS), Ludger Leifeld (DGVS), Andreas Lügering (DGVS), Christian Maaser (DGVS), Jan Hendrik Niess (DGVS), Johann Ockenga (DGEM), Claudia Ott (DGVS), Jan Preiß (DGVS), Carsten Schmidt (DGVS), Elisabeth Schnoy (DGVS), Andreas G. Schreyer (DRG), Britta Siegmund (DGVS), Andreas Stallmach (DGVS, DGIM), Andreas Sturm (DGVS), Anne Thomann (DGVS), Christoph Treese (DGVS), Claudia Veltkamp (DGVS), Jens Walldorf (DGVS), Sebastian Zeißig (DGVS), Jennifer Zemke (FACED), Yurdagül Zopf (DGVS), Susanne Blödt (AWMF), Torsten Karge (CGS), Petra Lynen (DGVS), Pia Lorenz (DGVS).
Die Beeinflussung durch Interessenkonflikte wurde weiter auch durch die Durchführung systematischer Literaturrecherchen bei kritischen und besonders versorgungrelevanten Themen, die formale dreistufige Konsensbildung sowie die Erstellung der interdisziplinären Arbeitsgruppen reduziert. Darüber hinaus wurde bei über 85 % der Empfehlungen (154/180) ein „starker Konsens“ erreicht, was sich ebenfalls positiv auf die potentiellen Interessenkonflikte auswirkte.
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4. Verbreitung und Implementierung
Konzept zur Verbreitung und Implementierung
Die Leitlinie wird neben der Zeitschrift für Gastroenterologie bei AMBOSS und auf den Homepages der DGVS (www.dgvs.de) und der AWMF (www.awmf.de) veröffentlicht.
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Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die Gültigkeit wird auf 5 Jahre geschätzt (2026). Die Überarbeitung wird durch den Leitlinienbeauftragten der DGVS initiiert werden. Die Steuergruppe der Leitlinie prüft jährlich den Aktualisierungsbedarf der Leitlinie. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Lorenz (leitlinien@dgvs.de) von der DGVS Geschäftsstelle zur Verfügung.
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Interessenkonflikt
Die Übersicht über die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren sind im Anhang veröffentlicht.
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Literatur
- 1 Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000 (Eckdaten der vollstationären Patienten und Patientinnen). Gliederungsmerkmale: Jahre, Behandlungs-/Wohnort, ICD10, 2021.
- 2 Lammert F, Jansen PL, Lerch MM. Weissbuch Gastroenterologie 2020/2021: De Gruyter, 2019.
- 3 Preiß JC, Bokemeyer B, Buhr HJ. et al. Aktualisierte S3-Leitlinie – „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ 2014. Z Gastroenterol 2014; 52: 1431-1484
- 4 Fakultätentag M. Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM). Volume 2015. Berlin, 2015.
Korrespondenzadresse
Publikationsverlauf
Eingereicht: 15. Oktober 2021
Angenommen: 29. November 2021
Artikel online veröffentlicht:
09. März 2022
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Literatur
- 1 Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000 (Eckdaten der vollstationären Patienten und Patientinnen). Gliederungsmerkmale: Jahre, Behandlungs-/Wohnort, ICD10, 2021.
- 2 Lammert F, Jansen PL, Lerch MM. Weissbuch Gastroenterologie 2020/2021: De Gruyter, 2019.
- 3 Preiß JC, Bokemeyer B, Buhr HJ. et al. Aktualisierte S3-Leitlinie – „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ 2014. Z Gastroenterol 2014; 52: 1431-1484
- 4 Fakultätentag M. Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM). Volume 2015. Berlin, 2015.