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DOI: 10.1055/a-1719-7976
EBNM – Evidenz- oder eminenzbasierte Notfallmedizin?
Mit der Novelle des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und der Schaffung einer Kompetenznorm für die beschränkte eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter*innen in Form des § 2a NotSanG, ist die Diskussion um die erweiterten Handlungskompetenzen unserer Berufsgruppe aktueller denn je. Damit wurde der Durchführung auch invasiver medizinischer Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin (§ 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG) und der Durchführung heilkundlicher Maßnahmen im Rahmen der sog. Vorabdelegation (§ 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG), eine beschränkte Entbindung von den Maßgaben des Heilpraktikergesetzes (HeilprG, Arztvorbehalt) zur Seite gestellt.
Publication History
Article published online:
08 February 2022
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