Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) erlauben Klient*innen die Teilhabe am Arbeitsleben. Laut Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Arbeit nicht nur Beschäftigung, sondern auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Persönlichkeit und die berufliche Leistungsfähigkeit schaffen – ein sinnvoller Einsatzbereich für die Ergotherapie.