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DOI: 10.1055/a-1771-7037
Leitlinienreport der S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus
Version 3.1 – Juni 2022 – AWMF-Registernummer: 021/023OL- 1. Informationen zum Leitlinienreport
- 2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
- 3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- 4. Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien
- 5. Methodisches Vorgehen
- 6. Aktualisierung der Qualitätsindikatoren
- 7. Reviewverfahren und Verabschiedung
- 8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
- 9. Verbreitung und Implementierung
- 10. Abbildungsverzeichnis
- 11. Tabellenverzeichnis
- 12. Anlagen
- Literatur
1. Informationen zum Leitlinienreport
Dieser Leitlinienreport dokumentiert das Aktualisierungsverfahren der Leitlinie von 2019–2021 (Version 3). Die Dokumente zur Erstellung der Version 1 und 2 können unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/) eingesehen werden.
1.1. Autoren des Leitlinienreports
Prof. Dr. med. Rainer Porschen, Dipl.Soz.-Wiss.Thomas Langer, Pia Lorenz
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1.2. Herausgeber
Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).
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1.3. Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
![](https://www.thieme-connect.de/media/zfg/202306/thumbnails/zfg-003222_10-1055-a-1771-7037-i1.jpg)
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1.4. Finanzierung der Leitlinie
Die Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie wurde von der Stiftung Deutsche Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.
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1.5. Kontakt
Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14 057 Berlin
leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de
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1.6. Bisherige Änderungen an der Version 3 des Leitlinienreports
Juni 2022, Version 3.1: Ergänzung des Amendments zu Immuntherapien (siehe Kapitel 5.3)
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1.7. Zitierweise des Leitlinienreports
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3 Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus, Leitlinienreport 3.1, 2021, AWMF Registernummer: 021/023OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)
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1.8. Weitere Dokumente zur Leitlinie
Die Leitlinie liegt als Lang- und Kurzversion vor. Außerdem gibt es eine Patientenleitlinie (Laienversion der Leitlinie) sowie zusätzliche Dokumente zur Evidenzrecherche (Evidenzberichte). Alle Dokumente zur Leitlinie sind über die folgenden Seiten zugänglich:
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AWMF (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-023OL.html)
-
Leitlinienprogramm Onkologie https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/
-
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie Verdauungs- und Stoffwechselkrankhweiten (DGVS) (www.dgvs.de)
-
Guidelines International Network (www.g-i-n.net)
Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/
![](https://www.thieme-connect.de/media/zfg/202306/thumbnails/zfg-003222_10-1055-a-1771-7037-i2.jpg)
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1.9. Verwendete Abkürzungen
Abkürzung |
Erläuterung |
AG |
Arbeitsgruppe |
AWMF |
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
AWMF-IMWi |
AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement |
BDP |
Bundesverband deutscher Pathologen |
BNG |
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands |
CAO-V |
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie in der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie |
DEGRO |
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie |
DELBI |
Deutsches Leitlinienbewertungsinstrument |
DGAV |
Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie |
DGCH |
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie |
DGE |
Deutsche Gesellschaft für Ernährung |
DGEM |
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin |
DGHO |
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie |
DGIM |
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin |
DGKL |
Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin |
DGN |
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin |
DGP |
Deutsche Gesellschaft für Pathologie |
DGVS |
Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten |
DKG |
Deutsche Krebsgesellschaft |
DKH |
Deutsche Krebshilfe |
DKV |
Deutsche Krankenversicherung |
DRG |
Deutsche Röntgengesellschaft |
EK |
Expertenkonsens |
IQWIG |
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen |
LA |
Leitlinienadaptation |
LoE |
Level of Evidence |
MDK |
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung |
OL |
Leitlinienprogramm Onkologie |
PET/CT |
Positronen-Emissions-Tomographie/Computertomographie |
PICO |
Population, Intervention, Comparison, Outcome |
PSO |
Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft |
RCT |
Randomized Controlled Trial |
SR |
Systematic Review |
TNM |
für engl. Tumor, node, metastasis |
TSE |
turbo spin-echo |
UICC |
UICC (Union internationale contre le cancer)-Klassifikation |
ZVK |
Deutscher Verband für Physiotherapie |
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2. Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie
2.1. Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten
Die Ziele der S3-Leitlinie, die Adressaten sowie die bearbeiteten Fragestellungen sind in der Langversion der Leitlinie beschrieben. Die aktualisierten Fragestellungen der Version sind in Kapitel 4 aufgeführt.
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2.2. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Die S3-Leitlinie in der Version 3 ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig, maximal aber 5 Jahre. Es ist vorgesehen, die Inhalte der Leitlinie regelhaft auf Basis aktueller Studiendaten und neuer Publikationen sowie Rückmeldungen aus der Leitliniengruppe zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierzu wird regelmäßig eine systematische Literaturrecherche und Evidenzbeurteilung durchgeführt. Das nächste reguläre Aktualisierungsverfahren (für Version 4) ist für 2022 geplant. Zusätzlich wird bereits ein Amendment der Leitlinie zur adjuvanten Immuntherapie geplant.
Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an: oesophaguskarzinom@leitlinienprogramm-onkologie.de adressiert werden.
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3. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
Die Leitliniengruppe war multidisziplinär und multiprofessionell unter direkter Beteiligung von Patientenvertretern zusammengesetzt. Der Aktualisierungsprozess wurde maßgeblich von der Steuergruppe geplant und umgesetzt. Alle beteiligten Personen und Organisationen, die an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt waren, sind in der Langversion aufgeführt.
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4. Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien
Im Rahmen eines Umlaufverfahrens innerhalb der Leitliniengruppe wurden auf Vorschlag der Steuergruppe die folgenden Änderungen bei den Fragestellungen der Leitlinie vorgenommen:
Zu den Fragestellungen des Teilbereich 1 (Risikofaktoren, Prävention) erfolgte keine erneute systematische Recherche, da diese beim letzten Update einen großen Aufwand bei der Recherche und Literaturbewertung erzeugten, ohne dass sich daraus für die Praxis relevante Erkenntnisse ergaben. Die Bearbeitung dieser Fragestellungen soll daher zukünftig auf Basis der Benennung neuer relevanter Literatur durch die Fachexperten erfolgen.
Die Recherche zur Frage „Ultraschall Diagnostik bei Ösophaguskarzinom Patienten mit Verdacht auf Lebermetastasen“ wurde nicht aktualisiert, da hierzu keine neuen relvanten Studien erwartet wurden.
Es wurde eine Fragestellung neu aufgenommen: „Palliative Therapie – Radio(chemo)therapie und Stent“.
Ausführliche Informationen zu den bearbeiteten Fragestellungen können dem Evidenzbericht zum Aktualsierungsverfahren entnommen werden.
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5. Methodisches Vorgehen
5.1. Systematische Literaturrecherchen
5.1.1. Suche und Auswahl der Evidenz
Zu Insgesamt 20 Fragestellungen wurden im Rahmen der Aktualisierung systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Berücksichtig wurden dabei Publikationen ab Juni 2016. Die Suchen wurden in der Medline-Datenbank über die PubMed-Suchoberfläche sowie in der Cochrane Library zwischen dem 26.08.2019 und 29.08.2019 bzw. wegen eines Fehlers in der Recherche in der Cochrane Library nochmal zwischen dem 23.10.2020 und 25.11.2020 durchgeführt. Weiterführende Details zu den Recherchen (Suchstrategien, Ein- und Ausschlussgründe, Trefferzahlen, Berücksichtigung von Vorschlägen der Experten) können dem Evidenzbericht der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/).
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5.1.2. Bewertung und Extraktion der Evidenz
Die Literaturbewertung erfolgte bei diesem Update – anders als in den vorhergehenden Versionen – nach der Evidenzklassifizierung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine 2011 (siehe [Tab. 1]). Alle eingeschlossenen Studien wurden darüber hinaus in Evidenztabellen extrahiert. Die methodische Qualität der eingeschlossenen Studien wurde mit Hilfe von Checklisten überprüft und die gefundenen Mängel im „Notes“ Bereich der Evidenztabellen festgehalten. Als Checklisten wurden die Critical Appraisal tools des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine2 bzw. die Newcastle-Ottawa Scale3 für nicht-randomisierte Studien (Cohort and Case-control) herangezogen.
Fragestellung |
Schritt 1 (Level 1[*]) |
Schritt 2 (Level 2[*]) |
Schritt 3 (Level 3[*]) |
Schritt 4 (Level 4[*]) |
Schritt 5 (Level 5[*]) |
Wie häufig ist das Problem |
Lokale und aktuelle randomisierte Proben aus Umfragen (oder Volkszählungen) |
Systematische Reviews von Umfragen die eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen[**] |
Lokale nicht-Zufalls Probe |
Fall-Serie[**] |
Nicht verfügbar |
Ist der diagnostische oder Monitoring Test akkurat? (Diagnose) |
Systematische Review von Querschnittsstudien mit konsistent applizierten Referenzstandard und Verblindung |
Einzelne Querschnittsstudien mit konsistent applizierten Referenzstandard und Verblindung |
Nicht konsekutive Studien oder Studien ohne konsistent applizierten Referenzstandard[**] |
Fall-Kontroll Studien, oder minderwertiger, nicht unabhängiger Reeferenz Standard[**] |
Mechanismus-basierte Argumentation |
Was wird ohne Therapie passieren? (Prognose) |
Systematische Reviews von Inzeptions Kohorten Studien |
Inzeptions Kohorten Studien |
Kohortenstudien oder Kontrollarme von randomisierten Studien[*] |
Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder minderwertiger prognostische Kohortenstudien |
Nicht verfügbar |
Hilft die Intervention? Behandlungsvorteil |
Systematische Reviews von randomisierten Studien oder n = 1 Studien |
Randomisierte Studien oder Observationsstudien mit dramtischen Effekt |
Nicht-randomisierte kontrolliert Kohorten/Follow-up Studien[**] |
Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien |
Mechanismus-basierte Argumentation |
Was sind die häufigen Nachteile/Schäden durch die Intervention? Behandlungsnachteil |
Systematische Reviews von randomisierten Studien oder Nested Fall Kontroll Studien, n = 1 Studien, oder Observationsstudien mit dramatischem Effekt |
Randomisierte Studien oder (herausragende) Observationsstudien mit dramtischen Effekt |
Nicht-randomisierte kontrollierte Kohorten/Follow-up Studien (Beobachtung nach Marktzulassung), ausreichende Fallzahl vorausgesetzt, um häufige Schäden auszuschließen. (Für Langzeit Schäden muss die Nachfolgezeit ausreichend sein) |
Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien |
Mechanismus-basierte Argumentation |
Was sind die seltenen Nachteile/Schäden durch die Intervention? Behandlungsnachteil |
Systematische Reviews von randomisierten Studien oder n = 1 Studien |
Randomisierte Studien oder herausragende Observationsstudien mit dramtischen Effekt |
Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien |
Mechanismus-basierte Argumentation |
|
Ist der (frühe Detektion) Test lohnenswert? (Screening) |
Systematische Reviews von randomisierten Studien |
Randomisierte Studien |
Nicht-randomisierte kontrollierte Kohorten/Follow-up Studien[**] |
Fall Serien oder Fall-Kontroll Studien, oder historische kontrollierte Studien |
Mechanismus-basierte Argumentation |
1 Entwickelt von OCEBM Table of Evidence Working Group = Jeremy Howick, Iain Chalmers (James Lind Library), Paul Glasziou, Trish Greenhalgh, Carl Heneghan, Alessandro Liberati, Ivan Moschetti, Bob Phillips, Hazel Thornton, Olive Goddard and Mary Hodgkinson.
2011. Übersetzt und angepasst von CGS Usergroup 2020.
* Das Evidenzlevel kann herabgestuft werden auf Grund der Studienqualität, Ungenauigkeit, Indirektheit (Studien PICO passt nicht genau zur Frage PICO), Inkonsistenz zwischen Studien, oder weil die absolute Effektgröße sehr klein ist. Das Evidenzlevel kann hochgestuft werden, wenn der beobachtete Effekt groß oder sehr groß ist.
** Wie immer ist ein Systematisches Review generell besser als eine einzelne Studie.
Studien mit bedeutenden methodischen Schwächen und/oder bedeutsamer Heterogenität wurden um eine Note abgewertet. Eine entsprechende detaillierte Begründung findet sich in der Evidenztabelle im Feld „Notes“.
Nach der Bewertung der Literaturstellen wurden die Literaturstellen der jeweils passenden Schlüsselfrage zugeordnet.
Die Evidenztabellen inklusive der Studienbewertungen können dem Methodenreport der UserGroup entnommen werden (verfügbar unter https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom/)
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5.2. Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung
5.2.1. Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Im Rahmen der Aktualisierung 2019–2020 erfolgte nach Diskussion von Änderungsvorschlägen in den Arbeitsgruppen und innerhalb der Steuergruppe eine Online-Abstimmung über das Leitlinienentwicklungsportal der UserGroup und einer anschließenden Online-Konsensuskonferenz (siehe auch Kapitel 5.2.3).
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden, die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln (siehe [Tab. 2]).
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5.2.2. Festlegung des Empfehlungsgrades
Grundsätzlich erfolgte eine Anlehnung der evidenzbasierten Empfehlungen hinsichtlich ihres Empfehlungsgrades an die Stärke der verfügbaren Evidenz, d. h. ein hoher Evidenzgrad (z. B. Metaanalysen/systematische Übersichten von RCTs oder mehrere methodisch hochwertige RCTs), d. h. eine hohe Sicherheit bzgl. der Ergebnisse soll in der Regel auch zu einer starken Empfehlung (Empfehlungsgrad A, „soll“) führen.
Zusätzlich werden weitere Kriterien bei der Wahl des Empfehlungsgrades berücksichtigt. Diese folgenden berücksichtigten Kriterien konnten zu einem Abweichen der Empfehlungsstärke nach oben oder unten führen:
1. Konsistenz der Studienergebnisse
Bsp.: Die Effektschätzer der Studienergebnisse gehen in unterschiedliche Richtungen und zeigen keine einheitliche Tendenz.
2. Klinische Relevanz der Endpunkte und Effektstärken
Bsp.: Es liegen zwar Studien mit Ergebnissen in eine Richtung vor, jedoch wird die Bedeutung der gewählten Endpunkte und/oder Effektstärken als nicht relevant eingeschätzt.
3. Nutzen-Risiko-Verhältnis
Bsp.: Dem nachgewiesenen Nutzen einer Intervention steht ein relevanter Schadensaspekt gegenüber, der gegen eine uneingeschränkte Empfehlung spricht.
4. Ethische Verpflichtungen
Bsp.: Downgrading: Aus ethischen Gründen kann eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen nicht uneingeschränkt angeboten werden. Upgrading: Starke Empfehlung auf Basis von z. B. Fall-Kontroll-Studien, da aus ethischen Gründen ein RCT nicht durchführbar ist.
5. Patientenpräferenzen
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenem Nutzen wird nicht stark empfohlen, da sie von den Patienten als belastend oder nicht praktikabel abgelehnt wird.
6. Anwendbarkeit, Umsetzbarkeit in der Versorgung
Bsp.: Eine Intervention mit nachgewiesenen positiven Effekten kann nicht empfohlen werden, weil sie im regionalen Versorgungssystem aus strukturellen Gründen nicht angeboten werden kann.
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5.2.3. Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz
Nach Abschluss der Evidenzrecherchen wurden die Ergebnisse durch die Steuergruppe primär gesichtet und potentielle Themen für Änderungen oder Ergänzungen identifiziert. In Absprache mit den Arbeitsgruppen wurden anschließend konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Im Rahmen der Steuergruppe wurden die Änderungsvorschläge zunächst diskutiert und überarbeitet und anschließend im Rahmen der gesamten Leitliniengruppe formal abgestimmt. Die Abstimmung erfolgte zunächst als elektronische Delphi-Abstimmung über das ‚User Group Leitlinienportal‘ (www.leitlinienentwicklung.de). Empfehlungen mit einer Zustimmung > 75 % und ohne inhaltliche Anmerkungen galten als angenommen. Da zu einigen Empfehlungsvorschlägen komplexe Änderungsvorschläge vorgelegt wurden, erfolgte anschließend eine Online-Konsenuskonferenz unter neutraler Moderation durch Dr. Nothacker (AWMF-IMWi).
Der Konsensusprozess nach dem Typ des National Institute of Health, Webkonferenz mit neutraler Moderation fand wie folgt statt:
-
Vorstellung der Empfehlungsvorschläge durch Arbeitsgruppen
-
Inhaltliche Klärungen
-
Aufnahme von Änderungsvorschlägen, ggf. Zusammenfassung/Priorisierung
Abstimmung -
Falls kein Konsens erreicht wurde, erneute Diskussion und ggf. Änderungsvorschläge
-
Erneute Abstimmung
Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder starker Konsens erzielt.
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5.3. Amendment zur adjuvanten und palliativen Immuntherapie
Gründe für das Amendment |
Zulassung von Immuncheckpoint-Inhibitoren (Pembrolizumab und Nivolumab) im Indikationsgebiet der Leitlinie zum Abschluss des letzten Updates der Leitlinie. Eine punktuelle Aktualisierung war in Version 3.0 bereits angekündigt (siehe Kapitel 8.4.9.) |
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Ablauf des Verfahrens |
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Recherche und Evidenzbwertung |
Systematische Recherche und formale Evidenzklassifikation beim OL-Office (Gregor Wenzel/Halina Kirsch/Thomas Langer). Die Suche erfolgte ausschließlich im Studienregister https://www.clinicaltrials.gov/. Suchstrategie und Ergebnisse siehe unten. Die Bewertung der Evidenz erfolge nach dem GRADE-Schema (https://training.cochrane.org/grade-approach). Wenn zum Zeitpunkt der Bewertung Ergebnisse der Frühen Nutzenbewertung (https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/nutzenbewertung-35a/) vorlagen, wurde diese in den Bewertungsunterlagen ergänzt. Um eine einheitliche Evidenzklassifikation in der Langversion umzusetzen, wurde in den Empfehlungskästen ein Level of Evidence gemäß dem Oxford-Schema 2011 (siehe Kapitel 5.1.2) angegeben. |
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Entwurf von Überabeitungsvorschlägen |
Koordination (Porschen) und AG-Leiter (Stahl., Vanhöfer), Review und Kommentierung durch AG-Mitglieder und OL-Office |
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Formale Konsensfindung |
Online-Abstimmungen im Rahmen eines DELPHI-Prozesses[1] im Dezember 2021 und Februar 2022 über die Rückmeldplattform des OL – Konsensfindung konnte nach der ersten Runde abgeschlossen werden. Ergebnisse wurde protokolliert und der Leitliniengruppe mitgeteilt. Die formale Verabschiedung durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften erfolgt parallel zur öffentlichen Konsultation. |
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Umgang mit Interessenkonflikten |
Die Recherche sowie die formale Bewertung der Studien erfolgte durch Methodiker*innen des OL-Office, die keine finanziellen Verbindungen zu Unternehmen der Gesundheitswirtschaft unterhalten. Im Rahmen der Online-Abstimmung wurde alle Personen aufgefordert, ggf. bestehende finanzielle Verbindungen (bezahlte Vortragstätigkeit oder Beratungstätigkeit, Erhalt von Drittmitteln, Aktienbesitz etc.) zu Herstellern von Nivolumab (Bristol-Myers Squibb) oder Pembrolizumab (MSD) offenzulegen. Ingesamt 6 Personen (Seufferlein, Trojan, Ebert, Vanhoefer, Thuss-Patience, Höppner) gaben im Rahmen der Abstimmungen solche Sachverhalte an. Das Abstimmungsergebnis der betroffenen Empfehlungen wurden zusätzlich unter Ausschluss dieser Personen berechnet (als Enthaltung gewertet) und war maßgeblich für die Berechnung des Zustimmungswertes. |
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Öffentliches Konsultationsverfahren |
4-wöchige Konsultationsphase vom 19.04 bis 17.05. Konsultationsfassung -online auf den Webseiten des OL, der AWMF und der DGVS. Es gab lediglich eine Rückmeldung, die auf die im April erfolgten, neuen Zulassungen von Nivolumab (in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie für die Erstlinienbehandlung sowie in Kombination mit Ipilimumab) hingewiesen hat. In Reaktion auf den Hinweis, wurde der Hintergrundtext in Kapitel 9.3. geändert (siehe unten). Die Erstellung/Aktualisierung von Empfehlungen zu diesen Themen ist für das bereits geplante nächste Update der Leitlinie im Herbst 2022 vorgesehen. |
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Version 3.02 „Zum Zeitpunkt der Leitlinienerstellung ist die Kombination Nivolumab + Chemotherapie oder Nivolumab + Ipilimumab in Europa noch nicht zur Erstlinientherapie fortgeschrittener Plattenepithelkarzinom des Ösophagus zugelassen.“ |
Version 3.1 „Nachdem die geänderten Empfehlungen zur Palliativtherapie in der Leitlinienkommission final abgestimmt worden waren, hat die EMA (European Medicines Agency) am 1.4.2022 Nivolumab in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie für die Erstlinienbehandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen zugelassen. Zusätzlich wurde auch Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus mit einer Tumorzell-PD-L1-Expression ≥ 1 % bei Erwachsenen zugelassen.“ |
Systematische Suche nach Studien zu Nivolumab und Pembrolizumab |
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URL |
https://clinicaltrials.gov/ct2/search/advanced?cond=&term=&cntry=&state=&city=&dist= |
Methode |
ClinicalTrials.gov advances Search |
Datum |
21.10.201 |
Strategie Nivolumab |
(esophageal cancer) OR (Esophagus Junction Cancer)| „Nivolumab“ OR „Opdivo“ OR „ONO-4538“ OR „ONO 4538“ OR „ONO4538“ OR „MDX-1106“ OR „MDX 1106“ OR „MDX1106“ OR „BMS-936 558“ OR „BMS 936 558“ OR „BMS936 558“ | Adult, Older Adult | Phase 2, 3, 4 |
Strategie Pembrolizumab |
(esophageal cancer) OR (Esophagus Junction Cancer)| „Pembrolizumab“ OR „SCH-900 475“ OR „Keytruda“ OR „MK-3475“ OR „lambrolizumab“ | Adult, Older Adult | Phase 2, 3, 4 |
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6. Aktualisierung der Qualitätsindikatoren
Die Aktualisierung der Qualitätsindikatoren erfolgt im Rahmen des für 2022 geplanten Updates (Version 4). 2 Qualitätsindikatoren (7 und 8) sind formal ausgesetzt, da entsprechenden Referenzempfehlungen geändert wurden.
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![](https://www.thieme-connect.de/media/zfg/202306/thumbnails/zfg-003222_10-1055-a-1771-7037-i4.jpg)
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![](https://www.thieme-connect.de/media/zfg/202306/thumbnails/zfg-003222_10-1055-a-1771-7037-i5.jpg)
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![Zoom Image](/products/assets/desktop/css/img/icon-figure-zoom.png)
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![Zoom Image](/products/assets/desktop/css/img/icon-figure-zoom.png)
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7. Reviewverfahren und Verabschiedung
Während der Aktualisierungsprozesses erfolgten methodische und formale Reviews durch das OL-Office und das AWMF-IMWi. Die aktualisierte Fassung der Leitlinie konnte im Rahmen eines Konsultationsverfahrens durch die (Fach)Öffentlichkeit vom 10.02.2021 bis 15.03.2021 kommentiert werden. Paralell wurde die formale Zustimmung der beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen eingeholt. Die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften wurden über die Änderungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens informiert und die Zustimmung eingeholt bzw. bestätigt.
Die eingegangenen Kommentare sowie der Umgang mit den Kommenaren sind in den folgenden Tabellen dargestellt.
Kapitel/Seite |
Entwurfstext der Leitlinie |
Vorgeschlagene Änderung des Kommentierenden oder Statement dazu |
Begründung (mit Literaturangaben) |
Umgang mit Kommentar |
Kapitel 9, S. 127 |
Aus unserer Sicht sollte analog zur S3-LL Hepatozelluläre/biliäre Karzinome folgende Schlüsselempfehlung noch nachträglich im Kapitel 9, S. 127 eingefügt werden. „Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Krebserkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.“ |
Wurde mit aufgenommen |
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Kapitel 11, S. 139 |
Im Kapitel 11 „Palliativversorgung“, S. 139, Kapitelzeile 8 muss der zitierte Querverweis auf die S3-LL Palliativmedizin wie folgt lauten: An dieser Stelle sei auf die allgemeinen Empfehlungen hingewiesen, wie sie in der „Erweiterten S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ (AWMF Registernummer: 128/001OL) ausführlich beschrieben werden und im August 2019 veröffentlicht wurden. (https://www.leitlinienprogramm-onkolo-gie.de/leitlinien/palliativmedizin/) |
Wurde mit aufgenommen |
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Kapitel 11 Beginn des Hintergrundtextes |
Patienten mit einem fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinom oder Adenokarzinome des Ösophagus leiden zumeist an erheblichen körperlichen Einschränkungen. Hier spielen vor allem Probleme der Nahrungsaufnahme, Erhalt des Ernährungszustandes und abdominelle/thorakale Schmerzen eine große Rolle. Bei der Planung einer palliativen Chemo-/Radio-/Immuntherapie, operativen oder endoskopischen Therapie sollte die Prognose eines jeden Patienten im Tumorboard multiprofessionell diskutiert werden. Dabei kann die Surprise-Question als mögliche Screening-Frage für die Integration palliativer/supportiver Versorgung beispielhaft genutzt werden: „Würde ich mich wundern, wenn der Patient in den nächsten 12 Monaten verstirbt“. Beantwortet man diese Frage mit „Nein“, sollte man über eine palliativmedizinische Erstvorstellung nachdenken [647–650]. Die Beantwortung dieser Frage und die Einschätzung der Prognose sind natürlich bei der großen Auswahl neuer Therapiemöglichkeiten nicht immer einfach. Umso wichtiger ist es im Sinne einer Double Awareness-Strategie palliative Unterstützungskonzepte frühzeitig mitzudenken [651, 652]. |
Hamano J, Morita T, Inoue S, et al. Surprise Questions for Survival Prediction in Patients With Advanced Cancer: A Multicenter Prospective Cohort Study. The oncologist. 2015; 20: 839–844. // Moroni M, Zocchi D, Bolognesi D, et al. The “surprise” question in advanced cancer patients: A prospective study among general practitioners. Palliative medicine. 2014; 28: 959–964. // Murray S and Boyd K. Using the “surprise question” can identify people with advanced heart failure and COPD who would benefit from a palliative care approach. Palliative medicine. 2011; 25: 382.// Moss AH, Lunney JR, Culp S, et al. Prognostic significance of the “surprise” question in cancer patients. Journal of palliative medicine. 2010; 13: 837–840. Schuler U (2020) Hoffnung und “double awareness” in der palliativen Onkologie. https://doi.org/10.1007/s12312-020-00782-3 Chen CH, Kuo SC, Tang ST (2017) Current status of accurate prognostic awareness in advanced/terminally ill cancer patients: systematic review and meta-regression analysis. Palliat Med 31:406–418.) |
Wurde mit aufgenommen |
Kapitel/Seite |
Entwurfstext der Leitlinie |
Vorgeschlagene Änderung |
Begründung (mit Literaturangaben) |
Vorschlag zum Umgang mit Kommentar |
Kapitel 6, S. 73 |
Die Angabe zum Tumorregressions-Score ist wichtig und sie sollte in jedem Befund enthalten sein, sofern eine präoperative Therapie erfolgt ist. Dabei zeigen Patienten mit kompletter Tumorregression einen signifikant besseren Verlauf als Patienten mit Residualtumor. Zur Evaluation des Therapie-Effektes soll daher das gesamte Tumorbett eingebettet und histologisch untersucht werden. Für die Klassifizierung des Tumorregressionsgrades sind verschiedene Systeme publiziert worden, von denen bislang keines allgemein akzeptiert ist. Die 5-stufige Einteilung nach Mandard [220] ist primär an Plattenepithelkarzinomen etabliert worden und basiert auf der Abschätzung des Anteils residualer Tumorzellen im Verhältnis zum Ausmaß der Fibrose. Dieser Regressionsscore sollte für Plat-tenepithelkarzinome verwendet werden. Für Adenokarzinome wird der Score nach Becker et al. empfohlen [221–223], da dieser in der Anwendung einfacher und deswegen besser nachvollziehbar und auch in Deutschland am meisten verbreitet ist. Der Score wurde kürzlich erweitert [224]. Für Studienuntersuchungen kann die Anwendung eines weiteren Scores nützlich sein, zu empfehlen wäre dann der nach Wu et al. [225]. Zwei Arbeiten haben sich mit der Reproduzierbarkeit verschiedener Scoring-Systeme beschäftigt [226, 227] und fanden das System von Becker [221] am besten reproduzierbar. International wird die 3-stufige Einteilung von Wu favorisiert (P0 = 0 % Residualtumor, P1 = 1–50 %, Residualtumor, P2 = > 50 % Residualtumor), da sie eine geringe Interob-server-Variabilität aufweist [225]. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass Patienten ohne Residualtumor den signifikant besten Verlauf zeigten, während die Unterschiede zwischen Fällen mit 1–50 % und > 50 % Residualtumor nicht signifikant waren. Die prognostische Bedeutung einer kompletten histopathologischen Tumor-Regression nach neoadjuvanter Therapie konnte bei Patienten mit Plattenepithel- und Adenokarzinom des Ösophagus in mehreren Studien belegt werden [222, 228–231]. Das ypTNM-Stadium war der beste Prädiktor für das Überleben von Patienten mit lokoregionärem Ösophaguskarzinom nach neoadjuvanter Radiochemotherapie [232]. In einer Kohortenstudie erhielten 400 von 584 operierten Patienten mit einem Ösophagus- oder Übergangskarzinom eine neoadjuvante Chemotherapie [208]. Ein Tumordownstaging nach neoadjuvanter Chemotherapie führte zu einem verbesserten Überleben (HR 0,43; 95 % CI 0,31–0,59) und war der stärkste unabhängige Überlebensprädiktor – stärker als das klinische prätherapeutische Tumorstadium. |
Die Angabe zum Tumorregressions-Score ist wichtig und sie sollte in jedem Befund enthalten sein, sofern eine präoperative Therapie erfolgt ist. Dabei zeigen Patienten mit kompletter und nahezu kompletter Tumorregression einen signifikant besseren Verlauf als Patienten mit Residualtumor. Zur Evaluation des Therapie-Effektes soll daher das gesamte Tumorbett eingebettet und histologisch untersucht werden. Für die Klassifizierung des Tumorregressionsgrades sind verschiedene Systeme publiziert worden, von denen bislang keines allgemein und international gleichermaßen akzeptiert ist (Westerhoff et al., 2019). Im deutschsprachigem Raum werden die Regressionsgraduierungen nach Mandard (Ref) und Becker (Ref) häufig verwendet. Die 5-stufige Einteilung nach Mandard [215] ist primär an Plattenepithelkarzinomen etabliert worden und basiert auf der Abschätzung des Anteils residualer Tumorzellen im Verhältnis zum Ausmaß der Fibrose. Die Klassifikation nach Becker et al. basiert auf der Quantifizierung des Residualtumors im komplett untersuchten Tumorbett [216–218]. Zwei Arbeiten haben sich mit der Reproduzierbarkeit verschiedener Scoring-Systeme beschäftigt [221, 222] und fanden das System von Becker [216]am besten reproduzierbar. Allerdings haben beide Systeme eine vergleichbare prognostische Wertigkeit, ebenso wie das international, und vor allem im englisch-sprachigem Raum verbreitete Ryan-System (Ryan et al. 2005), das in modifizierter Form auch von der CAP und der AJCC empfohlen wird. Die UICC TNM Klassifikation erwähnt den Faktor Tumorregression nicht. Die prognostische Bedeutung einer kompletten und fast kompletten histopathologischen Tumor-Regression nach neoadjuvanter Therapie konnte bei Patienten mit Plattenepithel- und Adenokarzinom des Ösophagus in mehreren Studien belegt werden [217, 223–226]. Das ypTNM-Stadium war der beste Prädiktor für das Überleben von Patienten mit lokoregionärem Ösophaguskarzinom nach neoadjuvanter Radiochemotherapie [227], wobei sich der Nodalstatus als der prognostisch dominierende Faktor darstellt (Davarzani 2018; Smyth 2016). In einer Kohortenstudie erhielten 400 von 584 operierten Patienten mit einem Ösophagus- oder Übergangskarzinom eine neoadjuvante Chemotherapie [203]. Ein Tumordownstaging nach neoadjuvanter Chemotherapie führte zu einem verbesserten Überleben (HR 0,43; 95 % CI 0,31–0,59) und war der stärkste unabhängige Überlebensprädiktor – stärker als das klinische prätherapeutische Tumorstadium. |
Effect of Pathologic Tumor Response and Nodal Status on Survival in the Medical Research Council Adjuvant Gastric Infusional Chemotherapy Trial. Smyth EC, Fassan M, Cunningham D, Allum WH, Okines AF, Lampis A, Hahne JC, Rugge M, Peckitt C, Nankivell M, Langley R, Ghidini M, Braconi C, Wotherspoon A, Grabsch HI, Valeri N. J Clin Oncol. 2016 Aug 10;34(23):2721–2727. doi: 10.1200/JCO.2015.65.7692. Epub 2016 Jun 13. PMID: 27 298 411 Prognostic value of pathological lymph node status and primary tumour regression grading following neoadjuvant chemotherapy – results from the MRC OE02 oesophageal cancer trial. Davarzani N, Hutchins GGA, West NP, Hewitt LC, Nankivell M, Cunningham D, Allum WH, Smyth E, Valeri N, Langley RE, Grabsch HI. Histopathology. 2018 Jun;72(7):1180–1188. doi: 10.1111/his.13 491. Epub 2018 Mar 25. PMID: 29 465 751 Varying practices in tumor regression grading of gastrointestinal carcinomas after neoadjuvant therapy: results of an international survey. Westerhoff M, Osecky M, Langer R. Mod Pathol. 2020 Apr;33(4):676–689. doi: 10.1038/s41 379–019–0393–7. Epub 2019 Oct 31. PMID: 31 673 084 Pathological response following long-course neoadjuvant chemoradiotherapy for locally advanced rectal cancer. Ryan R, Gibbons D, Hyland JM, Treanor D, White A, Mulcahy HE, O’Donoghue DP, Moriarty M, Fennelly D, Sheahan K. Histopathology. 2005 Aug;47(2):141–146. doi: 10.1111/j.1365–2559.2005.02 176.x. PMID: 16 045 774 AJCC Staging Manual UICC TNM Staging Manual https://documents.cap.org/protocols/cp-giupper-esophagus-20–4100.pdf |
Alle Vorschläge wurden mit aufgenommen |
S. 115 |
Absatz doppelt. Redaktionell anpassen |
Wurde angepasst |
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Seite 16 |
Tumorregressionsgrad = TRG |
Tumorregressions-Score = TRS |
Es sollte heute der Ausdruck Tumorregressions-Score verwendet werden, auch der Einheitlichkeit wegen, die im Text nicht immer gegeben ist, da Verwendung beider Ausdrücke: Tumorregressions-Score und -grad |
Wurde angepasst |
Seite 16 |
UICC = (Union internationale contre le cancer) |
UICC = Union for International Cancer Control |
Das ist die gängige Bezeichnung, siehe UICC-Publikationen wie TNM-Klassifikation |
Wurde mit aufgenommen |
Seite 63 |
Überschrift Tabelle 9: Stadiengruppierung |
Stadien |
Der gängige Ausdruck in der 8. Auflage ist „Stadien“ und nicht „Stadiengruppierung“ |
Wurde angepasst |
Seite 64 |
Stadium III T1, T2 N2 M0 T3 N1, N2 |
Stadium III T1, T2 N2 M0 T3 N1, N2 M0 |
Bitte „M0“ ergänzen. |
Wurde ergänzt |
Seite 102 |
Erster Absatz b): T Stadium |
T-Kategorie |
Bitte einheitlich T-Kategorie, N-Kategorie, M-Kategorie verwenden und nicht T Stadium, N-Stadium, M-Stadium |
Wurde angepasst |
Seite 147 QI 11.1 + 11.2 |
Mortalität |
Letalität |
Es müsste hier und anderen Stellen m. E. „Letalität“ und nicht „Mortalität“ heißen |
Wurde nicht angepasst aufgrund der Definition von „Letalität“ und „Mortalität“ |
Im Text |
Verwendung der Begriffe „Tumore“ und „Tumoren“ |
Bitte einheitlich „Tumoren“ verwenden |
Einheitlichkeit! |
Wurde vereinheitlicht |
Kapitel 8, S. 116 |
Zudem ergab sich häufiger die Notwendigkeit zur Bougierung. Nach neoadjuvanter Radiochemotherapie und Operation waren ganz überwiegend primäre Fernmetastasen als Rezidiv aufgetreten Zwei jüngere Meta-Analysen haben sich (unter anderem) dem Vergleich von definitiver und präoperativer Chemostrahlentherapie gewidmet. Li et al. [503] werteten dafür 13 nicht-randomisierte Studien und einen RCT der Jahre 2001 bis 2018 aus, die insgesamt über 10.000 Patienten eingeschlossen hatten. Die Heterogenität der Studien ist sehr groß (z. B. Patientenzahl je Arm zwischen 23 und 2.848). Die trimodale Therapie zeigte einen Vorteil hinsichtlich Lokalrezidivrate (HR 0,35; CI 0,22–0,57) und Gesamtüberleben (HR 0,65; CI 0,56–0,76). Montagnani et al. [440] haben einen umfassenden Review über alle Formen der multimodalen Therapie beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus erstellt. In mehreren Meta-Analysen wurden dann einzelne Therapiestrategien miteinander verglichen und anschließend in einer sog. rank probability analysis berechnet, welche multimodale Therapie den höchsten Therapieeffekt im Vergleich zur primären Operation aufweist. Ein signifikanter Vorteil gegenüber alleiniger Operation ergab sich für die präoperative Chemoradiotherapie gefolgt von OP und für die definitive Chemoradiotherapie. Die höchste Risikoreduktion von 38 % wurde nach dieser Analyse durch die definitive Chemoradiotherapie erzielt: HR 0,62 (CI 0,41–0,96). In der rank probability analysis wies die präoperative Chemoradiotherapie die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger OP zu verbessern. Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus. Die definitive CRT ist darüber hinaus eine gut belegte Behandlungsalternative (hochsitzender Tumor, fragliche Resektabilität des Tumors, erhöhtes OP-Risiko des Patienten, Patientenalter > 70 Jahre, Wunsch nach Organerhalt). So wurden in einer niederländischen Studie ARTDECO prospektiv 50,4 Gy mit 61,6 Gy in Kombination mit wöchentlich Carboplatin und Paclitaxel verglichen. Die Überlebenszeiten ohne Tumorprogression (lokal und gesamt) ergaben weder bei Plattenepithel- noch bei Adenokarzinomen einen Vorteil für die höhere Strahlendosis. Die Daten wurden bisher allerdings nur als Kongressmitteilung publiziert [508]. Makroskopisch befallene Lymphknoten werden mit einem Saum 1,0–1,5 cm ins klinische Zielvolumen einbezogen |
Zudem ergab sich häufiger die Notwendigkeit zur Bougierung. Nach neoadjuvanter Radiochemotherapie und Operation waren ganz überwiegend Fernmetastasen als erster Rezidivort aufgetreten [500]. Zwei jüngere Meta-Analysen haben sich (unter anderem) dem Vergleich von definitiver und präoperativer Chemostrahlentherapie gewidmet. Li et al. [503] werteten dafür 13 nicht-randomisierte Studien und einen RCT der Jahre 2001 bis 2018 aus, die insgesamt über 10000 Patienten eingeschlossen hatten. Die Heterogenität der Studien ist sehr groß (z. B. Patientenzahl je Arm zwischen 23 und 2848). Die trimodale Therapie zeigte einen Vorteil hinsichtlich Lokalrezidivrate (HR 0,35; CI 0,22–0,57) und Gesamtüberleben (HR 0,65; CI 0,56–0,76), wobei bei den retrospektiven, nicht randomisierten Studien ein Selektionsbias möglich ist. Montagnani et al. [440] haben einen umfassenden Review über alle Formen der multimodalen Therapie beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus erstellt. In mehreren Meta-Analysen wurden dann einzelne Therapiestrategien miteinander verglichen und anschließend in einer sog. rank probability analysis berechnet, welche multimodale Therapie den höchsten Therapieeffekt im Vergleich zur primären Operation aufweist. Ein signifikanter Vorteil gegenüber alleiniger Operation ergab sich für die präoperative Chemoradiotherapie gefolgt von OP und für die definitive Chemoradiotherapie. Die höchste Risikoreduktion von 38 % wurde nach dieser Analyse durch die definitive Chemoradiotherapie erzielt: HR 0,62 (CI 0,41–0,96). In der rank probability analysis wies die präoperative definitive RadiocChemoradiotherapie gefolgt von der neoadjuvanten Radiochemotherapie und Operation mit 82,8 % und 54,9 % die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger OP zu verbessern. Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus. Die definitive CRT ist darüber hinaus eine gut belegte Behandlungsal-ternative (insbesondere bei hochsitzendemr Tumor, fraglicher Resektabilität des Tu-mors, erhöhtems OP-Risiko des Patienten, Patientenalter > 70 Jahre, Wunsch nach Organerhalt). Folgenden Absatz ergänzen: Diese Studien zeigen, dass höhere Gesamtdosen bei definitiver Radiochemotherapie sicher applizierbar sind. Für die Existenz einer Dosis-Effekt-Beziehung für die lokale Tumorkontrolle durch eine definitive Radiochemotherapie sprechen retrospektive Analysen [Literaturverzeichnis Version 2.0: 444]. Eine Gesamtdosis von 50–60 Gy wird auch in den Japanischen und Chinesischen Leitlinien für die definitive Radiochemotherapie empfohlen [Kuwano H, Nishimura Y, Oyama T, et al. Guidelines for Diagnosis and Treatment of Carcinoma of the Esophagus April 2012 edited by the Japan Esophageal Society. Esophagus. 2015;12(1):1–30, Literaturverzeichnis Version 2.0: 454]. Dennoch ist eine Steigerung der Effektivität der definitiven Radiochemotherapie bei Verwendung von Gesamtdosen > 54 Gy nicht erwiesen Folgenden Absatz streichen: Eine Gesamtdosis von 50–60 Gy wird auch in den Japanischen und Chinesischen Leitlinien für die definitive Radiochemotherapie empfohlen [486]. Dennoch ist eine Steigerung der Effektivität der definitiven Radiochemotherapie bei Verwendung von Gesamtdosen > 54 Gy nicht erwiesen, So wurden in einer niederländischen Studie ARTDECO prospektiv 50,4 Gy mit 61,6 Gy in Kombination mit wöchentlich Carboplatin und Paclitaxel verglichen. Die Überlebens-zeiten ohne Tumorprogression (lokal und gesamt) ergaben weder bei Plattenepithel- noch und bei Adenokarzinomen einen numerischen aber nicht signifikanten Vorteil für die höhere Strahlendosis. Die Daten wurden bisher allerdings nur als Kongressmitteilung publiziert [508]. 54 Gy als Obergrenze streichen und 60 Gy angeben Makroskopisch befallene Lymphknoten werden mit einem Saum 0,5–1,5 cm ins klinische Zielvolumen einbezogen |
Zur Studie von Li et al. wurde angefügt: „wobei bei den retrospektiven, nicht randomisierten Studien ein Selektionsbias möglich ist“. Dieses Statement ist unanfechtbar. Es wurde hierauf deshalb besonders hingewiesen, da alle randomisierten Studien und die Metaanalyse der randomisierten Studien von Pöttgen und Stuschke (Cancer Treat Rev 2012; 38:599–604) keinen Unterschied zwischen definitiver und präoperativer Radiochemotherapie zeigten. Es ist auch von anderen Tumorentitäten bekannt, dass wenn die fitten Patienten operiert werden, und die Patienten mit Comorbidtäten radiochemotherapiert werden, dann findet man Unterschiede im Outcome zwischen den Verfahren, wenn man hingegen randomisiert, dann nicht. Da helfen auch 10 000 Patienten nicht, von denen 70 % definitiv radiochemotherapiert wurden. Zur zweiten neu eingefügten Metaanalyse von Montangnani [440] wurde der Text „In der rank probability analysis wies die präoperative Chemotherapie die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber alleiniger Op zu verbessern“ in „In der rank probability analysis wies die definitive Radiochemotherapie gefolgt von der neoadjuvanten Radiochemotherapie und Operation die höchste Wahrscheinlichkeit auf, die Prognose gegenüber der alleinigen Op zu verbessern“ geändert. Dies folgt aus Tabelle 3 der Publikation, in der die rank probabilities aufgeführt sind. Auch diese Korrektur nicht übernommen. Im Nachfolgenden wurde der Satz „Die Daten dieser umfassenden Analyse bestätigen die Strategie der präoperativen CRT plus OP als Standardempfehlung beim (lokal fortgeschrittenen) Plattenepithelkarzinom des Ösophagus“ in „ als eine Standardempfehlung“ geändert. Hier wird auf evidenzbasierte ASCO Guideline von 2020 verwiesen, in der als recommendation zum Plattenepithelkarzinom steht: „Preoperative chemoradiotherapy or chemoradiotherapy without surgery should be offered to patients with locally advanced esophageal squamous cell carcinoma“. Im letzten Absatz wurde von eine Gesamtdosis von 50–60 Gy als evidenzbasiert bezeichnet, was nicht übernommen wurde. Die Ableitung und Einschränkungen dieser Empfehlung wurden ausgiebig dargelegt. Im letzten Satz des letzten Absatzes wurde die Notwendigkeit einer elektiven Bestrahlung der Lymphabflußwege nicht „als verzichtbar“ sondern als „kontrovers“ bewertet, da es neuere randomisierte Studien mit einem Wirksamkeitsnachweis gibt (Wu SX, Wang LH, et al. Eur J Cancer 2018; 93:99–107; Cai XW, Zeng Y, et al. Dis Esophagus 2019; 32(12):doz013). Mach dem 4. Juli 2020 wurde noch von Unbekannt neu in den Hintergrundtext zur Strahlentherapie ohne Beteiligung von Strahlentherapeuten am Ende des ersten Absatzes angefügt: „Allerdings gibt es noch keine Studien, in denen die deutlich bessere Lebensqualität und die geringere Morbidität nach minimalinvasiver Ösophagusresektion, die in Zentren inzwischen mit hoher Qualität regelhaft durchgeführt werden, vergleichend berücksichtigt wurden“. Das ist nach durchweg negativen randomisierten Studien einseitig und erkennt nur Fortschritte der Chirurgie, nicht aber der Strahlentherapie in den letzten 15 Jahren an. Hier müsste man dann ein Satz zur Strahlentherapie anfügt werden, der die geringere Toxizität der intensitätsmodulierten Strahlentherapie und die bessere Verträglichkeit von Carbo/Taxol gegenüber Cisplatin/5-FU würdigt. Auch sollte beachtet werden, dass in der letzten Auswertung der DRG-Daten die In-Hospital-Mortalität bei komplexen Ösophagusoperationen in high-Volume-Zentren immer noch mehr als 8 % betrug, ähnlich wie in der FFCD9102 Studie (Nimtsch U et al. Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 793–800). Die Sicherheitssäume des klinischen Zielvolumens um makroskopische Lymphknotenmetastasen wurden an die aktuellsten Versionen der relevanten Leitlinien angepasst. |
Ein Teil der Vorschläge wurde übernommen. Für die Version 4.0 ist vorgesehen, die Literatur zu diesem Punkt systematisch neu zu bewerten. Nach Publikation der ARTDECO Studie wurden die Ergebnisse im Hintergrundtext ergänzt. |
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8. Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten
Die Stiftung Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) finanzielle Mittel für die Aktualisierung der Leitlinie zur Verfügung. Die Mittel wurden für Büromaterial, Literaturbeschaffung/Evidenzbeurteilungen und die Sitzungen der Steuergruppe (Raummieten, Technik, Verpflegung, Reisekosten der Teilnehmer) verwendet.
Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Die Leitliniengruppenteilnehmer arbeiteten ehrenamtlich.
Die Leitliniengruppenmitglieder legten während des Leitlinienprozesses vor den formalen Abstimmungen der Empfehlungen eine schriftliche Erklärung zu Interessen anhand des AWMF Formblattes Stand 17.01.2018 (siehe Kapitel 13.1) vor. Die offengelegten Interessen sind in [Tab. 4] (für Version 2) und [Tab. 5] (für Version 3) aufgeführt.
Für die Organisation der Aktualisierung war zusammen mit dem Koordinator eine interdisziplinär zusammengesetzte Steuergruppe aus Klinikern und Methodikern verantwortlich. In dieser wurden alle Schritte der Aktualisierung besprochen. Bei einem Treffen der Steuergruppe am 05.07.2017 wurde nach interner Diskussion folgendes Procedere zur Bewertung von und zum Umgang mit den offengelegten Interessen festgelegt, welches auch für das Update 2019/2020 gültig blieb:
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Bei positiven Angaben in den Rubriken: Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung oder Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft oder Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens erfolgte eine Bewertung in gering, moderat und hoch.
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Angaben der Rubriken Vortrags- und Schulungstätigkeit bzw. Wissenschaftlicher Schwerpunkt/Studien wurden in dieser Gruppe grundsätzlich als gering bewertet.
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Bei Vorliegen eines geringen Interessenkonflikts wurden aufgrund der vorhandenen protektiven Faktoren (unabhängige Evidenzsuche- und Bewertung, formales Konsensverfahren, Einbeziehen aller relevanten Stakeholder) keine weitere Maßnahme als erforderlich erachtet.
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Bei Vorliegen eines moderaten Interessenkonflikts erfolgte eine Abstimmungsenthaltung und Doppelabstimmung, um festzustellen, ob die Enthaltung zu einer geänderten Zustimmungsquote führen würde.
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Wenn aufgrund der offengelegten Sachverhalte in diesen Kategorien ein hohes Risiko für einen Interessenkonflikt angenommen werden musste, sollte diese Personen nicht an der Abstimmung und der Diskussion der entsprechenden Empfehlungen teilnehmen.
Die Beurteilung wurde durch eine Kommission der Leitliniengruppe aus drei Klinikern (Hölscher (DGCH), Hollerbach (DGVS), Vanhoefer (DGHO)) und zwei Methodikern (Langer (OL-Office), Nothacker (AWMF)) vorgenommen. Die Beurteilung 2018 erfolgte hin Hinblick auf die in 2018 in der Leitliniegruppe diskutierten und abgestimmten Themen (siehe Seite 2 der Langversion 2.0).
Nach Sichtung der eingegangenen Rückmeldungen der Fachexperten – und wenn erforderlich persönlicher Rücksprache – wurde für die Aspekte „computergestützte digitale Filter“ für die Chromoendoskopie bei Autoren aufgrund von Tätigkeit in Advisory Boards von Endoskopiefirmen für dieses Thema ein moderater Interessenkonflikt gesehen und eine Doppelabstimmung avisiert, eine solche Tätigkeit lag jedoch nicht vor. Weiterhin wurde zusätzlich zu den oben genannten Konstellationen für die Empfehlung zur Referenzpathologie ein moderater Interessenkonflikt bei den Vertretern des Berufsverbandes der Pathologen gesehen, hier erfolgte eine Kontrolle des Abstimmungsergebnisses bei Enthaltung der Person. Es ergab sich keine Änderung des Konsenses.
Bei der Aktualisierung 2020/2021 ergaben sich keine neuen Aspekte in der Bewertung der Interessen.
An dieser Stelle möchten wir allen Experten und Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.
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9. Verbreitung und Implementierung
Folgende Aktivitäten dienen zur Verbreitung und Implementierung der Leitlinie:
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Verfügbarmachung einer Patientenleitlinie
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Erstellung der Qualitätsindikatoren
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Publikation der Leitliniendokumente auf den Internetseiten von AWMF, Leitlinienprogramm-Onkologie und DGVS
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Publikation der aktualisierten Leitlinieninhalte in Fachzeitschriften
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Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen
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Vorstellung auf Fachkongressen
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10. Abbildungsverzeichnis
[Abb. 1]: Evidenzbewertung der Attraction-3-Studie (Nivolumab) |
e316 |
[Abb. 2]: Evidenzbewertung der CheckMate 577-Studie (Nivolumab) |
e317 |
[Abb. 3]: Evidenzbewertung der CheckMate 649-Studie (Nivolumab) |
e318 |
[Abb. 4]: Evidenzbewertung der Keynote 181-Studie (Pembrolizumab) |
e319 |
[Abb. 5]: Evidenzbewertung der Keynote 590-Studie (Pembrolizumab) |
e320 |
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11. Tabellenverzeichnis
[Tab. 1]: Evidenzklassifizierung nach Oxford 2011 |
e312 |
[Tab. 2]: Schema der Empfehlungsgraduierung |
e313 |
[Tab. 3]: Festlegungen hinsichtlich der Konsensstärke |
e313 |
[Tab. 4]: Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2 |
e330 |
[Tab. 5]: Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3 |
e338 |
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12. Anlagen
12.1. Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018)
Erklärung von Interessen
(Titel, AWMF-Registernummer)
zu Händen
(Leitlinienkoordinator)
Vorbemerkung
Alle Mitglieder der Leitliniengruppe sind gehalten, die nachstehende Erklärung von Interessen auszufüllen. Die Erklärung wird gegenüber dem Leitlinienkoordinator abgegeben. Dies soll bereits zu Beginn des Leitlinienprojekts erfolgen bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitglieder ihre Teilnahme am Leitlinienprojekt gegenüber dem Koordinator bestätigen. Bei länger andauernden Projekten ist eine Erneuerung der Erklärung einmal pro Jahr bis zum Abschluss der Leitlinienentwicklung, zumindest aber vor der Konsensfindung, erforderlich.
In der Erklärung sind alle Interessen aufzuführen, unabhängig davon, ob der/die Erklärende selbst darin einen thematischen Bezug zur Leitlinie oder einen Interessenskonflikt sieht oder nicht. Ob Interessenkonflikte bestehen und ob dadurch die erforderliche Neutralität für die Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung in Frage gestellt ist oder in welchen speziellen Bereichen/Fragestellungen der Leitlinie das professionelle Urteilsvermögen eines Experten durch sekundäre Interessen beeinflusst sein könnte, ist durch einen Dritten zu bewerten und in der Leitliniengruppe zu diskutieren. Die Erklärung betrifft Interessen innerhalb des laufenden Jahres sowie der zurückliegenden 3 Jahre.
Die Originale der Erklärungen verbleiben vertraulich beim Leitlinienkoordinator. Die Inhalte der Erklärungen sind in der Langfassung der Leitlinie bzw. im Leitlinienreport in standardisierter Zusammenfassung offen darzulegen. Ergänzend sind das Verfahren der Sammlung und Bewertung der Erklärungen sowie die Ergebnisse der Diskussion zum Umgang mit Interessenkonflikten darzulegen.
Erklärung
1. Allgemeine Angaben
Name, Vorname, Titel |
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Arbeitgeber/Institution |
Gegenwärtig |
Früher(e) innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor |
Position/Funktion in der Institution |
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Adresse |
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e-mail-Adresse |
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Bei Rückfragen telefonisch zu erreichen unter |
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Funktion in der Leitliniengruppe |
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Datum |
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Zeitraum, auf den sich die Erklärung bezieht |
2. Direkte, finanzielle Interessen
Hier werden finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen oder Interessenverbänden im Gesundheitswesen erfasst. Haben Sie oder die Einrichtung, für die Sie tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor Zuwendungen erhalten von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), industriellen Interessenverbänden, kommerziell orientierten Auftragsinstituten, Versicherungen/Versicherungsträgern, oder von öffentlichen Geldgebern (z. B. Ministerien), Körperschaften/Einrichtungen der Selbstverwaltung, Stiftungen, oder anderen Geldgebern? Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.
Art der Beziehung/Tätigkeit |
Name des/der Kooperations-partner/s |
Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1] |
Thema, Bezug zur Leitlinie[2] |
Art der Zuwendung[3] |
Höhe der Zuwendung[4] |
Empfänger [5] |
Berater-/Gutachtertätigkeit |
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Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board) |
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Vortrags-/oder Schulungstätigkeit |
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Autoren-/oder Coautorenschaft |
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Forschungsvorhaben/Durchführung klinischer Studien |
||||||
Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz[6]) |
1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h.im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr)
2 Angabe des Themas, bei Präparaten/Geräten auch Handelsname bzw. Wirkstoffname (Freitext), zusätzlich Angabe einer Selbsteinschätzung des Bezugs zur Leitlinie: „Nein“ oder „Ja“
3 Honorar, Drittmittel, geldwerte Vorteile (z. B. Personal-oder Sachmittel; Reisekosten, Teilnahmegebühren, Bewirtung i. R. von Veranstaltungen), Verkaufslizenz
4 Es können gerundete Beträge angeben werden (z. B. bei Beiträgen > 1000 € jeweils auf die nächste Tausenderstelle): Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtsumme der Zuwendungen für eine angegebene Tätigkeit über den Erfassungszeitraum, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr).
Diese Angaben werden vertraulich behandelt.
5 Bitte angeben: a) wenn Sie persönlich Empfänger der Zuwendung sind oder b) wenn es die Institution ist, für die Sie tätig sind und Sie innerhalb Ihrer Institution direkt entscheidungsverantwortlich für die Verwendung der Zuwendung/Mittel sind. Sind Sie nicht direkt entscheidungsverantwortlich, sind keine Angaben nötig.
6 Betrifft nur Eigentümerinteressen im Gesundheitswesen; auch sind Angaben zu Mischfonds nicht erforderlich.
3. Indirekte Interessen
Hier werden persönliche Beziehungen zu Interessenverbänden im Gesundheitswesen, „intellektuelle“, akademische, und wissenschaftliche Interessen oder Standpunkte sowie Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten/Einkommensquellen erfasst (für den Zeitraum des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor). Hierunter fallen auch solche, die indirekt mit finanziellen persönlichen Interessen verbunden sein können.
-
Sind oder waren Sie in Wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Institutionen der Selbstverwaltung, Patientenselbsthilfegruppen, Verbrauchervertretungen oder anderen Verbänden aktiv? Wenn ja, in welcher Funktion (z. B. Mandatsträger für diese/andere Leitlinien, Vorstand)?
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Können Sie Schwerpunkte Ihrer wissenschaftlichen und/oder klinischen Tätigkeiten benennen? Fühlen Sie sich bestimmten „Schulen“ zugehörig?
-
Waren Sie an der inhaltlichen Gestaltung von Fortbildungen federführend beteiligt?
-
Haben Sie persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft?
Machen Sie bitte in folgender Tabelle zu allen zutreffenden Aspekten konkrete Angaben.
Art der Beziehung/Tätigkeit |
Namen/Schwerpunkte (bitte konkret benennen) |
Zeitraum der Beziehung/Tätigkeit[1] |
Themenbezug zur Leitlinie[2] |
Mitgliedschaft/Funktion in Interessenverbänden |
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Schwerpunkte wissenschaftlicher Tätigkeiten, Publikationen |
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Schwerpunkte klinischer Tätigkeiten |
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Federführende Beteiligung an Fortbildungen/Ausbildungsinstituten |
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Persönliche Beziehungen (als Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft |
1 Innerhalb des Erfassungszeitraums, d. h. im gegenwärtigen und den zurückliegenden 3 Jahren, Angabe: von (Monat/Jahr) bis (Monat/Jahr)
2 Angabe einer Selbsteinschätzung „Nein“ oder „Ja“
4. Sonstige Interessen
Sehen Sie andere Aspekte oder Umstände, die von Dritten als einschränkend in Bezug auf Ihre Objektivität oder Unabhängigkeit wahrgenommen werden könnten? |
Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich alle mir derzeit bekannten Umstände aufgeführt habe, die gegebenenfalls zu einem persönlichen Interessenkonflikt bei der themenbezogenen Mitwirkung bei der Erstellung der Leitlinie führen können. Ich erkläre weiterhin, dass ich die Diskussion der Erklärungen anderer Mitglieder in der Leitliniengruppe absolut vertraulich behandeln werde. Ich bin darüber informiert, dass die Angaben in standardisierter Zusammenfassung mit der Leitlinie/in einem begleitenden Leitlinienreport veröffentlicht werden, und dass das vorliegende Formular vor der Einsicht unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt wird. Hiermit bin ich einverstanden.
Datum Unterschrift
Ergänzende Hinweise
-
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
-
Falls Sie zu bestimmten Fragen keine Angaben machen können oder wollen, begründen Sie dies bitte.
-
Bitte speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden es an das Leitliniensekretariat: xxx@yyy.zz
Ort, Datum Unterschrift
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12.2. Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2
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12.3. Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3
Inhalt |
Seite |
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1. |
Informationen zum Leitlinienreport |
e309 |
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1.1. |
Autoren des Leitlinienreports |
e309 |
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1.2. |
Herausgeber |
e309 |
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1.3. |
Federführende Fachgesellschaft(en) der Leitlinie |
e309 |
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1.4. |
Finanzierung der Leitlinie |
e309 |
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1.5. |
Kontakt |
e309 |
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1.6. |
Bisherige Änderungen an der Version 3 des Leitlinienreports |
e309 |
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1.7. |
Zitierweise des Leitlinienreports |
e309 |
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1.8. |
Weitere Dokumente zur Leitlinie |
e309 |
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1.9. |
Verwendete Abkürzungen |
e310 |
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2. |
Geltungsbereich und Zweck der Leitlinie |
e311 |
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2.1. |
Zielsetzung, Fragestellung und Adressaten |
e311 |
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2.2. |
Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren |
e311 |
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3. |
Zusammensetzung der Leitliniengruppe |
e311 |
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4. |
Aktualisierung der Fragestellungen und Einschlusskriterien |
e311 |
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5. |
Methodisches Vorgehen |
e311 |
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5.1. |
Systematische Literaturrecherchen |
e311 |
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5.1.1. |
Suche und Auswahl der Evidenz |
e311 |
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5.1.2. |
Bewertung und Extraktion der Evidenz |
e311 |
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5.2. |
Formulierung der Empfehlungen und formale Konsensusfindung |
e311 |
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5.2.1. |
Schema der Empfehlungsgraduierung |
e311 |
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5.2.2. |
Festlegung des Empfehlungsgrades |
e313 |
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5.2.3. |
Formale Konsensusverfahren und Konsensuskonferenz |
e313 |
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5.3. |
Amendment zur adjuvanten und palliativen Immuntherapie |
e314 |
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6. |
Aktualisierung der Qualitätsindikatoren |
e321 |
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7. |
Reviewverfahren und Verabschiedung |
e321 |
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8. |
Unabhängigkeit und Umgang mit Interessenkonflikten |
e325 |
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9. |
Verbreitung und Implementierung |
e326 |
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10. |
Abbildungsverzeichnis |
e326 |
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11. |
Tabellenverzeichnis |
e326 |
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12. |
Anlagen |
e326 |
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12.1. |
Formblatt der AWMF zur Erklärung von Interessenkonflikten (Stand: 17.01.2018) |
e326 |
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12.2. |
Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 2 |
e330 |
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12.3. |
Ergebnisse der Interessenkonflikterklärungen für Version 3 |
e338 |
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Literaturverzeichnis |
e346 |
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Interessenkonflikt
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Literatur
- 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120 (08) 1755-1762
Korrespondenzadresse
Publication History
Article published online:
07 June 2023
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Lee CH. et al. Anatomical subsite discrepancy in relation to the impact of the consumption of alcohol, tobacco and betel quid on esophageal cancer. Int J Cancer 2007; 120 (08) 1755-1762
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