In einem Arzthaftungsprozess, dessen Gegenstand eine notärztliche oder die unmittelbar
darauf folgende (Krankenhaus-)Behandlung ist, stellt das Notfalleinsatzprotokoll als
Teil der
Behandlungsdokumentation oftmals den Dreh- und Angelpunkt der Haftungsfrage dar. Umso
wichtiger ist es deshalb, dass die notärztlich erhobenen Befunde sorgfältig dokumentiert
sind und die
Dokumentation bei der weiteren (Krankenhaus-)Behandlung berücksichtigt wird. Denn
die Dokumentation bestimmt die Beweissituation maßgeblich.