„Immer wieder empfehlen oder verkaufen Kolleg*innen weiterführende kostenpflichtige ,Angebote‘ in ihrer Praxis, darunter Leistungen wie Herzratenvariabilitätsmessungen oder Sachgegenstände wie Getränke, Therabänder oder Kühlsalben. Ist das ethisch vertretbar und rechtlich in Ordnung?”
Therapeutin aus Freiburg im Breisgau