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DOI: 10.1055/a-1813-6179
Der BDR informiert seine Mitglieder regelmäßig über alle Regelungen, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind, so auch über Änderungen in den Gebührenordnungen
PET/CT bei Hodgkin-Lymphom ab 1. April häufiger berechnungsfähig – vier neue GOP im EBMBei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom können PET/CT-Untersuchungen ab April zwei- statt wie bisher einmal im Quartal berechnet werden. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche mit einem malignen Lymphom. In den EBM werden dazu vier neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen.
Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Juli 2021 zur Erweiterung des Leistungsanspruches auf Untersuchungen mittels Positronenemissionstomografie/Computertomografie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen.
Der Anspruch gilt demnach für alle Stadien (früh, intermediär, fortgeschritten) und umfasst neben dem initialen Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, zwei PET-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.
Neue GOP im EBM
Der Bewertungsausschuss (BA) hat daher analog zu den vier bestehenden Gebührenordnungspositionen (GOP 34 700 bis 34 703) im EBM vier neue GOP ausschließlich für PET/CT-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen in den Abschnitt 34.7 EBM aufgenommen (34 704 bis 34 707, siehe [Tab. 1]).
Die obligaten und fakultativen Leistungsinhalte sowie die Bewertung der neuen GOP entsprechen den bereits bestehenden. Im Unterschied dazu können die vier neuen GOP aber bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
Des Weiteren ist bei medizinischer Notwendigkeit die Berechnung der neuen GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch möglich, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde.
Außerdem wurde im EBM klargestellt, dass die bestehenden GOP nicht für die Indikationen angesetzt werden können, für die ab April die neuen GOP in den EBM aufgenommen wurden.
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Genehmigung der KV erforderlich
Die Ausführung und Abrechnung von PET/CT-Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.
Welche Fachgruppen eine Genehmigung beantragen können und welche apparativen und weiteren Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, definiert die Qualitätssicherungsvereinbarung PET/CT. Näheres dazu stellt die KBV auf der Themenseite PET/CT bereit.
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Publication History
Article published online:
11 May 2022
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Georg Thieme Verlag KG
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