Bei vitaler Bedrohung durch eine hämodynamisch relevante Bradykardie ist die notfällige Anlage eines passageren Herzschrittmachers indiziert. Dieser dient zur Überbrückung der Akutphase,
bis sich entweder der normale Herzrhythmus wieder erholt hat oder aber bis zur Implantation eines permanenten Schrittmachersystems.