Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Das heißt konkret, dass die 3 bisherigen Berufsbilder Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in nun zu einem neuen, universellen Berufsbild zusammengefasst wurden. In der generalistischen Ausbildung fließen künftig fachliche Schwerpunkte aus allen 3 bisherigen Pflegebereichen zusammen.