Schlüsselwörter
Leitlinie - Trophoblasterkrankungen - Trophoblastneoplasien - Blasenmole - Chorionkarzinom
I Leitlinieninformationen
Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG
Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.
Zitierweise
Gestational and Non-gestational Trophoblastic Neoplasia. Guideline of the DGGG, OEGGG
and SGGG (S2k-Level, AWMF Registry No. 032/049, April 2022). Geburtsh Frauenheilk
2023; 83: 267–288
Leitliniendokumente
Die vollständige deutsche Langfassung und eine Dia-Version dieser Leitlinien sowie
eine Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren befinden sich auf der Homepage
der AWMF (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-049.html).
Leitliniengruppe
Siehe [Tab. 1] bis [4].
Tab. 1 Federführender und/oder koordinierender Leitlinienautor.
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Autor/in
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AWMF-Fachgesellschaft
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Prof. Dr. C. Tempfer, Bochum
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Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Onkologie (AGO e. V.) in der Deutschen Gesellschaft
für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und in der Deutschen Krebsgesellschaft e. V.
(DKG)
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Prof. Dr. L.-C. Horn, Leipzig
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Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)
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Die folgenden Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisation/Verein haben Interesse
an der Mitwirkung bei der Erstellung des Leitlinientextes und der Teilnahme an der
Konsensuskonferenz bekundet und Vertreter für die Konsensuskonferenz benannt ([Tab. 2]).
Tab. 2 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung der Anwenderzielgruppe.
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DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein
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Arbeitsgemeinschaft für gynäkologische Onkologie der DGGG und der DKG (AGO) – Organkommission
Uterus
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Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF)
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
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Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL)
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Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)
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Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)
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Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)
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Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (OEGGG)
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Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG)
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II Leitlinienverwendung
Tab. 3 Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung der Patientenzielgruppe.
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AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein
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Bundesverband Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.
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Tab. 4 Beteiligte Leitlinienautoren/-innen.
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Autor/in
Mandatsträger/in
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DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein
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PD Dr. S. Ackermann, Darmstadt
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Experte
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Prof. Dr. R. Dittrich, Erlangen
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Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)
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Dr. J. Einenkel, Leipzig
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Experte
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Prof. Dr. med. A. Günthert, Luzern
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Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG)
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Frau H. Haase
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Bundesverband Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.
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Prof. Dr. med. J. Kratzsch, Leipzig
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Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL)
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PD Dr. M. Kreissl, Augsburg
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Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)
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Prof. Dr. med. S. Polterauer, Wien
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Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (OEGGG)
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Prof. Dr. Dr. A. D. Ebert, Berlin
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Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF)
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Prof. Dr. E. Steiner, Rüsselsheim
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Experte
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Prof. Dr. F. Thiel, Göppingen
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Experte
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Prof. Dr. Michael Eichbaum, Wiesbaden
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Experte
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Prof. Dr. Tanja Fehm, Düsseldorf
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Expertin
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Dr. Martin C. Koch, Ansbach
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Experte
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Dr. Paul Gaß, Erlangen
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Experte und Leitliniensekretariat
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Fragestellung und Ziele
Die Zielorientierung der Leitlinie beinhaltet die Information und Beratung von Frauen
über die Diagnostik, die Therapie, sowie die Nachsorge. Fokussiert wird hierbei auf
das differenzierte
Management der unterschiedlichen Formen gestationsbedingter und nicht gestationsbedingter
Trophoblasterkrankungen. Darüber hinaus sollen die Empfehlungen der Leitlinie Grundlage
zur
Entscheidungsfindung im Rahmen von interdisziplinären Tumorkonferenzen in Krebszentren
sein.
Versorgungsbereich
Stationärer und ambulanter Versorgungssektor
Anwenderzielgruppe/Adressaten
Die Leitlinie richtet sich an alle an gestationsbedingten und nicht gestationsbedingten
Trophoblasterkrankungen erkrankten Frauen sowie an die folgenden Personengruppen:
Gynäkologinnen/Gynäkologen in der Niederlassung, Gynäkologinnen/Gynäkologen mit Klinikanstellung,
Patholog/-innen, Nuklearmediziner/-innen, Labormediziner/-innen, Genetiker/-innen,
Pflegekräfte, Radiologen/-innen und internistische Onkologen/-innen.
Verabschiedung und Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten
medizinischen Fachgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Organisationen und Vereine
sowie durch
den Vorstand der DGGG, SGGG, OEGGG sowie der DGGG/OEGGG/SGGG-Leitlinienkommission
im Februar 2022 bestätigt und damit in ihrem gesamten Inhalt genehmigt. Diese Leitlinie
besitzt eine
Gültigkeitsdauer vom 01.04.2022 bis 30.03.2023. Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen
Zusammenhänge geschätzt. Bei dringendem Bedarf kann eine Leitlinie früher aktualisiert
werden, bei
weiterhin aktuellem Wissensstand kann ebenso die Dauer verlängert werden.
III Methodik
Grundlagen
Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation
vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es
wird zwischen
der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden.
Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen,
erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe
S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte
Unterstufe
(S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren. Diese
Leitlinie entspricht der Stufe S2k.
Empfehlungsgraduierung
Die Evidenzgraduierung nach systematischer Recherche, Selektion, Bewertung und Synthese
der Evidenzgrundlage und eine daraus resultierende Empfehlungsgraduierung einer Leitlinie
auf
S2k-Niveau ist nicht vorgesehen. Es werden die einzelnen Statements und Empfehlungen
nur sprachlich – nicht symbolisch – unterschieden ([Tab. 5]).
Tab. 5 Graduierung von Empfehlungen (deutschsprachig).
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Beschreibung der Verbindlichkeit
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Ausdruck
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starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit
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soll/soll nicht
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einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit
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sollte/sollte nicht
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offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit
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kann/kann nicht
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Statements
Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung
Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen
Statements
ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.
Konsensusfindung und Konsensusstärke
Im Rahmen einer strukturierten Konsenskonferenz nach dem NIH-Typ (S2k/S3-Niveau) stimmen
die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen
ab. Der
Ablauf war wie folgt: Vorstellung der Empfehlung, inhaltliche Nachfragen, Vorbringen
von Änderungsvorschlägen, Abstimmung aller Änderungsvorschläge. Bei Nichterreichen
eines Konsensus
(> 75% der Stimmen) Diskussion und erneute Abstimmung. Abschließend wird abhängig
von der Anzahl der Teilnehmer die Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 6]).
Tab. 6 Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung.
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Symbolik
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Konsensusstärke
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prozentuale Übereinstimmung
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+++
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starker Konsens
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Zustimmung von > 95% der Teilnehmer
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++
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Konsens
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Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer
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+
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mehrheitliche Zustimmung
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Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer
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–
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kein Konsens
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Zustimmung von < 51% der Teilnehmer
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Expertenkonsens
Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements
ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen
(S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den
Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer
Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits
im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten
Symbolik, sondern rein
semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).
IV Leitlinie
1 Gestationsbedingte Trophoblasterkrankungen (GTD)
Gestationsbedingte Trophoblasterkrankungen (GTD) umfassen eine zytogenetisch und klinisch
heterogene Gruppe von Krankheitsbildern, die durch eine Fehldifferenzierung und/oder
Proliferation
des Trophoblastepithels gekennzeichnet sind [1], [2]. Die morphologische Einteilung erfolgt nach der
World-Health-Organization-(WHO-)Klassifikation [3]. Aufgrund des Nachweises bzw. des Fehlens von Chorionzotten (lat. „villi“) können
villöse und nicht villöse
GTD unterschieden werden. Villöse und nicht villöse GTD umfassen sowohl benigne als
auch maligne Erkrankungen sowie solche, die sich von benigne zu maligne entwickeln,
wie z. B. im Falle der
postmolaren Trophoblastpersistenz.
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Konsensbasiertes Statement 1.S1
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die morphologische Diagnostik und Klassifikation der GTD soll nach der letzten Auflage
der WHO-Klassifikation erfolgen.
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In den entwickelten Industriestaaten wird für die Blasenmole eine Prävalenz von 1
pro 591 Schwangerschaften angegeben [4], für GTD eine Prävalenz von 1 pro
714 Lebendgeburten [5]. In einer populationsbasierten holländischen Studie mit 6343 Fällen von GTD, die
über einen Zeitraum von 20 Jahren (1994 bis 2013)
gesammelt wurden, zeigte sich ein Inzidenzanstieg in den ersten 10 Jahren, gefolgt
von einer Stabilisierung der Erkrankungsinzidenz. Insgesamt betrug die Inzidenz der
GTD über 20 Jahre
1,67 Fälle/1000 Geburten/Jahr [6]. Eine erhöhte Inzidenz an GTD findet sich bei jungen (10 – 19 Jahre) und bei älteren
(40 – 54 Jahre) Frauen und ist auch vom
ethnischen Hintergrund abhängig. Schwarze US-Amerikanerinnen sind z. B. in landesweiten
Registern überrepräsentiert, und Asiatinnen weisen z. B. eine doppelt so hohe Inzidenz
auf wie
Europäerinnen.
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Konsensbasiertes Statement 1.S2
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Falle einer operativen Therapie einer malignen GTD (z. B. Chorionkarzinom, PSTT,
ETT) soll die postoperative Stadieneinteilung nach der aktuellen TNM-Klassifikation
erfolgen.
Die Angabe des FIGO-Stadiums ist optional.
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Die Risikostratifizierung der GTD, die gleichzeitig auch die Basis für die Indikationsstellung
zur Chemotherapie ist, soll nach dem jeweils aktuellen FIGO-Risiko-Score erfolgen.
Für die
vorliegende Leitlinie wurde der International Federation of Gynecology and Obstetrics-(FIGO-)Risiko-Score
angewandt ([Tab. 7]) [7].
Tab. 7 International Federation of Gynecology and Obstetrics-(FIGO-)Risiko-Score.
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Punktwert
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0
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1
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2
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4
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Bewertung: 0 – 4 Punkte → niedriges Risiko (Low-Risk); 5 – 6 Punkte → intermediäres Risiko (Intermediate-Risk);
≥ 7 Punkte → hohes Risiko (High-Risk)
MS = Molenschwangerschaft; TS = Terminschwangerschaft; CHXT = Chemotherapie; hCG = humanes
Choriongonadotropin; GI = gastrointestinal
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Alter (Jahre)
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< 40
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≥ 40
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vorangegangene Schwangerschaft
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MS
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Abort
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TS
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Intervall zwischen letzter Schwangerschaft und Beginn der CHXT (Monate)
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< 4
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4 – 6
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7 – 12
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> 12
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hCG (IU/l)
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< 103
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103–104
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104–105
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> 105
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Anzahl der Metastasen
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0
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1 – 4
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5 – 8
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> 8
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Lokalisation der Metastasen
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Lunge
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Milz/Niere
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GI-Trakt
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Hirn, Leber
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größter Tumordurchmesser (cm)
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3 – 5
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> 5
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vorangegangene CHXT
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Monotherapie
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Kombinations-CHXT
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E1
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die Risikostratifizierung der GTD soll nach dem aktuellen FIGO-Risiko-Score erfolgen.
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2 Bestimmung von humanem Choriongonadotropin (hCG)
Die hCG-Bestimmung im Serum ist neben dem histologischen Nachweis einer Trophoblasterkrankung
der wichtigste Parameter zur Festlegung der Therapie, der Therapiedauer und der Beurteilung
des
Therapieeffekts.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E2
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei der hCG-Bestimmung sollte ein Assay benutzt werden, der möglichst mit den folgenden
6 irregulären Formen von hCG, die spezifisch von GTD gebildet werden können, in einem
hohen
Maße kreuzreagiert: hyperglykosiliertes hCG, nicked hCG, hyperglykosiliertes hCG,
Nicked hyperglykosiliertes hCG ohne das C-terminale Ende, freies beta hCG, Nicked
freies beta-hCG
und Beta-core Fragment.
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Die Referenzbereichsgrenze für hCG-Messungen ist Assay-spezifisch und darf nicht mit
der Nachweisgrenze des Assays (Synonym: sensitivity, lower limit of detection) verwechselt
werden. Im
Falle von persistierenden niedrigen hCG-Werten sollte daher vor Beginn einer Therapie
geklärt werden, ob die gemessenen hCG-Werte oberhalb des Referenzbereiches des verwendeten
Assays für
prämenopausale nicht schwangere Frauen liegen. Außerdem ist zu beachten, dass die
Referenzbereichsgrenze für postmenopausale Frauen etwas höher liegt als die für prämenopausale
Frauen und
daher für prämenopausale GTD-Patientinnen ungeeignet ist.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E3
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Ein Verdacht auf falsch positive hCG-Werte kann durch folgende Vorgangsweisen überprüft
werden:
-
Test auf Linearität des hCG-Wertes nach Verdünnung oder PEG-Fällung der Probe,
-
Verwendung von Blocking-Röhrchen,
-
hCG-Bestimmung parallel in Serum und Urin,
-
Vergleich des Ergebnisses mit der Messung durch ein Zweitlabor, das einen anderen
geeigneten Assay zur Bestimmung von hCG nutzt.
Das Therapiemonitoring für hCG soll immer mit der gleichen Assaymethode durchgeführt
werden.
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Ein negativer hCG-Wert liegt dann vor, wenn der gemessene hCG-Wert entweder unterhalb
der Nachweisgrenze des verwendeten Assays liegt oder innerhalb des Referenzbereiches
(Normalwert) des
verwendeten Assays für gesunde, nicht schwangere prämenopausale Frauen (im Falle einer
prämenopausalen Patientin) bzw. für gesunde postmenopausale Frauen (im Falle einer
postmenopausalen
Patientin). In Ausnahmefällen kann ein richtig negativer Wert auch leicht über dem
Referenzbereichslimit liegen.
3 Villöse GTD
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Konsensbasiertes Statement 1.S3
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die villösen GTD umfassen die Partialmole, die Blasenmole und die invasive Mole.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E4
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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In der morphologischen Diagnostik/Befundbericht soll der Terminus „partielle Mole“
für die Diagnose einer Partialmole nicht verwendet werden.
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Konsensbasiertes Statement 1.S4
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Ziel der Therapie der Partialmole/Blasenmole ist die vollständige Entleerung von Trophoblastmaterial
aus dem Cavum uteri.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E5
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +
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Zur Entleerung von Trophoblastmaterial aus dem Cavum uteri soll eine Saugkürettage
unter sonografischer Kontrolle durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E6
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Rahmen der Kürettage einer Partialmole/Blasenmole soll eine zeitnahe Bereitstellung
von Erythrozytenkonzentraten gewährleistet sein.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E7
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Aufgrund des aufgelockerten Uterus besteht eine erhöhte Perforations- und Blutungsgefahr.
Im Falle stärkerer Blutungen können Uterotonika eingesetzt werden.
Die Hysterektomie soll nur bei lebensbedrohlichen Blutungen erfolgen.
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Konsensbasiertes Statement 1.S5
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Falle einer Partialmole/Blasenmole ist keine Anti-D-Prophylaxe notwendig, da das
Rhesus-Antigen D nicht exprimiert wird.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E8
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Nach Diagnose einer Partialmole soll aufgrund des Risikos der Entwicklung einer persistierenden GTD (0,5 – 4%) eine
sequenzielle wöchentliche hCG-Kontrolle bis zur
Negativität, d. h. mindestens 2 aufeinanderfolgende negative hCG-Werte, durchgeführt
werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E9
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Nach Diagnose einer Blasenmole sollen aufgrund des Risikos der Entwicklung einer persistierenden GTD (16 – 23%)
wöchentliche hCG-Kontrollen erfolgen.
Ab dem Erreichen negativer hCG-Werte (zumindest 2 konsekutive negative hCG-Bestimmungen)
sollen weitere monatliche Kontrollen für zumindest 6 Monate nach der Kürettage
erfolgen.
Für diesen Zeitraum soll eine hormonelle Kontrazeption erfolgen. Orale Kombinationspräparate
können verwendet werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E10
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Falle einer Molen-Gemini-Schwangerschaft oder einem Alter > 45 Jahre oder einer
Zeit bis zur hCG-Negativierung ≥ 8 Wochen sollte nach hCG-Negativierung ein weiteres
3-monatliches hCG-Monitoring für 30 Monate erfolgen.
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3.1 Trophoblastpersistenz
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E11
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei persistierenden hCG-Werten nach Kürettage und Diagnose einer Partialmole/Blasenmole
kann zur Vermeidung einer Chemotherapie zunächst eine Re-Kürettage unter sonografischer
Kontrolle erfolgen, insbesondere bei niedrigen hCG-Werten < 1000 IU/l. Nach Re-Kürettage
mit erneuter Diagnose einer Partialmole sollen neuerlich wöchentliche hCG-Kontrollen
bis zur Negativität, d. h. mindestens 2 aufeinander folgende negative hCG-Werte, erfolgen.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E12
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Eine prophylaktische Chemotherapie bei abfallenden oder negativen hCG-Werten nach
Kürettage einer Blasenmole soll nicht durchgeführt werden.
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Konsensbasiertes Statement 1.S6
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +
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Für die Diagnose einer persistierenden villösen GTD (postmolare Trophoblastpersistenz)
gelten folgende Kriterien:
-
Vier oder mehr konsekutive hCG-Werte mit einer Plateaubildung (zur Definition des
Begriffs „Plateau“ siehe Kapitel 2) oder
-
Anstieg der hCG-Werte (zur Definition des Begriffs „Anstieg“ siehe Kapitel 2) bei
2 konsekutiven Messungen (Tag 0 und 7) oder
-
persistierende hCG-Werte über 6 Monate.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E13
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Sind die Kriterien einer persistierenden villösen GTD erfüllt, sollen zum Nachweis
bzw. Ausschluss von Metastasen neben einer gynäkologischen Inspektions- und
Palpationsuntersuchung folgende bildgebenden Untersuchungen durchgeführt werden: CT
des Thorax und des Abdomens, Transvaginalsonografie, MRT des Gehirns.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung kann eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E14
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei Diagnose einer persistierenden villösen GTD soll (mit Ausnahme der Möglichkeit
einer Re-Kürettage) eine Chemotherapie durchgeführt werden.
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3.2 Chemotherapie bei GTG mit niedrigem und intermediärem Risiko
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E15
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Mittel der Wahl für Low-Risk-Fälle (FIGO-Score < 5; siehe auch [Tab. 7]) ist Methotrexat 50 mg i. m. jeweils an den Tagen d 1,
3, 5, 7 und Folsäure 15 mg p. o. jeweils an den Tagen d 2, 4, 6, 8 (siehe auch Tab. 15
in der Langversion). Bei Entwicklung einer Methotrexat-Resistenz (Anstieg oder
Plateaubildung der hCG-Werte – Definition siehe Kapitel 1.5 in der Langversion) soll
eine Actinomycin-D-Therapie (1,25 mg/m2 q 2 Wochen) oder eine
Polychemotherapie nach dem EMA/CO-Schema durchgeführt werden (Tab. 15 und 16 in der
Langversion).
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E16
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Mittel der Wahl für Fälle mit intermediärem Risiko (FIGO-Score 5 – 6; siehe auch [Tab. 7]) ist Methotrexat 50 mg i. m. jeweils an den
Tagen d 1, 3, 5, 7 q 2 Wochen und Folsäure 15 mg p. o. jeweils an den Tagen d 2, 4,
6, 8 (siehe auch Tab. 15 in der Langversion). Allerdings soll im Fall eines FIGO-Score
von
5 – 6 und gleichzeitigem Vorliegen von Fernmetastasen und/oder einem hCG-Wert > 411000 IU/l
und/oder der Diagnose eines Chorionkarzinoms eine Polychemotherapie nach dem
EMA/CO-Schema durchgeführt werden (Tab. 15 und 16 in der Langversion).
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E17
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Falle einer Mono-Chemotherapie sollen bei negativem hCG (d. h. zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen) noch 3 konsolidierende Zyklen erfolgen.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E18
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bleiben die hCG-Werte nach Abschluss der Chemotherapie negativ (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen), sollen weitere monatliche hCG-Kontrollen
für 1
Jahr erfolgen.
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3.3 Vorgehen bei Methotrexat-Resistenz
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E19
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +
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Für die Diagnose einer Methotrexat-Resistenz sollen folgende Kriterien angewandt werden:
-
Vier oder mehr konsekutive hCG-Werte mit einer Plateaubildung (zur Definition des
Begriffes „Plateau“ siehe Kapitel 2) oder
-
Anstieg der hCG-Werte (zur Definition des Begriffs „Anstieg“ siehe Kapitel 2)
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E20
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei Auftreten einer Chemotherapie-Resistenz soll zur Metastasensuche ein Re-Staging
mittels gynäkologischer Inspektions- und Tastuntersuchung, Transvaginalsonografie,
CT des
Thorax und des Abdomens und MRT des Schädels erfolgen.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung kann eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E21
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Mittel der Wahl im Fall einer MTX-Resistenz ist eine weitere Mono-Chemotherapie mit
Actinomycin D (1,25 mg/m2 q 2 Wochen). Eine Polychemotherapie nach dem
EMA-CO-Schema kann auch nach Versagen einer der beiden Mono-Chemotherapie-Schemata
oder im Falle eines FIGO-Scores > 7 im Re-Staging durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E22
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei Versagen beider Mono-Chemotherapie-Schemata (MTX und Actinomycin D) soll eine
Polychemotherapie nach dem EMA-CO-Schema eingesetzt werden (siehe Tab. 16 in der
Langversion).
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E23
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei Versagen einer EMA-CO-Therapie sollen platinhaltige Schemata (BEP/Carboplatin-Paclitaxel/TP-TE/EMA-EP)
eingesetzt werden (siehe Tab. 16 in der Langversion).
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3.4 Chemotherapie bei GTG mit hohem Risiko
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E24
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei High-Risk-Fällen (FIGO-Score ≥ 7; [Tab. 7]) soll eine Chemotherapie nach dem EMA-CO-Schema erfolgen (Tab. 16 in der Langversion).
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Konsensbasiertes Statement 1.S7
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Eine Induktionschemotherapie mit 1 bis 3 Zyklen Etoposid 100 mg/m2 d 1, 2 und Cisplatin 20 mg/m2 d 1, 2 q7 kann bei Hochrisiko-Patientinnen mit FIGO-Score
> 12 frühe (< 4 Wochen nach Therapiebeginn) hämorrhagiebedingte Todesfälle reduzieren.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E25
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Während einer Polychemotherapie nach dem EMA-CO-Schema soll vor jedem Zyklus eine
hCG-Kontrolle durchgeführt werden. Bei Plateau oder Anstieg soll eine Umstellung auf
eine
Chemotherapie nach dem EMA-EP oder BEP-Schema erfolgen (Tab. 16 in der Langversion).
Alternativ kommen das TP-TE-Schema und das Carboplatin-Paclitaxel-Schema in Betracht.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E26
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +
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Die Chemotherapie soll bis zum Erreichen negativer hCG-Werte (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen) fortgeführt werden. Eine inkomplette Chemotherapie
erhöht das Risiko einer Therapieresistenz.
Nach Erreichen negativer hCG-Werte sollten bis zu 3 zusätzliche EMA-CO Chemotherapiezyklen
zur Konsolidierung durchgeführt werden. Im Falle einer BEP-Chemotherapie werden
Konsolidierungszyklen nicht empfohlen.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E27
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei Auftreten einer Chemotherapie-Resistenz soll zur Metastasensuche ein Re-Staging
mittels gynäkologischer Inspektions- und Tastuntersuchung, Transvaginalsonografie,
CT des
Thorax und des Abdomens, MRI des Gehirns erfolgen. Bei Verdacht auf Metastasen in
der o. g. Bildgebung sollte eine FDG-PET/CT-Untersuchung durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E28
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +
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Bleiben die hCG-Werte nach Abschluss der Therapie negativ (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen), sollen weitere monatliche hCG-Kontrollen
für 1 Jahr
erfolgen.
Für diesen Zeitraum soll eine orale hormonelle Kontrazeption erfolgen.
Orale Kombinationspräparate oder Gestagen-Präparate können verwendet werden.
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3.5 Vorgehen bei invasiver Mole
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E29
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Ein Staging soll mittels CT-Thorax, CT-Abdomen, Schädel-MRT, Transvaginalsonografie,
und gynäkologischer Inspektions- und Palpationsuntersuchung erfolgen.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung kann eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E30
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Im Falle einer invasiven Mole soll eine Chemotherapie durchgeführt werden. Mittel
der Wahl für Low-Risk-Fälle (FIGO-Score < 7; [Tab. 7]) ist Methotrexat 50 mg i. m. d 1, 3, 5, 7 und Folsäure 15 mg p. o. d 2, 4, 6 (siehe Tab. 15 in der
Langversion). Bei High-Risk-Fällen (FIGO-Score
≥ 7; [Tab. 7]) soll eine Chemotherapie nach dem EMA-CO-Schema erfolgen (siehe Tab. 16 in der Langversion).
Bei Z. n. Hysterektomie und Low-Risk-Situation kann auf eine Chemotherapie verzichtet
werden.
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Konsensbasiertes Statement 1.S8
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die hCG-Kontrollen während und nach der Therapie erfolgen entsprechend dem Vorgehen
bei Blasenmole (siehe 1.6.2 in der Langversion).
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4 Nicht villöse GTD
4.1 Plazentabettknoten (Placental Site Nodule; PSN)
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Konsensbasiertes Statement 1.S9
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Therapie der Wahl ist die Abrasio, bei der in der Regel die Läsion vollständig entfernt
wird.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E31
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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PSN ist eine benigne Erkrankung. Eine Nachkontrolle mittels hCG-Bestimmung soll nicht
durchgeführt werden.
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4.2 Hyperplastische Implantationsstelle (Exaggerated Placental Site; EPS)
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E32
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Eine Chemotherapie soll bei isolierter EPS ohne Blasenmole nicht erfolgen. Postoperative
hCG-Kontrollen sollen nur bei hinweisender Klinik wie z. B. persistierenden vaginalen
Blutungen durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E33
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Wird eine EPS in Kombination mit einer Partialmole oder Blasenmole diagnostiziert,
soll die Nachsorge wie bei der Partialmole bzw. Blasenmole erfolgen.
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4.3 Plazentabetttumor (Placental Site Trophoblastic Tumor; PSTT)
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E34
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Nach Diagnosestellung im Abradat soll eine einfache Hysterektomie durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E35
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Zum Nachweis bzw. Ausschluss von Metastasen sollen neben einer gynäkologischen Inspektions-
und Palpationsuntersuchung folgende bildgebenden Untersuchungen durchgeführt werden:
CT des Thorax und des Abdomens, Transvaginalsonografie, MRT des Gehirns.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung kann eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E36
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei Vorliegen eines FIGO-Stadiums II bis IV soll eine Chemotherapie nach dem EMA-CO-Schema
(Tab. 16 in der Langversion) oder dem EP/EMA-Schema (Tab. 16 in der Langversion)
durchgeführt werden. Das BEP-Schema kann bei Versagen von EMA-CO und EP/EMA angewandt
werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E37
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Zur Differenzialdiagnose gegenüber EPS sollte bei prämenopausalen Patientinnen mit
Kinderwunsch vor der Entscheidung zur Hysterektomie eine pathologische Zweitmeinung
eingeholt
werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E38
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bleiben die hCG-Werte nach Abschluss der Chemotherapie negativ (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen), sollen weitere monatliche hCG-Kontrollen
für 1
Jahr erfolgen.
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4.4 Epitheloider Trophoblasttumor (ETT)
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Konsensbasiertes Statement 1.S10
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Therapie der Wahl des ETT ist die Hysterektomie, bei Diagnose von Metastasen eine
Polychemotherapie in Analogie zum PSTT.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E39
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bleiben die hCG-Werte nach Abschluss der Chemotherapie negativ (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen), sollen weitere monatliche hCG-Kontrollen
für 1
Jahr erfolgen.
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4.5 Chorionkarzinom (CCA)
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E40
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei Verdacht auf Chorionkarzinom soll in Analogie zum Vorgehen bei Blasenmole eine
Saugkürettage unter sonografischer Kontrolle durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E41
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im Falle der Kürettage soll eine zeitnahe Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten
gewährleistet sein.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E42
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei histologischem Nachweis eines Chorionkarzinoms soll ein Staging mittels gynäkologischer
Inspektions- und Tastuntersuchung, Transvaginalsonografie, CT des Thorax und des
Abdomens und MRT des Gehirns erfolgen.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung kann eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E43
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei histologischem Nachweis eines Chorionkarzinoms soll eine Chemotherapie erfolgen. Mittel der Wahl für Low-Risk-Fälle mit einem FIGO-Score < 5 (siehe auch
[Tab. 7]) ist Methotrexat 50 mg i. m. d 1, 3, 5, 7 und Folsäure 15 mg p. o. d 2, 4, 6 (siehe auch Tab. 15 in
der Langversion). Bei
Entwicklung einer Methotrexat-Resistenz (Anstieg oder Plateaubildung der hCG-Werte
siehe Kapitel 2) sollte eine Actinomycin-D-Therapie oder eine Polychemotherapie erfolgen
(Tab. 15 und 16 in der Langversion).
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E44
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei histologischem Nachweis eines Chorionkarzinoms soll eine Chemotherapie erfolgen.
Mittel der Wahl für Intermediate-Risk-Fälle (FIGO-Score 5 oder 6; siehe auch [Tab. 7]) ist eine Polychemotherapie nach dem EMA-CO-Schema (Tab. 16 in der Langversion).
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E45
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei High-Risk-Fällen (FIGO-Score ≥ 7; [Tab. 7]) soll eine Chemotherapie nach dem EMA-CO-Schema erfolgen (Tab. 16 in der
Langversion).
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Konsensbasiertes Statement 1.S11
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Eine Induktionschemotherapie mit 1 bis 3 Zyklen Etoposid 100 mg/m2 d 1, 2, q7, und Cisplatin 20 mg/m2 d 1, 2, q7, kann bei Hochrisiko-Patientinnen mit
WHO-Score > 12 ([Tab. 7]) frühe (< 4 Wochen nach Therapiebeginn) hämorrhagiebedingte Todesfälle reduzieren.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E46
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei Auftreten einer Chemotherapie-Resistenz soll zur Metastasensuche ein Re-Staging
mittels gynäkologischer Inspektions- und Tastuntersuchung, Transvaginalsonografie,
CT des
Thorax und des Abdomens und MRT des Schädels erfolgen.
Bei Verdacht auf Metastasen in der o. g. Bildgebung sollte eine FDG-PET/CT-Untersuchung
durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E47
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die Chemotherapie soll bis zum Erreichen negativer hCG-Werte (zumindest 3 konsekutive
wöchentliche negative hCG-Bestimmungen) fortgeführt werden. Eine inkomplette Chemotherapie
erhöht das Risiko einer Therapieresistenz. Nach Erreichen negativer hCG-Werte sollten
bis zu 3 zusätzliche EMA-CO-Chemotherapie-Zyklen zur Konsolidierung durchgeführt werden.
Im
Falle einer EMA-EP- oder BEP-Chemotherapie werden Konsolidierungszyklen nicht empfohlen.
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Konsensbasierte Empfehlung 1.E48
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Nach Abschluss der Therapie sollen weitere monatliche hCG-Kontrollen für 1 Jahr erfolgen.
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4.6 Mehrlingsschwangerschaften mit GTD
Mehrlingsschwangerschaften mit GTD und einem gesunden Zwilling wurden in der Literatur
beschrieben. In einer Serie von 77 Fällen mit Blasenmole und einem gesunden Zwilling
wurde in 24
Fällen die Schwangerschaft abgebrochen [8]. Von den 53 Frauen, die die Schwangerschaft weiterführten, hatten 23 einen Spontanabort
und 2 entwickelten eine
schwere Präeklampsie mit nachfolgender Schwangerschaftsbeendigung. Eine Lebendgeburt
erfolgte bei 24 der übrigen 28 Frauen. Unabhängig vom Schwangerschaftsausgang erhielten
15/77 Frauen
eine Chemotherapie wegen Trophoblastpersistenz. Lin et al. berichten über 72 Fälle
von kompletten Molen mit einem gesunden Co-Zwilling [9]. Zehn
Schwangerschaften wurden abgebrochen, in 35/62 Fällen kam es zu einer Lebendgeburt.
Die Rate an postoperativen bzw. postpartalen GTN lag bei 46%. In einer Literaturübersicht
identifizierten Suksai et al. insgesamt 204 in der Literatur publizierte Fälle von
kompletten Molen mit einem zweiten Fetus. Die Lebendgeburtenrate betrug 78/204 (38%).
Ein niedriger
hCG-Wert war ein Prädiktor für eine Lebendgeburt [10].
Auch Zilberman et al. (14 Studien; n = 244; komplette Blasenmole + normaler Fetus)
errechneten eine maternale Komplikationsrate von 80%, eine Lebendgeburtenrate von
50% und eine Rate an
nachfolgenden GTN von 34% [11].
5 Immuntherapie
GTD zeigen eine hohe Expression des Transmembranproteins Programmed Cell Death Ligand
1 (PD-L1), das an den T-Zell Inhibitory Receptor Programmed Death Protein 1 (PD-1)
bindet. Die
Anwendung einer Therapie mit Pembrolizumab, einem monoklonalem Antikörper, der als
Immun-Checkpoint-Inhibitor an den PD-1-Rezeptor bindet, wurde bei Patientinnen mit
chemotherapieresistenter
GTD untersucht [12]. Insgesamt 4 Patientinnen mit Resistenz nach mehreren Linien Kombinationschemotherapie
wurden mit Pembrolizumab 2 mg/kg alle 3 Wochen
behandelt. Nach Erreichen einer Remission erhielten die Patientinnen weitere 5 Konsolidierungszyklen.
Die Therapie wurde gut toleriert. Bei 3 von 4 Patientinnen zeigte sich nach Abschluss
der Therapie eine Komplettremission, die zwischen 5 und 24 Monate nach Therapieende
anhielt. In einem aktuellen Review mit 7 Fällen von Patientinnen mit vortherapierten,
chemotherapieresistenten GTD sprachen 6/7 Patientinnen auf die Immuntherapie mit Pembrolizumab
an. Ein komplettes Ansprechen wurde bei 5 Patientinnen beobachtet [13]. Weitere Fallberichte beschreiben ähnlich erfolgreiche Ergebnisse bei teils stark
vorbehandelten Patientinnen. Eine einarmige, prospektive Studie untersuchte die Anwendung
des
PD-L1-Antikörpers Avelumab bei Patientinnen mit Low-risk GTN nach vorangegangener
Mono-Chemotherapie mit MTX. Die Patientinnen erhielten Avelumab 10 mg/kg alle 2 Wochen
bis zur
hCG-Normalisierung und anschließend 3 Konsolidierungszyklen. Es zeigte sich bei 8/15
Patientinnen ein komplettes Ansprechen auf die Therapie [14].
6 Schwangerschaft nach GTD
Schwangerschaften nach GTD sind möglich und nicht mit einer ungünstigen mütterlichen,
fetalen oder neonatalen Prognose assoziiert. Zu beachten ist jedoch das Wiederholungsrisiko
der GTD.
Konkret beziffern Gadducci et al. das Wiederholungsrisiko einer GTD mit 0,7 – 2,6%
nach einer vorangegangenen GTD bzw. etwa 10% nach 2 GTDs [15]. Die
Lebendgeburtenrate von Frauen mit GTD in der Anamnese beträgt 75%, die Rate an kongenitalen
Fehlbildungen ist nicht erhöht (1,8%), eventuell besteht jedoch ein geringgradig erhöhtes
Risiko
für intrauterinen Fruchttod [16]. In einer systematischen Übersichtsarbeit von 18 Studien zur Fertilität nach GTD
berichten Garcia et al., dass es keinen
Hinweis auf eine reduzierte Fertilität nach GTD gab, jedoch ein erhöhtes Abortrisiko
im Falle einer Schwangerschaft < 6 Monate nach Abschluss der GTD-Therapie und ein
erhöhtes Risiko für
intrauterinen Fruchttod [17].
Nach Chemotherapie aufgrund einer GTD ist die Frage der Langzeitnebenwirkungen auf
die Fertilität zu beachten. Zusätzlich ist die Frage nach durch die Therapie hervorgerufenen
Zweitmalignomen zu beantworten. In der Übersichtsarbeit von Gaducci et al. wird auf
ein erhöhtes Risiko für eine myeloische Leukämie verwiesen, welches in Abhängigkeit
von der kumulativen
Dosis an Etoposid anstieg [18]. Die Gonotoxizität von MTX und EMA-CO ist gering. In einer Analyse von 12 Frauen,
die mit MTX behandelt wurden, und von 34
Frauen, die mit EMA-CO behandelt wurden, hatten 12/12 (100%), bzw. 32/34 (97%) Frauen
nach Abschluss der Chemotherapie regelmäßige Menstruationszyklen [19].
7 Aufarbeitung des Gewebes
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Konsensbasierte Empfehlung 4.E49
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Der Befundbericht soll zur Art der GTD Stellung nehmen.
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Konsensbasierte Empfehlung 4.E50
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die morphologische Aufarbeitung soll so erfolgen, dass alle therapeutisch und prognostisch
relevanten Parameter erhoben werden können. Der Befunderstellung soll die jeweils
gültige WHO-Klassifikation zur Tumortypisierung und die aktuelle TNM-Klassifikation
zur Stadieneinteilung sowie die R-Klassifikation (UICC) zugrunde gelegt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 4.E51
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Der Befundbericht einer Hysterektomie bei GTD soll folgende Angaben beinhalten:
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Art der GTD nach WHO
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Nachweis/Fehlen von Lymph- oder Blutgefäßeinbrüchen (L- und V-Status)
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Nachweis/Fehlen von Perineuralscheideninfiltraten (Pn-Status)
-
Staging (pTNM und FIGO)
-
Dreidimensionale Tumorgröße in cm3
-
Minimaler Abstand zum vaginalen Rand in cm, wenn relevant
-
R-Klassifikation (UICC)
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8 Patientinnenaufklärung
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E52
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Wenn qualifizierte und sachdienliche Informationsquellen (Print- oder Internetmedien)
zum Einsatz kommen, sollten diese nach definierten Qualitätskriterien für
Gesundheitsinformationen erstellt und Patientinnen zur Verfügung gestellt werden,
um sie durch eine allgemeinverständliche Risikokommunikation (z. B. Angabe von absoluten
Risikoreduktionen) in ihrer selbstbestimmten Entscheidung für oder gegen medizinische
Maßnahmen zu unterstützen.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E53
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Der Patientin soll angeboten werden, den Partner/die Partnerin oder Angehörige in
das Gespräch bzw. die Gespräche einzubeziehen.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E54
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Im ärztlichen Gespräch sollen die individuellen Präferenzen, Bedürfnisse, Sorgen und
Ängste der Patientin eruiert und berücksichtigt werden. Wenn eine Patientin dafür
mehrere
Gespräche benötigt, soll das Angebot zu weiteren Gesprächen bestehen.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E55
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Der Patientin sollte eine psychosoziale und psychoonkologische Unterstützung bei psychischen,
sexuellen oder partnerschaftlichen Problemen angeboten werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E56
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die medizinisch-onkologische Rehabilitation dient der spezifischen Behandlung von
Krankheits- und Therapiefolgestörungen. Alle Patientinnen sollen über die gesetzlichen
Möglichkeiten zu Beantragung und Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen informiert
und beraten werden.
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