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DOI: 10.1055/a-1941-2394
G-BA erlässt Krankenhausbegleitungs-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Richtlinie den Personenkreis von Menschen mit Behinderung bestimmt, der eine Begleitung während einer stationären Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen benötigt. Die Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) regelt außerdem u. a. das Prozedere zur Feststellung und Bescheinigung der Notwendigkeit. Sie dient der Umsetzung von Artikel 7b des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Nach Artikel 7b haben Begleitpersonen von Versicherten, die aus medizinischen Gründen auf eine Assistenz bei stationärer Krankenhausbehandlung angewiesen sind, Anspruch auf Krankengeld bzw. auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
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Article published online:
18 October 2022
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Germany