Gewaltopfer sind in der Notfallmedizin gar nicht so selten anzutreffen. Die Behandlung dieser Patienten erfordert neben den medizinischen Notwendigkeiten auch die Berücksichtigung des
psychischen Zustands der Patienten sowie die gerichtsfeste Dokumentation der Befunde respektive Spurensicherung und die Information über psychosoziale Versorgungsangebote.