Mit dem inzwischen weltweit etablierten universellen Neugeborenenhörscreening werden von Geburt an schwerhörende Säuglinge spätestens bis zum 3. Lebensmonat diagnostiziert und mit spätestens dem 6. Lebensmonat mit Hörgeräten versorgt. Die Notwendigkeit des Hörens „von Anfang an“ ist für eine optimale Sprachentwicklung unumstritten, und gegen Hörgeräte ist ja nichts einzuwenden, gibt es doch keine wesentlichen „Risiken und Nebenwirkungen“. Doch was ist, wenn Hörgeräte nicht ausreichen, z. B. bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit? Cochlea-Implantate, sogar bilateral und simultan, werden vor dem ersten Geburtstag empfohlen; doch dies bedeutet belastende radiologische Voruntersuchungen, meist sogar in Narkose oder Sedierung, und darüber hinaus meistens eine stationäre Aufnahme. Und dann noch gleich beide Ohren in einem einzigen Eingriff implantieren oder das zweite CI kurze Zeit später? Die armen Kinder! Soll man nicht erst einmal eine Seite versuchen und dann ein paar Jahre später vielleicht die andere Seite, „wenn alles gutgegangen ist“? Solche Bedenken sind häufig zu hören, auch von Ärzten, Hörakustikern, Hörgeschädigten-Pädagogen und Logopäden, und deshalb fällt es vielen Eltern schwer, sich rechtzeitig für bilaterale Cochlea-Implantate zu entscheiden. Um dies zu ändern, benötigen wir Studien – wie die hier besprochene, die Vorteile sowohl von frühen und bilateralen Implantationen untersucht. Da die Phonem-Diskrimination (PD) als wichtiger „Marker“ für die Sprachentwicklung gilt, untersuchte diese Studie, wie sie vom „Timing“ sequenzieller Cochlea-Implantationen (SeqBiCIs) abhängt.