Krankenhaushygiene up2date 2024; 19(04): 305-319
DOI: 10.1055/a-2000-5222
Präventionsmaßnahmen

Arbeitsweise der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut

Fred Zepp

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist seit 2001 in §20 des Infektionsschutzgesetzes als Beratungsgremium verankert. Sie hat den Auftrag, Empfehlungen für die Durchführung von Impfungen und weiteren Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe von übertragbaren Krankheiten zu erarbeiten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Organisation und Arbeitsweise der STIKO.

Kernaussagen
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) wurde 1972 gegründet und ist seit 2001 als Beratungsgremium in §20 des Infektionsschutzgesetz verankert.

  • Die Kommission hat den Auftrag, Empfehlungen für die Durchführung von Impfungen und weiteren Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe von übertragbaren Krankheiten zu erarbeiten.

  • Unterstützt werden die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der STIKO durch die STIKO-Geschäftsstelle, die in der Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert-Koch-Instituts (RKI) angesiedelt ist.

  • 2011 wurde eine Standardarbeitsanweisung (SOP) etabliert, die den Prozess der Erarbeitung evidenzbasierter Impfempfehlungen detailliert beschreibt.

  • Für die Vorbereitung einer Impfempfehlung werden Arbeitsgruppen (AG) gebildet, die sich aus STIKO-Mitgliedern, RKI-Mitarbeitern sowie externen Experten zusammensetzen.

  • Die AG entwickelt unter Zuhilfenahme von Methoden der evidenzbasierten Medizin einen Empfehlungsentwurf, der im Anschluss durch die STIKO beraten und abgestimmt wird.

  • Nach Abschluss des obligaten externen Stellungnahme-Verfahrens wird die Impfempfehlung im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten und bei einem positiven Votum in die Schutzimpfungsrichtlinien aufgenommen.



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Article published online:
03 December 2024

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