Daten sind dringend erforderlich als Grundlage für evidenzbasierte
Entscheidungen. Dieses Credo wurde nicht zuletzt durch die Corona-Epidemie
bestätigt (beispielsweise in [3]). Eine
solide Datenbasis benötigt jedoch aufwändige Vorarbeiten, um den
vielfältigen Erwartungen eines breiten Nutzerkreises u. a. aus
Forschung und Politik gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die
Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die als Abrechnungsdaten das
Versorgungsgeschehen nahezu lückenlos abbilden und
sektorübergreifend die Daten von allen Leistungserbringern und somit auch
die Schnittstellen der Versorgung enthalten (zu den Vor- und Nachteilen siehe
ausführlich in [4]). Nicht zuletzt deshalb
werden GKV-Routinedaten regelmäßig in Innovationsprojekten des
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beispielsweise auch zur Evaluation neuer
Versorgungsformen genutzt.
Erste Versuche zur Sekundärnutzung dieser Abrechnungsdaten starteten in den
1980er Jahren [5], gefolgt von der Implementierung
kleiner regionaler Stichproben aus Krankenkassenpopulationen [6]
[7], die sich
auch methodischen Herausforderungen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen
stellen mussten. 1999 wurde in einem Auftragsgutachten des Statistischen Bundesamtes
eine „Stichprobe aus der Gesetzlichen Krankenversicherung“
vorgeschlagen [8], deren methodische Umsetzung
zunächst nur auf regionaler Ebene erfolgte [9]. Erst ab 2014 wurden in der so genannten Datenaufbereitungsstelle des
ehemaligen Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) bundesweite Daten aller GKV-Versicherten für die
Forschung auf Antrag bereitgestellt. Die Daten waren allerdings hinsichtlich Umfang
und Vollständigkeit eingeschränkt und standen konzeptionsbedingt nur
mit einem Zeitverzug von vier Jahren zur Verfügung. In diesem Zusammenhang
wurde auch ein Datengutachten zu den grundsätzlichen
Nutzungsmöglichkeiten erstellt [10]. Auf
Basis der Erfahrungen und als konsequente Fortentwicklung der
Datenaufbereitungsstelle wurde im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG)
[11] der Grundstein für ein
leistungsfähigeres FDZ Gesundheit gelegt [12].
Ziel ist, „Abrechnungsdaten der Gesetzlichen Krankenkassen deutlich schneller
und in einem größeren Umfang als bisher u. a. der
Versorgungsforschung zugänglich zu machen“ [12]. Dabei soll der Prozess deutlich transparenter,
planbarer und forschungsorientierter werden. Gleichzeitig wird der Datenschutz
beispielsweise durch die Vertrauensstelle am Robert Koch-Institut (§303c SGB
V [11]) sowie die Einschränkung der
Nutzungsberechtigten und -zwecke (§303e SGB V [11]) auf hohem Niveau gehalten. Im Sinne der Nutzbarkeit werden ein
digitales Antragsverfahren und neue Formen der Datenbereitstellung etabliert, die
ein notwendiges iteratives Vorgehen im Analyseprozess ermöglichen. Es werden
pseudonymisierte Gesundheitsdaten von über 73 Millionen gesetzlich
Versicherten und – gegenüber dem Vorgänger am DIMDI
– eine deutlich größere Breite an Variablen im FDZ
Gesundheit vorhanden sein [13]. Zudem werden die
GKV-Routinedaten in Zukunft durch Daten der elektronischen Patientenakte
ergänzt, die die Versicherten freiwillig für die Forschung zur
Verfügung stellen können (§363 SGB V [11]). Dies wird ganz neue Chancen für
medizinisch-wissenschaftliche Auswertungen bieten. Mit Blick in die Zukunft
engagiert sich das FDZ Gesundheit auch in Projekten zum Aufbau des European Health
Data Space, der durch Vernetzung der europäischen Datenquellen die
Möglichkeiten für die Forschung erheblich verbessern soll [14]
[15].