Die sachkundige Person in der Radiopharmakaherstellung benötigt neben theoretischen Kenntnissen auch einen Nachweis einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit. Die Autoren erörtern in diesem Artikel, ob die praktische Tätigkeit zwingend in einem Betrieb abgeleistet werden muss, der über eine Herstellungserlaubnis verfügt.
Schlüsselwörter
Sachkundige Person - Qualified Person - Radiopharmaka - Sachkenntnis - Herstellungserlaubnis - Arzneimittelgesetz