Z Gastroenterol 2023; 61(04): 420-440
DOI: 10.1055/a-2026-1277
Leitlinie

S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie biliärer Karzinome

Kurzversion
Michael Bitzer
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Sabrina Groß
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Jörg Albert
2   Katharinenhospital, Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie, Stuttgart
,
Judit Boda-Heggemann
3   Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Universitätsklinikum Mannheim
,
Thomas Brunner
4   Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Medizinische Universität Graz
,
Reiner Caspari
5   Klinik Niederrhein Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen, Bad Neuenahr-Ahrweiler
,
Enrico De Toni
6   Medizinische Klinik und Poliklinik II, LMU München
,
Frank Dombrowski
7   Institut für Pathologie, Universität Greifswald
,
Matthias Evert
8   Institut für Pathologie, Universität Regensburg
,
Andreas Geier
9   Medizinische Klinik und Poliklinik II, Universitätsklinikum Würzburg
,
Eleni Gkika
10   Klinik für Strahlenheilkunde, Department für Radiologische Diagnostik und Therapie, Universitätsklinikum Freiburg
,
Martin Götz
11   Medizinische Klinik IV – Gastroenterologie/Onkologie, Klinikverbund Südwest, Böblingen
,
Thomas Helmberger
12   Institut für Radiologie, Neuroradiologie und minimal invasive Therapie, München Klinik Bogenhausen
,
Ralf-Thorsten Hoffmann
13   Institut und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Dresden
,
Peter Huppert
14   Radiologisches Zentrum, Max Grundig Klinik, Bühlerhöhe
,
Achim Kautz
15   Deutsche Leberhilfe e. V.
,
David Krug
16   Strahlentherapie Campus Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
,
Christian La Fougère
17   Nuklearmedizin und Klinische Molekulare Bildgebung, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hauke Lang
18   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Philipp Lenz
19   Zentrale Einrichtung Palliativmedizin, Universitätsklinikum Münster
,
Tom Lüdde
20   Medizinische Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
,
Andreas Mahnken
21   Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Marburg
,
Silvio Nadalin
22   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschrirugie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hoa Huu Phuc Nguyen
23   Institut für Humangenetik, Ruhr-Universität, Bochum
,
Johann Ockenga
24   Medizinische Klinik II, Gesundheit Nord, Klinikverbund Bremen
,
Karl Oldhafer
25   Klinik für Leber-, Gallenwegs- und Pankreaschirurgie, Asklepios Klinik Barmbek
,
Philipp Paprottka
26   Sektion für Interventionelle Radiologie, Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München
,
Philippe Pereira
27   Zentrum für Radiologie, Minimal-invasive Therapien und Nuklearmedizin, SLK-Klinken Heilbronn
,
Thorsten Persigehl
28   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Köln
,
Ruben Plentz
29   Klinik für Innere Medizin, Gesundheit Nord, Klinikverbund Bremen
,
Jürgen Pohl
30   Abteilung für Gastroenterologie, Asklepios Klinik Altona
,
Heinrich Recken
31   Hamburger Fern-Hochschule
,
Peter Reimer
32   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Städtisches Klinikum Karlsruhe
,
Jutta Riemer
33   Lebertransplantierte e. V.
,
Ulrike Ritterbusch
34   Hospizarbeit am Universitätsklinikum Essen
,
Elke Roeb
35   Medizinische Klinik II Pneumologie, Nephrologie und Gastroenterologie, Universitätsklinikum Gießen
,
Jörn Rüssel
36   Medizinische Klinik IV Hämatologie und Onkologie, Universitätsklinikum Halle (Saale)
,
Barbara Schellhaas
37   Medizinische Klinik I Gastroenterologie, Pneumologie und Endokrinologie, Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
,
Peter Schirmacher
38   Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Hans Jürgen Schlitt
39   Klinik und Poliklinik für Chirurgie, Universitätsklinikum Regensburg
,
Irene Schmid
40   Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital, LMU München
,
Andreas Schuler
41   Medizinische Klinik, Gastroenterologie, Alb-Fils-Kliniken, Geislingen an der Steige
,
Daniel Seehofer
42   Klinik und Poliklinik für Viszeral-, Transplantations-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Leipzig
,
Marianne Sinn
43   II. Medizinische Klinik und Poliklinik (Onkologie, Hämatologie, Knochenmarktransplantation mit Abteilung für Pneumologie), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Andreas Stengel
44   Innere Medizin VI – Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Christoph Stoll
45   Klinik Herzoghöhe Bayreuth
,
Andrea Tannapfel
46   Institut für Pathologie, Ruhr-Universität Bochum
,
Anne Taubert
47   Klinische Sozialarbeit, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Reina Tholen
48   Deutscher Bundesverband für Physiotherapie (ZVK) e. V.
,
Jörg Trojan
49   Medizinische Klinik 1: Gastroenterologie und Hepatologie, Pneumologie und Allergologie, Endokrinologie und Diabetologie sowie Ernährungsmedizin, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Ingo van Thiel
15   Deutsche Leberhilfe e. V.
,
Arndt Vogel
50   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Thomas Vogl
51   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Frank Wacker
52   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Oliver Waidmann
53   Onkologie Bethanien, Frankfurt am Main
,
Heiner Wedemeyer
50   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Henning Wege
54   Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie und Infektiologie, Klinikum Esslingen
,
Dane Wildner
55   Innere Medizin, Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Standort Lauf
,
Marcus-Alexander Wörns
56   Klinik für Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie und Endokrinologie, Klinikum Dortmund
,
Peter Galle
57   1. Medizinische Klinik und Poliklinik, Gastroenterologie, Hepatologie, Nephrologie, Rheumatologie, Infektiologie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Nisar Malek
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
› Author Affiliations
 

Wesentliche Neuerungen in der Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der biliären Karzinome

Die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome“ umfasst zwei Tumorentitäten. Die letzte Version der Leitlinie wurde im Juni 2021 veröffentlicht.

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich bei den biliären Karzinomen zur S3-Leitlinie von 2021:

  • Kapitel 3.5: Zwischenzeitlich wurde die Therapie mit Pemigatinib bei Vorliegen einer Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder eines FGFR"-Rearrangements als Zweitlinientherapie beim Cholangiokarzinoms zugelassen, sodass dies auch in der Leitlinie empfohlen wird. Bisher wurde in der Zweitlinientherapie FOLFOX empfohlen. Eine Erweiterung der chemotherapeutischen Optionen erfolgte durch die Aufnahme einer konsensbasierten Empfehlung zu einer Irinotecan-haltigen Therapie. Im Kapitel Systemtherapien erfolgte im Hintergrundtext eine Aktualisierung zum Thema Therapie-relevante molekulare Veränderungen.

Eine detaillierte Übersicht der Änderungen befindet sich in Kapitel 5.1.


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1. Informationen zu dieser Leitlinie

1.1 Herausgeber

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).


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1.2 Federführende Fachgesellschaft(en)

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Zoom Image

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1.3 Finanzierung der Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.


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1.4 Kontakt

Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin

leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de


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1.5 Zitierweise

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome, Kurzversion 3.0, 2022, AWMF-Registernummer: 032/053OL https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/; Zugriff am [tt.mm.jjj]


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1.6 Besonderer Hinweis

Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand zur Zeit der Drucklegung der Leitlinie entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollen bitte im allgemeinen Interesse der OL-Redaktion mitgeteilt werden.

Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung.

In dieser Leitlinie sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der OL-Redaktion unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der OL-Redaktion reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet. 

In dieser Leitlinie wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


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1.7 Ziele des Leitlinienprogramms Onkologie

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Stiftung Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem Leitlinienprogramm Onkologie (OL) das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Die Basis dieses Programms beruht auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fachgesellschaften und der DKG, dem Konsens der medizinischen Fachexperten, Anwender und Patienten sowie auf dem Regelwerk für die Leitlinienerstellung der AWMF und der fachlichen Unterstützung und Finanzierung durch die Deutsche Krebshilfe. Um den aktuellen Stand des medizinischen Wissens abzubilden und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen, müssen Leitlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Die Anwendung des AWMF-Regelwerks soll hierbei Grundlage zur Entwicklung qualitativ hochwertiger onkologischer Leitlinien sein. Da Leitlinien ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in der Onkologie darstellen, sollten sie gezielt und nachhaltig in den Versorgungsalltag eingebracht werden. So sind aktive Implementierungsmaßnahmen und auch Evaluationsprogramme ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Leitlinienprogramms Onkologie. Ziel des Programms ist es, in Deutschland professionelle und mittelfristig finanziell gesicherte Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Leitlinien zu schaffen. Denn diese hochwertigen Leitlinien dienen nicht nur dem strukturierten Wissenstransfer, sondern können auch in der Gestaltung der Strukturen des Gesundheitssystems ihren Platz finden. Zu erwähnen sind hier evidenzbasierte Leitlinien als Grundlage zum Erstellen und Aktualisieren von Disease-Management-Programmen oder die Verwendung von aus Leitlinien extrahierten Qualitätsindikatoren im Rahmen der Zertifizierung von Organtumorzentren.


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1.8 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Kurzversion der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome“. Neben der Kurzversion wird es folgende ergänzende Dokumente zu dieser Leitlinie geben:

  • Langversion der Leitlinie

  • Laienversionen (Patientenleitlinie)

  • Leitlinienreport zum Aktualisierungsprozess der Leitlinie

  • Evidenzberichte zu Literaturrecherchen und Evidenztabellen

Diese Leitlinie und alle Zusatzdokumente sind über die folgenden Seiten zugänglich.

Dokumente zu den Vorgängerversionen der Leitlinie sind im Leitlinienarchiv unter:
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ abrufbar.

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.

Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

Zoom Image

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1.9 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

1.9.1 Koordination

Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretener Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Sabrina Groß
Ärztin in Weiterbildung Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen


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1.9.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

Im Kapitel 6.3.1 sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen, deren mandatierte Vertreter /innen sowie beteiligte Patientenvertreterinnen und methodische Berater/innen aufgeführt.

Weiterführende Informationen zu den Funktionen der einzelnen Personen und der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


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1.10 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung

Erläuterung

AASLD

American Association for the Study of Liver Diseases

AFP

α-Fetoprotein

AG

Arbeitsgruppe

ARID1A

AT-reiches interaktives Domänen-haltiges Protein 1A

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BAP1

Breast Cancer 1, early-onset-assoziiertes Protein-1

BCLC

Barcelona Clinic Liver Cancer

BilIN

Biliäre intraepitheliale Neoplasie

BRAF

B- rapidly accelerated fibrosarcoma

CCA

Cholangiokarzinom

CECT

Kontrastmittelverstärktes CT

CEUS

Kontrastverstärkte Sonographie

CI

Konfidenzintervall

CR

Complete response

CT

Computertomographie

DAAD

Direct-acting antiviral Drugs

dCCA

Distales Cholangiokarzinom

DGVS

Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

DKG

Deutsche Krebsgesellschaft e. V.

EASL

European Association for the Study of the Liver

ECOG

Eastern Cooperative Oncology Group

ERBB2

Siehe HER2

ERC

Endoskopische retrograde Cholangiographie

ERCP

Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie

FGFR

Fibroblast Growth Factor Receptor

FIB-4

Fibrosis-4

GF

Gesichtsfeld

GOT

Glutamat.Pyruvat-Transaminase

GPT

Glutamat-Pyruvat-Transaminase

HBV

Hepatitis-B-Virus

HCC

Hepatocellular carcinoma (Hepatozelluläres Karzinom)

HCV

Hepatitis-C-Virus

iCCA

Intrahepatisches Cholangiokarzinom

IDH

Isocitrat-Dehydrogenase

IPNB

intraduktale papilläre Neoplasie der Gallenwege

LRT

Lokoregionäre Therapie

MCN

muzinösen zystischen Neoplasie

MPH

Master of Public Health

MRCP

Magnetresonanzcholangiopankreatikographie

mRECIST

modifizierte Response Evaluation Criteria in Solid Tumors (Kriterien)

MRT

Magnetresonanztomographie

MSc

Master of Science

MWA

Mikrowellenablation

NAFLD

nicht-alkoholische Fettlebererkrankung

NASH

nicht-alkoholische Steatohepatitis

OL

Leitlinienprogramm Onkologie der DKG

OR

Quotenverhältnis (Odds-Ratio)

PAGE-B

Platelet Age GEnder–HBV

pCCA

Perihiläres Cholangiokarzinom

PD

Privat Dozent

PD-L1

Programe Death Ligand 1

PR

Partial remission, partielle Remission

PS

Performance Status

PSC

Primär sklerosierende Cholangitis

R0

Resektion im Gesunden

R1

mikroskopischer Residualtumor (nach R-Klassifikation)

RCT

Radiotherapie/Radiochemotherapie

Radmomized Controlled Trial

RECIST

Response Evaluation Criteria in Solid Tumors

RFA

Radiofrequenzablation

SBRT

stereotaktische Bestrahlung

STIKO

ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institut

SVR

Substained Virological Response

TACE

trans-arterial Chemoembolisation

TARE

Transarterielle Radioembolisation

UCSF

University of California, San Francisco

US

Ultraschall

WHO

World Health Organization (Welt-Gesundheitsorganisation)


#
#

2. Einführung

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Die interdisziplinäre S3-Leitlinie ist ein Instrument, um die Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms (HCC), des Cholangiokarzinoms (CCA) und des Gallenblasenkarzinoms zu verbessern. Fachgruppen aller Disziplinen, die Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Verdacht auf oder bereits diagnostizierten hepatobiliäre Tumoren ambulant und/oder stationär behandeln, sollen durch die Leitlinie unterstützt werden. Die Leitlinie soll dazu beitragen, eine angemessene Gesundheitsversorgung dieser Patientengruppen sicherzustellen. Es ist weiterhin die Aufgabe der Leitlinie, betroffenen Patienten angemessene, wissenschaftlich begründete und aktuelle Verfahren in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation anzubieten. Dies gilt sowohl für lokal begrenzte oder lokal fortgeschrittene Erkrankungen als auch bei Vorliegen eines Rezidivs oder von Fernmetastasen. Die Leitlinie soll neben dem Beitrag für eine angemessene Gesundheitsversorgung auch die Basis für eine individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Therapie bieten. Mittel- und langfristig sollen so die Morbidität und Mortalität von Patienten mit hepatobiliären Tumoren gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.


#

2.1.2 Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an Internisten, Gastroenterologen und Hepatologen, Onkologen, Radiologen, Chirurgen, Palliativmediziner, Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, Psychoonkologen, onkologisch tätige Pflegekräfte und Physiotherapeuten sowie alle an einem HCC oder biliärem Karzinom erkrankten Patienten und deren Angehörige. Sie soll außerdem Allgemeinmedizinern und übergeordnete Organisationen (z. B. Krankenkassen) des Gesundheitswesens zur Information dienen.

Sie soll entsprechend der Definition einer Leitlinie Entscheidungshilfen geben, jedoch keine Richtlinie sein. Der behandelnde Arzt ist weiterhin verpflichtet, unter Würdigung der Gesamtsituation des Patienten und mit diesem gemeinsam, die für die individuelle Situation angemessene Vorgehensweise zu finden.


#

2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung maximal aber 5 Jahre gültig. Es sind jährliche Updates der Leitlinie vorgesehen. Bei dringendem Änderungsbedarf zwischen den jährlichen Updates werden diese im Rahmen von Amendments durchgeführt. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an die folgende Adresse gesendet werden:
hcc-und-biliaere-karzinome@leitlinienprogramm-onkologie.de


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#

2.2 Grundlagen der Methodik

Die detaillierte methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport und im Evidenzbericht dargelegt. Diese Dokumente sind im Internet z. B. auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/analkarzinom/) und den Seiten der AWMF (http://www.awmf.org/) frei verfügbar.

Die in den Empfehlungskästen aufgeführten Angaben zur Empfehlungsgraduierung (Empfehlungsgrad) sowie weitere methodische Erläuterungen sind in Kapitel 5.3 dargelegt.

2.2.1 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Deutsche Krebshilfe stellte die finanziellen Mittel über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Mitglieder legten während des Leitlinienprozesses mittels des AWMF Formblatts eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten (zu Beginn, Aktualisierung vor der Konsenskonferenz) vor. Die Interessenerklärungen sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hepatozellulaeres-karzinom-hcc/) aufgeführt.

Der Umgang mit Interessenkonflikten wurde analog zu den Vorgaben der AWMF gemeinsam in unserem Steuergruppentreffen vom 24.06.2021 konsentiert. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen mit Vertretern der DKG und der AWMF besprochen. Hier wurde folgendes Vorgehen festgehalten:

  • Es wurden alle direkten finanziellen und indirekten sekundären Interessen der letzten drei Jahre im Formular der Interessenkonflikte oder online über das AWMF-Portal „Interessenerklärung online“ angegeben. Unmittelbar vor der Konsensuskonferenz erfolgt eine Aktualisierung der Erklärung.

  • Entscheidend für die Bewertung war der thematische Bezug zur Leitlinie.

  • Die Interessenskonflikte sind im Leitlinienreport im Kapitel 12.1 aufgeführt.

  • Es kam bei finanziellen Vergütungen durch Ad-Board, Beratertätigkeit und Industriedrittmittel in verantwortlicher Position unabhängig von der Höhe der monetären Zuwendung zur Feststellung eines moderaten Interessenkonfliktes.

  • Vortragstätigkeit wurden als geringer Interessenkonflikt bewertet.

  • Wurde ein moderater Interessenkonflikt festgestellt, enthielt sich der Mandatsträger bei einzelnen Fragen oder Themenbereichen, je nach festgestelltem Interessenkonflikt.

  • Bei zwei Mandatsträgern wurden Patente festgestellt. Diese haben jedoch keinen thematischen Bezug zur Leitlinie, noch sind diese kommerzialisiert. Es erfolgte daher kein Ausschluss von der Leitlinienarbeit.

  • Ein Aktienbesitz lag bei keinem Mandatsträger vor. Falls Eigentümerinteressen festgestellt worden wären, hätte dies zu einem Ausschluss der Leitlinienarbeit geführt.

Umgang mit indirekten sekundären Interessenkonflikten:

  • Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und Beteiligung an Fortbildungen und Ausbildungsinstituten wurden nicht als Interessenkonflikt für diese Leitlinie bewertet, da dies ein essentieller Teil der wissenschaftlichen und klinischen Arbeit ist.

  • Ebenso wurde der Schwerpunkt der wissenschaftlichen und klinischen Tätigkeit in diesem Feld erwartet, um eine wissenschaftliche und praktikable Leitlinie zu erstellen.

  • Eine persönliche Beziehung (Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft lag bei keinem Mandatsträger vor.

Der Vorschlag der Steuergruppe zum Management wurde zu Beginn der Konsenskonferenz diskutiert und umgesetzt. Bei allen Empfehlungen, bei denen Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten vorlagen, wurden die Ergebnisse mit und ohne Enthaltungen publiziert. Für die Festlegung der Konsensusstärke war das Ergebnis mit Enthaltung entscheidend, jedoch ergab sich bei keiner Empfehlung ein relevanter Unterschied im Ergebnis mit und ohne Enthaltungen.

Als protektive Faktoren gegen eine Verzerrung durch Interessenkonflikte kann die systematische Evidenzaufbereitung, die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die neutrale Moderation, die Diskussion der Bewertung der Interessen und des Umgangs mit Interessenkonflikten zu Beginn der Konsenskonferenz sowie die öffentliche Konsultation gewertet werden.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.


#
#
#

3. Diagnostik und Therapie der biliären Karzinome

3.1 Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.1

Risikofaktoren für die Entwicklung eines intra- oder extrahepatischen Cholangiokarzinoms sind:

  • Adipositas

  • Alkoholabusus

  • Choledochus-Zysten

  • Cholelithiasis

  • Chronisch bakterielle Cholangitis

  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

  • Chronische Hepatitis B-Virusinfektion

  • Chronische Hepatitis C-Virusinfektion

  • Diabetes mellitus

  • Leberegel

  • Leberzirrhose

  • Nichtalkolische Fettlebererkrankung

  • Parasitäre Cholangitiden

  • Primär sklerosierende Cholangitis

  • Rauchen

  • Rezidivierende pyogene Cholangitiden

ST

2

[91] [92] [93] [94] [95] [96] [97]

4.2

Risikofaktoren für die Entwicklung eines Gallenblasenkarzinoms sind:

  • Anatomische Anomalien der intra- und extrahepatischen Gallenwege

  • Cholelithiasis

  • Chronisch bakterielle und parasitäre Cholangitis

  • Diabetes mellitus

  • Gallenblasenpolypen

  • Porzellangallenblase

  • Primär sklerosierende Cholangitis

ST

2

[91] [92] [95] [96] [98] [99]

4.3

Gallenblasenpolypen bei Patienten mit PSC sollten regelmäßig sonographisch überwacht werden. In allen Fällen sollte die Indikation zur Cholezystektomie diskutiert werden, bei Polypen über 8 mm oder Größenprogredienz sollte aufgrund des erhöhten Karzinomrisikos unter Berücksichtigung der Leberfunktion eine Cholezystektomie erfolgen.

EK

4.4

Patienten mit Gallenblasenpolypen ≥ 10 mm sollte unabhängig von der Symptomatik eine Cholezystektomie angeboten werden.

EK

4.5

Bei Patienten ohne Risikofaktoren* für ein Gallenblasenkarzinom mit Nachweis eines Gallenblasenpolypen von < 9 mm sollte eine sonographische Kontrolle in 6 Monaten (Polyp 6–9 mm) bzw. 12 Monaten (Polyp < 6 mm) erfolgen.

*Risikofaktoren für neoplastische Polypen: Alter > 50 Jahre, bekannte PSC, Zugehörigkeit zu einer indigenen Population oder Vorhandensein eines sessilen Polypen

EK

4.6

Bei Patienten mit PSC sollte halbjährlich eine Bildgebung im Rahmen der Cholangiokarzinom-Früherkennung durchgeführt werden.

EK


#

3.2 Histopathologische und molekulare Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.7

Vor oder im Rahmen einer Tumortherapie sollen Tumoren der Gallenwege und Gallenblase histologisch oder ggf. zytologisch gesichert werden

EK

4.8

Die Typisierung der Karzinome der Gallenwege und der Gallenblase soll nach der anatomischen Lokalisation (intrahepatisch, perihilär, distale Gallenwege, Gallenblase) und gemäß der histologischen Differenzierung nach der aktuellen WHO-Klassifikation erfolgen. Bei intrahepatischen Cholangiokarzinomen sollte eine Unterscheidung von ‚small duct‘ und ‚large duct‘ Typ erfolgen.

EK

4.9

Die Bearbeitung und Befundung eines Resektats soll die Ausdehnung des Tumors (Staging) gemäß der aktuellen TNM-Klassifikation, seinen Typ (Typing) und Differenzierungsgrad (Grading) und den Status des Resektatrandes (R-Klassifikation) sowie bei intrahepatischen Cholangiokarzinomen den Status der nichttumorösen Leber ermitteln. Bei Präparaten mit prämalignen Läsionen soll durch genaue Aufarbeitung ein möglicher Übergang in ein invasives Karzinom abgeklärt werden.

EK

4.10

Die Diagnose eines Cholangiokarzinoms kann bei klarer Konstellation durch die konventionelle Histologie gestellt werden.

In unklaren Fällen, insbesondere bei intrahepatischen Tumoren, soll die Diagnose durch geeignete immunhistologische und oder molekularpathologische Untersuchungen abgesichert werden.

EK

4.11

Cholangiokarzinome weisen potenzielle Zielstrukturen für eine molekular gesteuerte Systemtherapie auf, die im geeigneten Kontext getestet werden sollten.

EK

Tab. 2

Typische Merkmale der CCA-Subtypen.

Kriterien

Small-duct Type iCCA

Large-duct Type iCCA, distales CCA

Prädisponierende Erkrankungen

Chronische Hepatitis B/C, NASH, andere chronische Lebererkrankungen, (Zirrhose)

PSC, biliäre Helminthosen (C. sinensis, O. viverrini), Konkremente

Prämaligne Läsionen

unbekannt

BilIN, IPNB, MCN

Makroskopie

Primär knotenbildend (‚mass forming’)

Primär periduktal infiltrierend

Histologie

Zellreicher, weniger Stroma, kein Muzin, kohärenter wachsend

Tumorzellärmer, stromareich, (extrazelluläre) Muzinbildung; verstreutes Wachstum

Molekulare Veränderungen

FGFR2-TL, IDH1/2, BAP1, p53, KRAS, ARID 1A

KRAS, p53, ARID1B, SMAD4

Systemtherapeutische Zielstrukturen

Ergiebig; v. a. IDH1/2-Mut; FGFR-2-TLs, andere TLs (incl. NTRK), BRAF-Mut; MSI-high

Weniger; BRCA-1/2-Mut; Her-2-Amp; MSI-high

Tab. 3

Molekulare Alterationen beim small duct iCCA.

Molekulare Alteration

Häufigkeit (%)

Zulassung

RAS-Mutation

10–20

TP53-Mutation

20–30

FGFR2-Translokation

15–30

Zulassung

IDH1/2

10–20

Zulassung außerhalb der EU

ARID1A

5–15

BAP1

5–15

BRAF V600E

3–6

Zulassung bei anderer Entität

ERBB2

2–3

Zulassung bei anderer Entität

MSI-H (MLH1, MSH2, MSH6, PMS2)

1–2

Zulassung

NTRK1–3

< 1

Zulassung

NRG1

< 1

Zulassung bei anderer Entität


#

3.3 Bildgebende und endoskopische Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.12

Die Sonographie wird häufig zur initialen Einschätzung bei V. a. auf ein biliäres Karzinom verwendet.

EK

4.13

Zur initialen Diagnostik und zum Staging bei kurativer Intention eines Cholangiokarzinoms sollen eine mehrphasische hepatische MRT-Untersuchung sowie ein kontrastverstärktes CT des Thorax und des Abdomens* vorliegen.

*Wenn komplettes MRT-Abdomen vorliegt, muss kein CT des Abdomens ergänzt werden.

A

1

[100]

4.14

Für die Erfassung der maximalen Ausbreitung des Tumors inklusive Gefäßinvasion soll, wenn eine kurative Behandlungsoption besteht, mindestens ein dynamisches kontrastverstärktes MRT eingesetzt werden.

EK

4.15

Bei Verdachtsdiagnose auf ein Cholangiokarzinom soll eine Schnittbildgebung zur Beurteilung der Tumorausdehnung verwendet werden.

A

1

[100]

4.16

Der endoskopische Ultraschall kann zur Diagnose, lokalem Staging und Gewebegewinnung beim biliären Karzinom verwendet werden.

0

1

[101]

4.17

Wenn im Rahmen einer ERCP der V. a. ein extrahepatisches Cholangiokarzinom gestellt wird, sollte im Rahmen einer ERCP eine Zangenbiospie oder eine Bürstenzytologie entnommen werden.

EK

4.18

Bei V. a. ein extrahepatisches Cholangiokarzinom kann durch Einsatz der Cholangioskopie in Kombination mit visuell gezielter Biopsie die Sensitivität der Diagnose gesteigert werden.

ST

1

[102]

4.19

Patienten mit primär sklerosierender Cholangitis und Erstmanifestation einer dominanten Stenose sollen mittels MRT/MRCP und ERCP/Histologie weiter abgeklärt werden.

Bei weiterbestehendem Verdacht auf ein CCA trotz negativer Diagnostik sollte eine kurzfristige erneute Reevaluation, ggf. mit Wiederholung der Untersuchungen, oder bei therapeutischer Relevanz eine Klärung im Rahmen einer explorativen Laparotomie erfolgen.

EK

Zoom Image
Abb. 1 Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom. [rerif]

#

3.4 Operative und interventionelle Therapieverfahren

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.20

Eine Resektion eines pCCA, dCCA oder iCCA soll erfolgen, wenn eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

EK

4.21

Eine Resektion eines Gallenblasenkarzinoms soll erfolgen, wenn klinisch keine Fernmetastasen vorliegen (cM0) und eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

EK

4.22

Wird bei einer Cholezystektomie intra- oder postoperativ ein Carcinoma in situ (Tis) oder ein Mukosakarzinom (T1a) festgestellt, sollte bei Vorliegen einer R0-Situation (D. cysticus) keine Nachresektion erfolgen.

EK

4.23

Bei intra- oder postoperativem Nachweis eines Gallenblasenkarzinoms der Kategorie ≥ T1b, soll bei kurativem Ansatz eine onkologische Resektion oder Nachresektion erfolgen.

EK

4.24

Bei einem isolierten intrahepatischen Rezidiv eines CCA kann eine erneute Resektion durchgeführt werden, wenn eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

EK

4.25

Wenn Rezidive nach einer vorangegangenen Operation nicht erneut operativ versorgt werden können, können diese mit thermischer Ablation behandelt werden, wenn hierdurch eine komplette Ablation möglich erscheint.

EK

4.26

Eine Lebertransplantation für das iCCA soll außerhalb von Studien nicht erfolgen.

EK

4.27

Bei irresektablem, nichtmetastasiertem pCCA, welches die Mayo-Kriterien erfüllt, kann eine Lebertransplantation unter Studienbedingungen erwogen werden.

0

3

[103] [104]

4.28

Lokale Verfahren (RFA/MWA) können nach Beschluss des Tumorboards durchgeführt werden, falls keine Resektion möglich ist.

EK

4.29

Beim fortgeschrittenen iCCA ohne extrahepatischen Befall, können intraarterielle Verfahren ab der Zweitlinie oder additiv zur Chemotherapie, nach Vorstellung im Tumorboard, erfolgen.

0

3

[105] [106]

4.30

Die Indikation für eine präoperative biliäre Drainage sollte interdisziplinär getroffen werden.

EK

4.31

Bei Vorliegen einer Cholangitis sollte eine präoperative biliäre Drainage umgehend erfolgen.

EK

4.32

Eine palliative biliäre Drainage soll Patienten mit symptomatischem Gallenwegsverschluss angeboten werden.

EK

4.33

Eine palliative Drainage sollte in einem erfahrenen Zentrum durchgeführt werden, da hier auch alternative Drainageverfahren zur Verfügung stehen.

EK

4.34

Intraduktale, lokalablative Verfahren (Photodynamische Therapie und intraduktale RFA) können nach Beschluss des Tumorboards durchgeführt werden, um eine effektive Palliation zu ermöglichen.

EK

4.35

Eine Hochpräzisionsradiotherapie (Stereotactic Body Radiotherapy; SBRT) kann nach Beschluss in einer Tumorkonferenz bei fehlenden alternativen Therapieoptionen angeboten werden.

EK

4.36

Nach Resektion/Ablation eines CCA sollte nach 4–12 Wochen erstmals, im ersten Jahr alle 3 Monate und im zweiten Jahr alle 3–6 Monate ein biphasisches CT oder ein dynamisches MRT durchgeführt werden.

EK


#

3.5 Systemtherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

4.37

Nach chirurgischer Tumorentfernung besteht ein Rezidivrisiko von 40–80 %. Insbesondere Patienten mit Lymphknotenmetastasen (N1), positiven Resektionsrändern (R1) oder niedrigem Differenzierungsgrad (G3) haben ein hohes Rezidivrisiko.

EK

4.38

Aufgrund des hohen Rezidivrisikos sollten Patienten nach chirurgischer Tumorentfernung (R0, R1) eine adjuvante Systemtherapie mit Capecitabin angeboten werden.

B

2

[107]

4.39

Eine neoadjuvante Chemotherapie soll bei primär resektablen Tumoren nicht außerhalb von klinischen Studien erfolgen.

EK

4.40

Bei primär irresektablen Tumoren sollte unter einer Tumortherapie eine erneute Vorstellung im Tumorboard mit der Frage einer sekundären Resektabilität erfolgen.

EK

4.41

Allen Patienten mit Cholangio- oder Gallenblasenkarzinom soll bei adäquatem Allgemeinzustand in der inoperablen lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Situation eine palliative Systemtherapie angeboten werden.

A

2

[108] [109] [110] [111] [112]

4.42

Als Systemtherapie soll in der Erstlinie die Kombination Gemcitabin und Cisplatin angeboten werden.

A

2

[108] [109] [110] [111] [112]

4.43

Nach Versagen oder Unverträglichkeit der Erstlinientherapie soll Patienten mit adäquatem Allgemeinzustand eine weitere Therapie angeboten werden.

EK

4.44

Bei Patienten mit ECOG 0–2 soll spätestens nach Versagen der Erstlinientherapie ein Test auf das Vorliegen einer Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder eines FGFR2-Rearrangements durchgeführt werden.

EK

4.45

Patienten deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen und die nach mindestens einer Systemtherapie progredient sind, soll eine Therapie mit dem FGFR-Inhibitor Pemigatinib angeboten werden.

A

3

[113]

4.46

In einer palliativen Situation bei Patienten mit ECOG 0–1 sollte eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard erfolgen.

EK

4.47

Als medikamentöse Zweitlinientherapie kann bei Patienten mit ECOG 0–1 eine Therapie mit FOLFOX angeboten werden.

0

2

[114]

4.48

Nach Versagen mindestens einer vorherigen Therapielinie kann eine Irinotecan-haltige Therapie angeboten werden.

EK

4.49

Bei biliären Karzinomen unter Systemtherapie sollte alle 6–12 Wochen die diagnostisch am besten geeignete Schnittbildgebung durchgeführt werden. Die Interpretation im klinischen Alltag sollte sich an den Auswerteprinzipien von RECIST 1.1 orientieren.

EK


#

3.6 Supportivtherapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome

Nr.

Empfehlungen/Statements

GoR

LoE

Quellen

3.89

Mangelernährung beeinträchtigt die Lebensqualität und Therapietoleranz.

Eine Mangelernährung sollte erfasst und behandelt werden.

EK

3.90

Alle Patienten mit einer Krebserkrankung sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z. B. durch Auslage von Flyern) haben.

EK

3.91

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nichtheilbaren Krebserkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

A

1

[82] [83] [84] [85] [86] [87] [88] [89] [90]

3.92

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D sollte aktiv eine Palliativversorgung angeboten werden.

EK

3.93

Allen Patienten mit einem Cholangiokarzinom im Stadium IV nach UICC-Klassifikation soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

EK

3.94

Der Pruritus sollte analog der AWMF-S2k-Leitlinie Pruritus behandelt werden.

EK

3.95

Patienten mit HCC/CCA sollten zu körperlichen Aktivitäten und/oder Bewegungstherapie motiviert werden.

EK

3.96

Der Nutzen einer Anschlussheilbehandlung und von Rehabilitationsmaßnahmen (hinsichtlich Lebensqualität, Leistungsfähigkeit, krankheitsfreiem Überleben, Gesamtüberleben) ist für das HCC/CCA nicht ausreichend evaluiert. Dennoch sollte den Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, eine AHB oder Rehabilitation angeboten werden.

EK

3.97

Die rehabilitative Therapie soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.

EK

3.98

Die Erfassung der psychischen Belastung sowie die psychoonkologische Behandlung sollten, wie in der S3-Querschnittsleitlinie Psychoonkologie beschrieben, erfolgen.

EK

3.99

Die Kommunikation mit Patienten mit HCC/CCA und ihren Angehörigen soll wiederholt in allen Phasen der Erkrankung und durch alle behandelnden Berufsgruppen patientenzentriert erfolgen und soll sich an deren individuellen Anliegen, Bedürfnissen und Präferenzen orientieren, welche Information, Aufklärung und Beteiligung an Entscheidungen betreffen.

EK


#
#

4. Qualitätsindikatoren

Qualitätsindikatoren, die gemäß einer standardisierten Methodik von den starken (A) Empfehlungen dieser Leitlinie abgeleitet wurden, finden sich in der Langversion dieser Leitlinie.


#

5. Anhang

5.1 Übersicht der Änderungen zur Version 2

Tab. 4

Änderungen gegenüber der Version 2.0.

Version 2.0

Version 3.0

4.44. Bei Patienten mit ECOG 0–2 soll spätestens nach Versagen der Erstlinientherapie ein Test auf das Vorliegen einer Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder eines FGFR2-Rearrangements durchgeführt werden.

4.45. Patienten deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen und die nach mindestens einer Systemtherapie progredient sind, soll eine Therapie mit dem FGFR-Inhibitor Pemigatinib angeboten werden.

4.44. Als medikamentöse Zweitlinientherapie kann eine Therapie mit FOLFOX angeboten werden.

4.47. Als medikamentöse Zweitlinientherapie kann bei Patienten mit ECOG 0–1 eine Therapie mit FOLFOX angeboten werden.

4.48. Nach Versagen mindestens einer vorherigen Therapielinie kann eine Irinotecan-haltige Therapie angeboten werden.


#

5.2 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

5.2.1 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In der folgenden Tabelle sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen sowie deren mandatierte Vertreter aufgeführt.

Außerdem wurden folgende Fachgesellschaften für den Leitlinienprozess angeschrieben, diese haben jedoch keinen Mandatsträger benannt:

  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

  • Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Onkologie

  • Arbeitsgemeinschaft Supportivmaßnahmen in der Onkologie

  • Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

  • Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK)

  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)

Tab. 5

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch).

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

Personen

Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Onkologie der DKG (ABO)

PD Dr. Thorsten Persigehl

Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der DKG (AIO)

Prof. Dr. Arndt Vogel
Prof. Dr. Henning Wege

Arbeitsgemeinschaft Onkologische Rehabilitation und Sozialmedizin (AGORS)

PD Dr. Reiner Caspari

Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin in der DKG (APM)

Ulrike Ritterbusch

Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Medizin in der Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft (PRiO)

Dr. Christoph Stoll

Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie der Deutschen Krebsgesellschaft (PSO)

Prof. Dr. Andreas Stengel

Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie (ARO)

Prof. Dr. Thomas Brunner

Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie (ARO)

PD Dr. Eleni Gkika

Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie (AGSMO)

Dr. Jörn Rüssel

Arbeitsgemeinschaft Tumorklassifikation in der Onkologie der DKG (ATO)

Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Berufsverband Deutscher Pathologen e. V.

Prof. Dr. Peter Schirmacher
Prof. Dr. Matthias Evert

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Onkologie – Viszeralchirurgie (CAO-V)

Prof. Dr. Hans Jürgen Schlitt

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- u. Viszeralchirurgie (DGAV)

Prof. Dr. Daniel Seehofer

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- u. Viszeralchirurgie (DGAV)

Prof. Dr. Karl-Jürgen Oldhafer

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGC)

Prof. Dr. Hauke Lang

Deutsche Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE-BV)

Prof. Dr. Jörg Albert

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)

Prof. Dr. Mathias Plauth

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)

Prof. Dr. Johann Ockenga

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Nisar P. Malek

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Peter Galle

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Andreas Geier

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Martin Götz

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Ruben Plentz

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Arndt Vogel

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS)

Prof. Dr. Tom Lüdde

Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)

Prof. Dr. Huu Phuc Nguyen

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO)

Prof. Dr. Marianne Sinn

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)

Prof. Dr. Jörg Trojan
Prof. Dr. Michael Bitzer

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR)

Prof. Dr. Philippe L. Pereira

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR)

Prof. Dr. Andreas Mahnken

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)

Prof. Dr. Christian la Fougère

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP)

Prof. Dr. Philipp Lenz

Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP)

Prof. Dr. Peter Schirmacher
Prof. Dr. Matthias Evert

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)

Heinrich Recken

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO)

Dr. David Krug

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO)

PD Dr. Judit Boda-Heggemann

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM)

Dr. Andreas Schuler

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM)

PD Dr. Barbara Schellhaas

Deutsche Krebsgesellschaft – AG Onkologische Pathologie

Prof. Dr. Frank Dombrowski

Deutsche Leberhilfe e. V.

Ingo van Thiel

Deutsche Leberhilfe e. V.

Achim Kautz

Deutsche Leberhilfe e. V.

Ingo van Thiel
Achim Kautz

Deutsche Leberstiftung

Prof. Dr. Elke Roeb
Prof. Dr. Heiner Wedemeyer

Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)

Prof. Dr. Thomas Helmberger
Prof. Dr. Thomas J. Vogl
Prof. Dr. Philipp Paprottka
Prof. Dr. Frank Wacker

Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)

Prof. Dr. Peter Huppert

Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)

Prof. Dr. Silvio Nadalin

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)

Anne Taubert

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.

Reina Tholen

Eingeladene Fachexperten (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Daniel Wildner
Prof. Dr. Jürgen Pohl
Prof. Dr. Peter Reimer
Prof. Dr. Ralf-Thorsten Hoffmann
Prof. Dr. Marcus-Alexander Wörns
Prof. Dr. Oliver Waidmann
Christine Sandu
Prof. Dr. Enrico De Toni

Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)

Prof. Dr. Irene Schmid

Lebertransplantierte Deutschland e. V.

Jutta Riemer

Methodik, Koordination

Sabrina Groß
Dr. Susanne Blödt
Dr. Markus Follmann


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5.2.2 Patientenbeteiligung

Die Leitlinie wurde unter direkter Beteiligung von vier Patientenvertretern erstellt.

Herr Ingo van Thiel, Herr Achim Kautz und Frau Jutta Riemer waren von Beginn an in die Erstellung der Leitlinie eingebunden und nahmen mit eigenem Stimmrecht an der Konsensuskonferenz teil. Herr Kautz war der Stellvertreter von Herrn Thiel und hat daher nicht abgestimmt. 


#
#

5.3 Grundlagen der Methodik

5.3.1 Schema der Evidenzgraduierung

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde in dieser Leitlinie das in der folgenden Tabelle aufgeführte System des Oxford Center for Evidence-based Medicine in der Version von 2011 verwendet. Dieses System sieht die Klassifikation der Studien für verschiedene klinische Fragestellungen (Nutzen von Therapie, prognostische Aussagekraft, diagnostische Wertigkeit) vor.

Tab. 6

Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011).

Frage

Level 1[*]

Level 2[*]

Level 3[*]

Level 4[*]

Level 5

Wie verbreitet ist das Problem?

Lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung)

Systematische Übersichtsarbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände übertragen werden können[**]

Lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basiert[**]

Fallserie[**]

Nicht anwendbar

Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose)

Systematische Übersichtsarbeit von Querschnitt-studien mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Einzelne Querschnittsstudie mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Nicht konsekutive[***] Studie oder Studie ohne angewandten Referenz-standard[**]

Fall-Kontroll-Studie oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenz-standard[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose)

Systematische Übersichtsarbeit von Kohorten-studien, die Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study)

Einzelne Kohortenstudie von Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung (Inception cohort study)

Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie*

[**]

Nicht anwendbar

Hilft dieses Vorgehen? (Nutzen der Intervention)

2

Randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten

[**]

Fallserien oder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was sind häufige Neben-wirkungen? (Schaden der Intervention)

oder N-von-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patienten oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie (Post-Marketing-Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Nebenwirkung zuidentifizieren. Sollen Langzeitneben-wirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein[**]

Was sind seltene Neben-wirkungen? (Schaden der Intervention)

Systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von-1-Studien

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Ist dieser Früher-kennungs-Test sinnvoll? (Screening)

Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien

Randomisierte Studie

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie[**]

* Level kann ggf. wegen der Studienqualität, wegen ausgedehnter Konfidenzintervalle (unpräzise Effektschätzer), Inkonsistenzen zwischen Studien, oder weil der absolute Effektwert sehr klein ist, sowie wegen mangelnder Übertragbarkeit (Fragestellung der Studie entspricht nicht der klinischen relevanten Frage) abgewertet werden. Eine Aufwertung des Evidenzlevels ist möglich bei großen oder sehr großen Effekten.


** Grundsätzlich gilt: Ein systematischer Überblick ist immer besser als eine Einzelstudie.


*** Konsekutiver Einschluss = Patienten werden fortlaufend rekrutiert.


1 Zur Qualitätsbeurteilung kann u. a. das STROBE-Statement verwendet werden: http://www.strobe-statement.org/index.php?id=strobe-aims.
2 Einzelpatientenstudien, bei denen die Patienten abwechselnd Intervention und Kontrollintervention erhalten.
3 Nachbeobachtungsstudie einer Population aus einem abgeschlossenen RCT.
4 Studie, bei der aus einer laufenden Kohortenstudie Fälle und Kontrollen gezogen werden.
Übersetzung des englischen Originaltextes von Dr. M. Nothacker, MPH (AWMF); Dr. M. Follmann, MPH, MSc (OL) und Dipl.-Soz.Wiss. T. Langer (OL)


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5.3.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF und DKG moderierter, nominaler Gruppenprozess bzw. strukturierte Konsensuskonferenz durchgeführt. Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern (siehe Kapitel 1.9.2) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in [Tab. 8] den Empfehlungen zugeordnet.

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (siehe Kapitel 2.2.3) und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden (siehe [Tab. 7]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.

Tab. 7

Schema der Empfehlungsgraduierung.

Empfehlungsgrad

Beschreibung

Ausdrucksweise

A

Starke Empfehlung

soll

B

Empfehlung

sollte

0

Empfehlung offen

kann

Tab. 8

Konsensstärke.

Konsensstärke

Prozentuale Zustimmung

Starker Konsens

> 95 % der Stimmberechtigten

Konsens

> 75–95 % der Stimmberechtigten

Mehrheitliche Zustimmung

50–75 % der Stimmberechtigten

Dissens

< 50 % der Stimmberechtigten

Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert. 


#

5.3.3 Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.


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5.3.4 Expertenkonsens (EK)

Statements/Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage von Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als Expertenkonsens ausgewiesen. Für diese Empfehlungen wurde keine systematische Literaturrecherche durchgeführt (die in den Hintergrundtexten ggf. angeführten Studien wurden von den beteiligten Fachexperten ausgewählt). Bei Empfehlungen, die auf einem Expertenkonsens basieren, werden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, um die Empfehlungsstärke und die Qualität der Evidenz darzustellen. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier allein aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 7].


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#
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6. Tabellenverzeichnis

[Tab. 1]: Abkürzungsverzeichnis

424

[Tab. 2]: Typische Merkmale der CCA-Subtypen

427

[Tab. 3]: Molekulare Alterationen beim small duct iCCA

428

[Tab. 4]: Änderungen gegenüber der Version 2.0

432

[Tab. 5]: Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

432

[Tab. 6]: Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011)

435

[Tab. 7]: Schema der Empfehlungsgraduierung

436

[Tab. 8]: Konsensstärke

436


#

7. Abbildungsverzeichnis

[Abb. 1]: Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom

429


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Interessenkonflikt

Die Übersicht über die Interessenskonflikte der Autorinnen und Autoren ist im Leitlinienreport veröffentlicht.


Korrespondenzadresse

Sabrina Groß
Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie
Eberhard-Karls Universität
Otfried-Müller-Str.10
72076 Tübingen
Deutschland   
Nisar Malek
Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie
Eberhard-Karls Universität
Otfried-Müller-Str.10
72076 Tübingen
Deutschland

Publication History

Received: 23 January 2023

Accepted: 02 February 2023

Article published online:
11 April 2023

© 2023. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany


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Abb. 1 Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom. [rerif]