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DOI: 10.1055/a-2079-3998
Die zweite Meinung per Telemedizin in der Augenheilkunde
The Second Opinion via Telemedicine in OphthalmologyHintergrund
„Mein Arzt empfiehlt mir eine Operation. Ich komme aber noch gut zurecht. Schade ich mir, wenn ich noch abwarte?“ Diese und ähnliche Fragen zu Wahleingriffen drücken aus, dass der Patient noch nicht ausreichend weiß, wo er mit seiner Erkrankung steht. Er kann Chancen und Risiken und mögliche Schäden seiner Behandlungsperspektive nicht vollumfänglich abschätzen. Die „zweite Meinung“ soll die Erstberatung so ergänzen, dass eine eigenständige Entscheidung doch noch gelingt: Welche aus – meist mehreren – ist die entscheidende Diagnose für mein Problem? Ob und gegebenenfalls wann will ich behandelt werden? Es wäre nun ein Zufall, wenn der geeignete Zweitmeinungsspezialist gerade in der Nachbarschaft praktiziert und Termine frei hat. Ärztemangel oder Monopolisierung (Praxis-Netzwerke) erschweren die Suche. Wirtschaftliche Interessen können der Unabhängigkeit der Beratung entgegenstehen.
Bedenken und Vorbehalte der Ratsuchenden sind zum Beispiel:
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Wer ist Experte für mein Problem? Wie erreiche ich ihn?
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Kann ich mich dem Arzt verständlich machen, auch ohne ihm persönlich zu begegnen?
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Werde ich unabhängig beraten werden?
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Wird der Berater auf meine Fragen eingehen? Wird er genügend Zeit für mich haben?
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Kann ich mir die Beratung finanziell leisten?
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Publication History
Received: 05 February 2023
Accepted: 24 April 2023
Article published online:
30 June 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Bundesärztekammer. (Muster-)Berufsordnung für die Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel: § 7, Absatz 4, Satz 1. Im Internet (Stand: 08.05.2023): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/MBO_08_20112.pdf
- 2 Bundesärztekammer. Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung. Dtsch Ärztebl 2021; 118: A-66/B-58
- 3 [Anonym] AUGENRAT – Ihre ärztliche Zweitmeinung. Im Internet (Stand: 08.05.2023): https://www.augenrat.de
- 4 Lown B. Die verlorene Kunst des Heilens: Anleitung zum Umdenken. Berlin: Suhrkamp; 2022
- 5 Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG), § 7, Absatz 1. Im Internet (Stand: 08.05.2023): https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__7.html