I Leitlinieninformationen
Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG
Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.
Zitierweise
Fetal Assessment in Pregnancy (Indication and Methodology for Fetal Condition Diagnostics in the Low-risk Collective). Guideline of the DGGG, DEGUM, OEGGG and SGGG (S3-Level, AWMF Registry No. 015/089, February 2023). Ultraschall in Med 2023. DOI: 10.1055/a-2113–7638
Leitliniendokumente
Die vollständige deutsche Lang- und Kurzfassung dieser Leitlinie sowie eine Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autorinnen und Autoren befinden sich auf der Homepage der AWMF: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-089.html
Leitliniengruppe
Siehe [Tab. 1], [2].
Tab. 1
Federführende und koordinierende Leitlinienautoren.
Autor
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AWMF-Fachgesellschaft
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Prof. Dr. med. Sven Schiermeier
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (AGG in der DGGG)
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Prof. Dr. med. Constantin von Kaisenberg
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Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
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Tab. 2
Beteiligte Leitlinienautoren/-innen.
Autor/-in
Mandatsträger/-in
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DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein
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Prof. Dr. med. Sven Kehl
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Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
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Prof. Dr. med. Frank Reister
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Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin
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PD. Dr. med. Beatrice Mosimann
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Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
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PD. Dr. med. Philipp Reif
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Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
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San.-Rat Dr. med. Werner Harlfinger
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Berufsverband Frauenärzte
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Dr. med. Klaus König
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Berufsverband Frauenärzte
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Prof. Dr. rer. medic. Christiane Schwarz
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft
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Elke Mattern
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft
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Prof. Dr. med. Maritta Kühnert
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Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin
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Prof. Dr. med. Ralf Schmitz
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Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe
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Prof. Dr. med Markus Hoopmann
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Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Gynäkologie und Geburtshilfe
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Andrea Ramsell
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Deutscher Hebammenverband
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Barbara Stocker Kalberer
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Schweizer Hebammenverband
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Petra Graf Heule
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Schweizer Hebammenverband
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Silke Heinzl
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Österreichisches Hebammengremium
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Beate Kayer
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Österreichisches Hebammengremium
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Patricia Gruber
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Deutscher Hebammenverband
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Prof. Dr. med. Horst Steiner
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Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
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Prof. Dr. med. Leonard Schäffer
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Schweizer Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
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Dr. med. Monika Nothacker[*]
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AWMF
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* Die Personen haben maßgeblich an der Erstellung der Leitlinie mitgewirkt. Eine Beteiligung an der Abstimmung der Empfehlungen und Statements fand nicht statt.
Die Moderation der Leitlinie wurde dankenswerterweise von Prof. Dr. med. Constantin von Kaisenberg (AWMF-zertifizierter Leitlinienberater/-moderator) übernommen.
II Leitlinienverwendung
Fragestellung und Ziele
Diese Leitlinie gilt für alle Berufsgruppen, die Schwangere betreuen und in der Schwangerschaft eine fetale Zustandsdiagnostik durchführen.
Das Ziel dieser LL ist die Etablierung der Evidenz dafür, ob in einem Low-Risk-Schwangerschaftskollektiv die Durchführung des Dopplers oder CTGs das Outcome verbessert.
Hierzu war zunächst eine Definition von „Low Risk“ gefordert.
Es wurden die hierfür erforderlichen Ultraschallverfahren erwähnt.
Anschließend wurden die Indikationen zur fetalen Zustandsdiagnostik in der Schwangerschaft (Low Risk) aus den Mutterschaftsrichtlinien sowie den DEGUM-Best-Practice-Guidelines überprüft.
Es erfolgte dann eine Darstellung der Methode und Durchführung der Doppler-Sonografie und des CTGs, da dies bisher in keiner weiteren AWMF-LL erfolgt ist.
Sodann wurde die vorliegende Evidenz umfassend aufbereitet und zusammenfassend dargestellt.
Versorgungsbereich
Schwangerschaftsvorsorge
Anwenderzielgruppe/Adressaten
Frauenärzte und Hebammen
Verabschiedung und Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten medizinischen Fachgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Organisationen und Vereine sowie durch den Vorstand der DGGG, DEGUM, SGGG, OEGGG sowie der DGGG/OEGGG/SGGG-Leitlinienkommission bestätigt und damit in ihrem gesamten Inhalt genehmigt. Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer vom 01.02.2023 bis 31.01.2028. Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge geschätzt. Bei dringendem Bedarf kann eine Leitlinie früher aktualisiert werden; bei weiterhin aktuellem Wissensstand kann ebenso die Dauer verlängert werden.
III Methodik
Grundlagen
Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.
Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S3
Evidenzbeurteilung nach GRADE/SIGN
Die Evidenzbewertung erfolgte nach SIGN bzw. GRADE. Details dazu sind in der Langversion bzw. in dem zugehörigen Leitlinienreport nachzulesen.
Im Wesentlichen wurden zunächst alle Literaturquellen nach SIGN bewertet (RCTs, Metaanalysen, systematische Reviews und Beobachtungsstudien). Die Evidenztabellen wurden nach Art der Studie (LoE) unterteilt. Die wichtigsten Schlussfolgerungen aus Metaanalysen und systematischen Reviews wurden in Kurzform (Bullet-Point Summary Statement) dokumentiert.
Interventionelle Publikationen zu PICO-Fragen (RCTs) wurden nach GRADE bewertet. Die Outcome-Häufigkeit und Stichprobenstärke wurden aus mehreren Studien gepoolt, die RR berechnet und die Ergebnisse in eine GRADE-Evidenztabelle eingetragen. Nach Bewertung der Risks of Bias wurde die Stärke der Evidenz bestimmt.
Empfehlungsgraduierung
Der Terminus „Graduierung“ steht in diesem Kontext als Ausdruck der Sicherheit der Nutzen-Schaden-Abwägung, nicht als Ausdruck von Verbindlichkeit. Leitlinien haben Empfehlungscharakter. Es werden die einzelnen Statements und Empfehlungen sprachlich und symbolisch unterschieden ([Tab. 3]).
Tab. 3
Graduierung der Empfehlungen (deutschsprachig).
Symbolik
|
Beschreibung der Verbindlichkeit
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Ausdruck
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A
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starke Empfehlung
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soll/soll nicht
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B
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einfache Empfehlung
|
sollte/sollte nicht
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0
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offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit
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kann/kann nicht
|
Die oben aufgeführte Einteilung von „Empfehlungen“ entspricht neben der Bewertung der Evidenz auch der klinischen Relevanz der zugrunde liegenden Studien und ihren nicht in der Graduierung der Evidenz aufgeführten Faktoren, wie die Wahl des Patientenkollektivs, Intention-to-treat- oder Outcome-Analysen, ärztliches bzw. ethisches Handeln gegenüber dem Patienten, länderspezifische Anwendbarkeit usw. Demgegenüber kann eine starke, mäßige bzw. schwache Evidenzstärke entsprechend zu einer starken, einfachen bzw. offenen Empfehlung führen. Nur bei einer mittleren Evidenzstärke ist eine Höher- und Herabstufung in eine Grad-A- oder Grad-0-Empfehlung möglich. In besonderen Ausnahmefällen muss eine Graduierung der höchsten Evidenz zu einer schwächeren/offenen Empfehlung oder umgekehrt im Hintergrundtext begründet werden.
-
starke Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B-Empfehlung
-
mäßige Evidenzstärke → Grad-A- oder Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
-
schwache Evidenzstärke → Grad-B- oder Grad-0-Empfehlung
Statements
Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.
Konsensusfindung und Konsensusstärke
Im Rahmen einer strukturierten Konsenskonferenz nach dem NIH-Typ (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Der Ablauf war wie folgt: Vorstellung der Empfehlung, inhaltliche Nachfragen, Vorbringen von Änderungsvorschlägen, Abstimmung aller Änderungsvorschläge. Bei Nichterreichen eines Konsensus (> 75 % der Stimmen) Diskussion und erneute Abstimmung. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer die Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 4]).
Tab. 4
Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung.
Symbolik
|
Konsensusstärke
|
prozentuale Übereinstimmung
|
+++
|
starker Konsens
|
Zustimmung von > 95 % der Teilnehmer
|
++
|
Konsens
|
Zustimmung von > 75–95 % der Teilnehmer
|
+
|
mehrheitliche Zustimmung
|
Zustimmung von > 50–75 % der Teilnehmer
|
−
|
kein Konsens
|
Zustimmung von < 51 % der Teilnehmer
|
Expertenkonsens
Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen – wie bereits im Kapitel „Empfehlungsgraduierung“ beschrieben – ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).
IV Leitlinie
1 Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
1.1 Die Evidenz für die Doppler-Sonografie in der Low-Risk-Population
E15.1
|
Empfehlung
|
Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
A
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Im Low-Risk-Kollektiv sollte keine antepartuale Doppler-Sonografie im Rahmen der Überwachung durchgeführt werden.
|
Evidenzgrad
1 +
1 ++
1 +
1−
1 +
1 +
|
Giles et al., BJOG 2003
Lees et al., Lancet 2
Newnham et al., 2004 Lancet
Subtil et al., BJOG 2003
Williams et al., Am J Obstet Gynecol 2003
Alfirevic Z et al., Cochrane Database Syst Rev 2015
|
|
Konsensstärke: 93,3 %
|
1.2 Die Evidenz für die CTG-Schreibung in der Low-Risk-Population
E16.1
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
Empfehlungsgrad:
1/↑↑
|
Im Low-Risk-Kollektiv sollte kein antepartuales CTG geschrieben werden.
|
Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation/EK
⊕⊕⊕⊕ HOCH
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NICE-Leitlinie NG201 Antenatal Care [2], die CG 62 ersetzt, Empfehlung 1.10.8
Impey et al., 2003, Madaan et al., 2006, Mires et al., 2001, Siristatidis et al., 2012, Smith et al., 2019
|
|
Konsensstärke: 100 %
|
2 Definition von Low-Risk-Schwangerschaften
Low-Risk-Schwangerschaften sind Schwangerschaften, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das Ungeborene identifiziert wurden und für die keine Notwendigkeit oder kein Benefit einer Intervention besteht (modifiziert nach [1]).
3 Die Bedeutung des Ultraschalls für die fetale Überwachung
Für die Indikationsstellung einer fetalen Doppler-Sonografie oder eines CTGs ist zunächst eine sorgfältige sonografische Untersuchung des Fetus erforderlich, idealerweise beginnend bereits durch ein Ersttrimester-Screening auf Chromosomenstörungen (und genetische Syndrome) sowie auf Präeklampsie; desweiterenein früher Fehlbildungsultraschall [3]
[4], ein Fehlbildungsultraschall um 20–23 Schwangerschaftswochen [5]
[6], eine fetale Echokardiografie [7] und ggf. eine systematische Suche nach Ultraschallmarkern für fetale Chromosomenstörungen [8].
4 Doppler-Sonografie
4.1 Indikationen zur Doppler-Sonografie
E12.1
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Die maternale Doppler-Sonografie der Aa. uterinae kann im Rahmen von Screening-Untersuchungen zur Detektion von Risikoschwangerschaften durchgeführt werden.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
4.1.1 Indikationen für eine Doppler-Sonografie entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien
E12.2
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Es bestehen nach den Mutterschaftsrichtlinien folgende Indikationen für eine Doppler-Sonografie im Rahmen der Schwangerenbetreuung:
-
V. a. fetale Wachstumsrestriktion (FGR)
-
Gestationshypertonie, Präeklampsie
-
Z. n. FGR oder IUFD
-
Z. n. Präeklampsie/Eklampsie
-
Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG)
-
Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
-
Mehrlingsschwangerschaft mit diskordantem Wachstum
-
Verdacht auf Herzfehler oder fetale Rhythmusstörung
|
Mutterschaftsrichtlinien 2022 (Anlage 1 d) [11]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
4.1.2 Indikationen für eine Doppler-Sonografie nach DEGUM
E12.3
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Es bestehen nach Empfehlungen der DEGUM folgende zusätzliche Indikationen für eine Doppler-Sonografie im Rahmen der Pränatalmedizin:
-
präexistente maternale Gefäßerkrankungen (Hypertonie, Nephropathie, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen)
-
V. a. fetale Anämie
-
V. a. auf fetale Infektion
-
Hydrops fetalis
-
Monitoring MC Mehrlingsschwangerschaften (TTTS, TAPS/TOPS, TRAP, sFGR)
-
Diagnostik pathologischer Nabelschnur-Insertiones und Vasa praevia
-
Diagnostik von Plazentationsstörungen (z. B. Placenta increta)
|
Faber et al., 2019, 2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
4.2 Methodik der Doppler-Sonografie
4.2.1 Technik
4.2.1.1 CW-Doppler
Beim CW-Doppler (Continuous Wave-Doppler) wird ständig ein Signal gesendet und das zurückkommende Signal registriert.
4.2.1.2 PW-Doppler
In der pränatalen Medizin hat sich der gepulste Doppler (Pulsed Wave oder PW-Doppler) durchgesetzt. Beim gepulsten Doppler wird sowohl das B-Bild aufgebaut als auch ein Kristall zum Senden und Empfangen des Doppler-Signals aktiviert (Duplex-Verfahren). Es werden regelmäßig Schallpulse gesendet und dazwischen wieder empfangen.
4.2.1.3 Farbkodierte Doppler-Sonografie
Der Farb-Doppler ermöglicht eine Visualisierung von Blutströmung, Strömungsrichtung und Geschwindigkeitsverteilung in einem gewählten Ausschnitt des B-Bildes (Farbfenster).
4.3.1 Patientensicherheit
E12.4
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Die Indikation zu dopplersonografischen Untersuchungen in der Frühschwangerschaft und am Gehirn sollten streng gestellt werden.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Bislang gibt es keinen Hinweis aus klinischen Studien auf eine Schädigung von Feten in vivo. Grundsätzlich ist jedoch die Doppler-Sonografie am Fetus nur bei entsprechender Indikation durchzuführen und die Expositionszeit und Schallenergie nach dem ALARA-Prinzip (As Low as Reasonably Achievable) möglichst gering zu halten.
4.4.1 Einstellungen
Die meisten aktuellen Geräte beinhalten verschiedene Voreinstellungen (Preset), die individuell geändert und gespeichert werden können. Es ist wichtig, den Einfluss dieser Parameter auf das Doppler-Sonogramm zu kennen, um valide Messungen zu erhalten und bei Schwierigkeiten reagieren zu können.
4.4.1.1 Gefäßwandfilter
Der Gefäßwandfilter (Wall Motion Filter) dient der Unterdrückung von niederfrequenten Gefäßwandbewegungen und Störsignalen. Er sollte in der Pränatalmedizin möglichst niedrig eingestellt werden (≤ 60 Hz).
4.4.1.2 Winkel
Der Insonationswinkel sollte sowohl bei geplanter qualitativer (PI, RI) als auch bei quantitativer Analyse (absolute Geschwindigkeiten) möglichst klein gehalten werden, um Messfehler gering zu halten.
4.4.1.3 Doppler-Fenster
Generell wird in der fetomaternalen Doppler-Diagnostik (mit Ausnahme der Echokardiografie) primär ein großes (gefäßdeckendes) Doppler-Fenster (5–10 mm) eingestellt.
4.4.1.4 Skalierung
Die Skalierung (Pulsrepetitionsfrequenz, PRF) ändert die Anzahl der gesendeten Impulse des Dopplers und damit die Häufigkeit der Messungen der Blutströmung. Sie muss an die zu messenden Blutströmungsgeschwindigkeiten angepasst werden und ist daher häufig zu justieren, da die Blutströmungsgeschwindigkeiten an den fetalen und uteroplazentaren Gefäßen stark variieren.
4.5.1 Gefäßwahl
S12.1
|
Statement
|
Stand 2022
|
EK
|
Die Gefäßauswahl richtet sich nach der Indikation zur dopplersonografischen Untersuchung ([Tab. 5])
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Tab. 5
Indikationen zur Doppler-Sonografie und Gefäße.
Indikation
|
Gefäße
|
V. a. frühe schwere fetale Wachstumsrestriktion
|
AU, ACM, Venen (DV, NV), Ut
|
V. a. späte milde fetale Wachstumsrestriktion
|
AU, ACM, Ut
|
Gestationshypertonie, Präeklampsie (Eklampsie)
|
AU, wenn path. ACM, evtl. Venen, Ut
|
Z. n. Präeklampsie, Eklampsie
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Ut, evtl. weitere Gefäße
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Z. n. Mangelgeburt, intrauterinem Fruchttod
|
Ut, AU, evtl. weitere Gefäße
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Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
|
AU, ACM und evtl. Venen
|
begründeter V. a. Fehlbildung, fetale Erkrankung
|
NA, fetale Arterien, Venen, bei Anämieverdacht quantitative Messungen (ACM), evtl. FD/PD
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Mehrlingsschwangerschaft (diskordant für das Wachstum)
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AU, ACM, auch quantitativ, evtl. Venen
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Abklärung bei V. a. Herzfehler, Herzerkrankungen
|
FD, Doppler präkardiale, intrakardiale, postkardiale Gefäße
|
präexistente gefäßrelevante maternale Gefäßerkrankungen (Hypertonie, Nephropathie, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen)
|
Ut, AU
|
V. a. fetale Infektion
|
ACM mit Vmax, evtl. weitere Gefäße
|
Hydrops fetalis
|
AU, ACM mit Vmax, DV
|
Überwachung monochorialer Mehrlingsschwangerschaften
TTTS, TOPS, TAPS, TRAP und sFGR
|
AU, ACM mit Vmax, DV, NV
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Diagnostik pathologischer Nabelschnur-Insertiones und Vasa praevia
|
FD
|
Diagnostik von Plazentationsstörungen (z. B. Placenta increta)
|
FD
|
4.6.1 Gefäße
Es werden dopplersonografisch fetale Gefäße (Arterien und Venen), fetoplazentare (Arterien) und plazentofetale (Venen) sowie maternoplazentare Gefäße (Aa. uterinae) untersucht.
4.6.1.1 A. umbilicalis
E12.5
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Zur Ableitung des Doppler-Signals der A. umbilicalis sollte ein frei im Fruchtwasser flottierendes Nabelschnurkonvolut aufgesucht und in einem geringen Insonationswinkel abgeleitet werden.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
4.6.1.2 A. cerebri media
S12.2
|
Statement
|
Stand 2022
|
EK
|
Als pathologischer Befund der A. cerebri media ist ein Pulsatilitätsindex < 5. Perzentile anzusehen.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Der Blutfluss in der A. cerebri media (ACM) repräsentiert einen wesentlichen Anteil der Hirnperfusion und ist weitgehend unabhängig von fetalen Verhaltenszuständen.
4.6.1.3 Ductus venosus
S12.3
|
Statement
|
Stand 2022
|
EK
|
Als pathologischer Befund des Ductus venosus gilt eine Zunahme der Pulsatilität über die 95. Perzentile bis hin zum Null- und Reverse-Flow der A-Welle.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Der Ductus venosus ist (neben der Nabelvene) das wichtigste venöse Gefäß. Er spielt im Timing der Entbindung bei Hochrisikoschwangerschaft eine wesentliche Rolle.
4.6.1.4 A. uterina
S12.4
|
Statement
|
Stand 2022
|
EK
|
Als pathologischer Befund der A. uterina gelten Pulsatilitätsindizes > 95. Perzentile sowie die Darstellung eines Notchings ab 24 + 0 SSW.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Die A. uterina repräsentiert die maternoplazentaren Strömungsverhältnisse.
4.7.1 Analyse
4.7.1.1 Indizes und Messzyklen
E12.6
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Bei der Aufzeichnung der Doppler-Kurve von fetalen und mütterlichen Gefäßen sollte eine repräsentative Anzahl von Zyklen (meist 3–6) dargestellt werden.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
Folgende Indizes sind gebräuchlich:
-
Resistance -Index (RI); RI = (A−B)/A
-
Pulsatilitäts index (PI): PI = (A−B)/V mean
-
Pulsatilitäts index für Venen (PIV): PIV = (S−a)/D
-
Peak-Velocity -Index für Venen (PVIV): PVIV = (S−a)/T max.
4.7.1.2 Hüllkurvenanalyse
Die Hüllkurve ist definiert durch die maximalen Geschwindigkeiten des Blutes zum jeweiligen Zeitpunkt des Herzzyklus.
4.8.1 Gesamtspektrumkurve
Neben der Hüllkurve enthält ein Doppler-Sonogramm weitere Messdaten der Strömung.
4.9 Dokumentation
E12.7
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Das Ergebnis einer Doppler-Sonografie soll bewertet (normal, pathologisch, kontrollbedürftig),und die weiteren Konsequenzen sollten festgelegt werden.
|
Faber et al., 2019/2021 [9]
[10]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
5 CTG
5.1 Antepartuale Indikationen
Im Low-Risk-Kollektiv gibt es keine evidenzbasierte Indikation zur routinemäßigen CTG-Überwachung. Eine Indikation zur antepartualen CTG-Registrierung kann jedoch in bestimmten Risikokollektiven bestehen. Diese sind u. a. ([Tab. 6], [7]):
Tab. 6
Leitlinien mit Federführung oder Beteiligung der DGGG zum CTG bei Risikoschwangerschaften.
AWMF-Reg-Nr.
|
Titel der Leitlinie
|
015–081
|
Adipositas und Schwangerschaft
|
057–023
|
Diabetes und Schwangerschaft
|
015–088
|
Geburtseinleitung
|
057–008
|
Gestationsdiabetes mellitus, Diagnostik, Therapie und Nachsorge
|
015–018
|
Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen, Diagnostik und Therapie
|
015–080
|
Intrauterine Wachstumsrestriktion
|
015–087
|
Überwachung und Betreuung von Zwillingsschwangerschaften
|
Tab. 7
Indikationen zur antepartualen Kardiotokografie nach Mutterschaftsrichtlinien (Anlage 2).
erstmaliges CTG
|
in der 26. und 27. Schwangerschaftswoche drohende Frühgeburt
|
ab der 28. Schwangerschaftswoche
|
Indikationen zur CTG-Wiederholung
|
CTG-Alterationen
-
anhaltende Tachykardie (> 160/min)
-
Bradykardie (< 100/min)
-
Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null)
-
Hypooszillation, Anoszillation
-
unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit
-
Mehrlinge
-
intrauteriner Fruchttod bei früherer Schwangerschaft
-
Verdacht auf Plazenta-Insuffizienz nach klinischem oder biochemischem Befund
-
Verdacht auf Übertragung
-
uterine Blutung
|
medikamentöse Wehenhemmung
|
In Österreich ist das CTG für die fetale Überwachung nach dem Mutter-Kind-Pass nicht verpflichtend, wird jedoch bei entsprechender Indikation von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
In der Schweiz werden antepartuale und Untersuchungen mittels CTG gemäß KLV-Artikel 13 von den Leistungsträgern bei entsprechender Indikation in Risikoschwangerschaften übernommen.
Bei mütterlichen Risikofaktoren (z. B. Cholestase, Lupus, höhergradiger Anämie) kann eine CTG-Registrierung durchgeführt werden.
5.2 Methodik der CTG-Schreibung
5.2.1 Signalgewinnung (externe Kardiotokografie)
Die Registrierung der fetalen Herzfrequenz wird über einen Doppler-Schallkopf durchgeführt. Die Aufzeichnung der mütterlichen Wehentätigkeit erfolgt durch einen Druckaufnehmer. Der Druck auf den Sensor sorgt für eine Spannungsänderung, die fortlaufend registriert wird. Zusätzlich besteht bei einigen Geräten die Möglichkeit, über die Pulsoxymetrie die Herzfrequenz der Mutter zu erfassen.
E13.1
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Zur Vermeidung der Verwechslung der maternalen und fetalen Herzfrequenz sollten Geräte mit simultaner Aufzeichnungsmöglichkeit verwendet werden. Alternativ sollte der mütterliche Puls manuell ausgezählt und dokumentiert werden.
|
NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12],
FIGO Consensus Guideline (2015) [13]
|
Konsensstärke: 93,3 % (starker Konsensus)
|
5.2.2 Registrierdauer, Körperhaltung, Schreibgeschwindigkeit
E13.2
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Die Registrierdauer des konventionellen CTGs sollte 20–30 Minuten betragen.
|
NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
E13.3
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Das CTG sollte in Seitenlage, halbsitzend oder in aufrechter Position geschrieben werden.
|
NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
E13.4
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Die Schreibgeschwindigkeit des CTGs sollte mindestens 1 cm/min betragen. Vertikal ist eine Darstellung von 20 Schlägen/cm zu empfehlen.
|
NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]
|
Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
|
5.2.3 Diagnostische Zusatztests (Stresstest)
E13.5
|
Empfehlung
|
Stand 2022
|
EK
|
Es sollte kein Stresstest (Wehenbelastungstest) als Zusatztest durchgeführt werden.
|
Devoe et al., 2008 [14]
Figueras et al., 2003 [15]
Staisch et al., 1980 [16]
|
Konsensstärke: 93,3 % (starker Konsensus)
|
5.2.4 Patientensicherheit
Bis heute gibt es keinen Hinweis, dass die abgegebene Ultraschallenergie des Doppler-Schallkopfes einen schädigenden Einfluss auf den Fetus hat [17].
5.3 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Nachfolgende Informationen müssen dem CTG eindeutig zugeordnet sein:
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Vor- und Nachname der Schwangeren
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Geburtsdatum der Schwangeren
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Datum und Uhrzeit des Aufzeichnungsbeginns
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Die Geschwindigkeit des Papiervorschubs muss ersichtlich sein.
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Die Skalierung des Wehenschreibers muss eindeutig erfolgen.
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Jedes CTG muss nachvollziehbar dokumentiert und bewertet werden, ggf. sollten Anordnungen, Therapien oder Maßnahmen erfolgen.
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Der Zeitraum der Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens 10 Jahre. Die berufsrechtlichen Regelungen der einzelnen Länder sind zu beachten.
5.4 Analyse
Zur Analyse des CTGs sollen folgende Parameter evaluiert werden: die Baseline, die Oszillation, Akzelerationen, Dezelerationen und die Wehentätigkeit. Die erhobenen Werte bilden die Grundlage für die Gesamtbeurteilung des CTGs. Im FIGO-Score werden Akzelerationen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.
5.4.1 Beurteilungsparameter
E13.6
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Das CTG soll durch den FIGO-Score beurteilt werden.
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NICE CG 190 2014 (Update 2017) [12]
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Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
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5.5 FIGO-Klassifizierung
Siehe [Tab. 8].
Tab. 8
CTG – Beurteilung nach dem FIGO-Score (aus der S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ [18]).
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normal
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suspekt
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pathologisch
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Baseline
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110–160 SpM
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es fehlt ein normales Merkmal, es liegt aber kein pathologisches Merkmal vor
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< 100 SpM
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Oszillation
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5–25 SpM
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eingeschränkte oder erhöhte Oszillation, sinusoidales Muster
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Dezelerationen
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keine repetitiven[*] Dezelerationen
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repetitive späte oder prolongierte Dezelerationen > 30 min (bei reduzierter Oszillation > 20 min), prolongierte Dezeleration > 5 min
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Interpretation
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keine Hypoxie/Azidose
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Hypoxie/Azidose unwahrscheinlich
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hohes Risiko für Hypoxie/Azidose
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klinisches Management
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keine Intervention erforderlich
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konservative Maßnahmen: Korrektur reversibler Ursachen, engmaschige Überwachung, weitere Diagnostik
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konservative und/oder invasive Maßnahmen: sofortige Korrektur reversibler Ursachen, weitere Diagnostik oder (falls nicht möglich) rasche Entbindung
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* Dezelerationen gelten als repetitiv, wenn sie mit > 50 % der Kontraktionen auftreten. Das Fehlen von Akzelerationen während der Geburt ist von unklarer Bedeutung.
5.6 Fetale Verhaltenszustände
Fetale Ruhe- und Schlafperioden wechseln mit Perioden des aktiven Schlafens und der Wachphasen.
5.7 Kindsbewegungen – das Kinetogramm
Kindsbewegungen können im Kinetogramm quantitativ erfasst werden und sind ein Hinweis auf das kindliche Wohlbefinden.
5.8 CTG-Schulung
E13.7
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
B
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Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zur CTG-Analyse verbessert in einigen Studien die Qualität in der CTG-Beurteilung. Fortbildungen sollten daher absolviert werden.
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Evidenzgrad:
⊕⊕⊕⊕○ MODERAT
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Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
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5.9 Neue Entwicklungen
Das fetale EKG
Die direkte Erfassung des fetalen EKGs ist sowohl antepartual als auch subpartual möglich.
Das computerisierte CTG (Short Term Variations – STV)
Bei der Betrachtung der Kurzzeitvariation nach Dawes und Redman wird die Minute durch 16 geteilt und alle 3,75 Sekunden die fetale Herzfrequenz als Herzschlagintervall in Millisekunden (ms) aufgezeichnet. Die Differenz der Herzschlagintervalle ergibt die Kurzzeitvariabilität in ms.
6 Nicht technologische Methoden der fetalen Überwachung
Um den Zustand und das Befinden eines ungeborenen Kindes zu beurteilen, stehen apparative und nicht apparative Methoden zur Verfügung.
E14.1
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Wenn kein Ultraschall zur Wachstumskontrolle durchgeführt wird, sollte der Symphysen-Fundus-Abstand bei jeder Vorsorgeuntersuchung gemessen und dokumentiert werden.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation
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NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.1 Fetal growth and well-being]
NICE 2021 (NG201) Antenatal care, Monitoring fetal growth and well-being 1.2.30
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Konsensstärke: 84,6 % (starker Konsensus)
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E14.2
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Die fetale Poleinstellung sollte erst ab 36 + 0 SSW palpiert werden, sofern die Lage nicht per Ultraschall bestimmt wurde.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation
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NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.6 Fetal growth and well-being]
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Konsensstärke: 61,5 % (Konsensus)
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E14.3
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Bei Verdacht auf Fehleinstellung soll zur Bestätigung eine Ultraschalluntersuchung erfolgen.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation
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NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.5 Fetal growth and well-being]
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Konsensstärke: 93,3 % (starker Konsensus)
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E14.4
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Das routinemäßige Zählen von Kindsbewegungen sollte nicht empfohlen werden.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation
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NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.6 Fetal growth and well-being]
WHO 2018 Guideline Antenatal Care for a Positive Pregnancy Experience [B.2 maternal and fetal assessment]
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Konsensstärke: 100 % (starker Konsensus)
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E14.5
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
EK
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Die Auskultation der fetalen Herzaktion kann zwar die Vitalität der Feten bestätigen, hat aber keinen prädiktiven Wert und sollte daher nicht routinemäßig erfolgen.
Auf Wunsch der Schwangeren kann die Auskultation zu ihrer Beruhigung durchgeführt werden.
Die Auskultation der fetalen Herzaktion kann zur Bestimmung der Vitalität des Fetus verwendet werden.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation
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NICE 2019 Guideline Antenatal Care. [1.10.5 Fetal growth and well-being]
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Konsensstärke: 100,0 % (starker Konsensus)
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7 Doppler-Sonografie und Evidenz
7.1 Die Evidenz für die Doppler-Sonografie in der Low-Risk-Population
E15.1
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
A
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Im Low-Risk-Kollektiv sollte keine antepartuale Doppler-Sonografie im Rahmen der Überwachung durchgeführt werden.
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Evidenzgrad:
1 +
1 ++
1 +
1−
1 +
1 +
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Giles et al., BJOG 2003 [19]
Lees et al., Lancet [20]
Newnham et al., 2004 Lancet [21]
Subtil et al., BJOG 2003 [22]
Williams et al., Am J Obstet Gynecol 2003 [23]
Alfirevic Z, Stampalija T, Medley N. Fetal and umbilical Doppler ultrasound in normal pregnancy. Cochrane Database Syst Rev 2015; (4): CD001450 [24]
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Konsensstärke: 93,3 % (starker Konsensus)
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8 CTG und Evidenz
8.1 Die Evidenz für die CTG-Schreibung in der Low-Risk-Population
E16.1
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Empfehlung
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Stand 2022
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Empfehlungsgrad:
1/↑↑
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Im Low-Risk-Kollektiv sollte kein antepartuales CTG geschrieben werden.
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Evidenzgrad:
Leitlinienadaptation/EK
⊕⊕⊕⊕ HOCH
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NICE-Leitlinie NG201 Antenatal Care [2], die CG 62 ersetzt, Empfehlung 1.10.8
Impey et al., 2003 [25], Madaan et al., 2006 [26], Mires et al., 2001 [27], Siristatidis et al., 2012 [28], Smith et al., 2019 [29]
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Konsensstärke: 100,0 % (starker Konsensus)
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