ergopraxis 2023; 16(11/12): 56
DOI: 10.1055/a-2132-8731
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?

Thomas Schlegel

„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“

Therapeutin aus Niedersachsen



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
03. November 2023

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