NOTARZT 2023; 39(05): 249-250
DOI: 10.1055/a-2153-9818
Aktuelles

Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung

Florian Reifferscheid
,
Janina Bathe

Am 7. September hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenversorgung ihre 9. Stellungnahme vorgelegt. Mit diesem Papier zielt die Regierungskommission auf die Sicherung und weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung durch den Rettungsdienst.

Zusammen mit einer Präambel beinhalten die Ausführungen 4 Abschnitte. In der Beschreibung der Ausgangs- und Problemlage betonen die Autoren vor allem die Heterogenität des Rettungsdienstes in seiner bisherigen Form. Diese beschreiben sie bezüglich der Gesetzgebung durch 16 Landesrettungsdienstgesetze, die rund 300 eigenständigen Rettungsdienstbereiche und 240 Leitstellen mit 13 unterschiedlichen Organisationsformen und die heterogene Organisation durch Kommunen, Hilfsorganisationen und Wirtschaftsunternehmen. Weitere Probleme werden in einem Fachkräftemangel, uneinheitlichen Qualifikationsanforderungen und unterschiedlichen Vergütungsmodellen genannt.

In Teil drei werden verschiedene Ziele zur Verbesserung aufgeführt. Hier ist die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment in das SGB V ebenso zu nennen wie die Schaffung neuer und komplementärer Strukturen etwa durch ambulante pflegerische Notfallversorgung, Palliativdienste, Gemeindenotfallsanitäter, aber auch telemedizinische Beratung und geschulte Laien. Es wird eine Neuregelung der Finanzierung und die Schaffung einheitlich strukturierter digitaler Echtzeit-Vernetzung mit anderen Leistungserbringern sowie eine bundeseinheitliche Standardisierung der Planungsgrundlagen mit dem Ziel einer sektoren-, landkreis-, ja sogar länderübergreifenden Planung empfohlen. Angestrebt werde auch eine Vereinheitlichung von Qualifizierung, Qualifikationsanforderungen und Qualitätsmanagement.

Im vierten Teil werden Empfehlungen formuliert. Bemerkenswert ist dabei besonders das Vorhaben, Notärztinnen und Notärzte aufgrund des in diesem Bereich bestehenden Personalmangels durch eine Steigerung der Befugnisse von Notfallsanitätern und die Schaffung neuer nicht ärztlicher Qualifikationsstufen wie Paramedic und Advanced Care Paramedic zu substituieren. Notärzte selbst sollen demnach künftig nur noch speziell qualifiziert und überwiegend via Luftrettung und Telemedizin zum Einsatz kommen. Die Luftrettung soll ausgebaut und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gestärkt werden. Leitstellen sollen zentralisiert und die Patientensteuerung durch ein digitales Echtzeitregister zur Erfassung verfügbarer Ressourcen verbessert werden.

Die Regierungskommission greift erfreulicherweise zahlreiche, wiederkehrende Forderungen von Fachleuten und Verbänden auf. Nicht allein durch die Vorschläge zu Qualifizierung und Personaleinsatz im Rettungsdienst wird diese Stellungnahme und Empfehlung vor einer möglichen Umsetzung noch reichlich Stoff für Debatten und Kontroversen bieten.

Bevor in Fachwelt und Medien die Positionen der verschiedenen Beteiligten zu lesen sind, möchten wir Ihnen daher die Lektüre der Empfehlung selbst ans Herz legen. Sie finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf



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Article published online:
05 October 2023

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