Minimale Hörschäden, auch als leicht- oder geringgradig bezeichnet, sind Hörverluste von 20 bis 40 dB. Man spricht auch von minimaler Schwerhörigkeit, wobei diese sich auf einen maximalen Hörverlust von 35 dB bezieht. Der Hörschwellenverlauf liegt zwischen Normalhörigkeit und einer Höreinschränkung, die das alltägliche Leben und die zwischenmenschliche Kommunikation einschränkt.