intensiv 2024; 32(01): 12-16
DOI: 10.1055/a-2198-5617
Intensivpflege
Vorbehaltsaufgaben

Rechtliche Rahmenbedingungen für Vorbehaltsaufgaben der Fachkrankenpflege „Intensiv- und Anästhesiepflege“

Tobias Weimer
,
Gunnar Duttge

Bestimmte Tätigkeiten, die nur von einer speziellen Berufsgruppe ausgeführt werden dürfen, nennt man Vorbehaltsaufgaben. Um diese festzulegen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Wie diese im Bereich der Intensiv- und Anästhesiefachpflege gestaltet sind, haben zwei Rechtsexperten unter die Lupe genommen.

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Das Gesetz gibt vor, welche Aufgaben und Tätigkeiten eine Intensivpflegekraft ausüben darf und wo ihre Grenzen sind. (© K. Oborny/Thieme)

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) wie auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) veröffentlichten am 09.03.2021 eine gemeinsame „Stellungnahme zur Stärkung und Zukunft der Intensivpflege in Deutschland“. Darin stellten sie seit Jahrzehnten bestehende Praktiken fest, wonach Fachkrankenpflegepersonen mit zweijähriger abgeschlossener Fachweiterbildung heilkundliche Aufgaben (zum Beispiel Steuerung der Entwöhnung von der Beatmung) in einer rechtlichen Grauzone übernehmen. Die hierfür erforderliche Handlungskompetenz hätten diese Pflegenden in der Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (FWB I + A) sowie der gelebten Praxis erworben, gleichwohl würden in der gelebten Praxis längst übernommene, hochspezialisierte Tätigkeiten formal nach wie vor nicht zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählen. Diese Tätigkeiten sollten deshalb als erweiterte Vorbehaltsaufgaben für Intensivpflegepersonen mit absolvierter FWB definiert werden. Bereits am 01.07.2009 verabschiedete der Vorstand der DGF per Beschluss einen DGF-Fachkrankenpflegestandard, der definierte Tätigkeitsfelder im Intensivbehandlungsprozess der Fachkrankenpflege zuordnete. Der Ruf nach einer klaren definierenden Zuordnung verstummte nicht, sondern fand seine Belebung Anfang 2023. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Grundlagen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, eben bestimmte Tätigkeitsbilder der Fachpflege I + A als erweiterte Vorbehaltsaufgaben zu definieren.



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Article published online:
09 January 2024

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