Arthritis und Rheuma 2024; 44(01): 67-68
DOI: 10.1055/a-2241-5227
Verbandsnachrichten
Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Kodierleitfaden Rheumatologie 2024 – Vorwort Teil 1: Positionierung des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) gegenüber der Krankenhausreform

H.-J. Lakomek
,
W. Fiori
,
N. Roeder
 

Der Verband der rheumatologischen Akutkliniken erstellt seit Einführung des fallpauschalierten Entgeltsystems jährlich einen fachbezogenen Kodierleitfaden für die akutstationäre Rheumatologie.

HOMEPAGE VRA

Als Leserinnen und Leser der arthritis + rheuma können Sie gerne mehr erfahren über den VRA auf der Homepage www.vraev.de.

Ihre Anfrage richten Sie bitte gerne an die E-Mail-Adresse des VRA-Geschäftsführers Herrn Prof. Heinz-Jürgen Lakomek: heinz-juergen.lakomek@muehlenkreiskliniken.de

Das Jahr 2023 wurde von der Diskussion um eine anstehende große Krankenhausreform geprägt. Trotz vielfältiger Ankündigungen konnte zwischen den Ministerien des Bundes und der Länder bis Ende des Jahres kein Kompromiss über die Gestaltung und die Finanzierung der notwendigen Reformschritte erzielt werden. Weiterhin prägt damit die Krankenhauslandschaft ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft. Die Themen, die politisch bewegt werden, sind mannigfaltig. Auf relevante Veränderungen müssen Krankenhäuser teilweise mit sehr kurzen Fristen reagieren. Die Komplexität der Anforderungen ist für alle Akteure inzwischen äußerst herausfordernd. Doch anstatt des lang ersehnten Abbaus von Komplexität und Bürokratie kommen immer mehr neue Regelungen und Verpflichtungen hinzu, die bei nicht vollständiger oder fristgerechter Erfüllung mit schmerzhaften Sanktionen für Krankenhäuser versehen werden sollen.

Parallel hierzu kämpfen Krankenhäuser mit einem wachsenden Fachkräftemangel. Dieser führt unter anderem dazu, dass die Fallzahlen aus der Vor-Coronazeit auch perspektivisch nicht wieder erreicht werden können. Hiervon ist in besonderem Maße auch die Rheumatologie betroffen. In einem leistungsorientierten Finanzierungssystem, in dem die Refinanzierung der Vorhaltekosten über die Inanspruchnahme erfolgt, führt dies unweigerlich zu einer finanziell schwierigen Situation, die eigentlich zu weiteren Einsparungen bei den Kosten in den Krankenhäusern zwingt. Allerdings haben Krankenhäuser steigende Kosten bei Personal, Sachkosten und Infrastruktur zu verkraften, die bislang nur teilweise und selbst dann nur sehr zeitverzögert über die vorgegebenen Preise kompensiert werden können. In der Folge mehren sich Insolvenzen und Schließungen von Krankenhausstandorten. Dort wo eine Versorgung zwingend aufrechterhalten werden muss oder soll, kann zumindest bei kommunaler Trägerschaft ein Defizitausgleich erfolgen – häufig zulasten anderer wichtiger kommunaler Aufgaben.

Die akut-rheumatologische Versorgung ist von einem hohen Anteil frei-gemeinnütziger und privater Träger geprägt. Diese können nicht so ohne Weiteres durch Steuergelder unterstützt werden.

Eine Lösung der fehlenden Finanzierung von Investitionskosten durch die Bundesländer ist weiterhin nicht in Sicht. Dringend notwendige Investitionen unterbleiben vielerorts bei gestiegenen Zinsen und dem Ausblick auf eine geplante Krankenhausfinanzierungsreform, die bei einer weitgehenden Abkehr von der Leistungsorientierung kaum noch Spielraum für Deckungsbeiträge zulassen will.

Die Rheuma-Abteilungen/-Kliniken blicken mit Spannung und Sorge auf die derzeitigen gesundheitspolitischen Entwicklungen. Nicht nur die Rheumatologie hofft auf baldige Erleichterungen durch praxistaugliche und tragfähige politische Lösungen.

Initiativen des Verbandes der Rheumatologischen Akutkliniken (VRA) 2023

Ende 2022 wurden die Empfehlungen der Regierungskommission zur grundlegenden Reform der Krankenhausplanung und -vergütung vorgestellt. Kernelement der politisch geplanten Verknüpfung von Krankenhausplanung und -finanzierung sollen sogenannte Leistungsgruppen werden. Ebenso wie DRGs sollen diese Leistungsgruppen über ICD- und OPS-Kodes einen eindeutigen Fallbezug aufweisen und die Leistungserbringung an die Erfüllung von medizinisch sinnvollen Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Personal, Geräte sowie weiterer Struktur- und Prozesskriterien geknüpft werden. Ein weiteres wichtiges Mindestkriterium soll, wie in der Krankenhausplanung NRW vorgesehen, die parallele Vorhaltung anderer Leistungsgruppen am Krankenhausstandort sein.

Es war bereits absehbar, dass viele politische Entscheidungen auf Basis von Expertise in der Medizin und der realen Versorgung getroffen werden müssen.

Um diesen Prozess fachlich qualifiziert begleiten zu können, haben der VRA und die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den jeweiligen Vorstandsmitgliedern gebildet. In dieser Arbeitsgruppe wurden aktuelle Entwicklungen diskutiert und Reaktionen auf externe Anforderungen (z. B. durch die AWMF, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin [DGIM] oder das InEK) abgestimmt. Die Arbeitsgruppe hat mehrere Stellungnahmen und Veröffentlichungen publiziert, um auf die besondere Situation der akut-rheumatologischen Versorgung aufmerksam zu machen [1]–[3] und wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten.

Prof. Dr. med. H.-J. Lakomek, Geschäftsführer des VRA

Dr. med. W. Fiori, DRG-Research-Group, Roeder & Partner

Prof. Dr. med. N. Roeder, DRG-Research-Group, Roeder & Partner

IMPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt

Prof. Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek

Geschäftsführer, Verband rheumatologischer Akutkliniken e. V.

E-Mail: heinz-juergen.lakomek@muehlenkreiskliniken.de


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Kontaktadresse

Verband Rheumatologischer Akutkliniken e. V.
Geschäftsstelle
Prof. Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek
Direktor Universitätsklinik für Geriatrie
Johannes Wesling Klinikum Minden
Hans-Nolte-Str. 1
32429 Minden
Phone: 0571/790 3801   
Fax: 0571/790 29 3800   
Email: lakomek@vraev.de   

Publication History

Article published online:
28 February 2024

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