1 Geltungsbereich und Zweck
1.1 Zielsetzung und Fragestellung
Die rasche Entwicklung sonografischer, biochemischer und molekularer Methoden zwischen 11 – 13+6 Schwangerschaftswochen (SSW) hat erforderlich gemacht, dass Vorschläge für ein strukturiertes und qualitätsgesichertes Vorgehen vorgelegt werden, um Patientinnen bestmögliche Beratung, Diagnostik und Prävention anbieten zu können.
Fragestellung: klare leicht verständliche Informationen zu liefern, was derzeit an Diagnostik verfügbar ist bezüglich:
-
Fehlbildungen,
-
Chromosomenstörungen,
-
Plazentationsstörungen (Präeklampsie, Wachstumsretardierung, Fruchttod, Fehlgeburt),
-
Frühgeburt,
-
abnormal invasiver Plazenta (AIS)/Placenta-accreta-Spektrum (PAS),
-
Insertio velamentosa, Vasa praevia,
-
Diabetes mellitus und Makrosomie,
wie die Leistungsfähigkeit einzelner sonografischer, biochemischer und molekularer Komponenten ist und was das derzeit vorgeschlagene Standardvorgehen sowie ein optionales Vorgehen ist, Informationen darüber zu geben, wie die spätere Manifestation von Risiken, die im ersten Trimenon als erhöht identifiziert wurden, durch prophylaktische Maßnahmen verringert werden können und Informationen darüber zu geben, wie ein individuell zugeschnittenes Management der Schwangerschaft aussieht.
2 Einleitung
2.1 Screening und Diagnostik @ 11 – 13+6 Schwangerschaftswochen
Das Ziel des Ersttrimester-Screenings zwischen 11+0–13+6 SSW ist die Identifikation von Risikofaktoren, die zum einen eine weiterführende Diagnostik und zum anderen eine Intervention zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft in einer selbst selektierten Population ermöglichen.
Screening wird hier als Angebot verstanden, anlasslos und freiwillig (opportunistisch) eine Untersuchung wahrzunehmen.
Dies schließt die Anamnese, Ultraschall, biochemische, biophysikalische und genetische Faktoren der Mutter und des Fetus ein.
Das hier vorgelegte Konzept ist evidenzbasiert und ist nicht Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien.
Das Ersttrimester-Screening erfolgt qualitätsgesichert.
Die Leitlinie soll den Betreuenden einen systematischen Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten zum Zeitpunkt 11+0–13+6 SSW geben.
Wann?
11+0–13+6 SSW (SSL45 – 84 mm)
Wer?
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die in dieser LL beschriebenen Standards erfüllen (Arztvorbehalt).
Ultraschall-Geräteausstattung
Minimale gerätetechnische Voraussetzungen
sollen beachtet werden:
-
Real-Time, Gray-Scale, Ultraschall (2D, B-Bild),
-
Farb-Doppler (Power Doppler), gepulster Doppler
-
M-Mode
-
transabdominale Ultraschallköpfe (elektronische und/oder mechanische Curved Array bzw. lineare, breitbandig, Frequenzbereich 3,0 – 7,5 MHz), ggfs.
-
transvaginale Ultraschallköpfe (elektronische und/oder mechanische, breitbandig, hochfrequent (4,0 – 10,0 MHz)
-
einstellbare Acoustic-Power-Kontrolle, Standardparameter (TIs, TIb, MI)
-
Freeze und Online-Zoom-Fähigkeit
-
Video-Cine-Loop-Fähigkeit
-
elektronische Caliper (minimale Diskrimination 0,1 mm)
-
Speicher- und Druckmöglichkeiten für Bilder
-
regelmäßige technische Überprüfung (s. a. Ultraschallvereinbarung)
(EK, starker Konsens 10/10)
Dokumentation
Die Aufklärung und schriftliche Einwilligung in die Untersuchung ist zu dokumentieren.
Sicherheitsaspekte des Ultraschalls
ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable)
Vorgehen, wenn die Untersuchung nicht dem Standard dieser Leitlinien folgend durchgeführt werden kann
Wenn die Untersuchung nicht entsprechend dem Standard dieser Leitlinie durchgeführt werden kann:
soll die Patientin an eine Stelle überwiesen werden, wo die Untersuchung entsprechend dieser LL durchgeführt werden kann,
die Patientin soll detailliert darüber informiert werden, was ein Ersttrimester-Screening ist:
-
Beratung vor und nach der Untersuchung
-
Suche nach Fehlbildungen
-
Suche nach Präeklampsie und Wachstumsrestriktion,
-
Suche nach Chromosomenstörungen
-
Suche nach weiteren Schwangerschaftsproblemen (bei Indikation)
und darüber, was die potenziellen Ergebnisse und Konsequenzen eines ETS sind.
Die Beratung soll sicherstellen, dass jeder Patientin ein Ersttrimester-Screening entsprechend dem Standard in dieser Leitlinie angeboten
wird.
Ist eines der Risiken nach ETS oder NIPT erhöht, soll die Schwangere rasch einer Institution zugeführt werden, die eine Abklärung durchführen kann, um unnötige Ängste zu vermeiden.
(EK, starker Konsens 11/11)
2.2 Mehrlingsschwangerschaften
Die AWMF 015 – 087 S2e-Leitlinie Überwachung und Betreuung von Zwillingsschwangerschaften (01.05.2020) [5] beschreibt, wie die Betreuung von Zwillingen erfolgen soll (Kapitel 3 folgende).
3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Aufklärung und Beratung
Die Einhaltung des Facharztstandards bedeutet, dass Patientinnen, für die eine Leistung nicht selbst nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erbracht werden kann, an eine Institution geschickt werden, wo sie erbracht werden kann. Dies nicht zu tun, ist eine Standardunterschreitung und ist haftungsbegründend.
Deutschland
Gendiagnostikgesetz (GenDG), Mutterschaftsrichtlinien, Patientenrechtegesetz (PRG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Österreich
Mutter-Kind-Pass, Gentechnikgesetz (GTG)
Schweiz
Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG),
Eidgenössische Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Expertenbrief No. 52: Pränatale nicht-invasive Risikoabschätzung fetaler Aneuploidien
Expertenbrief No. 80: First trimester screening for preeclampsia
Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
3.2 Schwangerschaftsabbruch
Deutschland Strafgesetzbuch (StGB § 218)
Österreich Strafgesetzbuch [§ 97 (1) Abs. 1 sowie Abs. 2 – 3]
Schweiz Strafgesetzbuch (§ 119, Abs. 1 sowie Abs. 2)
Gesetze und Richtlinien für die Durchführung des Ersttrimester-Screenings in Deutschland, Österreich und Schweiz.
Für das Ersttrimester-Screening sind folgende Gesetze und Richtlinien (RL) zu beachten:
Deutschland
-
Mutterschaftsrichtlinien [9]
-
Richtlinie vorgeburtliche Risikoabklärung/Untersuchung [7, 8]
-
Gendiagnostikgesetz (GenDG) [6]
-
Patientenrechtegesetz (PRG) § 630 BGB [10]
-
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) [11]
-
Strafgesetzbuch (StGB § 218a Absatz 2) [15]
Österreich
-
Mutter-Kind-Pass-Verordnung (BGBl II Nr. 470/2001) [18]
-
Gentechnikgesetz (GTG) [12]
-
Strafgesetzbuch (StGB § 97) [16]
Schweiz
Eidgenössische Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) [19]
(starker Konsens 10/10)
4 Screening für Fehlbildungen @ 11 – 13+6 SSW (Biometrie und Anatomie)
Einige Fehlbildungen sind im ersten Trimenon immer erkennbar, einige teilweise und einige sind einer Diagnostik im ersten Trimenon noch nicht zugängig (direktes Screening) ([Tab. 1] und [2]).
Abb. 1 Scheitel-Steiß-Länge (SSL), 12+3 SSW. [rerif]
Abb. 2 Biparietaler Diameter (BPD) und Kopfumfang (HC), 12+3 SSW. [rerif]
4.1 Fetale Biometrie
Für die Datierung des Schwangerschaftsalters zwischen 11 – 13+6 SSW, basierend auf der Scheitel-Steiß-Länge (SSL), sollen die Referenzwertkurven (Formeln) einer der folgenden 5 Autoren verwendet werden: Robinson et al., 1975, McLennan et al., 2008, Sahota et al., 2009, Verburg et al., 2008 oder Papageorghiou et al., 2014.
Die Messung der SSL
soll
immer für die Bestimmung des Schwangerschaftsalters verwendet werden, außer bei IVF-Schwangerschaften.
Hier soll der Konzeptionszeitpunkt verwendet werden.
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1a, starke Empfehlung 10/10)
Es sollen zwischen 11 – 13+6 SSW gemessen werden: SSL, NT, BPD
Es sollten zusätzlich zwischen 11 – 13+6 SSW gemessen werden (optional): FHR, HC, AC, FL, NB, TR, DV, IT, UA, Cx
(Empfehlungsgrad EK, Evidenzgrad 5, starke Empfehlung 11/11)
Scheitel-Steiß-Länge (SSL) ([Abb. 1])
Biparietaler Diameter (BPD) und Kopfumfang (HC) ([Abb. 2])
Bauchumfang (AC) ([Abb. 3])
Abb. 3 Bauchumfang (AC), 12+3 SSW. [rerif]
Femurlänge (FL) ([Abb. 4])
Abb. 4 Femurlänge (FL), 12+3 SSW. [rerif]
4.2 Fetale Anatomie
Überblick über den Fetus und die Plazenta
Fruchtwasser und Eihäute ([Abb. 5])
Abb. 5 Übersicht Fetus und Plazenta, 12+3 SSW. [rerif]
Kopf und Gehirn ([Abb. 6])
Abb. 6 Kopf und Gehirn axial, 12+3 SSW. [rerif]
Gesicht
Abb. 7 Gesicht sagittal, axial und frontal, 12+3 SSW. [rerif]
Thorax und Herz ([Abb. 8])
Abb. 8 Herz und Thorax, axial, 12+3 SSW. [rerif]
Gastrointestinaltrakt ([Abb. 9])
Abb. 9 Gastrointestinaltrakt, 12+3 SSW. [rerif]
Abb. 10 Bauchwand,12+3 SSW. [rerif]
Nabelschnur ([Abb. 11])
Abb. 11 Nabelschnur,12+3 SSW. [rerif]
Wirbelsäule ([Abb. 12])
Abb. 12 Wirbelsäule, 12+3 SSW. [rerif]
Extremitäten ([Abb. 13])
Abb. 13 Extremitäten, 12+3 SSW. [rerif]
Genitalien
Rolle des dreidimensionalen (3D) und 4D-Ultraschalls ([Abb. 14])
Abb. 14 3D-Ultraschall, 12+3 SSW, Einling (a) und DC Zwillinge (b). [rerif]
1 Nach Aufklärung und Einwilligung (GenDG)/Zertifizierung durch die Fetal Medicine Foundation: NT, NB, TR, DV, Aa uterinae, Cx
NB: Nasenbein, TR: Trikuspidalklappenfluss (Insuffizienz), DV: Ductus-venosus-Fluss (reverse A-Welle), IT: intrakranielle Transparenz, NS: Nabelschnur
|
|
Es sollen zwischen 11 – 13+6 SSW für die frühe strukturierte Fehlbildungsdiagnostik folgende Einstellungen durchgeführt werden (
obligatorisch
):
|
Es sollten zwischen 11 – 13+6 SSW für die frühe strukturierte Fehbildungsdiagnostik folgende Einstellungen zusätzlich eingestellt werden (
optional
):
|
Schädel u. Gehirn
|
Kalotte, Falx cerebri, Plexus chorioidei
|
intrakranielle Transparenz (IT), Hirnstamm
|
Gesicht
|
Profil
|
Augen, Kiefer, Lippen
|
Nacken
|
Nackentransparenz (NT)1
|
Nasenbein (NB)1
|
Wirbelsäule
|
|
Kontur
|
Herz u. Thorax
|
Lage, Kontur, Vierkammerblick, Lungen
|
Ausflusstrakte (Farbe), Drei-Gefäß-Trachea-Blick, Trikuspidalklappenfluss (TR)1
|
Abdomen
|
Magen, Bauchwand
|
Zwerchfell, Ductus-venosus-Fluss (DV)1, NS Arterien bds. der Harnblase
|
Extremitäten
|
Arme und Beine
|
Hände u. Füße (Femur, Tibia, Fibula, Humerus, Radius, Ulna)
|
Urogenitaltrakt
|
Harnblase
|
Nieren
|
Plazenta
|
Chorionizität, Amnionizität (Mehrlinge), Struktur
|
Lage, Ansatz der Nabelschnur, Aa. uterinae1
|
(Empfehlungsgrad EK, starker Konsens 10/10)
|
4.3 Detektionsraten nicht chromosomaler Fehlbildungen
Das Screening für fetale Fehlbildungen in einer unselektierten Population unterscheidet Fehlbildungen, die immer erkennbar sind, solche, die potenziell erkennbar sind, und solche, die einer Diagnostik im ersten Trimenon noch nicht zugängig sind.
(Evidenzgrad 1a, starker Konsens 7/7) ([Tab. 1] und [2])
Tab. 1 Detektionsraten für immer, potenziell und nicht entdeckbare Fehlbildungen zum Zeitpunkt 11 – 13+6 Schwangerschaftswochen bei 488 chromosomal normalen Feten [43].
immer entdeckbar
|
DR (%)
|
potenziell entdeckbar
|
DR (%)
|
nicht entdeckbar
|
DR (%)
|
Anenzephalie
|
100
|
fehlende Hand/Fuß
|
77
|
Balkenmangel
|
0
|
alobäre Holoprosenzephalie
|
100
|
Zwerchfellhernie
|
50
|
Kleinhirnwurmhypoplasie
|
0
|
Omphalozele
|
100
|
Skelettdysplasien
|
50
|
echogene Lungenläsionen
|
0
|
Gastroschisis
|
100
|
Polydaktylie
|
60
|
intestinale Obstruktion
|
0
|
Megablase
|
100
|
schwere Herzfehler
|
34
|
Nierenfehlbildungen
|
0
|
Body-Stalk-Anomalie
|
100
|
Gesichtsspalten
|
5
|
Klumpfüße
|
0
|
generalisierter Hydrops
|
100
|
offene Spina bifida
|
14
|
|
|
Tab. 2 Detektionsrate in einer neuren Studie für immer (linke Spalte) und in mehr als 50% entdeckbare Anomalien (mittlere Spalte) gegenüber selten entdeckbaren Anomalien (rechte Spalte) in 1720 (1,7%) Feten mit normalen Chromosomen [44].
immer entdeckbar
|
DR (%)
|
häufig entdeckbar
|
DR (%)
|
selten entdeckbar
|
DR (%)
|
Anenzephalie
|
100
|
offene Spina bifida
|
> 50
|
zerebrale Ventrikulomegalie
|
< 10
|
alobäre Holoprosenzephalie
|
100
|
HLHS
|
> 50
|
Balkenmangel
|
< 10
|
Enzephalozele
|
100
|
AV-Kanal
|
> 50
|
Lippenspalte (isoliert)
|
< 10
|
Trikuspidal-/Pulmonalatresie
|
100
|
komplexe Herzfehler
|
> 50
|
Lungenfehlbildungen
|
< 10
|
Cantrellʼsche Pentalogie
|
100
|
links Isomerismus
|
> 50
|
VSDs
|
< 10
|
Herzektopie
|
100
|
urogenitale Obstruktion
|
> 50
|
abdominale Zysten
|
< 10
|
Omphalozele
|
100
|
Extremitätendefekte
|
> 50
|
Nierenagenesie (unilateral)
|
< 10
|
Gastroschisis
|
100
|
FADS
|
> 50
|
multizystische Nieren
|
< 10
|
Body-Stalk-Anomalie
|
100
|
letale Skelettdysplasien
|
> 50
|
Hydronephrose
|
< 10
|
|
|
|
|
Doppelnieren
|
< 10
|
|
|
|
|
Hypospadie
|
< 10
|
|
|
|
|
Klumpfüße
|
< 10
|
Die Detektionsrate nicht chromosomaler struktureller Anomalien hängt u. a. von der Prävalenz schwerer Fehlbildungen im untersuchten Kollektiv ab.
Sie liegt bei 32% in Low-Risk- und 60% in High-Risk-Kollektiven.
(Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10)
4.4 Detektionsraten: strukturiertes vs. nicht strukturiertes vs. fehlendes Untersuchungsprotokoll
Wenn eine frühe strukturierte Fehlbildungsdiagnostik durchgeführt wird, sollte sie nach einem zuvor festgelegten Protokoll erfolgen.
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10) ([Tab. 3], [4] und [5])
Tab. 3 Detektionsraten von Fehlbildungen/schweren Fehlbildungen in Abhängigkeit von einer Low-Risk-, High-Risk- oder unselektierten Population [42].
Subgruppe
|
Population
|
Anomalien (n/100 Feten)
|
Sensitivität (%)
|
Diagnose @ 11 – 13+6 SSW (%)
|
(Zahlen in Klammern sind 95%-Konfidenzintervall [KI])
|
1
|
schwere Fehlbildungen/Low Risk unselektiert
|
1,01 (0,95 – 1,07)
|
46,10 (36,88 – 55,46)
|
53,47 (43,42 – 63,37)
|
2
|
alle Fehlbildungen/Low Risk unselektiert
|
1,81 (1,72 – 1,90)
|
32,35 (22,45 – 43,12)
|
41,10 (32,13 – 50,38)
|
3
|
alle Fehlbildungen/High Risk
|
6,55 (5,66 – 7,52)
|
61,18 (37,71 – 82,19)
|
66,29 (43,47 – 85,69)
|
Tab. 4 Minimalanforderungen an einen Ersttrimester-Ultraschall @ 11+0–13+6 Schwangerschaftswochen nach ISUOG [2] ([Abb. 1] bis [13] und Abb. 1 im 2. Teil der Leitlinie).
Region
|
Minimalanforderungen an eine Ersttrimester-Ultraschalluntersuchung
|
allgemeine Aspekte
|
Einlingsschwangerschaft/Mehrlinge
|
Kopf und Gehirn
|
-
axiale Ebene des Kopfes
-
Kalzifikation des Schädels
-
Form des Schädels (keine knöchernen Defekte)
-
2 Hemisphären durch Falx cerebri getrennt
-
Plexus chorioideus füllen Seitenventrikel nahezu aus (Butterfly-Zeichen)
|
Nacken
|
median-sagittale Ebene des Kopfes und Nackens (Profil)
|
Herz
|
axiale Ebene des Herzens, Vierkammerblick
|
Abdomen
|
axiale Ebenen
|
Extremitäten
|
4 Extremitäten mit je 3 Segmenten darstellbar
|
Plazenta
|
normales Aussehen ohne zystische Strukturen
|
Biometrie
|
sagittal: Scheitel-Steiß-Länge und Nackentransparenz
axial: BPD
|
Tab. 5 Anatomische Strukturen, die potenziell durch eine strukturierte fetale Ultraschalluntersuchung @ 11+0–13+6 SSW nach ISUOG untersuchbar sind [2] ([Abb. 1] bis [13] und Abb. 1 im 2. Teil der Leitlinie).
Region
|
Strukturen, die durch eine detaillierte anatomische Untersuchung nach Bedarf in sagittalen, axialen oder koronaren Ebenen darstellbar sind
|
Kopf u. Gehirn
|
-
Schädel intakt
-
Kopfform normal
-
Falx cerebri vorhanden
-
Plexus chorioidei füllen Seitenventrikel nahezu aus (Butterfly-Zeichen)
-
Thalami
-
Hirnstamm
-
Pedunculi cerebri mit Aquaeductus Sylvii
-
intrakranielle Transparenz (4. Ventrikel)
-
Cisterna magna
|
Gesicht u. Nacken
|
-
Stirn
-
Orbitae
-
Nasenbein
-
Maxilla
-
retronasales Dreieck
-
Oberlippe
-
Unterkiefer
-
Nackentransparenz
|
Thorax
|
-
Form der Thoraxwand
-
Lungenfelder
-
Zwerchfell, Kontinuität
|
Herz
|
-
Herzaktionen vorhanden, regelmäßiger Rhythmus
-
Position: intrathorakal, Herzachse nach links (30 – 60°)
-
Größe: ⅓ der Fläche des Brustkorbs
-
Vierkammerblick, 2 Ventrikel, B-Bild und Farb-Doppler
-
LVOT im B-Bild oder Farb-Doppler
-
Drei-Gefäß-Trachea-Blick, B-Bild oder Farb-Doppler
-
keine TI
-
antegrader Fluss im Ductus Venosus, positive A-Welle im gepulsten Doppler
|
Abdomen
|
-
Magen in normaler Position im linken oberen Abdomen
-
Blase: normal gefüllt, im Becken (longitudinaler Diameter < 7 mm)
-
Bauchwand: intakt mit Nabelschnurinsertion
-
2 Nabelschnurarterien die Blase begrenzend
-
Nieren: beidseits vorhanden
|
Wirbelsäule
|
|
Extremitäten
|
-
obere Extremitäten mit 3 Segmenten, frei beweglich
-
untere Extremitäten mit 3 Segmenten, frei beweglich
|
Plazenta
|
-
Größe und Textur normal, kein zystisches Aussehen
-
Lokalisation zur Zervix sowie zu einer früheren Sectio-Narbe
-
Nabelschnurinsertion in der Plazenta
|
Fruchtwasser u. Amnion
|
|
Ein Protokoll für eine frühe strukturierte Fehlbildungsdiagnostik sollte mindestens einschließen:
Biometrie, Kopf, Gehirn, Gesicht, Nackentransparenz, Wirbelsäule, Extremitäten, Thorax, Herz, Abdomen, Placenta mit Nabelschnur und Fruchtwasser
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10)
Folgende Fehlbildungen können @ 11 – 13+6 SSW nahezu immer erkannt werden und sollten daher diagnostiziert werden:
-
Akranius/Exenzephalie/Enzephalozele (groß)
-
alobäre Holoprosenzephalie
-
Omphalozele
-
Gastroschisis
-
Body-Stalk-Anomalie/Ectopia cordis
-
Megazystis
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 2b, starker Konsens 10/10)
4.5 Indirektes vs. direktes Screening für Fehlbildungen
Die Spina bifida aperta kann @ 11 – 13+6 SSW mittels indirekter Parameter wie der intrakraniellen Transparenz in bis zu 79% erkannt werden.
Eine gezielte Untersuchung, z. B. bei Vorgeschichte einer Spina bifida, sollte folgende sonografische Parameter einschließen:
-
direkte Darstellung der Wirbelsäule (frontal, sagittal)
-
sagittal: intrakranielle Transparenz, Hirnstamm, Cisterna magna
-
axial: Pedunculi cerebri, Aquaeductus Sylvii
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10) ([Abb. 15])
Abb. 15 Fehlende intrakranielle Transparenz bei Spina bifida 12+3 SSW (a), Spina sagittal mit auffälliger hinterer Fossa (langer Pfeil) (a) und axial mit Crash Sign (kurzer Pfeil) (b) und direkte Darstellung der kaudalen Spina bifida (Stern) (c), (Vergleiche mit normalen Befunden in [Abb. 1], [6], [7], [12] und Abb. 1 im 2. Teil der Leitlinie). [rerif]
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (LKG) können @ 11 – 13+6 SSW durch die Maxillalücke in 65% bzw. 96% erkannt werden (isolierte LKG-Spalte vs. zusätzliche Fehlbildungen).
Eine gezielte Untersuchung, z. B. bei Vorgeschichte einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, sollte folgende sonografischen Parameter einschließen:
-
Profil Ebene mit Maxilla und Frontalraum Abstand
-
frontal-schräge Ebene mit Darstellung des retronasalen Dreiecks
-
axiale Einstellung der Maxilla
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 2b, starker Konsens 10/10) ([Abb. 16])
Abb. 16 Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, 12+3 SSW mit einer Lücke im Oberkiefer (Pfeil) als Maxillary Gap (a, b). Vergleiche mit normalen Befunden in [Abb. 1], [7] und Abb. 1 im 2. Teil der Leitlinie. [rerif]
Für das indirekte Screening für fetale Herzfehler
sollten sonografische Marker wie die Nackentransparenz sowie die Flüsse über der Trikuspidalklappe und im Ductus venosus verwendet und mit einem Vierkammerblick kombiniert werden.
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 4, starker Konsens 10/10)
4.6 Indirektes vs. direktes Screening für Herzfehler
Der Befund einer erhöhten NT, eines reversen Flusses über der Trikuspidalklappe und/oder im Ductus venosus bzw. eines abnormalen Vierkammerblickes sollte eine gezielte fetale Echokardiografie durch einen Spezialisten nach sich ziehen.
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1+, starker Konsens 10/10)
Die fetale Echokardiografie @ 11 – 13+6 SSW sollte eine Untersuchung des Herzens in standardisierten Schnittebenen unter Verwendung des Farb-Dopplers einschließen.
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1+, starker Konsens 10/10)
Die fetale Echokardiografie @ 11 – 13+6 SSW sollte folgende Schnittebenen im B-Bild und mit Farb-Doppler einschließen:
-
Lage des Herzens
-
Herzachse
-
Vierkammerblick
-
rechtsventrikulärer Ausflusstrakt
-
linksventrikulärer Ausflusstrakt
-
Drei-Gefäß-Trachea-Blick mit Aorten- und Ductusbogen
-
Suche nach ARSA (optional)
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10) ([Abb. 17])
Abb. 17 Fetale Echokardiografie, Standardebenen, 12+3 SSW: Herzachse (a), Vierkammerblick (b), Einstrom über die AV-Klappen (c), linksventrikulärer (d) und rechtsventrikulärer (e) Ausflusstrakt, Drei-Gefäß-Trachea-Blick (f) mit Aorten- und Ductusbogen. [rerif]
4.7 Fehlbildungsdiagnostik im zweiten nach frühem Ersttrimester-Fehlbildungsultraschall
Nach einer Fehlbildungsdiagnostik zum Zeitpunkt 11 – 13+6 SSW soll ein Organscreening im zweiten Trimenon @ 18 – 23. SSW folgen.
(Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1b, starker Konsens 10/10)
4.8 Bedeutung des Fehlbildungsultraschalls @ 11 – 13+6 SSW vs. @ 18 – 23 SSW: Benefit für die Eltern
4.9 Psychologische Aspekte des Ersttrimester-Screenings
Vor der Durchführung eines Ersttrimester-Screenings sollte die Schwangere über mögliche psychische und emotionalen Folgen der Entdeckung eines auffälligen Befundes informiert werden.
(Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1a, starker Konsens 10/10)