Beim Skifahren in meinem Urlaub habe ich mir den Fuß gebrochen. Mein Arbeitgeber war der Meinung, dass die Erkrankung selbstverschuldet ist, und wollte mir die Entgeltfortzahlung verweigern. In welchen Fällen gilt eine Erkrankung tatsächlich als selbstverschuldet?
Therapeutin aus Bayern