Z Geburtshilfe Neonatol 2024; 228(05): 413-418
DOI: 10.1055/a-2338-9628
Leitlinie

Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe (Leitlinienklasse S2k, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 087–002)

Sven Kehl
1   Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Klinik Hallerwiese, Nürnberg
,
Lena Agel
2   Technische Hochschule Aschaffenburg
,
Michael Friedrich
3   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Helios Klinikum Krefeld
,
Barbara Mitschdörfer
4   Bundesverband das frühgeborene Kind e.V., Frankfurt am Main
,
Ulrich Thome
6   Abteilung für Neonatologie, Universitätsklinikum Leipzig
,
Andreas Trotter
7   Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit, Hegau-Bodensee-Klinikum, Singen
,
Dietmar Schlembach
5   Klinik für Geburtsmedizin, Vivantes Klinikum Neukölln
› Author Affiliations
 

Leitlinieninformationen

Federführende Fachgesellschaft

Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e. V. (DGPM)


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Weitere AWMF-Mitgliedergesellschaften

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi)

Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ)

Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI)


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Andere beteiligte Organisationen

Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG (AGG i. d. DGGG)

Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BLFG)

Bundesverband „Das Frühgeborene Kind“ e. V.

Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e. V. (DGPGM)

Version: 4.0

Stand: 11/2023


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Vorwort

Die Geburtsbegleitung von Risiko-Schwangeren benötigt im Hinblick auf die Mutter oder das Kind spezialisierte Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ausrüstung, die aus Häufigkeits-, Erfahrungs- und ökonomischen Gründen nicht an jedem Ort vorhanden sind [1] [2] [3]. In Deutschland konnte eine Beziehung zwischen Menge und Ergebnisqualität bei Hochrisiko-Neonaten gezeigt werden [4] [5] wobei nach neueren Daten Effekte auf das Outcome erst bei Fallzahlen über 100/Jahr festzustellen waren [6]. Es ist daher bei den entsprechenden Risikogruppen angezeigt, vor der geplanten oder bevorstehenden Geburt die Schwangere in ein Krankenhaus der für sie adäquaten Versorgungsstufe zu verlegen [7] [8] [9]. In Einzelfall muss allerdings abgewogen werden, ob die Verlegung für die Schwangere und ihr Kind Gewinn bringt gegenüber den Risiken und Nachteilen eines Transports (beispielsweise Zeitverlust bei Hypoxie-Verdacht) [10]. Es werden die Indikationen zur Einweisung von Risiko-Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe aufgelistet.


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Hinweis

Diesem Papier liegen die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland [11] zugrunde. Die entsprechende Versorgungsstufe nach G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ist jeweils zusätzlich aufgeführt. Beide Empfehlungen entsprechen sich nicht vollständig u. a. wegen den weniger differenzierten Vorgaben zur Mindestbesetzung an Personal im G-BA-Papier [12].


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Leitlinieninformationen

Herausgeber/Federführende Fachgesellschaft

Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) e.V

Geschäftsstelle

c/o Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH

Carl-Pulfrich-Str. 1

07745 Jena

Telefon 03641 31 16–475

Telefax 03641 31 16–240

gs@dgpm-online.org

www.dgpm-online.org


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Leitlinienkoordinator – Ansprechpartner

Prof. Dr. med. Sven Kehl

Universitätsklinikum Erlangen

Frauenklinik

Universitätsstraße 21–23

91054 Erlangen

Telefon:+49 9131 85 33553

E-Mail: sven.kehl@uk-erlangen.de


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Publikationsorgan

Aktuell werden die Leitlinien auf der AWMF-Homepage und in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie (ZGN) des Thieme Verlags publiziert.


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Zitierweise

Die korrekte Zitierweise dieser Leitlinie lautet:

Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe ([S-2k], [AWMF Registry No. 087/002], [Version 4.0] [November 2023]). http://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/087–002.html


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Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die durchgehende Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche männliche oder weibliche Personenbezeichnungen gelten für jegliches Geschlecht.


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Hauptkapitel

1. Versorgungsstufen der perinatologischen Betreuung

Konsensusbasierte Empfehlung 1

Expertenkonsens

Konsensusstärke+++

Die in der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) geregelten Voraussetzungen der Leistungserbringung, die Kriterien für die Einstufung in die perinatologische Versorgung und die Vorgaben zur Risiko-adaptierten Versorgung von Schwangeren und Frühgeborenen sollen beachtet werden.

Empfehlung: Neu

Konsensstärke: 100%

Konsensusbasierte Empfehlung 2

Expertenkonsens

Konsensusstärke+++

Die in der AWMF-Leitlinie Register-Nr. 087–001 dargestellten Empfehlungen und Statements für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland sollen beachtet werden.

Empfehlung: Neu

Konsensstärke: 100%

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebene Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) hat vor allem die Verringerung von Säuglingssterblichkeit und von frühkindlich entstandenen Behinderungen zum Ziel. Daneben dient sie der Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter Berücksichtigung der Belange einer flächendeckenden, allerorts zumutbaren Erreichbarkeit der Einrichtungen [12].

Die Empfehlungen und Statements der AWFM-Leitlinie „Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland“ (Register-Nr. 087–001) ergänzen die Vorgaben des G-BA differenziert, um die Sicherheit von Mutter und Kind sowie wichtiger Ergebnisparameter zu optimieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Daher wurde in dieser Leitlinie in verschiedenen Empfehlungen und Statements an verschiedenen Stellen bewusst von den G-BA-Vorgaben abgewichen beziehungsweise diese spezifiziert [11].

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Abb. 1 Versorgungsempfehlung in entsprechender Versorgungsstufe. [rerif]

2. Versorgungsempfehlung und Verlegungsindikationen

Konsensusbasierte Empfehlung 3

Expertenkonsens

Konsensusstärke+++

Die in [Abb. 1] dargestellte Versorgungsempfehlung soll beachtet werden.

Empfehlung: Neu

Konsensstärke: 100%

Konsensusbasierte Empfehlung 4

Expertenkonsens

Konsensusstärke+++

Bei der Planung des Geburtsortes sollen mögliche peripartale Risiken für Mutter und Kind berücksichtigt und die geeignete Versorgungsstufe gewählt werden.

Empfehlung: Neu

Konsensstärke: 100%

Bei der Wahl des Geburtsortes sollen mögliche peripartale Risiken für Mutter und Kind in Betracht gezogen werden. Dazu gehören auch Risikofaktoren, die sich während der Schwangerschaft entwickeln und dazu führen können, dass während der Geburt eine Notfallsituation entsteht, die nur in Einrichtungen mit bestimmten strukturellen Voraussetzungen adäquat behandelt werden kann. Beispiele für mütterliche Erkrankungen, die bei der Wahl des Geburtsortes zu berücksichtigen sind, sind ein schlecht eingestellter Gestationsdiabetes oder Diabetes mellitus, hypertensive oder endokrine Erkrankungen und behandlungsbedürftige Erkrankungen, die das Hinzuziehen von Fachärzten wie zum Beispiel Internisten erforderlich machen [13] [14] [15].

Der Einfluss einer medikamentösen Therapie auf das Kind und eine eventuelle postnatale Überwachung sind ebenfalls im Vorfeld zu berücksichtigen, insbesondere bei einer mütterlichen Einnahme von Psychopharmaka oder Suchterkrankungen [16] [17] [18] [19]. Bei fraglicher Auswirkung eines Medikaments auf den postnatalen Verlauf kann man sich an Beratungszentren für Embryonaltoxikologie (z. B. https://www.embryotox.de/) wenden.

Konsensusbasierte Empfehlung 5

Expertenkonsens

Konsensusstärke+++

Bei einer Verlegung in die adäquate Versorgungsstufe soll das Risiko einer drohenden Geburt während des Transportes berücksichtigt werden.

Empfehlung: Neu

Konsensstärke: 100%

Verlegungen in eine adäquate Versorgungsstufe sind unter verschiedenen Gesichtspunkten erforderlich:

Kritisch kranke Schwangere sollten in ein Zentrum mit suffizienter Therapiemöglichkeit verlegt werden (z. B. Schwangere mit kritischen Herzfehlern in Perinatalzentren mit kardiologischer Intensiveinrichtung bzw. Schwangere mit Hirnblutungsverdacht in Perinatalzentren mit angeschlossener Neurochirurgie). Bei gleichzeitiger kindlicher Mitgefährdung sollte die Verlegung in ein Zentrum der höchsten Versorgungsstufe (GBA: Level 1) erfolgen.

Neugeborene mit Erkrankungen, die einer unmittelbaren chirurgischen Versorgung bedürfen (z. B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen, Bauchwanddefekte etc.), sollen in einem Zentrum geboren werden, welches die postnatale Therapie vor Ort anbietet. In Ausnahmefällen ist auch eine Versorgung möglich, wenn eine klar strukturierte Versorgungskette (z. B. mit einem Herzzentrum) gewährleistet ist. Zeitaufwändige Transporte auf größere Entfernungen sollen auf jeden Fall vermieden werden.

Bei allen Verlegungen in die adäquate Versorgungsstufe soll das Risiko einer drohenden Geburt während des Transports berücksichtigt werden. Der zuständige Geburtshelfer und/oder Neonatologe sollten in die Entscheidungsfindung einer Verlegung einbezogen werden.


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Leitlinienreport

Geltungsbereich und Zweck

Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas

Es handelt sich um ein Leitlinien-Update. Die Vor-Version der Leitlinie hatte die Registernummer 024–001 und war der GNPI zugeordnet. Sie wird nun von der DGPM fortgeführt. Die Betreuung von Hochrisiko-Schwangeren, Frühgeborenen und potentiell kranken Neugeborenen ist eine interdisziplinäre und Fachgrenzen übergreifende perinatalmedizinische Aufgabe. Hier gilt es, in enger Abstimmung mit den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) darzustellen, welche Indikationen zu einer Krankenhauseinweisung führen soll(t)en und welche Schwangere in welches Krankenhaus überwiesen werden soll(t)en.


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Zielorientierung der Leitlinie

Ziel der Leitlinie ist eine an den gegebenen berufspolitischen und durch den G-BA festgelegten Voraussetzungen zur Erbringung perinatalmedizinischer Leistungen eine hochwertige medizinische Versorgung der Betroffenen zu ermöglichen. Durch eine frühzeitige Zuweisung von Hochrisiko-Schwangeren in spezialisierte Zentren soll eine Verringerung der Frühgeborenenrate ebenso ermöglicht werden wie die optimale Betreuungsstruktur für die dann zu erwartenden Kinder, namentlich die Frühgeborenen oder die Neugeborenen mit angeborenen Fehlbildungen.


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Patientenzielgruppe

Schwangere


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Versorgungsbereich

Die Empfehlungen betreffen die ambulante und stationäre Versorgung von Schwangeren, bei denen die Indikation zu einer stationären Weiterbetreuung vorhanden ist.


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Anwenderzielgruppe/Adressaten

Die Leitlinie richtet sich primär an Gynäkologen, Hebammen und Pädiater/Neonatologen.


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Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen

Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen

Eine umfassende Beteiligung aller medizinisch relevanten Fachgruppen wurde durch Mandatsträger und engagierte Mitglieder der angesprochenen Fachgesellschaften erreicht, die einzelnen Mitglieder wurden dabei durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften entsandt. Eine Übersicht der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen und deren Mandatsträger befindet sich auf der ersten Seite.


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Beteiligung von Patientenvertretern

Die Selbsthilfeorganisation „Das frühgeborene Kind“ wurde eingeladen und war durchgehend durch die Vorsitzende Frau Barbara Mitschdörfer, vertreten.


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Methodologische Exaktheit

Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenzbasierung)

Alle Mitglieder der Leitliniengruppe hatten vorherige Erfahrungen in der Erstellung von Leitlinien. Darüber hinaus erfolgte fachspezifisch eine Literaturrecherche, deren wesentliche Ergebnisse in das Literaturverzeichnis eingeflossen sind.


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Empfehlungsgraduierung, Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung

Aufgrund der niedrigen methodischen Qualität einer Leitlinie auf S2k-Niveau ist keine Empfehlungs- und/oder Evidenzgraduierung möglich. Die Empfehlungen wurden entsprechend des AWMF-Regelwerkes sprachlich gradiert und auf Evidenzgrade verzichtet. Die Graduierung wird wie folgt umgesetzt:

Ausdruck

Beschreibung der Verbindlichkeit

Soll/soll nicht:

Starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit

Sollte/sollte nicht:

Einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit

Kann/kann nicht:

Offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit

Im Rahmen einer strukturellen Konsensusfindung wird über ausformulierte Statements und Empfehlungen abgestimmt. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmer wird eine Stärke des Konsenses ermittelt.

Symbolik

Konsensusstärke

Übereinstimmung in Prozent

+++

Starker Konsens

Zustimmung von>95% der Teilnehmer

++

Konsens

Zustimmung von>75–95% der Teilnehmer

+

Mehrheitliche Zustimmung

Zustimmung von>50–75% der Teilnehmer

-

Kein Konsens

Zustimmung von ≤ 50% der Teilnehmer


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Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung

Nachdem von den angeschriebenen Fachgesellschaften die Mandatsträger benannt wurden, fand das erste gemeinsame Treffen online am 04.02.2022 statt. Hierbei wurde die repräsentative Zusammensetzung der Leitliniengruppe diskutiert, die Interessenserklärungen (COI, conflict of interest) der Mandatsträger besprochen und der weitere Ablauf festgelegt. Die COI wurden von der gesamten Leitliniengruppe in diesem Termin bewertet. Unter Berücksichtigung des thematischen Bezugs wurden Vorträge für die Industrie als geringen Interessenskonflikt, Berater- und Gutachtertätigkeit/Drittmittelforschung als moderaten Interessenskonflikt (führt zur Stimmenthaltung) und Eigentümerinteressen wie Patente sowie eine überwiegende Tätigkeit für die Industrie als hoher Interessenskonflikt kategorisiert. Die abschließende strukturierte Konsensfindung und Abstimmung der Statements und Empfehlungen erfolgte einmalig mittels einer Online-Umfrageplattform. Als Antwortmöglichkeiten standen „Einverstanden“, „Einverstanden mit Anmerkung“ und „Nicht einverstanden“ zur Verfügung. Alle Mandatsträger nahmen an dieser Abstimmung teil. Die Konsensstärke betrug 100% für alle Empfehlungen und Statements. Das finale Manuskript mit den Hintergrundtexten wurde im E-Mail-Umlaufverfahren erstellt und abgestimmt.


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Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes

Der Großteil der Empfehlungen der Leitlinie bezieht sich auf strukturelle Maßnahmen, die soweit wie möglich auf durch wissenschaftliche Literatur belegte Evidenz zurückgeführt wurden.


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Verabschiedung

Nach Verabschiedung der Leitlinie durch die Leitliniengruppe wurde das Papier den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen am 27.05.2023 vorgelegt. Nach Erhalt der Rückmeldungen wurden die Anmerkungen von der Leitliniengruppe evaluiert. Es gab Zustimmung zu allen abgestimmten Empfehlungen und Statements. Anmerkungen bezüglich des Inhalts des Hintergrundtextes wurde primär in der Leitliniengruppe besprochen und teilweise umgesetzt. Die Version mit nur noch ein paar wenigen Änderungswünschen wurde letztlich im November 2023 vom Vorstand der federführenden Fachgesellschaft bewertet. Der finalen Version der Empfehlungen und Statements wurde von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften zugestimmt.


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Redaktionelle Unabhängigkeit

Finanzierung der Leitlinie

Das Leitlinienprojekt wurde von keiner Fachgesellschaft finanziert. Für kein Mitglied der Leitliniengruppe gab es eine finanzielle Unterstützung.


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Darlegung von Interessen und Umgang mit Interessenskonflikten

Jeder Teilnehmer der Leitlinie erklärte schriftlich seine Interessen mit dem AWMF-Formblatt, das vor Beginn der ersten Sitzungen von jedem Teilnehmer vorlag. Hierbei wurde deutlich, dass Themen-relevante Interessenskonflikte nicht vorlagen ([Tab. 1]).

Tab. 1 Zusammenfassung und Umgang mit Interessenkonflikte.

Berater-bzw. Gutachter-tätigkeit

Mitarbeit in einem Wissenschaft-lichen Beirat (advisory board)

Bezahlte Vortrags-/oder Schulungstätigkeit

Bezahlte Autoren-/oder Coautorenschaft

Forschungs-vorhaben/Durchführung klinischer Studien

Eigentümer-interessen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz)

Indirekte Interessen

Von CoI betroffene Themen der Leitlinie1, Einstufung bzgl. der Relevanz, Konsequenz

Prof. Dr. L. Agel

Nein

Nein

Deutscher Hebammen-verband

Nein

Nein

Nein

DGHWi, Deutscher Hebammenverband, GMA/Ausschuss Hebammenwissenschaft

Nein

Prof. Dr. med. M. Friedrich

Nein

Perizert

Ardeypharm, Kinderzentrum Mecklenburg, AbbVie, M:con, Marienhaus Klinikum Neuwied, BVKJ, Nestlé, Evenat lab, Jörg Eickeler

Thieme

Ardeypharm

Nein

AG Neonatologie MV, GNPI, DGKJ, DGPM, BVKJ, DGDM, DEGUM, AAP

Nein

Prof. Dr. med. S. Kehl

Nein

Nein

COOK Medical, Qiagen, Nestlé

Nein

Nein

Nein

AGG, ARGUS, BGGF, DEGUM, DGGG, DGPGM, DGPM

Nein

B. Mitschdörfer

Nein

Nein

Dräger Medical

Nein

Nestlé

Nein

GNPI, BVDfK, Netzwerk Neonatologie

Nein

PD Dr. med. D. Schlembach

Nein

Roche

Jenapharm, CSL Behring, Weiterbildungsinstitut für Medizinberufe, GE Healthcare, ROCHE Diagnostics, Milupa, Hexal

Nein

UFK Jena/DFG

Nein

DEGUM, DGGG, DGPGM, DGPM, EFCNI

Nein

Prof. Dr. med. U. Thome

Nein

Perizert

Astra Zeneca, Pfizer, Chiesi

Nein

Nein

Nein

DGPM, GNPI

Nein

Prof. Dr. med. A. Trotter

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

Nein

VLKKD

Nein

1=Hier werden entsprechend §139b SGB V finanzielle Beziehungen zu Unternehmen, Institutionen oder Interessenverbänden im Gesundheitswesen erfasst. Folgende Frage wurde beantwortet: Haben Sie oder die Einrichtung, für die Sie tätig sind, innerhalb des laufenden Jahres oder der 3 Kalenderjahre davor Zuwendungen erhalten von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), industriellen Interessenverbänden, kommerziell orientierten Auftragsinstituten, Versicherungen/Versicherungsträgern, oder von öffentlichen Geldgebern (z. B. Ministerien), Körperschaften/Einrichtungen der Selbstverwaltung, Stiftungen, oder anderen Geldgebern?.


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Verbreitung und Implementierung

Konzept zur Verbreitung und Implementierung

Die Veröffentlicβhung erfolgt über die AWMF-Seite und später in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie, der Fachzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin. Eine Veröffentlichung über die Webseiten der Fachgesellschaften wird ebenfalls angestrebt.


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Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinie

Diese können über Herrn Prof. Dr. Sven Kehl abgefordert werden.


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Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status

Gültig bis 31.11.2028 (5 Jahre nach der endgültigen Verabschiedung).


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Aktualisierungsverfahren

Es existieren derzeit noch keine konkreten Pläne für die Aktualisierung der Leitlinie. Ansprechpartner wird hierfür der Vorstand der DGPM sein. Leitlinienkoordinator dieser Fachgesellschaft ist derzeit Herr Prof. Dr. Sven Kehl.


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  • Literatur

  • 1 Arad I, Baras M, Gofin R. et al. Does parity affect the neonatal outcome of very-low-birth-weight infants ? Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2001; 94: 283-288
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  • 17 Uguz F. The Relationship Between Maternal Antidepressants and Neonatal Hypoglycemia: A Systematic Review. Alpha Psychiatry 2021; 22: 224-229
  • 18 Bateman BT, Patorno E, Desai RJ. et al u. a. Late Pregnancy β Blocker Exposure and Risks of Neonatal Hypoglycemia and Bradycardia. Pediatrics 2016; 138: e20160731
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Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med. Sven Kehl
Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik
St.-Johannis-Mühlgasse 19
90419 Nürnberg
Deutschland   

Publication History

Article published online:
24 July 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

  • Literatur

  • 1 Arad I, Baras M, Gofin R. et al. Does parity affect the neonatal outcome of very-low-birth-weight infants ? Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2001; 94: 283-288
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Abb. 1 Versorgungsempfehlung in entsprechender Versorgungsstufe. [rerif]