Hamostaseologie 2025; 45(01): 104-105
DOI: 10.1055/a-2343-6598
Mitteilungen des Vorstandes des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH)

Aktueller Stand zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Veranstaltung des BDDH auf der 69. Tagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) in Lausanne 2025

Jürgen Koscielny
2   Gerinnungszentrum Rhein-Ruhr (GZRR), Duisburg, Deutschland
,
Günther Kappert
1   Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Deutschland
,
Christoph Sucker
3   Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) COAGUMED Gerinnungszentrum GmbH, Berlin, Deutschland
4   Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, Brandenburg an der Havel, Deutschland
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Abstract

Aktueller Stand zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Nach langwierigen und gründlichen Verhandlungen wurde, auch wieder mit dem Vorstand der GTH, der neue Änderungsvertrag mit dem VDEK verabschiedet und ist sofort abschließbar. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen, auch bezüglich der ambulanten Gentherapie der Hämophilie:


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1. Eingliederung der Gentherapie:

Es wird auf die folgenden gesetzlichen Regelungen verwiesen:

a) §136a Absatz 5 SGB V, Qualitätsanforderungen für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)

b) § 35a Absatz 3b Satz 1 SGB V, Anwendungsbegleitende Datenerhebung.

Vergütung durch Pauschalen: Nach einer durchgeführten Gentherapie mit einem als wirtschaftlich gekennzeichneten Präparat kann das Hämophilie-Zentrum für weitere vier Quartale eine Basispauschale mit Arzneimitteltherapie und die Wirtschaftlichkeitspauschale I in Höhe von 200Euro abrechnen.

2. Neueinführung der Wirtschaftlichkeitspauschale III

Für Aufwände, die sich bei einer Umstellung auf ein Produkt der Wirtschaftlichkeitsstufe II (goldene Kennzeichnung) ergeben, kann künftig zusätzlich die Wirtschaftlichkeitspauschale III, 100€/Quartal, abgerechnet werden. Diese gilt nur für o.g. Patient:innengruppe und kann nur in Kombination mit der Wirtschaftlichkeitspauschale II (450€) abgerechnet werden.

3. Umgestaltung der Wirtschaftlichkeitspauschale I

Unter bestimmten Voraussetzungen (Alter der Patient*innen, Art der Erkrankung, Art der Therapie) wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitsstufe I von 200€ auf 100 € reduziert. Für alle anderen Patient*innen bleibt die Höhe von 200 € bestehen.

4. Neuer Patient*innen-Meldebogen: Anlage C2

Auf dem Meldebogen sollen künftig quartalsweise die Anzahl der Patient*innen je Produkt ersatzkassenübergreifend angegeben werden. Er soll in jedem Quartal dem vdek übermittelt werden.

5. Sonstige Änderungen/ Aspekte

Anpassung der Formulierung zum Verzicht auf eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach § 106b SGB V).

Einführung einer Frist zur Einreichung der Rechnungsunterlagen.

Regelmäßige Quartalsgespräche zwischen Hämophilie-Zentrum und Ersatzkassen.

Im Januar 2025 werden Verhandlungen mit GWQ zur Eingliederung der ambulanten Gentherapie in die ärztliche Versorgungs- und Vergütungsstruktur, vergleichbar wie beim VDEK, geführt. Spectrum K ist auch angefragt. Die AOK-Gruppe sieht derzeit keinen Verhandlungsbedarf.

Das verabschiedete Positionspapier mit nachvollziehbaren Forderungen der KBV zur Bundestagswahl findet man im Internet unter https://www.kbv.de/html/73034.php.

Im Rahmen des Clearingverfahrens zum Entwurf für eine novellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet am Mittwoch, den 19.03.2025 von 17-19 Uhr, die erste Sitzung statt. Der BDDH wird vor Ort sein.

Veranstaltung des BDDH auf der 69. Tagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) in Lausanne 2025

Wie auf den vergangenen Kongressen, hat der Vorstand des BDDH wieder eine Sitzung im Rahmen des GTH-Kongresses organisiert. Die Sitzung unterteilt sich in einen öffentlichen Teil und einen nicht-öffentlichen Teil, der nur für BDDH-Mitglieder zugänglich ist. Die Veranstaltung findet am 18.02.2025 im Saal Moritz im Kongressgebäude in Lausanne statt. Das Programm gestaltet sich wie folgt:

12.15 Uhr – 13.45 Uhr (öffentlicher Teil, für Alle Teilnehmer der GTH)

Vorsitz: J. Koscielny (Berlin) und G. Kappert (Duisburg)

§ 132i-Versorgungsverträge nach SGB V: Aktueller Stand inklusive ambulante Gentherapien in Deutschland (J. Koscielny, Berlin)

Gerinnungsdiagnostik: Reform des Kapitels 32 (Laboratoriumsmedizin) im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) (G. Kappert, Duisburg)

Laborpfade in der Gerinnungsdiagnostik: Empfehlungen der KBV ?! (U. Scholz, Leipzig)

DHR-Register: Update 2025 (W. Mondorf)

13.45 Uhr – 14.15 Uhr (nicht-öffentlicher Teil, nur für Mitglieder des BDDH)

Vorsitz: J. Koscielny (Berlin) und G. Kappert (Duisburg)

Mitgliederversammlung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung zur Sitzung Vorstellung der Tagesordnung

  2. Bericht des Vorstandes

  3. Entlastung des Vorstandes

  4. Bericht des Kassenwarts

  5. Entlastung des Kassenwarts

  6. Sonstiges

Für den Vorstand des BDDH:

  • PD Dr. Jürgen Koscielny

  • Dr. Günther Kappert

  • PD Dr. Christoph Sucker


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No conflict of interest has been declared by the author(s).

Address for correspondence

PD Dr. Christoph Sucker
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
COAGUMED Gerinnungszentrum Berlin
Deutschland   

Publication History

Article published online:
19 February 2025

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