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Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit – Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Am 17. Juli 2024 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge muss Deutschland besonders im Bereich der Vorsorge und Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen im europäischen Vergleich aufholen. Die Aufklärung der Bevölkerung muss dafür ausgeweitet werden.
Den neuen Aufgaben soll sich zukünftig das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) widmen. Es wird unter anderem die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise die des Robert-Koch-Instituts (RKI) übernehmen. Die Beschäftigten der BZgA sowie ein Teil der Mitarbeitenden des RKIs werden im BIPAM arbeiten. Der Hauptsitz wird in Köln sein – eine Außenstelle in Berlin ist geplant.
Das Bundesinstitut widmet sich ab dem 1. Januar 2025 verschiedenen Themen:
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Es erfasst Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, aber auch zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Klima und Umwelt sowie zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen. Dabei berücksichtigt es auch die Auslastung und Entwicklung der Kosten des Gesundheitssystems. Gemeinsam bilden beide Aspekte die Grundlage für die Entwicklung spezifischer Präventionsmaßnahmen.
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Das BIPAM stellt der Bevölkerung verständliche und leicht zugängliche Informationen rund um Gesundheitsrisiken, Präventionsmöglichkeiten und Maßnahmen in einem gesundheitlichen Krisenfall zur Verfügung.
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Ein Ziel ist es, Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Alkoholkonsum oder Übergewicht zu minimieren und damit kardiovaskulären oder psychischen Erkrankungen sowie Krebs vorzubeugen. Dafür entwickelt das BIPAM gezielte Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention.
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Gesundheitliche Chancengleichheit sowie mentale Gesundheit stehen im Zentrum der Arbeit des Bundesinstituts.
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Die Gesundheitsämter in Deutschland erhalten durch das BIPAM Unterstützung. Darüber hinaus wird auch die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, Bundesbehörden, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen vom BIPAM gefördert und koordiniert.
Weitere Informationen rund um die Arbeit des neuen Bundesinstituts stehen im Internet über den Link www.bit.ly/bipam zur Verfügung.
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Publication History
Article published online:
07 October 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany